{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083848,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083848,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3848","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fragw\u00fcrdige Menschenrechtsauffassungen in verschiedenen internationalen Institutionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Neue, fragw\u00fcrdige Auffassungen von den Menschenrechten gewinnen in verschiedenen internationalen Institutionen, namentlich in der Uno und ihrem Menschenrechtsrat, an Boden und setzen sich manchmal sogar durch.</p><p>Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung, angesichts von Fehlentwicklungen, die den Kerngehalt der individuellen Freiheiten \u00fcberall in der Welt gef\u00e4hrden k\u00f6nnten, frage ich den Bundesrat:</p><p>a. Wie beurteilt er die neuen Menschenrechtsauffassungen, die verschiedene nichtwestliche L\u00e4nder in den internationalen Institutionen durchsetzen wollen?</p><p>b. Wie stellt er sich zu den zwischen Staaten bestehenden tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten bez\u00fcglich des Verst\u00e4ndnisses der Menschenrechte und der Kriterien, auf die sich internationale Institutionen bei der Formulierung von Verurteilungen in diesem Bereich berufen k\u00f6nnen?</p><p>c. Was h\u00e4lt er vom parteiischen Charakter der Verurteilungen des Uno-Menschenrechtsrates?</p><p>d. Wird die Schweiz an der Konferenz Durban II teilnehmen?</p><p>e. Ist er der Auffassung, dass das V\u00f6lkerrecht auch im Bereich der Individualrechte uneingeschr\u00e4nkten Vorrang vor dem nationalen Recht hat?</p>","ReasonText":"<p>Zahlreiche Entgleisungen des Menschenrechtsrates; die k\u00fcrzlich ge\u00e4usserte Meinung von Doudou Di\u00e8ne, wonach jede Kritik am Tragen der Burka als rassistischer \u00dcbergriff zu werten sei; die Konferenz Durban I, die zu einem inakzeptablen Forum des Antisemitismus und Antizionismus ausgeartet war; der Entwurf des Schlussdokuments der Konferenz Durban II, der im Namen einer uneingeschr\u00e4nkten Achtung spezifischer kultureller Unterschiede - namentlich betreffend den Islam - die Meinungsfreiheit einschr\u00e4nken will: All das hat zahlreiche Organisationen und Pers\u00f6nlichkeiten zu Recht zu Reaktionen veranlasst.</p><p>Im Rahmen eines Forums unter dem Titel \"Die Uno gegen die Menschenrechte\" erkl\u00e4ren Elie Wiesel und viele andere, der Menschenrechtsrat sei zu einem Instrument des ideologischen Krieges gegen die Grunds\u00e4tze geworden, die seine Gr\u00fcndung m\u00f6glich gemacht haben.</p><p>Selbst in der westlichen Welt l\u00e4sst sich eine zunehmende Verbreitung von Menschenrechtsauffassungen beobachten, die die Urheber schwerer Gewaltakte uneingeschr\u00e4nkt sch\u00fctzen wollen und sich gleichzeitig manchmal gegen die Gewissensfreiheit richten.</p><p>Dies f\u00fchrt dazu, dass die Menschenrechte, wie sie einst konzipiert worden waren, ihres Gehaltes entleert werden und dass die Freiheit Schaden nimmt.</p><p>Unser Land muss alles tun, um an einer Auffassung der Menschenrechte festzuhalten, die mit den Grundfreiheiten - Gewissens-, Religions-, Glaubens- und Meinungsfreiheit - vereinbar ist. Nur eine solche Auffassung gew\u00e4hrleistet den Fortbestand einer freiheitlichen Demokratie und der Menschenw\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Grundsatz der Universalit\u00e4t der Menschenrechte ist der v\u00f6lkerrechtliche Eckpfeiler der Menschenrechte. Dieser Grundsatz, der zuerst in der Allgemeinen Menschenrechtserkl\u00e4rung 1948 formuliert wurde, wurde in zahlreichen \u00dcbereinkommen, Erkl\u00e4rungen und Resolutionen bekr\u00e4ftigt, insbesondere in Abschnitt 5 der Wiener Erkl\u00e4rung und des darin enthaltenen Aktionsprogramms von 1993: \"Alle Menschenrechte sind allgemein g\u00fcltig und unteilbar, bedingen einander und sind miteinander verkn\u00fcpft. Die V\u00f6lkergemeinschaft muss die Menschenrechte weltweit in gerechter und gleicher Weise, auf derselben Grundlage und mit demselben Nachdruck behandeln. Zwar ist die Bedeutung nationaler und regionaler Besonderheiten und unterschiedlicher historischer, kultureller und religi\u00f6ser Voraussetzungen im Auge zu behalten, doch ist es Pflicht der Staaten, ohne R\u00fccksicht auf die jeweilige politische, wirtschaftliche und kulturelle Ordnung alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu f\u00f6rdern und zu sch\u00fctzen.\"</p><p>Die Menschenrechte sind also nicht ein regional begrenztes Konzept. Heute haben 81 Prozent der Uno-Mitgliedstaaten mindestens vier der sieben wichtigsten Uno-\u00dcbereinkommen im Bereich der Menschenrechte ratifiziert. Das ist ein konkreter Ausdruck der Universalit\u00e4t.</p><p>a. Die Globalisierung der letzten Jahre hat weniger zu neuen Menschenrechtsauffassungen gef\u00fchrt als zu einem R\u00fcckzug auf die eigene Identit\u00e4t. Die Menschenrechte werden leider in gewissen Regionen der Welt noch immer als rein westliches Konzept wahrgenommen. Sie werden nicht als verpflichtend betrachtet oder werden mit Verweis auf \u00f6rtliche Besonderheiten oder Traditionen eingeschr\u00e4nkt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Universalit\u00e4t der Menschenrechte seit der Wiener Erkl\u00e4rung von 1993 nicht mehr angezweifelt werden kann. Heute m\u00fcssen wir uns auf die Umsetzung dieser Rechte konzentrieren, damit die universelle Anerkennung der Menschenrechte in konkrete Massnahmen m\u00fcndet. Die Vertragsorgane und die - nationalen und internationalen - Gerichtsbeh\u00f6rden spielen dabei eine wichtige Rolle.</p><p>b. Die Schweiz setzt sich f\u00fcr die Menschenrechte ein, die gem\u00e4ss den verschiedenen internationalen \u00dcbereinkommen in diesem Bereich anerkannt sind. Die Tatsache, dass die meisten Staaten diesen \u00dcbereinkommen beigetreten sind, zeigt, dass sie allgemein akzeptiert werden.</p><p>Die zwischenstaatlichen Institutionen, die mit der F\u00f6rderung und dem Schutz der Menschenrechte betraut sind (wie z. B. der Menschenrechtsrat), haben nicht das Recht, als internationale Gerichtsh\u00f6fe zu wirken oder Staaten zu bestrafen. F\u00fcr diese Aufgabe ist ausschliesslich der Uno-Sicherheitsrat zust\u00e4ndig. Hingegen werden die Empfehlungen dieser Institutionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen von den Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft und den betroffenen Staaten aufmerksam verfolgt. Dies zeigen die intensiven Verhandlungen, die der Verabschiedung solcher Empfehlungen vorausgehen.</p><p>c. Die Zusammensetzung des Menschenrechtsrates und die Aufteilung der Sitze auf die verschiedenen Regionalgruppen ist das Ergebnis eines Kompromisses der Uno-Generalversammlung, eines universellen Organs. Sie widerspiegelt also die aktuellen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse in der Uno. Im Rahmen des Menschenrechtsrates setzt sich die Schweiz daf\u00fcr ein, dass Resolutionen im Konsens verabschiedet werden. Die Schweiz unterst\u00fctzt aber keine Resolutionen, die nicht alle Parteien f\u00fcr ihre V\u00f6lkerrechtsverletzungen verurteilen, die Fortschritte bei der Normensetzung infrage stellen oder die f\u00fcr die Schweiz wichtige Punkte nicht enthalten.</p><p>d. Im Moment ist es im Interesse der Schweiz und ihrer Hauptpartner, bei den Verhandlungen zur Vorbereitung der \u00dcberpr\u00fcfungskonferenz zum Durban-Prozess im April 2009 mitzuwirken. In diesem Rahmen setzt sich die Schweiz f\u00fcr universelle Werte wie die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit ein und engagiert sich aktiv f\u00fcr die Rassismusbek\u00e4mpfung.</p><p>Allerdings k\u00f6nnte die Schweiz ihr Engagement \u00fcberdenken, wenn die folgenden Bedingungen nicht erf\u00fcllt w\u00e4ren:</p><p>- Die Konferenz \u00fcberpr\u00fcft die Umsetzung der Erkl\u00e4rung und des Aktionsprogramms von Durban, d. h., sie darf das Schlussdokument von Durban nicht wieder neu verhandeln.</p><p>- Die \u00dcberpr\u00fcfungskonferenz darf die Fortschritte in der Normensetzung, die mit dem internationalen \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung erzielt wurden, nicht infrage stellen.</p><p>- Die \u00dcberpr\u00fcfungskonferenz muss alle Themen im Bereich des Rassismus ausgewogen behandeln und darf nicht eine einseitige Plattform f\u00fcr ein einziges Thema werden (Naher Osten).</p><p>e. Nach Artikel\u00a026 des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber das Recht der Vertr\u00e4ge vom 23. Mai 1969 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, entsprechend dem Grundsatz \"pacta sunt servanda\" die von ihnen eingegangenen v\u00f6lkervertraglichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen. Die von Volk und St\u00e4nden angenommene Bundesverfassung h\u00e4lt ausdr\u00fccklich fest (Art. 5 Abs. 4 und Art. 191 BV), dass der Bund und die Kantone das V\u00f6lkerrecht zu beachten haben und das gesamte V\u00f6lkerrecht f\u00fcr das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Beh\u00f6rden massgebend ist. Die Verfassung regelt jedoch nicht ausdr\u00fccklich, wie im Fall eines Konflikts zwischen V\u00f6lkerrecht und Landesrecht vorzugehen ist, insbesondere wenn es sich um Bundesgesetze handelt. Zwingendes V\u00f6lkerrecht (jus cogens) geht jedoch allem staatlichen Recht vor und bildet zudem eine Schranke f\u00fcr Verfassungsrevisionen. Ausserdem ist es letztlich Aufgabe der Gerichte, im konkreten Fall eine differenzierte Abw\u00e4gung vorzunehmen. In den meisten F\u00e4llen k\u00f6nnen die Konflikte jedoch dank einer v\u00f6lkerrechtlichen Auslegung vermieden werden. In seiner Rechtsprechung best\u00e4tigt das Bundesgericht, dass das V\u00f6lkerrecht grunds\u00e4tzlich Vorrang hat vor den Bundesgesetzen, wenigstens in jenen F\u00e4llen, in denen der Gesetzgeber auf Bundesebene nicht absichtlich eine Bestimmung annehmen wollte, die sich gegen das V\u00f6lkerrecht richtet. Das Bundesgericht hat k\u00fcrzlich anerkannt, dass die internationalen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte in jedem Fall Vorrang vor v\u00f6lkerrechtswidrigen Bundesgesetzen haben (vgl. Bundesgerichtsentscheid 125 II 417, S. 424f. oder 128 IV 201, S. 205f.).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1236297600000)\/","SubmittedBy":"Graber Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292544000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538836850)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229472000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}