{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083680,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083680,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3680","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Finanzkrise bek\u00e4mpfen. Manager-Boni beschr\u00e4nken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Offensichtlich sind die Managersal\u00e4re, insbesondere die Boni, ein wesentlicher Teil der Probleme, die durch die aktuelle Finanzkrise ausgel\u00f6st wurden. Da die Branche von sich aus keine tragf\u00e4hige L\u00f6sung findet, braucht sie politische Unterst\u00fctzung. Wir bitten den Bundesrat, abzukl\u00e4ren, welche rechtlichen Massnahmen zu treffen w\u00e4ren, damit die Maxima der Boni und aller anderen Zusatzleistungen beschr\u00e4nkt werden k\u00f6nnen, und dem Parlament entsprechende \u00c4nderungen des Rechtes in folgenden Bereichen vorzuschlagen:</p><p>- Boni und andere Zusatzleistungen d\u00fcrfen maximal die H\u00f6he des Jahresfixums erreichen;</p><p>- Abgangsentsch\u00e4digungen d\u00fcrfen im Total aller Leistungen maximal die H\u00f6he des Jahresfixums betragen.</p>","ReasonText":"<p>Die Finanzkrise macht deutlich: Selbst riesige Verluste in der H\u00f6he von Milliarden von Franken haben die UBS nicht daran gehindert, im Jahr 2007 Boni von \u00fcber 12 Milliarden Franken auszuzahlen. Diese Mittel fehlten dann bei der Bew\u00e4ltigung der Krisenfolgen. Von anderen Finanzinstituten wurden \u00e4hnliche Verhaltensweisen bekannt. Auch versorgten Firmen in den letzten Jahren Kader mit \"goldenen Fallschirmen\", selbst bei diskutablen Leistungen. Die Vorschriften bez\u00fcglich Transparenz bed\u00fcrfen schon deshalb der Erg\u00e4nzung.</p><p>Tatsache ist, dass (zu) hohe in Aussicht gestellte Boni zu Fehlanreizen beitragen, indem das Umsatzbolzen belohnt wird, ohne die Qualit\u00e4t des Mehrumsatzes zu bewerten. Das f\u00f6rdert das Eingehen unn\u00f6tiger und \u00fcbertriebener Risiken. Umso unverst\u00e4ndlicher ist es, wenn der Bundesrat diese sch\u00e4dliche Praxis mit steuerlichen Sonderregelungen bei den sogenannten Mitarbeiterbeteiligungen noch befl\u00fcgeln will. Es ist im Gegenteil n\u00f6tig, die Risiken in einem vern\u00fcnftigen Mass zu halten.</p><p>Die Handels- und Gewerbefreiheit muss dort an ihre Grenzen stossen, wo sich ihre Ausw\u00fcchse krass negativ auf die Volkswirtschaft auswirken. Das ist bei den Lohnexzessen bei Managern und vor allem bei den bezahlten Boni in den Augen der Gr\u00fcnen Partei der Fall. Die heute verbreitet falsch angelegten Bonusregelungen bewirken Fehlanreize, die mitunter die herrschende Finanzkrise mitverursachen. Dies ist einer der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die verbreitet aufziehende Rezession, die auch die Schweiz nicht verschont. Es darf nicht sein, dass die Interessen von Managern \u00fcber jene der gesamten Volkswirtschaft gestellt werden. Die Beschr\u00e4nkung der Manager-Boni liegt im Gesamtinteresse des Landes.</p><p>Im Bundespersonalrecht ist eine maximale Abgangsentsch\u00e4digung in der H\u00f6he eines Jahresgehalts vorgesehen. An dieser Grenze orientiert sich die mit dieser Motion angepeilte L\u00f6sung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Entsch\u00e4digungssystem in der Finanzbranche ist als eine der Ursachen der derzeitigen Finanzkrise identifiziert worden. Das Financial Stability Forum (FSF)  ist gegenw\u00e4rtig daran, international anwendbare Leits\u00e4tze f\u00fcr Entsch\u00e4digungssysteme von Finanzinstituten zu entwickeln. Ziel dieser Leits\u00e4tze ist, dazu beizutragen, dass Entsch\u00e4digungssysteme im Einklang mit der langfristigen Profitabilit\u00e4t des Unternehmens stehen. Die Leits\u00e4tze werden vom FSF an seiner n\u00e4chsten Sitzung im M\u00e4rz 2009 diskutiert. Auch die Finanzindustrie ist sich der Problematik bewusst: So hat das Institute of International Finance - ein Zusammenschluss weltweit t\u00e4tiger Finanzinstitute - im Juli 2008 Grunds\u00e4tze f\u00fcr Entl\u00f6hnungssysteme erlassen. Weiter hat auch die Counterparty Risk Management Policy Group III, in welcher die wichtigsten US-amerikanischen Finanzinstitute vertreten sind, im August dieses Jahres statuiert, dass sich die Entl\u00f6hnungssysteme auf die langfristige Entwicklung der Aktienperformance beziehen m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2008 erste Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Verst\u00e4rkung der Aktion\u00e4rsrechte in der bereits verabschiedeten Aktienrechtsvorlage diskutiert: Der Verwaltungsrat soll neu ein Reglement \u00fcber die Verg\u00fctungen erstellen. Die Rechte der Aktion\u00e4re sollen gest\u00e4rkt werden, indem die Generalversammlung Mitwirkungsrechte in Verg\u00fctungsfragen erhalten wird.</p><p>Weiter erw\u00e4gt der Bundesrat, dem Parlament Erleichterungen f\u00fcr die Klage auf R\u00fcckerstattung ungerechtfertigter Leistungen zu unterbreiten: Der urspr\u00fcnglich vom Bundesrat verabschiedete Entwurf sah eine R\u00fcckerstattungspflicht von Leistungen vor, soweit diese in einem offensichtlichen Missverh\u00e4ltnis zur erbrachten Gegenleistung und zur Ertragslage der Gesellschaft stehen. Neu soll die Ertragslage unerheblich sein; auch reicht ein nicht notwendigerweise offensichtliches Missverh\u00e4ltnis von Leistung und Gegenleistung aus. Der Verweis des Entwurfes auf Artikel\u00a064 des Obligationenrechtes, der den gutgl\u00e4ubigen und nicht mehr bereicherten Empf\u00e4nger einer ungerechtfertigten Leistung sch\u00fctzt, wird fallengelassen. Der Kreis der zur Klage befugten Personen wird zudem erweitert. Neu sollen auch Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger aktivlegitimiert sein.</p><p>Der Bundesrat wird demn\u00e4chst, basierend auf diesen L\u00f6sungsans\u00e4tzen, die konkrete Ausgestaltung der Erg\u00e4nzung der Aktienrechtsreform, welche sich auf b\u00f6rsenkotierte Aktiengesellschaften beschr\u00e4nken wird, zuhanden des Parlamentes festlegen.</p><p>Wie zudem in der Botschaft zu einem Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008 ausgef\u00fchrt, plant die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission (EBK), in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entsch\u00e4digungssystemen in der Finanzbranche auszuarbeiten. Angemessene Entsch\u00e4digungssysteme sind Teil und Voraussetzung einer guten Organisation einer Bank. Die EBK (bzw. ab 1. Januar 2009 die Finma) wird in einem Rundschreiben darlegen, wie sie die Anforderungen an die Organisation der Banken anwendet (Art. 3 Abs. 2 Bst. a des Bankengesetzes). Die Einhaltung der Bestimmungen des geplanten Rundschreibens soll Teil des Aufsichtsprozesses bilden.</p><p>All diese Bestrebungen tragen den Grundanliegen der Motion Rechnung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227657600000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1228767042093)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540761100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}