{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083734,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083734,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3734","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Obligatorische Sozialpl\u00e4ne f\u00fcr Opfer der Wirtschaftskrise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzes\u00e4nderungen vorzulegen, die n\u00f6tig sind, damit die Sozialpl\u00e4ne obligatorisch werden.</p>","ReasonText":"<p>Im Unterschied zu anderen L\u00e4ndern gibt es in der Schweiz kein Sozialplanobligatorium. Angesichts der Rezession und der damit verbundenen grossen Gefahr, dass es in den betroffenen Sektoren zu Restrukturierungen kommt, muss man handeln, damit die wirtschaftlichen Auswirkungen einged\u00e4mmt, aber auch Alternativen zur Entlassung gefunden werden. Dank einer gesetzlichen Pflicht k\u00f6nnte man nicht nur auf die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern Einfluss nehmen, sondern auch eingreifen, wenn die vorgeschlagenen Sozialpl\u00e4ne unzureichend sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine K\u00fcndigung, die aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden ausgesprochen wird, kann die betroffenen Arbeitnehmenden in eine schwierige finanzielle und pers\u00f6nliche Lage bringen. Die in diesem Zusammenhang bestehende Besorgnis betreffend Schutz der Arbeitnehmenden ist insbesondere angesichts der aktuellen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise nachvollziehbar. Trotz der Tatsache, dass in der Schweiz kein Sozialplanobligatorium besteht, stehen Arbeitnehmende einer drohenden Entlassung aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden nicht schutzlos gegen\u00fcber.</p><p>Einerseits ist auf die gut funktionierende Sozialpartnerschaft hinzuweisen, die ihre Grundlagen in Artikel\u00a028 Absatz\u00a01 und Artikel\u00a0110 Abs\u00e4tze 1 und 2 der Bundesverfassung (SR 101) hat und im kollektiven Arbeitsrecht gem\u00e4ss den Artikeln 356ff. des Obligationenrechtes (SR 220) weiter konkretisiert ist. Auf dieser Basis k\u00f6nnen in Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen auch Regelungen \u00fcber Sozialpl\u00e4ne vereinbart werden. Andererseits r\u00e4umen verschiedene gesetzliche Vorschriften den betroffenen Arbeitnehmenden Einfluss- und Mitwirkungsrechte ein. Zu nennen sind haupts\u00e4chlich die Bestimmungen \u00fcber die Massenentlassung gem\u00e4ss den Artikeln 335e ff. des Obligationenrechtes, wonach ein Arbeitgeber vor einer Massenentlassung die Arbeitnehmervertretung bzw. die Arbeitnehmenden konsultieren muss. Die Arbeitnehmenden k\u00f6nnen Vorschl\u00e4ge unterbreiten, wie die K\u00fcndigungen vermieden oder deren Zahl beschr\u00e4nkt sowie ihre Folgen gemildert werden k\u00f6nnen (Art. 335f Abs. 2 des Obligationenrechtes); sie k\u00f6nnen insofern einen Sozialplan vorschlagen. Zwar besteht f\u00fcr den Arbeitgeber nach der geltenden Gesetzgebung kein Abschlusszwang, jedoch muss er die beabsichtigte Massenentlassung dem zust\u00e4ndigen kantonalen Arbeitsamt mitteilen. Dieses sucht nach L\u00f6sungen f\u00fcr die Probleme, welche die beabsichtigte Massenentlassung aufwirft (Art. 335g Abs. 3 des Obligationenrechtes). Sodann endet ein im Rahmen einer Massenentlassung gek\u00fcndigtes Arbeitsverh\u00e4ltnis fr\u00fchestens 30 Tage nach der Anzeige an das kantonale Arbeitsamt (Art. 335g Abs. 4 des Obligationenrechtes). Weitere besondere Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden sind f\u00fcr den Fall eines Betriebs\u00fcbergangs gem\u00e4ss den Artikeln 333 und 333a des Obligationenrechtes im Bundesgesetz \u00fcber die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (SR 822.14) vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Motion Rechsteiner 97.3095, \"Arbeitsrechtliche Regelung des Sozialplans\", erkl\u00e4rt, er sei bereit, weiter gehende Massnahmen zur Verst\u00e4rkung des Schutzes der Arbeitnehmenden vorzuschlagen, falls sich herausstellen sollte, dass die geltenden Regelungen zu wenig effektiv seien (\u00e4hnlich auch die Stellungnahme des Bundesrates zur in ein Postulat umgewandelten Motion Gross 99.3633, Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen). An dieser Absicht des Bundesrates hat sich nichts ge\u00e4ndert. Es bestehen aber weder r\u00fcckblickend noch im Zusammenhang mit der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise Anhaltspunkte, die solche weiteren Massnahmen als notwendig erscheinen liessen. Fr\u00fchere Vorarbeiten der Verwaltung f\u00fcr eine Regelung der Sozialpl\u00e4ne im Obligationenrecht sind entsprechend nicht weiterverfolgt worden, u. a. auch deshalb, weil kein solches Projekt im Gesetzgebungsprogramm f\u00fcr die Legislaturplanung 2003-2007 enthalten war und die beiden zuvor erw\u00e4hnten Vorst\u00f6sse in der Zwischenzeit abgeschrieben worden sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227657600000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1228767337950)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531572437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}