{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083900,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083900,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3900","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Impfung gegen die Blauzungenkrankheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und den damit verbundenen Voraussetzungen an die Bewilligung sowie die Auswirkungen auf die Qualit\u00e4t der Ern\u00e4hrung und m\u00f6gliche Sch\u00e4den f\u00fcr Konsumentinnen und Konsumenten bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Woher nimmt das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (BVET) sein Recht, die Tierseuchenverordnung per 1. Juni 2008 abzu\u00e4ndern, um die BTV als Seuche aufzunehmen, wenn fachlich keine Seuche besteht? </p><p>2. Eine Zulassung von Swissmedic f\u00fcr die Impfung liegt nicht vor. Warum wird die Impfung auf Empfehlung des BVET trotzdem vorgenommen? </p><p>3. Gem\u00e4ss den Angaben des Instituts f\u00fcr Viruserkrankungen und Immunprophylaxe (IV) ist f\u00fcr keines der Produkte eine Dokumentation vorhanden. Die von der europ\u00e4ischen Agentur (Emea), f\u00fcr den Notfall erleichterten Anforderungskriterien, werden ebenfalls bei keinem der Produkte erf\u00fcllt. Auch die Kriterien von Artikel\u00a09 Absatz\u00a04 HMG sind nicht eingehalten. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat die Zulassungsbewilligung der Impfstoffe und das Obligatorium der Impfung angesichts obiger Fakten? </p><p>4. In den Impfstoffen sind Inhaltsstoffe wie Aluminiumhydraoxid, Quecksilberoxyd und Saponinen enthalten. Alle der aufgef\u00fchrten Inhaltsstoffe \u00fcbersteigen die vom WHO vorgegebenen Grenzwerte pro Kilogramm K\u00f6rpergewicht um nahezu das Dreifache. Wie rechtfertigt der Bundesrat die teilweise massive \u00dcberschreitung der Grenzwerte? Wie garantiert der Bundesrat den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor durch die Impfung verunreinigten Fleisch- und Milchprodukten? </p><p>5. Entgegen Artikel\u00a032 Absatz\u00a01 Literae b bis d TSG wird eine Haftung f\u00fcr Impfsch\u00e4den infolge Blauzungenimpfung gem\u00e4ss Artikel\u00a0239h TSV ausgeschlossen. Worin bestehen die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr einen derartigen Ausschluss? </p><p>6. Wie werden die zunehmenden Sch\u00e4den an betroffenen Nutztieren entsch\u00e4digt? </p><p>7. Weshalb st\u00fctzt sich das BVET auf Milchpreisstudien von umgerechnet 80 Rappen pro kg Milch bei Kostenberechnungen von m\u00f6glichen Sch\u00e4den? </p><p>8. Wie wird sichergestellt, dass die sch\u00e4dlichen Impfstoffinhalte nicht \u00fcber die D\u00fcngung in den Kreislauf gelangen und weitere Lebensmittelbelastungen hervorrufen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine Viruskrankheit der Wiederk\u00e4uer, die durch Stechm\u00fccken \u00fcbertragen wird. Nach dem Tierseuchengesetz bezeichnet der Bundesrat die einzelnen Tierseuchen und regelt die Bek\u00e4mpfungsmassnahmen (Art. 1 und 10 TSG; SR 916.40). Der massive Ausbruch der BT in verschiedenen L\u00e4ndern Westeuropas hat gezeigt, dass eine Elimination des Erregers mit den bisherigen Mitteln nicht m\u00f6glich ist. Mit der \u00c4nderung der Tierseuchenverordnung vom 14. Mai 2008 hat der Bundesrat die Bek\u00e4mpfungsmassnahmen angepasst (Art. 239a ff. TSV; SR 916.401). Insbesondere hat er dem Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (BVET) die Kompetenz erteilt, Impfungen vorzuschreiben (Art. 239g TSV). Im Rahmen der Anh\u00f6rung der Kantone und der landwirtschaftlichen Organisationen wurde die Impfung begr\u00fcsst. Mit der im Jahre 2008 gestarteten Impfkampagne konnten in der Schweiz eine Ausbreitung der Seuche und wirtschaftliche Einbussen f\u00fcr die Landwirtschaft verhindert werden.</p><p>2./3. Zulassungsstelle f\u00fcr immunbiologische Erzeugnisse zur Anwendung bei Tieren ist das dem BVET unterstellte Institut f\u00fcr Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (Art. 44 der Arzneimittelverordnung; SR 812.212.21; Art. 8 Abs. 3 der Organisationsverordnung f\u00fcr das EVD; SR 172.216.1). Es pr\u00fcft die Impfstoffe auf ihre Wirkung und Unsch\u00e4dlichkeit. Zus\u00e4tzlich muss die Anwendung von Impfstoffen im Rahmen der Tierseuchenbek\u00e4mpfung nach Artikel\u00a048 TSV vom BVET bewilligt werden. F\u00fcr alle drei in der Schweiz eingesetzten Impfstoffe wurden Zulassungsunterlagen eingereicht und vom Institut f\u00fcr Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) gepr\u00fcft. Die im Mai 2008 vorgelegenen Dokumentationen reichten f\u00fcr eine ordentliche Zulassung der BT-Impfstoffe noch nicht aus. Wegen der drohenden Seuchengefahr empfahl das IVI einen zeitlich beschr\u00e4nkten Einsatz der Impfstoffe. Gleichartige Impfstoffe gegen andere BT-Serotypen wurden in Europa in den letzten Jahren millionenfach eingesetzt. </p><p>4. Die Impfstoffe werden von bekannten Impfstoffherstellern produziert und entsprechen in Zusammensetzung und Mengen einem Standard, welcher in vielen zugelassenen Impfstoffen \u00fcblich ist. \u00dcberdies wurden die verwendeten Impfstoffe vom IVI in einer wissenschaftlichen Feldstudie gepr\u00fcft. In Lebensmitteln k\u00f6nnen keine R\u00fcckst\u00e4nde der Impfstoffe nachgewiesen werden. Eine Gef\u00e4hrdung von Konsumentinnen und Konsumenten kann ausgeschlossen werden.</p><p>5/6. Nach Artikel\u00a032 Absatz\u00a01 TSG kann der Bundesrat die Entsch\u00e4digungspflicht der Kantone f\u00fcr Tierverluste einschr\u00e4nken, was er bez\u00fcglich aller zu bek\u00e4mpfenden Seuchen gemacht hat. Im Zusammenhang mit der BT werden nach Artikel\u00a0239h TSV nur Tierverluste nach Artikel\u00a032 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a TSG entsch\u00e4digt, d. h. Verluste von Tieren, die wegen der Seuche umstehen oder abgetan werden m\u00fcssen. Die Impfkampagne hat eine Ausbreitung der BT verhindert, weshalb nur wenige Tiere wegen schwerer Erkrankung an BT abgetan werden mussten. Diese Tierverluste werden gem\u00e4ss Richtlinien des BVET \u00fcber die Einsch\u00e4tzung von Tieren bei der Bek\u00e4mpfung von Tierseuchen vom 20. November 2006 durch die betreffenden Kantone entsch\u00e4digt. </p><p>7. Zwecks Information \u00fcber m\u00f6gliche wirtschaftliche Sch\u00e4den wurde eine Studie aus Nordrhein-Westfalen (Deutschland) auf der Website des BVET ver\u00f6ffentlicht. Die darin aufgef\u00fchrten Milchpreise entsprechen denjenigen in Deutschland.</p><p>8. Impfstoffe enthalten inaktiviertes Virus, Adjuvantien und allenfalls Konservierungsmittel. Das inaktivierte Virus und Teile des Adjuvans werden vom K\u00f6rperstoffwechsel zu unsch\u00e4dlichen chemischen Verbindungen verarbeitet. Das Adjuvans Aluminiumhydroxid und das Konservierungsmittel verbleiben an der Impfstelle oder werden ausgeschieden. Beide Bestandteile sind in so geringen Mengen im Impfstoff vorhanden, dass sie vernachl\u00e4ssigbar sind und zu keinen Lebensmittelbelastungen f\u00fchren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1234915200000)\/","SubmittedBy":"Kunz Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1259842542063)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237037497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229558400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}