{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083854,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083854,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3854","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch die Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) Bund und Kantonen zu erlauben, die Besteuerung der nat\u00fcrlichen Personen zu vereinfachen. Dabei ist ein Recht der Steuerzahlenden auf Einfachheit der Besteuerung zu verbriefen. Zus\u00e4tzlich sind Einheitstarife, grossz\u00fcgige Pauschalabz\u00fcge und eine Sollkapitalrendite zur vereinfachten Verm\u00f6gensbesteuerung vorzusehen.</p>","ReasonText":"<p>Das hohe Niveau an Steuerkompliziertheit bei nat\u00fcrlichen Personen bringt erhebliche Nachteile mit sich:</p><p>- Die Besteuerung von nat\u00fcrlichen Personen hat aufgrund der zunehmenden Ausnahmeregelungen (Besteuerungsdifferenzierungen, Abz\u00fcge, Verm\u00f6gensertr\u00e4ge usw.) f\u00fcr die Steuerzahlenden, aber auch f\u00fcr die Verwaltung einen \u00fcberm\u00e4ssigen Verwaltungs- und Kostenaufwand erreicht.</p><p>- Die schwer durchschaubare Komplexit\u00e4t im Steuersystem erschwert oder verunm\u00f6glicht es dem Steuerzahlenden, die Vorteile des interkommunalen und interkantonalen Steuerwettbewerbs wahrzunehmen.</p><p>Die FDP-Liberale Fraktion fordert, dass die Revision des DBG und des StHG an die Hand zu nehmen ist. Diese soll es Bund und Kantonen erlauben, die Besteuerung der nat\u00fcrlichen Personen zu vereinfachen, indem bei der Einkommensbesteuerung (abgestufte) Einheitstarife und fixe Einheitsabz\u00fcge zum Zuge kommen. Einheitstarife eliminieren Abhalte-Effekte und vereinfachen das System. Mit einer Abstufung der Einheitstarife kann ein zus\u00e4tzliches Element der Solidarit\u00e4t zwischen den st\u00e4rkeren und schw\u00e4cheren Steuerzahlenden geschaffen werden, ohne dass der Anreiz f\u00fcr Mehrleistung verlorengeht. In der Schaffung von Einheitsabz\u00fcgen liegt das grosse Vereinfachungs- und Transparenzpotenzial und auch eine St\u00e4rkung der Akzeptanz der Besteuerung. Die FDP-Liberale Fraktion regt an, mit der Vereinfachung der Einkommensbesteuerung der nat\u00fcrlichen Personen zugleich auch die Vereinfachung der Verm\u00f6gens(ertrags)- und Immobilienbesteuerung ins Auge zu fassen. Dabei ist eine Sollkapitalrendite vorzusehen: Anstelle der heutigen Verm\u00f6gens-, Verm\u00f6gensertrags- und Immobilienbesteuerung tritt neu eine Verm\u00f6gensertragsbesteuerung, welche die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge auf der Basis einer Sollkapitalrendite besteuert. Einheitsabz\u00fcge ersetzen die vielen kleinen Abz\u00fcge. Die Sollkapitalrendite ersetzt auch den Eigenmietwert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, die Besteuerung der nat\u00fcrlichen Personen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zu vereinfachen. Dies hat er bereits in den Motionen 07.3607 (Vereinfachung der Besteuerung der nat\u00fcrlichen Personen) und 08.3137 (Vereinfachung der Einkommenssteuern durch Pauschalierung und/oder Streichung von Abz\u00fcgen) klar zum Ausdruck gebracht. Letztere wurde jedoch vom St\u00e4nderat abgelehnt. Nebst der administrativen Entlastung erhofft sich der Bundesrat von der vorgeschlagenen Stossrichtung auch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer. Dadurch k\u00f6nnen die Grenzsteuers\u00e4tze aufkommensneutral abgesenkt werden. Dies st\u00e4rkt die Leistungsanreize, woraus eine Effizienzverbesserung, verbunden mit zus\u00e4tzlichem Wachstum, resultiert.</p><p>Die vorliegende Motion beschr\u00e4nkt sich auf eine Revision des DBG und des StHG. Ein solches Reformvorhaben darf nicht in Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung geraten. Konkret sind im vorliegenden Zusammenhang namentlich die Grunds\u00e4tze der Allgemeinheit und der Gleichm\u00e4ssigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit nach Artikel\u00a0127 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung zu beachten. Ausserdem sind die Bestimmungen von Artikel\u00a0129 der Bundesverfassung zur Steuerharmonisierung einzuhalten.</p><p>- Im Rahmen der Anforderungen einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit l\u00e4sst sich eine st\u00e4rkere Pauschalierung von Abz\u00fcgen im Sinne einer Abw\u00e4gung zwischen Vereinfachung und Einzelfallgerechtigkeit grunds\u00e4tzlich rechtfertigen. Eine wesentliche Vereinfachung ergibt sich jedenfalls dann, wenn die Pauschalabz\u00fcge generell gelten und nicht optional h\u00f6here nachgewiesene Kosten in Abzug gebracht werden d\u00fcrfen. Auch mit einer allf\u00e4lligen Streichung von Abz\u00fcgen sowie einer engeren Fassung des Gewinnungskostenbegriffs l\u00e4sst sich das Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip - in einer gegen\u00fcber dem Status quo modifizierten Form - umsetzen. Bei gleichzeitiger Senkung der Grenzsteuers\u00e4tze k\u00f6nnten auf diesem Weg zus\u00e4tzliche Wachstumsimpulse (im Vergleich zur Pauschalierung von Abz\u00fcgen) ausgel\u00f6st werden.</p><p>- Offen ist derzeit, ob die Sollertragsbesteuerung des Verm\u00f6genseinkommens den Anforderungen des Leistungsf\u00e4higkeitsprinzips gen\u00fcgt. Seitens der Rechtswissenschaft bestehen hier erhebliche Zweifel. Der wissenschaftliche Diskurs hiezu hat aber erst gerade eingesetzt.</p><p>- Artikel\u00a0129 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung zufolge darf der Bund den Kantonen keine Vorschriften \u00fcber die Steuertarife, die Steuers\u00e4tze und die Steuerfreibetr\u00e4ge machen. Deshalb besteht f\u00fcr die Forderung der Motion nach \"Einheitstarifen\" im StHG keine Verfassungsgrundlage.</p><p>Mit seiner grunds\u00e4tzlichen Zustimmung bekennt sich der Bundesrat zwar zur Vereinfachungszielsetzung der Motion. Er kann und will sich aber erst nach der Kl\u00e4rung der noch offenen verfassungsrechtlichen Fragen und in Abw\u00e4gung der Vor- und Nachteile festlegen, mit welchen konkreten Massnahmen dieses Ziel realisiert werden soll.</p><p>Der Bundesrat beh\u00e4lt sich vor, im Zweitrat Antrag auf \u00c4nderung der Motion in einen Pr\u00fcfungsauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1235520000000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1394409600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811281523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229472000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}