{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083720,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083720,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3720","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Abgeltung besonderer Leistungen der Eigent\u00fcmerschaften von Baudenkm\u00e4lern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Restaurierungsarbeiten an Baudenkm\u00e4lern sollen gem\u00e4ss der Verordnung \u00fcber den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatverm\u00f6gens bei der direkten Bundessteuer (SR 642.116) verteilt \u00fcber zehn Jahre m\u00f6glich sein. Entsprechend ist auch die Verordnung zum Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Baudenkm\u00e4ler sind nach heutigem Verst\u00e4ndnis nicht bloss Schl\u00f6sser und Villen, sondern in ihrer grossen Mehrzahl historisch wichtige Bauten einfacheren Zuschnitts. Entsprechend stammen die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer aus allen Einkommensverh\u00e4ltnissen. Sie k\u00f6nnen die Baudenkm\u00e4ler gebrauchen, sind jedoch in deren Nutzbarkeit und Verf\u00fcgbarkeit in der Regel erheblich eingeschr\u00e4nkt. Mit dem andauernden Unterhalt und den periodisch anstehenden Restaurierungsarbeiten leisten sie zudem einen wesentlichen Beitrag an die Erhaltung dieser wichtigen Kulturg\u00fcter. Die \u00f6ffentliche Hand hat ein grosses Interesse daran, dass Baudenkm\u00e4ler von privater Seite unterhalten und restauriert werden. </p><p>Die Mittel f\u00fcr Beitr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen H\u00e4nde sind dermassen knapp, dass Beitr\u00e4ge vornehmlich an besonders aufwendige Restaurierungsarbeiten, nicht aber an die verglichen mit \"normalen\" Geb\u00e4uden wesentlich aufwendigeren Erhaltungsmassnahmen ausgerichtet werden k\u00f6nnen. So sind die Budgetmittel des Bundes von j\u00e4hrlich 36 Millionen auf 16 Millionen Franken gek\u00fcrzt worden. Die besonderen Leistungen der Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von Baudenkm\u00e4lern k\u00f6nnen damit nur ansatzweise und h\u00f6chst ungen\u00fcgend ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Das heute geltende Steuerrecht sieht vor, dass Unterhaltsarbeiten ausschliesslich im Jahr der Investition von den Einkommenssteuern abgezogen werden k\u00f6nnen. Diese Regelung gilt ohne Unterschied f\u00fcr alle Bauten; Denkm\u00e4ler sind nicht privilegiert. Sie f\u00fchrt in der Praxis dazu, dass Restaurierungsarbeiten an Baudenkm\u00e4lern in kleinste Schritte zerlegt werden (m\u00fcssen) und dass dadurch eine sinnvolle, dem Baudenkmal entsprechende Abfolge der Arbeiten verhindert wird.</p><p>Durch die neu zu schaffende M\u00f6glichkeit, denkmalpflegerische Restaurierungsarbeiten verteilt auf zehn Jahre steuerlich geltend machen zu k\u00f6nnen, wird nicht bloss eine dem kulturellen Wert dienliche L\u00f6sung, sondern zudem ein Anreiz geschaffen, Baudenkm\u00e4ler - auch im Interesse der \u00d6ffentlichkeit - instand zu halten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im geltenden Recht der direkten Bundessteuer sind die Kosten f\u00fcr denkmalpflegerische Arbeiten im Privatverm\u00f6gen abziehbar, sofern folgende Voraussetzungen kumulativ erf\u00fcllt sind: keine Kostendeckung durch Subventionen, Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Ausf\u00fchrung im Einvernehmen mit den Beh\u00f6rden oder auf deren Anordnung hin. Demgegen\u00fcber hat der Bundesgesetzgeber im Steuerharmonisierungsgesetz bloss eine Kann-Vorschrift verankert, um bei den Abz\u00fcgen f\u00fcr Denkmalpflege den kantonalen Gestaltungsspielraum hochzuhalten. Eine zeitliche Staffelung der abziehbaren Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten w\u00e4re im Sinne der formellen Steuerharmonisierung auf Gesetzesstufe und nicht wie vom Motion\u00e4r gefordert auf Verordnungsstufe umzusetzen.</p><p>2. Der steuerrechtliche Sachverhalt deckt sich weitgehend mit dem Anliegen der Motion 07.3385 betreffend Anreize f\u00fcr umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften. Zwar trifft es zu, dass das Motionsanliegen Anreize schaffen kann f\u00fcr Gesamtsanierungen, um zu verhindern, dass Restaurierungsarbeiten aus steuerlichen Gr\u00fcnden nicht in kleine Sanierungsschritte aufgeteilt werden. Diesem Befund steht jedoch eine Reihe von negativen Folgeerscheinungen gegen\u00fcber: Die Verteilung abzugsberechtigter Aufwendungen bei der Denkmalpflege auf zehn Jahre w\u00fcrde das Steuerrecht komplizieren. Jedes Jahr m\u00fcssten die gestaffelten Teilbetr\u00e4ge (Kosten f\u00fcr denkmalpflegerische Arbeiten) auf die neue Steuererkl\u00e4rung \u00fcbertragen werden. Dazu bed\u00fcrfte es der F\u00fchrung neuer Tabellen, die von den Steuerbeh\u00f6rden kontrolliert werden m\u00fcssten. Bei einer zeitlichen Staffelung der angefallenen Kosten k\u00f6nnte die Steuerprogression \u00fcber mehrere Jahre gesenkt und k\u00f6nnten Steuern gespart werden; dies obwohl die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit nur in jenem Jahr, in dem die Kosten f\u00fcr denkmalpflegerische Arbeiten entstanden sind, reduziert wurde. Eine steuersystematisch korrekte Einkommensbesteuerung geht vom Periodizit\u00e4tsprinzip aus. Das heisst, dass die mit der Einkommenserzielung in direktem Zusammenhang stehenden Aufwendungen in der gleichen Bemessungsperiode in Abzug zu bringen sind. Die vom Motion\u00e4r geforderte zeitliche Staffelung widerspricht dem Prinzip, die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit der steuerpflichtigen Person f\u00fcr das ihm w\u00e4hrend der Bemessungsperiode tats\u00e4chlich zugeflossene steuerbare Einkommen angemessen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>3. Wer renoviert, braucht die finanziellen Mittel im Investitionszeitpunkt. Im Gegensatz zu direkten Zusch\u00fcssen wirken sich Steuerabz\u00fcge finanziell erst Monate oder Jahre sp\u00e4ter aus, wenn die Investition abgeschlossen ist. \u00dcberdies sind sie nicht nur f\u00fcr Wohneigent\u00fcmer, sondern auch f\u00fcr den Staat ein intransparentes Instrument, weil das Ausmass der steuerlichen F\u00f6rderung unbekannt ist und somit eine pr\u00e4zise Evaluation verunm\u00f6glicht wird. Mit den abziehbaren Kosten f\u00fcr denkmalpflegerische Arbeiten werden letztlich ausserfiskalische Zielsetzungen verfolgt, um der besonderen kultur- und staatspolitischen Bedeutung des Denkmalschutzes Rechnung zu tragen. Eine derartige F\u00f6rderung ist in der Regel weder effizient noch effektiv. Eine weiter gehende steuerliche F\u00f6rderung via zeitlich gestaffelte Abz\u00fcge w\u00e4re daher nicht zielf\u00fchrend. Aus den dargelegten Gr\u00fcnden lehnt der Bundesrat eine zeitliche Verteilung der abzugsf\u00e4higen Kosten von Restaurationsarbeiten an Baudenkm\u00e4lern ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1226448000000)\/","SubmittedBy":"de Buman Dominique","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276174240097)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551324480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}