{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083968,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083968,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3968","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung von Arbeitspl\u00e4tzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu pr\u00fcfen, umzusetzen und, wo n\u00f6tig, die entsprechenden Erlassentw\u00fcrfe vorzulegen:</p><p>1. Arbeitsmarkt</p><p>a. Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung ist zur \u00dcberbr\u00fcckung vor\u00fcbergehender Bestellungseinbr\u00fcche konsequent einzusetzen. Die Bezugsdauer ist den Verh\u00e4ltnissen anzupassen. Ausfallzeiten sind f\u00fcr betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Verwaltungsabl\u00e4ufe f\u00fcr die Umsetzung der Kurzarbeit (vor allem Auszahlung der Entsch\u00e4digung) sind zu vereinfachen und beschleunigen.</p><p>b. Die \u00f6ffentlichen Investitionsvorhaben sind besch\u00e4ftigungswirksam zu priorisieren und mit den Kantonen zu koordinieren.</p><p>c. Die freigegebenen Arbeitsbeschaffungsreserven sind zu mobilisieren und die Unternehmen zu sensibilisieren.</p><p>d. Die vom Bundesrat im Rahmen der ALV-Revision vorgeschlagene Beitragserh\u00f6hung ist mit der Konjunkturentwicklung abzustimmen bzw. bis 2012 hinauszuschieben.</p><p>2. KMU-Kredite</p><p>a. Das B\u00fcrgschaftswesen ist konsequent einzusetzen, vor allem um nicht mehr gew\u00e4hrte Lieferantenkredite bei KMU zu \u00fcberbr\u00fccken. Damit die B\u00fcrgschaft auch Mittelbetrieben zur Verf\u00fcgung steht, ist die B\u00fcrgschaftslimite zu erh\u00f6hen.</p><p>b. Zur Sicherstellung des Interbankenverkehrs sind neue Garantiemodelle zu pr\u00fcfen.</p><p>c. Kantonalbanken sind wichtige regionale Kreditgeber f\u00fcr KMU. Die Kantone und ihre Instrumente sind daher in die konjunkturpolitischen Massnahmen einzubeziehen.</p><p>3. Wirtschaftsstandort</p><p>a. Die Produkte der Exportrisikoversicherung sind zu optimieren, um der ver\u00e4nderten Exportrisikolage Rechnung zu tragen.</p><p>b. Die Mittel der Landeswerbung sind gezielt f\u00fcr die Standortpromotion (vor allem Exportwirtschaft) zu verwenden; z. B. sind die Mittel von Pr\u00e4senz Schweiz prim\u00e4r f\u00fcr die Tourismuswerbung einzusetzen.</p><p>4. Zins- und W\u00e4hrungspolitik</p><p>a. Die Zinspolitik der SNB geht in die richtige Richtung. Sie ist zu unterst\u00fctzen.</p><p>b. Das Verh\u00e4ltnis zwischen Schweizerfranken und Euro darf die Exportf\u00e4higkeit der Schweizer Unternehmen nicht untergraben. Die aktuelle Politik der SNB ist zu unterst\u00fctzen.</p><p>5. Fiskalpolitik</p><p>a. Erste Priorit\u00e4t zur St\u00e4rkung der Kaufkraft hat die rasche Umsetzung der steuerlichen Entlastung der Familien. Die sofort umsetzbaren \u00c4nderungen m\u00fcssen sp\u00e4testens f\u00fcr die Steuerzahlung 2010 wirksam werden. Zudem ist die Umstellung auf einen Kindertarif unverz\u00fcglich an die Hand zu nehmen.</p><p>b. Die Massnahmen f\u00fcr weniger B\u00fcrokratie und mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer sind auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.</p><p>c. Der raschere Ausgleich der kalten Progression muss f\u00fcr die Steuerzahlungen ab 2010 wirksam werden.</p><p>d. Die Mehrwertsteuer ist befristet so zu senken, dass die notwendige Satzerh\u00f6hung f\u00fcr die IV-Zusatzfinanzierung kompensiert wird.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 12. November 2008 im Rahmen der Massnahmen zur St\u00fctzung der Auftrags- und Besch\u00e4ftigungslage ein stufenweises Vorgehen beschlossen und eine erste Stufe ausgel\u00f6st. Am 11. Februar 2009 folgte die Ausl\u00f6sung der zweiten Stufe von Massnahmen. Zudem nahm der Bundesrat am 5. Dezember 2008 das Postulat der WAK-N 08.3764, \"Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen\", an und verpflichtete sich damit, bis zur Sommersession einen Bericht \u00fcber die Wirtschaftslage und das weitere Vorgehen vorzulegen.</p><p>Zu den in der Motion vorgebrachten Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Arbeitsmarkt</p><p>a. Gem\u00e4ss der heutigen Regelung kann ein Unternehmen innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Bezugstag insgesamt w\u00e4hrend zw\u00f6lf Monaten Kurzarbeitsentsch\u00e4digung beziehen. Mit dieser Befristung der Bezugsdauer soll sichergestellt werden, dass nur konjunkturelle Einbussen und nicht strukturbedingte Einbr\u00fcche auf die Arbeitslosenversicherung abgew\u00e4lzt werden. In konjunkturell schwierigen Zeiten ist die bestehende Befristung auf zw\u00f6lf Monate zu kurz. Aus diesem Grund macht der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch, die Bezugsdauer bis 31. M\u00e4rz 2011 auf achtzehn Monate auszudehnen. Weiter haben die Unternehmen nur noch einen Karenztag einzuhalten. Zudem soll befristet die Weiterbildung w\u00e4hrend der Kurzarbeitsphase ohne Auflagen erlaubt sein.</p><p>Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung wird innert eines Monates nach Einreichung der vollst\u00e4ndigen Unterlagen des Arbeitgebers gest\u00fctzt auf ein summarisches Verfahren ausbezahlt. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist nicht m\u00f6glich.</p><p>b. Bei der Ausarbeitung der Massnahmen achtet der Bundesrat darauf, dass diese rasch und gezielt ausgabenwirksam werden. Mit der Annahme des Postulates H\u00eache 08.3768 hat sich der Bundesrat f\u00fcr eine enge Kooperation mit den Kantonen ausgesprochen.</p><p>c. Die Unternehmen, welche steuerbeg\u00fcnstigte Arbeitsbeschaffungsreserven gebildet haben, wurden in der zweiten Woche 2009 schriftlich kontaktiert.</p><p>d. Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) geh\u00f6rt zu den sogenannten automatischen Stabilisatoren der Konjunktur. Sie kann diese wichtige Funktion jedoch nur erf\u00fcllen, wenn sie finanziell im Gleichgewicht ist. Der hohe Schuldenstand der Arbeitslosenversicherung, der auch in den vergangenen Jahren der Hochkonjunktur nicht abgebaut werden konnte, macht eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes unabh\u00e4ngig vom Konjunkturzyklus notwendig. Die Revisionsvorlage wurde daher bereits erarbeitet, und der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im September letzten Jahres dem Parlament \u00fcberwiesen. Die Inkraftsetzung der Revision ist jedoch in der Kompetenz des Bundesrates.</p><p>2. KMU-Kredite</p><p>a. Der Bund hat das gewerbliche B\u00fcrgschaftswesen 2007 neu ausgerichtet. Er hat es gestrafft und professionalisiert. Der Bundesrat erwartet bis 2010 mindestens eine Verdoppelung des fr\u00fcheren B\u00fcrgschaftsvolumens. Sollte dies gelingen, k\u00f6nnen 3000 KMU \u00fcber das neue gewerbliche B\u00fcrgschaftswesen unterst\u00fctzt werden. Die Zahlen der letzten Monate zeigen, dass das B\u00fcrgschaftswesen auf gutem Wege ist und erfolgreich eingesetzt wird. Die B\u00fcrgschaftsgenossenschaften gew\u00e4hren bereits heute Betriebs- und Investitionskredite.</p><p>Die Zahl von 3000 KMU zeigt jedoch auch die Grenzen des B\u00fcrgschaftswesens, welches sich prim\u00e4r an Gewerbebetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern richtet und auch f\u00fcr diesen Zweck entsprechend finanziell ausgestattet wurde.</p><p>Bis anhin ist der Anteil der KMU mit Problemen in Bezug auf den Kreditzugang nicht aussergew\u00f6hnlich gestiegen. Die Verwaltung wird mit einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe, die auch Vertreter von Unternehmen und Banken enth\u00e4lt, zudem die Kreditkonditionen genauer beobachten. F\u00fcr den Fall, dass sich die Situation hier verschlechtert, wird f\u00fcr eine eventuelle dritte Stufe von konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen gepr\u00fcft, ob gezielte Verbesserungen im Bereich des gewerblichen B\u00fcrgschaftswesens - etwa die Anhebung der Kreditlimiten - eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnten.</p><p>b. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft zum Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des Schweizer Finanzsystems seine Bereitschaft signalisiert, bei Refinanzierungsproblemen f\u00fcr Schweizer Banken auf dem Geld-, Kapital- oder Interbankenmarkt weitere Massnahmen ins Auge zu fassen. Er hat inzwischen die f\u00fcr den Notfall notwendigen Vorarbeiten bereits ausgel\u00f6st.</p><p>c. Der Bundesrat steht in engem Kontakt mit den Kantonen, und die Stabilisierungsmassnahmen des Bundes und der Kantone werden miteinander koordiniert.</p><p>3. Wirtschaftsstandort</p><p>a. Der Bundesrat beantragt dem Parlament vor\u00fcbergehende Anpassungen im Instrumentarium der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv), die Exporteure bei Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen unterst\u00fctzen helfen. Der Bundesrat will mit einer befristeten Erg\u00e4nzung der Versicherungsleistung der Serv sicherstellen, dass die schweizerische Exportwirtschaft in einem sich versch\u00e4rfenden Standortwettbewerb gegen\u00fcber der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist. Die befristeten Massnahmen zielen auf die Erleichterung des Zugangs zu Exportfinanzierungen und auf die Reduktion der Finanzierungskosten des Exporteurs ab. Sie umfassen:</p><p>- die Erweiterung der Versicherung von Vertragsgarantien (Bondgarantie);</p><p>- die Einf\u00fchrung einer Refinanzierungsgarantie (Erleichterung der Refinanzierung);</p><p>- die Einf\u00fchrung einer Versicherung zur Vorfinanzierung der Herstellungskosten von Exporten (Fabrikationskreditversicherung).</p><p>b. Der Bundesrat hat am 12. November 2008 bereits beschlossen, der Exportf\u00f6rderung des Bundes f\u00fcr die Jahre 2009 und 2010 zus\u00e4tzliche Mittel im Umfang von je 5 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung zu stellen. Diese dienen dazu, die Verf\u00fcgbarkeit der bestehenden Angebote der Exportf\u00f6rderung kurzfristig insbesondere zugunsten exportorientierter KMU zu vergr\u00f6ssern. Zus\u00e4tzlich soll durch ebenfalls zeitlich beschr\u00e4nkte, aber neue Angebote die Stellung der schweizerischen Exportwirtschaft gest\u00e4rkt werden.</p><p>Auf der Basis des Gesetzes \u00fcber die Schweizerische Verkehrszentrale (SR 935.21) verf\u00fcgt der Bund mit Schweiz Tourismus \u00fcber ein geeignetes Instrument f\u00fcr die touristische Landeswerbung. Eine vor\u00fcbergehende Erh\u00f6hung der Bundesmittel an Schweiz Tourismus ist als Bestandteil der Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen vorgesehen.</p><p>4. Zins- und W\u00e4hrungspolitik</p><p>a. Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung des Motion\u00e4rs.</p><p>b. Der Bundesrat ist in st\u00e4ndigem Kontakt mit der Schweizerischen Nationalbank. Die Schweizerische Nationalbank n\u00fctzt den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Spielraum f\u00fcr die St\u00fctzung der Konjunktur aus. Sie verfolgt jedoch kein Wechselkursziel, sondern ein Preisstabilit\u00e4tsziel.</p><p>5. Fiskalpolitik</p><p>a. Mit der Forderung einer steuerlichen Entlastung der Familien ist der Bundesrat einverstanden. Der Termin der Inkraftsetzung muss in Abh\u00e4ngigkeit der konjunkturellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Am 11. Februar 2009 schickte der Bundesrat zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern sowohl einen erh\u00f6hten Kinderabzug als auch die Einf\u00fchrung eines Abzuges f\u00fcr die Fremdbetreuung von Kindern in die Vernehmlassung. Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, das Modell eines Kindertarifs im Sinne der Motionen Meier-Schatz 08.3585 und Schwaller 08.3588 in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen. Die Frage einer allf\u00e4lligen Umstellung auf den Kindertarif soll und kann aber nicht vor Ablauf der Vernehmlassung entschieden werden.</p><p>b. Der Bundesrat hofft, dass die parlamentarischen Beratungen zur Mehrwertsteuerreform rasch vorankommen, sodass die Neuerungen m\u00f6glichst rasch in Kraft gesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>c. Es ist geplant, den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. F\u00fcr die grosse Mehrheit der Steuerzahlenden bewirkt das Veranlagungs- und Bezugssystem der direkten Bundessteuer allerdings, dass der Ausgleich erst mit der Steuerzahlung 2011 wirksam wird.</p><p>d. Befristete Senkungen der Mehrwertsteuern sind f\u00fcr die Wirtschaft mit hohen Umstellungskosten verbunden, und deren Wirkung ist bescheiden. Im Rahmen der Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen sieht der Bundesrat deshalb keine solche Massnahme vor. Grunds\u00e4tzlich h\u00e4lt sich der Bundesrat jedoch, sollten sich zus\u00e4tzliche Massnahmen als notwendig erweisen, alle M\u00f6glichkeiten offen und w\u00fcrde gegebenenfalls auch eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer pr\u00fcfen. Der Bundesrat setzt auf eine wachstumsorientierte Ausgestaltung der Mehrwertsteuer (Verbesserung der Verfahren, Beseitigung der Ausnahmen, Einheitssatz). Es ist weitgehend unbestritten, dass eine solche Reform einen grossen Beitrag zur Erreichung der in der Motion genannten Ziele leisten kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion hinsichtlich der Punkte 1b, 1c, 2b, 2c und 3a. Er beantragt die Ablehnung der Motion f\u00fcr die restlichen Punkte.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion hinsichtlich der Punkte 1b, 1c, 2b, 2c und 3a. 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