{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083908,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083908,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3908","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung der Demokratie durch E-Collecting","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es m\u00f6glich machen, in Pilotprojekten Unterschriften f\u00fcr Initiativen und Referenden elektronisch zu sammeln. Das Projekt E-Collecting ist parallel zu den Projekten E-Voting und E-Government voranzutreiben.</p></text>","ReasonText":"<text><p>Die neuen Technologien erm\u00f6glichen es heute, zeit- und ortsunabh\u00e4ngig zu kommunizieren. Dies schafft nicht nur f\u00fcr den Konsum von G\u00fctern (E-Shopping), den Verkehr mit der Verwaltung (E-Government), sondern auch f\u00fcr die Teilhabe am politischen Prozess (E-Voting) neue M\u00f6glichkeiten. </p><p>Im letzten Bereich, der Teilhabe am politischen Prozess, stehen wir noch am Anfang. Verschiedene Gemeinden und Kantone haben Versuche mit E-Voting gestartet. Aufgrund der ersten R\u00fcckmeldungen kann man davon ausgehen, dass diese Versuche erfolgreich verlaufen. Zudem werden verschiedene Petitionen online gesammelt. Der n\u00e4chste Schritt muss sein, dass auch Unterschriften f\u00fcr Initiativen und Referenden auf elektronischem Weg gesammelt werden k\u00f6nnen. Dies st\u00e4rkt die Demokratie, weil einerseits andere Kreise in der Bev\u00f6lkerung angesprochen werden und andererseits die Unterschriftensammlung weniger finanzielle und personelle Ressourcen braucht. </p><p>Um Erfahrungen mit dem Instrument des E-Collecting sammeln zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen entsprechende Pilotprojekte durchgef\u00fchrt werden. Dazu m\u00fcssen die n\u00f6tigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Die Motion verlangt gesetzliche Grundlagen zur Erm\u00f6glichung elektronischer Unterschriftensammlungen f\u00fcr Volksinitiativen und Referenden, und zwar ausdr\u00fccklich parallel zu den Projekten E-Voting und E-Government.</p><p>In seinen beiden Berichten an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zu Vote \u00e9lectronique hat der Bundesrat angesichts des Umfangs und der Komplexit\u00e4t des Projektes in einer ausgebauten f\u00f6deralistischen direkten Demokratie die Unterteilung in verschiedene Etappen vorgeschlagen (BBl 2002 673f. Ziff. 5.1.1 und 687 Ziff. 7, 2006 5529f. Ziff. 5.4.1 und 5533 Ziff. 6):</p><p>1. Etappe: Elektronisches Abstimmen. 2. Etappe: Elektronisches W\u00e4hlen. 3. Etappe: Elektronisches Unterschriftensammeln. 4. Etappe: Elektronische Wahlvorschl\u00e4ge.</p><p>Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben von beiden Berichten ohne entsprechende Vorbehalte Kenntnis genommen. Das gestaffelte Vorgehen wurde begr\u00fcndet: Die Staffelung folgt dem steigenden Komplexit\u00e4tsgrad der zu l\u00f6senden Probleme. Sicherheit geht dabei vor Tempo (BBl 2002 676-680 Ziff. 5.2 und 5.3 und 692f. Ziff. 8.6, 2006 5533 Ziff. 6).</p><p>Derzeit wird intensiv an der Umsetzung der Phase der kantonsweiten Harmonisierung der Stimmregister f\u00fcr Auslandschweizerinnen und -schweizer im Hinblick auf die elektronische Stimmabgabe bei eidgen\u00f6ssischen Urneng\u00e4ngen gearbeitet (erste Etappe). Bereits dies erfordert von den Kantonen enorme Anstrengungen, f\u00fcr welche die Koordination des Bundes erbeten und eingeleitet wurde. Die Umsetzung dieser Etappe wird die vorhandenen Finanz-, Sach- und Personalmittel w\u00e4hrend der kommenden Jahre voll in Anspruch nehmen. Die gleichzeitige Er\u00f6ffnung weiterer Schritte w\u00fcrde nur Fortschritte bei dieser ersten Etappe gef\u00e4hrden. N\u00e4chste Teil-Etappe: Urneng\u00e4nge f\u00fcr alle Stimmberechtigten in der Schweiz. Derzeit sind in den drei Pilotkantonen rund 135 000 Stimmberechtigte zum Vote \u00e9lectronique zugelassen. Am 30. November 2008 machten rund 15 000 Stimmberechtigte davon Gebrauch.</p><p>Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat die Umsetzung der Strategie Informationsgesellschaft Schweiz ab 2009 beschlossen und dabei unter anderem den Auftrag erteilt, bis Ende 2009 ein Konzept f\u00fcr ein interdisziplin\u00e4res Programm zur Erforschung, Analyse und Evaluierung unterschiedlicher Modelle im Rahmen des E-demokratischen Meinungsbildungsprozesses und der politischen E-Partizipation auf allen drei f\u00f6deralen Ebenen zu erarbeiten. Dabei sind auch die Prozesse bei Initiativen, Referenden und Petitionen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Bisher wird die elektronische Signatur - aus heutiger Sicht ein wesentliches Element eines E-Collecting - in der Schweiz noch kaum ben\u00fctzt. Volksbegehren elektronisch zu unterzeichnen ist sehr viel anspruchsvoller als die Teilnahme an eidgen\u00f6ssischen Urneng\u00e4ngen:</p><p>- Einerseits steht die Unterzeichnung viel l\u00e4nger offen als die Stimmabgabe.</p><p>- Anderseits erm\u00f6glicht das verfassungsm\u00e4ssige Grundrecht der Niederlassungsfreiheit w\u00e4hrend der Sammeldauer mehrmaligen Wohnsitzwechsel. Trotzdem darf die gleiche Person pro Volksbegehren nur einmal g\u00fcltig unterzeichnen k\u00f6nnen.</p><p>Die Verhinderung mehrfacher Unterzeichnung ist daher nicht m\u00f6glich vor einer bundesweiten Harmonisierung und Vernetzung aller Stimmregister. Vielleicht erfordert die Sicherheit, die Volksrechte bei der Erm\u00f6glichung elektronischen Unterzeichnens grundlegenden \u00c4nderungen zu unterziehen. Diese Fragen m\u00fcssen zuerst untersucht und diskutiert werden. Aus diesem Grund ist elektronisches Unterzeichnen eidgen\u00f6ssischer Volksbegehren erst f\u00fcr Etappe 3 vorgesehen. Der Etappierungsvorschlag des Bundesrates erlaubt bei jedem Ausbauschritt die Nutzung der fr\u00fcher erarbeiteten Voraussetzungen.</p><p>Selbstverst\u00e4ndlich aber werden seit Anfang 2000 f\u00fcr s\u00e4mtliche eidgen\u00f6ssischen Volksbegehren w\u00e4hrend der Unterschriftensammlung die Unterschriftenlisten entsprechend den 2002 neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen (Art. 60a und Art. 69a des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte) von der Bundeskanzlei zum Herunterladen auf der Internetseite des Bundes angeboten (http://www.admin.ch/ch/d/pore/rf/ref_1_3_2_1.html f\u00fcr Referenden und http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis_1_3_1_1.html f\u00fcr Volksinitiativen). Die Nutzung dieses Angebotes hielt sich bisher in engsten Grenzen. Auch der Mailversand von Unterschriftenlisten hat nach diversen gescheiterten Anl\u00e4ufen erst beim Referendum gegen die biometrischen P\u00e4sse erstmals gute Sammelergebnisse gezeitigt.</p><p>Der Bundesrat verschliesst sich der Fragestellung also keineswegs grunds\u00e4tzlich. Er will sie wie vorgesehen in Etappe 3 angehen und dem Parlament dann Bericht erstatten. Dies wird aber nicht innerhalb von zwei Jahren (vgl. Art. 119 ParlG) m\u00f6glich sein.</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1234915200000)\/","SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292544000000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229558400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}