{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083729,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083729,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3729","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gilt die Unschuldsvermutung auch bei der Bundesanwaltschaft?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im August dieses Jahres haben die Bundesanwaltschaft (BA) und die Bundeskriminalpolizei (BKP) Hausdurchsuchungen bei der Firma Alstom vorgenommen und dabei einen ehemaligen Mitarbeiter festgenommen. Die Begr\u00fcndung: Es bestehe dringender Verdacht auf ungetreue Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Korruption und Geldw\u00e4scherei. Sollte sich der Verdacht best\u00e4tigen, ist gegen eine Hausdurchsuchung, Anklage und Verurteilung nichts einzuwenden. Dennoch dr\u00e4ngen sich ein paar Fragen an den Bundesrat zum Vorgehen von BA und BKP auf: </p><p>1. Wie oft konnten \"dringende Verdachtsvermutungen\" bez\u00fcglich der obenerw\u00e4hnten Tatbest\u00e4nde der BA best\u00e4tigt werden? </p><p>2. Ist es \u00fcblich, dass nach einer erfolgten Hausdurchsuchung eine Medienmitteilung ver\u00f6ffentlicht wird?</p><p>3. Ist es \u00fcblich, dass die BA \u00fcber ver\u00f6ffentlichte Medienmitteilungen hinausgehende Details aus einem Verfahren an Journalistinnen und Journalisten weitergibt, wie dies in diesem Fall offensichtlich geschehen ist? </p><p>4. \u00dcbernimmt die BA oder gar der Bund allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen der verd\u00e4chtigten Firma im Falle einer Fehlanzeige? Wer \u00fcbernimmt die Verantwortung? </p><p>5. Wie lange dauert dieses Ermittlungsverfahren? Kann der Bundesrat zumindest eine durchschnittliche Verfahrensdauer der letzten F\u00e4lle bekanntgeben? </p><p>6. Wie beurteilt er die Ver\u00f6ffentlichung der Anschuldigungen in Bezug auf die notwendige Unschuldsvermutung? </p><p>7. Teilt er die Meinung, dass durch diese Ver\u00f6ffentlichung eine Vorverurteilung stattfinden kann, welche f\u00fcr eine Firma rufsch\u00e4digend sein kann und deren Existenz bedroht, notabene bei einer Firma, welche in der Schweiz einige Tausend Arbeitspl\u00e4tze anbietet? </p><p>8. Teilt er die Meinung, dass die BA dringend ihre Vorgehensweisen \u00fcberpr\u00fcfen sollte? Sind Massnahmen dazu im Gange?</p>","ReasonText":"<p>Die Erfolge von Anklagen der BA waren bisher eher bescheiden. Zur\u00fcck bleibt eine angeschlagene Firma, welche zur Zeit des Verdachts negativ in den Schlagzeilen stand. Zur\u00fcck bleibt aber im Falle eines grossangek\u00fcndigten Vorwurfs, der allenfalls nicht best\u00e4tigt wird, eine BA, welche seri\u00f6se Firmen in Bedr\u00e4ngnis bringt und fehlbare nicht anklagen kann. Dies w\u00e4re einem sicheren Wirtschaftsstandort Schweiz nur abtr\u00e4glich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Bundesanwaltschaft (BA) ordnet bei hinreichendem Verdacht auf strafbare Handlungen, die der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen, die Er\u00f6ffnung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens an. Die BA ist verpflichtet, durch Vornahme strafprozessualer Ermittlungshandlungen abzukl\u00e4ren, ob sich die ihr vorliegenden Verdachtsmomente best\u00e4tigen oder (zugunsten allf\u00e4lliger Verd\u00e4chtigter) widerlegen lassen. Es bestehen indes keine Statistiken dar\u00fcber, wie oft bez\u00fcglich der Tatbest\u00e4nde der ungetreuen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Korruption und Geldw\u00e4scherei \"dringende Verdachtsvermutungen\", welche zu Ermittlungshandlungen der BA f\u00fchrten, best\u00e4tigt oder widerlegt werden konnten.</p><p>2./3. Die BA erl\u00e4sst Medienmitteilungen insbesondere in F\u00e4llen, welche von erheblichem \u00f6ffentlichem Interesse sind und h\u00e4ufig bereits in den Medien thematisiert wurden. Die BA tritt damit namentlich unangebrachten Mutmassungen, Spekulationen und Ger\u00fcchten entgegen. Nebst dem Erlass von allgemeinen Medienmitteilungen zuhanden der \u00d6ffentlichkeit beantwortet die BA Medienanfragen einzelner Journalistinnen und Journalisten. Die Information der \u00d6ffentlichkeit erfolgt unter Beachtung des Untersuchungszwecks, der Unschuldsvermutung und der Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen.</p><p>4. Allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen richten sich nach den Artikeln 122 und 176 des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege (SR 312.0). Hiernach kann dem Beschuldigten bei Verfahrenseinstellung oder Freispruch auf Begehren eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Untersuchungshaft und f\u00fcr andere Nachteile, die er erlitten hat, ausgerichtet werden. Subsidi\u00e4r finden die Bestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetzes (SR 170.32) Anwendung, wonach der Bund f\u00fcr den Schaden haftet, den ein Beamter in Aus\u00fcbung seiner amtlichen T\u00e4tigkeit Dritten widerrechtlich zuf\u00fcgt. Tritt ein solcher Fall ein, steht dem Bund der R\u00fcckgriff auf den Beamten zu, der den Schaden vors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig verschuldet hat.</p><p>5. Das betreffende Ermittlungsverfahren wurde am 9. Dezember 2004 er\u00f6ffnet, am 13. Oktober 2006 provisorisch eingestellt und am 16. Oktober 2007 infolge Vorliegens neuer Erkenntnisse wiederaufgenommen.</p><p>Die Dauer eines Verfahrens ist abh\u00e4ngig von zahlreichen Kriterien wie der Komplexit\u00e4t des Sachverhaltes, der Art und Anzahl der dadurch gebotenen Ermittlungshandlungen, dem Verhalten des Beschuldigten oder anderer Prozessbeteiligter, dem Abschluss oft langwieriger Rechtshilfeverfahren im Ausland, der Gesch\u00e4ftslast der am Strafprozess beteiligten Beh\u00f6rden usw. Eine aussagekr\u00e4ftige Berechnung der durchschnittlichen Verfahrensdauer der F\u00e4lle der BA ist dadurch nicht m\u00f6glich. Die BA ist allerdings dem strafprozessualen Beschleunigungsgebot verpflichtet, \u00fcber dessen Einhaltung die zust\u00e4ndigen Gerichtsinstanzen wachen.</p><p>6./7. Die Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber laufende Ermittlungsverfahren geh\u00f6rt zur fachlichen T\u00e4tigkeit der BA und kann nicht vom Bundesrat \u00fcberpr\u00fcft werden. Die BA als verfahrensleitende Beh\u00f6rde trifft ihren Entscheid unabh\u00e4ngig von Weisungen ihrer Wahlbeh\u00f6rde. Die fachliche T\u00e4tigkeit der BA wird von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes beaufsichtigt.</p><p>8. Die Vorgehensweise der BA in ihren Ermittlungsverfahren untersteht der permanenten Kontrolle und \u00dcberpr\u00fcfung durch ihre fachliche Aufsichtsinstanz, die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1228435200000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Geri","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285891200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536712790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}