{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083790,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083790,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3790","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz des Kindes vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches oder eines anderen Bundesgesetzes vorzulegen, mit der eine allgemeine Meldepflicht gegen\u00fcber Kindesschutzbeh\u00f6rden in allen Schweizer Kantonen eingef\u00fchrt werden kann. Ein einheitliches Vorgehen durch eine allgemeine Meldepflicht soll dazu beitragen, dass die Misshandlung und der sexuelle Missbrauch von Kindern - beides fordert noch viel zu viele Opfer - wirksam bek\u00e4mpft werden.</p>","ReasonText":"<p>Zahlreiche Aussagen im Zuge der Kampagne f\u00fcr die Unverj\u00e4hrbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern haben deutlich gemacht, wie lange das Leiden der Opfer noch im Erwachsenenalter anh\u00e4lt, wenn das Schweigen die Regel ist. Damit in den kommenden Generationen weniger Personen so f\u00fcrs ganze Leben verletzt werden, muss bereits im Vorfeld durch Fr\u00fcherkennung und Pr\u00e4vention gehandelt werden. </p><p>Die Fr\u00fcherkennung aufgrund der Meldepflicht ist eine der Kampfmassnahmen, dank denen dem Kindesmissbrauch ein Ende gesetzt und dem betroffenen Kind professionelle Hilfe geleistet werden kann. Nur wenn das Schweigen gebrochen wird, kann vermieden werden, dass diese Kinder ihre B\u00fcrde noch im Erwachsenenleben tragen m\u00fcssen und ihre eigene Pers\u00f6nlichkeit nur mit M\u00fche entfalten k\u00f6nnen. </p><p>Manche Erwachsene haben viel mit Kindern zu tun: in der Schule, in Sportvereinen, in ihrem religi\u00f6sen Umfeld, im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Wer auch immer eine Misshandlung oder einen sexuellen Missbrauch vermutet, muss dies in jedem Fall bei den Kindesschutzbeh\u00f6rden melden. Es darf nicht sein, dass ein Kind in einer Situation allein gelassen wird, aus der ihm bekanntermassen langfristige, gravierende Sch\u00e4den entstehen. Die \u00e4rztliche Schweigepflicht ist ein Gegenstand f\u00fcr sich. </p><p>Das Strafgesetzbuch impliziert in Artikel\u00a0219 zwar eine Meldepflicht. Viele F\u00e4lle werden allerdings erst aufgedeckt, seitdem kantonale Gesetze die Meldepflicht ausdr\u00fccklich statuieren. Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Waadtl\u00e4nder Jugendschutzgesetz schreibt die Meldepflicht ausdr\u00fccklich vor (Art. 26 und 62), und es zeitigte sofortige Wirkung. Die Zahl der gemeldeten, h\u00e4ufig auch weit zur\u00fcckliegenden F\u00e4lle stieg. Wesentlich mehr Kinder haben Hilfe erhalten, und die pr\u00e4ventive Wirkung kommt weiteren potenziellen Opfern zugute. Klare Vorschriften \u00fcber das Verfahren und die Zust\u00e4ndigkeit vereinfachen auch die Arbeit in den involvierten Berufsgruppen. Zwar ist die Gesetzgebung im Bereich des Kindesschutzes von Kanton zu Kanton verschieden. Das Hochhalten des F\u00f6deralismus darf aber einem optimalen Kindesschutz nicht entgegenstehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 19. Dezember 2008 wurde das Bundesgesetz \u00fcber die \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) in der Schlussabstimmung angenommen. Im neuen Recht ist eine Verfahrensbestimmung betreffend Melderechte und Meldepflichten vorgesehen:</p><p>Artikel\u00a0443</p><p>Jede Person kann der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbed\u00fcrftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Berufsgeheimnisses.</p><p>Wer in amtlicher T\u00e4tigkeit von einer solchen Person erf\u00e4hrt, ist meldepflichtig. Die Kantone k\u00f6nnen weitere Meldepflichten vorsehen.</p><p>Diese Bestimmung ist auch im Verh\u00e4ltnis zur Kindesschutzbeh\u00f6rde anwendbar (Art. 440 Abs. 3 i. Verb. m. Art. 314 Abs. 1 nZGB). Der Begriff der \"amtlichen T\u00e4tigkeit\" nach Artikel\u00a0443 Absatz\u00a02 nZGB ist weit auszulegen; darunter f\u00e4llt die T\u00e4tigkeit jeder Person, die \u00f6ffentlich-rechtliche Befugnisse aus\u00fcbt, auch wenn sie zum Gemeinwesen nicht in einem Beamten- oder Angestelltenverh\u00e4ltnis steht (BBl 2006 7076).</p><p>Der vorliegende Vorstoss verlangt eine weiter gehende Meldepflicht. Daf\u00fcr hat der Bundesrat aus gesellschaftspolitischer Sicht Verst\u00e4ndnis. Er beantragt die Ablehnung der Motion nur deswegen, weil er zwar eine allgemeine Meldepflicht gegen\u00fcber Kindesschutzbeh\u00f6rden auf Bundesebene bef\u00fcrwortet, jedoch gewisse gesetzlich klar umschriebene Ausnahmen vorsehen m\u00f6chte.</p><p>Bei fr\u00fcherer Gelegenheit hat es der Bundesrat bereits abgelehnt, eine \"schweizweite Meldepflicht f\u00fcr \u00c4rzte, die Gewaltopfer behandeln\" (Motion Hutter 07.3598) bzw. eine \"gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht f\u00fcr Vorf\u00e4lle menschlicher Gewalt\" (Motion Allemann 07.3697) einzuf\u00fchren. Die n\u00e4mlichen Gr\u00fcnde sind auch im vorliegenden Zusammenhang mitzubedenken: Die geforderte allgemeine Anzeigepflicht im Bereich der Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern kann zu einer Aush\u00f6hlung des Berufsgeheimnisses f\u00fchren, das insbesondere den Sinn hat, ein Vertrauensverh\u00e4ltnis zu schaffen. Die Sicherheit, dass ein solches Berufsgeheimnis besteht, erm\u00f6glicht es oft erst, die Misshandlung zu thematisieren. Eine allgemeine Anzeigepflicht h\u00e4tte namentlich in den F\u00e4llen kontraproduktive Wirkungen, in denen sich ein Kind an keine Vertrauensperson mehr wenden k\u00f6nnte, weil keine Gew\u00e4hr besteht, dass die gemachten Aussagen nicht weitergetragen werden.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden lehnt der Bundesrat die vorliegende Motion ab. Nach dem Gesagten ist er jedoch bereit, einen Auftrag mit modifiziertem Inhalt entgegenzunehmen. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0121 Absatz\u00a04 des Parlamentsgesetzes beantragt er deshalb dem St\u00e4nderat bei Annahme der Motion durch den Nationalrat, die Motion wie folgt abzu\u00e4ndern: \"Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches oder eines anderen Bundesgesetzes vorzulegen, mit der eine allgemeine Meldepflicht gegen\u00fcber Kindesschutzbeh\u00f6rden mit gewissen klar umschriebenen Ausnahmen in allen Schweizer Kantonen eingef\u00fchrt werden kann ...\"</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1235520000000)\/","SubmittedBy":"Aubert Josiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475107200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811610353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1228780800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}