{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083742,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083742,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3742","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einf\u00fchrung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen f\u00fcr die Einf\u00fchrung des neuen leistungsbezogenen Finanzierungsmodus f\u00fcr Spitalaufenthalte und dessen Auswirkungen auf das gesamte Versorgungssystem (ambulant und station\u00e4r), namentlich die Patientensicherheit und die Versorgungsqualit\u00e4t, wissenschaftlich zu evaluieren. </p><p>Er soll gew\u00e4hrleisten, dass eine neutrale, wissenschaftliche Begleitforschung, die die Anliegen aller Tarifpartner sowie der Gesellschaft Swiss DRG ber\u00fccksichtigt, m\u00f6glichst rasch eingef\u00fchrt wird. Ziel ist es, die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung zu messen und Fehlsteuerungen des Systems fr\u00fchzeitig zu erfassen und zu korrigieren.</p><p>Insbesondere folgende Elemente sollen in der Evaluation ber\u00fccksichtigt werden: Art und Umfang der erbrachten medizinischen Leistungen, Statistik des medizinischen und pflegerischen Personals in den Spit\u00e4lern und der Ambulanz, Versorgungsevolution (\u00dcber- und Unterversorgung), Versorgungsverlagerung, Zufriedenheit von Patienten und betroffenen Gesundheitsakteuren usw.</p>","ReasonText":"<p>Die station\u00e4re Behandlung und der Spitalaufenthalt werden bis sp\u00e4testens 2012 leistungsbezogen finanziert, d. h. mittels Pauschalen, die sich an der medizinischen Diagnose orientieren (DRG) und auf gesamtschweizerischen Strukturen beruhen. F\u00fcr die Ausarbeitung, Entwicklung und Pflege der Tarifstrukturen haben die Tarifpartner und die Kantone ad hoc eine gemeinn\u00fctzige Aktiengesellschaft gegr\u00fcndet: Swiss DRG (www.swissdrg.org). Das Fallpauschalensystem ist also in Schweizer Spit\u00e4lern bald Realit\u00e4t.</p><p>Deutschland kennt dieses System bereits seit vier Jahren. Gewichtige unerw\u00fcnschte Nebenwirkungen sind aufgetaucht: \u00c4rzte und andere Fachpersonen protestieren in Spit\u00e4lern gegen diese \"ungesunde Sparbremse\". Der Druck auf die Finanzierung verursacht in Deutschland - wie auch in anderen L\u00e4ndern - eine Personalreduktion, was wiederum die Qualit\u00e4t der medizinischen und pflegerischen Versorgung negativ beeinflusst (www.rettung-der-krankenhaeuser.de).</p><p>Das deutsche System steht Pate f\u00fcr Swiss DRG; umso mehr soll die Schweiz nicht die gleichen Fehler machen. Bis heute ist aber keine Begleitevaluation vorgesehen. Obwohl Leistungspauschalen - mit milderen Nebenwirkungen - schon heute in einigen Kantonen eingef\u00fchrt sind, kann man nicht ausschliessen, dass die generelle Einf\u00fchrung von Swiss DRG \u00e4hnliche negative Folgen wie in Deutschland haben k\u00f6nnte. Eine fr\u00fchzeitige und umfassende Begleitforschung ist also n\u00f6tig. Nur mit einer solchen Begleitforschung k\u00f6nnen Aussagen \u00fcber die Wirkung von Fallpauschalen gemacht werden. Nur mit einer wissenschaftlichen, neutralen und demzufolge glaubw\u00fcrdigen Begleitforschung k\u00f6nnen Fehlsteuerungen fr\u00fch entdeckt und korrigiert werden. So k\u00f6nnen teure materielle und immaterielle Folgekosten vermieden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei der Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Pauschalen konkrete Massnahmen vorgesehen werden m\u00fcssen, insbesondere um die Qualit\u00e4t von Pflege und Behandlung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. </p><p>Gem\u00e4ss den \u00dcbergangsbestimmungen der \u00c4nderung vom 21. Dezember 2007 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat der Bundesrat die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Pauschalen zu bestimmen. Mit der \u00c4nderung vom 22. Oktober 2008 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) hat der Bundesrat den Tarifpartnern die Aufgabe \u00fcbertragen, ihm im Rahmen der Genehmigung des Tarifvertrags einen gemeinsamen Vorschlag \u00fcber die zur Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Pauschalen erforderlichen Begleitmassnahmen vorzulegen. Weiter beauftragte er die Tarifpartner, Instrumente und Mechanismen zur Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4t der Leistungen im Rahmen der Tarifanwendung zu vereinbaren. Die Tarifpartner der Swiss DRG AG arbeiten eng mit der Stelle zusammen, die mit der Entwicklung des Systems G-DRG betraut ist (Institut f\u00fcr das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK), und haben so Gelegenheit, von den Erfahrungen in Deutschland zu profitieren und davon ausgehend die notwendigen Begleitmassnahmen zu vereinbaren. </p><p>Ausserdem gilt es zu beachten, dass die Durchf\u00fchrung und die Wirkungen des KVG einer Evaluationspflicht unterstehen (Art. 32 KVV). Gegenstand dieser unter der Federf\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit vorgenommenen wissenschaftlichen Untersuchungen ist der Einfluss des Gesetzes auf die Situation und das Verhalten der Versicherten, der Leistungserbringer und der Versicherer. Untersucht wird insbesondere, ob die Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung gew\u00e4hrleistet sind und die sozial- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes erreicht werden. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Untersuchungen kann der Bundesrat entscheiden, ob eine Ausf\u00fchrungsverordnung ge\u00e4ndert oder gegebenenfalls eine Gesetzesrevision vorgenommen werden muss. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der an die Tarifpartner \u00fcbertragenen Kompetenzen, ausreichen, um allf\u00e4llige unerw\u00fcnschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Pauschalen auffangen zu k\u00f6nnen. Daher beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er wird aber darauf achten, dass den vom Motion\u00e4r aufgeworfenen Fragen bei den n\u00e4chsten wissenschaftlichen Untersuchungen im Sinne von Artikel\u00a032 KVV zur Evaluation der neuen Regelung der Spitalfinanzierung Rechnung getragen wird.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1229644800000)\/","SubmittedBy":"Cassis Ignazio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285891200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540821623)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}