{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083896,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083896,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3896","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Eigen- und Fremdbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemenden vorzulegen, sodass sowohl Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, als auch Eltern, welche auf eine Drittbetreuung zur\u00fcckgreifen, ein steuerlicher Abzug von der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer gew\u00e4hrt wird. Eine Kumulation der Abz\u00fcge ist nicht m\u00f6glich.</p>","ReasonText":"<p>Die Arbeitsgruppe \"Entlastung f\u00fcr Familien\" schl\u00e4gt in der Entscheidungsgrundlage \"Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern\" vom 26. September 2008 eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder vor. Weiter soll eine steuerliche Entlastung von erwerbst\u00e4tigen Eltern erreicht werden, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen. </p><p>Der Bundesrat hat damit die steuerliche Entlastung von Familien in Angriff genommen. Die Situation von Einverdienerfamilien wird dabei allerdings nicht ber\u00fccksichtigt. Zwar sollen in Zukunft richtigerweise diejenigen Familien, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, einen entsprechenden Mehraufwand steuerlich in Abzug bringen, um damit Beruf und Familie besser vereinbaren zu k\u00f6nnen. Eine Entlastung f\u00fcr Familien, bei denen ein Elternteil die Kinder selber betreut, ist jedoch nicht vorgesehen, was eine Ungerechtigkeit darstellt. </p><p>Es ist durchaus richtig, die Vereinbarung von Familie und Beruf zu f\u00f6rdern. Allerdings muss ein Einkommensausfall, welche Eltern in Kauf nehmen, um ihre Kinder selber zu betreuen, steuerlich gleich behandelt werden, wie der finanzielle Aufwand, der get\u00e4tigt wird, um die Kinder extern zu betreuen. Zwar f\u00e4llt mit den Vorschl\u00e4gen der Arbeitsgruppe gegenw\u00e4rtig bei Eltern mit eigener Kinderbetreuung keine steuerliche Mehrbelastung an, es ist aber ebenso offensichtlich, dass durch die Kinderbetreuung potenzielles Einkommen, das durch die berufliche T\u00e4tigkeit beider Elternteile generiert werden k\u00f6nnte, nicht realisiert wird. </p><p>Eltern verzichten nicht nur auf einen Einkommensteil, sie profitieren zus\u00e4tzlich auch nicht von einem Abzug, den sie bei der Fremdbetreuung realisieren k\u00f6nnten. Somit stellt der Kinderabzug f\u00fcr Eigenbetreuung keine F\u00f6rderung dieser Art der Kinderbetreuung dar, sondern f\u00fchrt zu einer neutralen steuerlichen Behandlung von Eigen- und Fremdbetreuung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach geltendem Recht der direkten Bundessteuer k\u00f6nnen weder die Kosten f\u00fcr die Selbstbetreuung noch diejenigen f\u00fcr die Fremdbetreuung der Kinder in Abzug gebracht werden.</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist aus volkswirtschaftlicher und familienpolitischer Sicht wichtig. Der Bundesrat beschloss am 12. November 2008, diese Entlastung f\u00fcr priorit\u00e4r zu erkl\u00e4ren, und beauftragte das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage. Der Bundesrat will mit der Reform die horizontale Steuergerechtigkeit verbessern, und zwar zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder sowie zwischen erwerbst\u00e4tigen Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und Haushalten, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut.</p><p>Im Rahmen von Vorarbeiten zu dieser Vernehmlassung untersuchte eine vom Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartements eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Milderung der steuerlichen Belastung von Familien mit Kindern. In ihrem Bericht (\"Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern\" vom 26. September 2008, S. 16f.) legte die Arbeitsgruppe dar, dass nach geltendem Recht Zweiverdienerehepaare, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, gegen\u00fcber den traditionellen Ehen, bei welchen ein Elternteil einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgeht und der andere die Betreuung der Kinder wahrnimmt, steuerlich schlechtergestellt sind. Das Zweiverdienerehepaar hat n\u00e4mlich ein tieferes verf\u00fcgbares Einkommen als das Einverdienerehepaar in gleichen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen, da es davon zuerst die Kosten f\u00fcr die Fremdbetreuung der Kinder bestreiten muss.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung eines Abzuges der Kosten f\u00fcr die Fremdbetreuung der Kinder wird die heutige steuerliche Benachteiligung der Eltern behoben, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, um ein zus\u00e4tzliches Erwerbseinkommen zu erzielen. Den Ehepaaren bzw. Eltern wird dadurch eine freie Gestaltung des Familienlebens erm\u00f6glicht, indem der Entscheid zwischen eigener Kinderbetreuung mit Verzicht auf Erwerbst\u00e4tigkeit oder Erwerbst\u00e4tigkeit mit Fremdbetreuung der Kinder steuerlich nicht beeinflusst wird. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.</p><p>Es trifft zu, dass Eltern, welche ihre Kinder selbst betreuen, w\u00e4hrend der Betreuungsarbeit auf eine Erwerbst\u00e4tigkeit und daher auf einen Zusatzverdienst verzichten. Ihnen erwachsen aber auch keine zus\u00e4tzlichen Kosten, die eine weitergehende Entlastung rechtfertigen w\u00fcrden. W\u00fcrde eine solche dennoch in Form eines Abzugs f\u00fcr die Eigenbetreuung der Kinder gew\u00e4hrt, w\u00e4re die Besteuerung in Bezug auf die Gleichbehandlung zwischen Eltern mit Eigen- oder Fremdbetreuung der Kinder erneut zulasten der Zweiverdienerehepaare, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, unausgeglichen und w\u00fcrde sich ausserhalb des Konzeptes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit bewegen.</p><p>Hinzu kommt, dass ein Eigenbetreuungsabzug je nach Ausgestaltung zu einem hohen administrativen Aufwand bei der veranlagenden Beh\u00f6rde f\u00fchren w\u00fcrde. Ohne aufwendige Kontrollinstrumente w\u00e4re kaum feststellbar, ob die Eltern ihre Kinder tats\u00e4chlich selber betreuen oder nicht, dies insbesondere, wenn die Kinder kostenlos fremdbetreut werden, beispielsweise von den Grosseltern. Da die Motion\u00e4rin die Kumulation der Abz\u00fcge ausschliesst, w\u00fcrde bereits bei einer Fremdbetreuung f\u00fcr wenige Stunden der Anspruch auf einen Abzug f\u00fcr Eigenbetreuung hinf\u00e4llig, was verfassungsrechtlich nicht unproblematisch ist.</p><p>Der Bundesrat hat am 11. Februar 2009 die Vernehmlassung er\u00f6ffnet. Die VernehmlassungsteilnehmerInnen haben somit Gelegenheit, sich zu dieser Frage zu \u00e4ussern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1235520000000)\/","SubmittedBy":"Haller Vannini Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237561638723)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538141977)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229558400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}