{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083834,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083834,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3834","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unser Bankgeheimnis und die Probleme der UBS in den USA","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend ein Einsatzteam (Task-Force) UBS-USA einzurichten. Dieses erh\u00e4lt den Auftrag, Schaden von der Schweiz im Allgemeinen und von unserem Finanz- und Wirtschaftsplatz im Speziellen abzuwenden, der aufgrund der Entwicklungen in den USA bez\u00fcglich m\u00f6glicher systematischer Beihilfe der UBS zur Steuerhinterziehung zu erwarten ist. Es soll zudem Antworten geben und Massnahmen zur Zukunft unseres Bankgeheimnisses vorschlagen.</p>","ReasonText":"<p>Aus den USA verdichten sich die Informationen, dass dort gegen die UBS wegen systematischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung rechtlich vorgegangen wird. Namentlich die Anklage der US-Justizbeh\u00f6rden gegen Raoul Weil, den obersten UBS-Verm\u00f6gensverwalter, kann UBS-Kunden verunsichern. Dadurch kann die UBS auch im Verm\u00f6gensverwaltungsgesch\u00e4ft in Schieflage geraten. Daran kann weder die UBS noch die Schweiz ein Interesse haben. Auch politisch d\u00fcrften die USA, die einen enormen Finanzierungsbedarf haben, den Kampf gegen die Steuerflucht verst\u00e4rken. Barack Obama, gew\u00e4hlter US-Pr\u00e4sident, ist Kosponsor des Gesetzentwurfes \"Stop Tax Haven Abuse Act\" von Senator Carl Levin. Liechtenstein sicherte den USA k\u00fcrzlich zu, ab 2010 bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu gew\u00e4hren, um den wichtigen Qualified Intermediary Status nicht zu verlieren. Das Qualified Intermediary Agreement der Schweiz mit den USA l\u00e4uft 2012 aus.</p><p>Auch in der Schweiz hat sich die Lage zwischenzeitlich grundlegend ver\u00e4ndert. Der Staat muss der UBS mit einem Milliardenkredit unter die Arme greifen und ist daher noch mehr als im Juni 2008 daran interessiert, dass die UBS aus den negativen Schlagzeilen herauskommt. Die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind kaum bereit, hinzunehmen, dass ihre Steuerfranken zur Rettung einer Bank verwendet werden, die in den USA Steuerhinterzieher unterst\u00fctzt (hat). Die Vorw\u00fcrfe an die UBS und an die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, sie h\u00e4tten durch die Herausgabe von Daten unser Bankgeheimnis verletzt, kann UBS-Kunden zus\u00e4tzlich verunsichern.</p><p>Aus all diesen Gr\u00fcnden erscheint es mir unabdingbar, sofort ein Einsatzteam einzurichten, das L\u00f6sungsmassnahmen vorschl\u00e4gt. Ich erinnere an die Vers\u00e4umnisse im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Verm\u00f6gen. Wir sollten die Lehren aus jener Krise ziehen und umgehend handeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Zusammenhang mit dem grenz\u00fcberschreitenden US-Gesch\u00e4ft der UBS AG leiteten verschiedene US-Beh\u00f6rden Ermittlungen sowohl gegen die UBS AG, gegen eine Reihe von Mitarbeitern sowie gegen amerikanische Kunden der Bank ein. Das Department of Justice (DoJ) untersucht, ob US-Kunden der UBS AG den amerikanischen Fiskus um Steuereink\u00fcnfte betrogen haben und inwieweit die UBS AG diese Kunden dabei unterst\u00fctzt hat. Die amerikanische Steuerbeh\u00f6rde Internal Revenue Service (IRS) untersucht in etwa dieselben Fragekomplexe, wobei der Fokus des IRS auf den US-Steuerpflichtigen liegt. Im Zentrum der Untersuchungen der Securities and Exchange Commission (SEC) steht die Frage, ob die UBS AG von der Schweiz aus Dienstleistungen erbracht hat, die eine Bewilligung der SEC ben\u00f6tigt h\u00e4tten.</p><p>Mit Datum vom 16. Juli 2008 richtete der IRS ein Amtshilfebegehren an die Schweiz, in dem er Bankunterlagen \u00fcber die involvierten amerikanischen Steuerpflichtigen verlangte. Dieses Amtshilfeverfahren wurde von der ESTV von Beginn an mit Hochdruck behandelt. Es ist nach wie vor h\u00e4ngig.</p><p>Zwischenzeitlich konnte die UBS AG im Rahmen von Vergleichsverhandlungen sowohl mit dem DoJ als auch mit der SEC je eine Einigung erzielen. Mit dem DoJ hat die Bank ein sogenanntes Deferred Prosecution Agreement (Abkommen \u00fcber den Aufschub der Strafverfolgung) vereinbart. Darin \u00fcbernimmt die Bank f\u00fcr bestimmte Verletzungen von US-Vorschriften die Verantwortung. Im Weiteren verpflichtet sich die UBS AG zu einer Gesamtzahlung von 780 Millionen Dollar. Dieser Betrag setzt sich aus einer R\u00fcckerstattung unerlaubter Gewinne im Zeitraum 2001-2008 und aus nichtvorgenommenen Steuerr\u00fcckbehalten zusammen. Der Abschluss der Vereinbarung wurde seitens des DoJ davon abh\u00e4ngig gemacht, dass eine limitierte Anzahl von Kundendaten umgehend dem DoJ \u00fcbergeben wird. Entsprechend ordnete die Finma mittels Verf\u00fcgung vom 18. Februar 2009 gegen\u00fcber der UBS AG die sofortige \u00dcbergabe von Kundendaten im Zusammenhang mit 255 Konten an das DoJ an. Dies betrifft F\u00e4lle, in denen diese Kunden aufgrund der UBS AG vorliegenden Dokumente verd\u00e4chtigt werden, Betrugsdelikte und dergleichen im Sinne des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA begangen zu haben. In der Vereinbarung verpflichtet sich das DoJ, w\u00e4hrend 18 Monaten von einer Strafverfolgung der UBS AG abzusehen. Verletzt die UBS AG die Vereinbarung, kann das DoJ die Verfolgung strafrechtlicher Vorw\u00fcrfe und damit eine Anklage in die Wege leiten. K\u00f6nnen keine Verletzungen festgestellt werden, veranlasst das DoJ die Einstellung des aufgeschobenen Verfahrens. Gegen\u00fcber der SEC akzeptierte die UBS AG einen sogenannten Consent Order der SEC. Darin verpflichtet sich die UBS AG zur Zahlung eines Geldbetrages. Dieser ist in den obenerw\u00e4hnten 780 Millionen Dollar enthalten. Damit ist es der UBS AG gelungen, eine unmittelbar drohende formelle Anklage der Bank in den USA zu vermeiden.</p><p>Zwischen der UBS AG und dem IRS konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Auf Antrag des IRS beschloss das zust\u00e4ndige Gericht (District Court for the Southern District of Florida) bereits am 1. Juli 2008 den Erlass eines sogenannten John Doe Summons (nachfolgend \"JDS\"). Es handelt sich dabei um einen gerichtlichen Erlass nach amerikanischem Recht. Gest\u00fctzt auf diesen ist der IRS erm\u00e4chtigt, die UBS AG zu zwingen, Datens\u00e4tze \u00fcber US-Kunden herauszugeben. Im Visier sind US-Personen, die in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2007 mit der UBS AG und/oder einer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft Gesch\u00e4ftsbeziehungen unterhielten. Im Zeitpunkt des Erlasses verzichtete der IRS auf die Vollstreckung des JDS.</p><p>Am 19. Februar 2009 hat nun der IRS beim zust\u00e4ndigen Gericht mittels einer Zivilklage die Vollstreckung des John Doe Summons beantragt. Mittlerweile hat das zust\u00e4ndige Gericht der UBS AG eine Frist zur Einreichung einer Klageantwort bis zum 30. April 2009 gew\u00e4hrt. Einen ersten Gerichtstermin setzte das Gericht f\u00fcr den 13. Juli 2009 an, sollte bis dahin kein Vergleich gefunden werden. </p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Untersuchungen der zust\u00e4ndigen US-Beh\u00f6rden gegen die UBS AG sowie gegen amerikanische Kunden dieser Bank seit Beginn sehr eng. Die Gespr\u00e4che sowie die Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen US-Beh\u00f6rden und den involvierten Schweizer Beh\u00f6rden werden vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement koordiniert. </p><p>Vor dem Hintergrund der Verfahren gegen die UBS AG in den USA, aber auch der zunehmenden internationalen Thematisierung der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerfragen hat der Bundesrat am 25. Februar 2009 einen Ausschuss eingesetzt, der durch eine Expertengruppe unterst\u00fctzt werden soll. Dem Ausschuss geh\u00f6ren die Vorsteherinnen und Vorsteher des EFD, EDA und EJPD an, und er wird vom Vorsteher des EFD (Bundespr\u00e4sident Hans-Rudolf Merz) pr\u00e4sidiert. Der Ausschuss hat den Auftrag, die aktuelle Krise in den Beziehungen mit den USA betreffend den Schweizer Finanzplatz zu analysieren und Vorschl\u00e4ge zur Anpassung der Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss Vorschl\u00e4ge im Hinblick auf Verhandlungen mit den USA und der EU erarbeiten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1236297600000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1284542902363)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108300573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229385600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}