{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084012,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20084012,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.4012","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sicherheitsaufgaben von nationalem Interesse. Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, damit diese f\u00fcr die Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben mit Bundesmitteln unterst\u00fctzt werden und den Bestand ihrer Polizeikorps dauerhaft aufstocken k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die drei Bundesbeschl\u00fcsse \u00fcber den Einsatz der Armee zur Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben vom 19. Dezember 2007 sind befristet. Diese Frist muss genutzt werden, um die verfassungsm\u00e4ssige Kompetenzverteilung wiederherzustellen, welche die Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit klar den elf Kantonen zuweist. </p><p>Die kantonalen Polizeikorps sind seit Jahren personell nicht mehr in der Lage, Sicherheitsaufgaben im nationalen Interesse wie den Schutz der Botschaften, die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr oder jene anl\u00e4sslich internationaler Konferenzen und anderer Grossveranstaltungen ohne Hilfe der Armee wahrzunehmen. Zwar sind in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen verbessert worden, damit diese Aufgaben zivil und professionell erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. Noch immer gehen die subsidi\u00e4ren Armee-Eins\u00e4tze zur Unterst\u00fctzung ziviler Beh\u00f6rden aber weit \u00fcber den verfassungsm\u00e4ssigen Rahmen hinaus (Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und Bew\u00e4ltigung anderer ausserordentlicher Lagen, Art. 58 Abs. 2 BV). </p><p>Der Nationalrat hat deshalb am 1. Oktober 2008 der Motion 05.3833, \"Entlastung der Milizarmee von subsidi\u00e4ren Dauereins\u00e4tzen\", zugestimmt. Nach diesem Grundsatzentscheid bleibt allerdings ungekl\u00e4rt, wer f\u00fcr die Kosten von Sicherheitsaufgaben im nationalen Interesse aufzukommen hat. </p><p>Die bisher vom Bund mit den Kantonen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen und Abgeltungsformen haben sich nicht durchwegs bew\u00e4hrt und m\u00fcssen verfeinert werden. So haben sich die Kantone zwar gegen\u00fcber dem Bund verpflichtet, pro Jahr 920 Einsatzmonate an ausgebildeten Polizisten zugunsten der Sicherheit im Luftverkehr zur Verf\u00fcgung zu stellen, sind aber offenbar bloss willens bzw. in der Lage, 520 Einsatzmonate zu liefern. Die k\u00fcnftigen Leistungsvereinbarungen sind deshalb so auszugestalten, dass die Kantone den Bestand ihrer Polizeikorps dauerhaft erh\u00f6hen und die \u00fcblichen Schwankungen mit ausreichenden Reserven auffangen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zun\u00e4chst h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass er die verfassungsm\u00e4ssige Kompetenzverteilung zur Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit weder durch die dauerhaften noch durch die zeitlich beschr\u00e4nkten subsidi\u00e4ren Eins\u00e4tze der Armee als gef\u00e4hrdet betrachtet. Subsidi\u00e4re Eins\u00e4tze der Armee zugunsten von Kantonen erfolgen stets auf Begehren der verantwortlichen zivilen Beh\u00f6rden. Im \u00dcbrigen wurden die Konzepte zu den von der Motion\u00e4rin erw\u00e4hnten Eins\u00e4tzen (Schutz ausl\u00e4ndischer Vertretungen, Sicherheit im Luftverkehr), denen die Bundesbeschl\u00fcsse vom 19. Dezember 2007 zugrunde liegen, im Rahmen der Plattform der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD-VBS-EJPD und somit in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Dies ist nach Meinung des Bundesrates ein klares Zeichen, dass die Kompetenzverteilung zur Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit auch f\u00fcr die Kantone unbestritten ist.</p><p>Der Bund unterst\u00fctzt heute die Kantone bei der dauerhaften Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben mit personellen Mitteln. Dies tut er nach neuem Konzept durch Angeh\u00f6rige der Milit\u00e4rischen Sicherheit beim Schutz ausl\u00e4ndischer Vertretungen und bei der Sicherheit im Luftverkehr. Er tut dies aber auch mit finanziellen Mitteln. So \u00fcbernimmt er im Falle des Schutzes ausl\u00e4ndischer Vertretungen auch die Kosten von Ausbildungs-, Material- und Lohnkosten f\u00fcr zivile Botschaftssch\u00fctzer in Bern und Genf. \u00dcberdies werden den Polizeikorps die Lohn- und Lohnnebenkosten der von ihnen zur Verf\u00fcgung gestellten Polizeikr\u00e4fte f\u00fcr die Sicherheitsbegleitung im Luftverkehr verg\u00fctet.</p><p>Diese Unterst\u00fctzung basiert bei der Sicherheit im Luftverkehr schon heute auf einer entsprechenden Leistungsvereinbarung, die es den Polizeikorps erlauben w\u00fcrde, eine Aufstockung vorzunehmen. Im Falle des Schutzes ausl\u00e4ndischer Vertretungen sind neue Vereinbarungen im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Konzeptes per 1. Januar 2010 in Bearbeitung, das eine Erh\u00f6hung des Polizeibestandes in Genf und Bern um insgesamt 86 Personen vorsieht. Mit dem Einsatz von Milit\u00e4rpolizeikr\u00e4ften wird im \u00dcbrigen die Milizarmee von subsidi\u00e4ren dauerhaften Eins\u00e4tzen wesentlich entlastet, womit nach Meinung des Bundesrates auch der vom Nationalrat genehmigten, erw\u00e4hnten Motion 05.3833 nachgekommen wird. Weiter werden die Kantone Bern, Genf und Z\u00fcrich sowie die Stadt Z\u00fcrich f\u00fcr ihre regelm\u00e4ssig wiederkehrenden und dauernden Schutzmassnahmen zugunsten des Bundes pauschal bzw. nach Aufwand abgegolten.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates leistet der Bund somit einen gewichtigen personellen und finanziellen Anteil an die Unterst\u00fctzung der Kantone bei der Erf\u00fcllung nationaler Sicherheitsaufgaben. Im \u00dcbrigen hat der Vorstand der KKJPD der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) den Auftrag erteilt, im Zusammenhang mit der Rollenteilung Polizei-Armee die Frage der polizeilichen Reserve zu pr\u00fcfen, damit die Anzahl der im Einsatz stehenden Angeh\u00f6rigen der Armee weiter reduziert werden kann. </p><p>Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zur Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit beurteilt der Bundesrat als zweckm\u00e4ssig, weil die Armee mit solchen Eins\u00e4tzen Erfahrungen sammeln und diese wieder in die Ausbildung der Armeeangeh\u00f6rigen einfliessen lassen kann. Mit der Zusammenarbeit zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Sicherheitskr\u00e4ften kann auch sichergestellt werden, dass im Falle einer Eskalation der Lage die Armee die zivilen Beh\u00f6rden sehr viel rascher wirkungsvoll unterst\u00fctzen oder entlasten kann, als wenn sie nicht in die Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit eingebunden ist.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass dem Anliegen der Motion\u00e4rin, die Kantone bei der Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen zu unterst\u00fctzen, schon heute ausreichend Rechnung getragen wird.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1235520000000)\/","SubmittedBy":"Allemann Evi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292544000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545413160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229644800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}