{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084040,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20084040,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.4040","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Trifft es zu, dass das Bundesgesetz \u00fcber internationale Kindesentf\u00fchrung und die Haager \u00dcbereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) vom 21. Dezember 2007 voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft treten wird?</p><p>2. Welches Departement ist f\u00fcr den Vollzug dieses Gesetzes zust\u00e4ndig?</p><p>3. Beabsichtigt er, beim Vollzug des erw\u00e4hnten Gesetzes mit der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes (SSI) zusammenzuarbeiten?</p><p>4. Ist er bereit, die beim Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Kosten zu finanzieren, und ist er auch bereit, die durch die Bearbeitung der \u00fcbrigen Anfragen an die SSI aus dem Ausland entstehenden Kosten mitzufinanzieren? Falls ja, in welchem Umfang?</p>","ReasonText":"<p>Die SSI ist eine gemeinn\u00fctzige Nichtregierungsorganisation. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, Personen mit sozialen Problemen oder pers\u00f6nlichen bzw. famili\u00e4ren Schwierigkeiten - infolge freiwilliger oder unfreiwilliger Migration -, welche die Intervention eines in ein internationales Netzwerk eingebundenen Fachdienstes erfordern, soziale und juristische Unterst\u00fctzung zukommen zu lassen. Sie ist die einzige Organisation in der Schweiz, die sich grenz\u00fcberschreitend dieser Fragen angenommen hat. Die wichtigsten Interventionsbereiche der SSI sind internationale Kindesentf\u00fchrungen, Schwierigkeiten bei der Aus\u00fcbung der elterlichen Rechte auf transnationaler Ebene, Kinderschutzmassnahmen in der Schweiz und im Ausland, Suche nach Herkunft und Angeh\u00f6rigen, internationale Adoptionen, Beratung binationaler Paare, Unterst\u00fctzung bei Familienzusammenf\u00fchrungen und von unbegleiteten Asylbewerbern und - bewerberinnen.</p><p>Die SSI erf\u00fcllt damit mannigfache Aufgaben, zu denen sich der Bund in verschiedenen Konventionen (Uno-Konvention \u00fcber die Rechte der Kinder, Genfer \u00dcbereinkommen \u00fcber den Fl\u00fcchtlingsstatus, New Yorker \u00dcbereinkommen \u00fcber die Geltendmachung von Unterhaltsanspr\u00fcchen im Ausland, Haager \u00dcbereinkommen \u00fcber den Minderj\u00e4hrigenschutz, Haager \u00dcbereinkommen \u00fcber Adoption, Europ\u00e4isches Abkommen \u00fcber das Sorgerecht, Haager \u00dcbereinkommen \u00fcber internationale Kindesentf\u00fchrung, Haager \u00dcbereinkommen \u00fcber die internationale Adoption und Haager \u00dcbereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen) verpflichtet hat. Sie arbeitet professionell in einem Netzwerk von mehr als 140 L\u00e4ndern. Finanziell ist es so, dass die Gesuche, die von einem in der Schweiz lebenden Gesuchsteller ausgehen, in aller Regel vom Wohnkanton \u00fcbernommen werden. Bei Gesuchen aus dem Ausland m\u00fcsste nach Auffassung der SSI der Bund die Kosten \u00fcbernehmen. Im internationalen Netzwerk werden keine Kosten verrechnet, und die \u00dcbernahme dieser Kosten erfolgt in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern durch den ersuchten Staat.</p><p>Die SSI erh\u00e4lt und bearbeitet j\u00e4hrlich etwa 300 Anfragen aus dem Ausland und 900 aus dem Inland. Die Behandlung der aus dem Ausland stammenden Anfragen verursacht Kosten von j\u00e4hrlich etwa 300 000 Franken. Diese Kosten sind bisher durch Spenden und Eigenleistungen gedeckt worden. Es erweist sich als immer schwieriger, Spenden zu erhalten f\u00fcr eine Aufgabe, die anderswo praktisch ausnahmslos vom Staat \u00fcbernommen wird. Ohne eine namhafte Bundesunterst\u00fctzung wird die SSI ihre Arbeit einstellen m\u00fcssen, und der Bund wird sie aufgrund seiner zwischenstaatlichen Verpflichtungen - wohl mit erheblich h\u00f6heren Kosten - weiterf\u00fchren m\u00fcssen.</p><p>In Beantwortung meiner entsprechenden Motion 07.3405 aus dem Jahre 2007 hat der Bundesrat ausgef\u00fchrt, er beabsichtige, die SSI nach Inkrafttreten des BG-KKE mit dem Aufbau und dem Unterhalt einer Art Netzwerk zu beauftragen und ihr auch einige Vermittlungen in Einzelf\u00e4llen zu \u00fcbertragen. Das BG-KKE wurde am 21. Dezember 2007 vom Parlament verabschiedet. Es soll dem Vernehmen nach am 1. Juli 2009 in Kraft treten. </p><p>Mit dem Vollzug der obenerw\u00e4hnten Aufgaben befassen sich zwei Departemente, n\u00e4mlich das EJPD (Bundesamt f\u00fcr Justiz, Abteilung Kinderschutz, bei Verhandlungen mit L\u00e4ndern, welche die Konventionen ebenfalls unterzeichnet haben) und das EDA (Politische Abteilung VI, wo dies nicht der Fall ist).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ja, der Bundesrat beabsichtigt, das Bundesgesetz \u00fcber internationale Kindesentf\u00fchrung und die Haager \u00dcbereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) per 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen.</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 BG-KKE ist das Bundesamt f\u00fcr Justiz die Zentrale Beh\u00f6rde des Bundes f\u00fcr die vom BG-KKE betroffenen \u00dcbereinkommen (Haager Kindesentf\u00fchrungs-, Europ\u00e4isches Sorgerechts-, Haager Kindesschutz- und Haager Erwachsenenschutz\u00fcbereinkommen). Auf Bundesebene ist somit das EJPD mit der Umsetzung des Gesetzes betraut. Mit dem Vollzug des Haager Kindes- bzw. Erwachsenenschutz\u00fcbereinkommens sind mit Ausnahme der in Artikel\u00a01 Absatz\u00a03 BG-KKE vorgesehenen Aufgaben (Weiterleitung von Mitteilungen aus dem Ausland, Erteilung von Ausk\u00fcnften an ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden, Vertretung der Schweiz gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden) allerdings die daf\u00fcr einzurichtenden Zentralen Beh\u00f6rden in den Kantonen betraut (Art. 2 Abs. 1 und 2 BG-KKE). Dem Bund kommt \u00e4hnlich dem Haager Adoptions\u00fcbereinkommen die Aufgabe zu, den Erfahrungsaustausch zu f\u00f6rdern und die Zentralen Beh\u00f6rden der Kantone bei der Anwendung der \u00dcbereinkommen zu beraten.</p><p>3. Ja, das Bundesamt f\u00fcr Justiz hat mit der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes Ende 2008 einen entsprechenden Leistungsvertrag f\u00fcr die Dauer von drei Jahren (2009-2011) abgeschlossen. Grundlage daf\u00fcr ist Artikel\u00a03 BG-KKE. In der Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 2007 (BBl 2007 2595) steht dazu: \"Die Zentrale Beh\u00f6rde des Bundes soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen f\u00fcr Fachpersonen und qualifizierte Institutionen sorgen, die insbesondere in Kindesentf\u00fchrungsf\u00e4llen zur Beratung, Vermittlung und Mediation (Art. 7 Abs. 2 Bst. c HK\u00dc, Art. 31 Bst. b HKs\u00dc) oder als Kinderrechtsvertreter beigezogen werden k\u00f6nnen. Es geht nicht darum, dass der Bund die Ausbildung des Personals von Beratungsstellen oder Mediatorinnen und Mediatoren finanziert, sondern eine Art Netzwerk aus bestehenden Institutionen und Fachpersonen aufbaut und unterh\u00e4lt sowie f\u00fcr einen Erfahrungsaustausch besorgt ist. Die Zentrale Beh\u00f6rde des Bundes kann diese Aufgabe auch einer geeigneten privaten Stelle \u00fcbertragen (Abs. 2). Die gesch\u00e4tzten Kosten daf\u00fcr d\u00fcrften im Bereich von j\u00e4hrlich rund 30 000 Franken liegen und w\u00fcrden nebst dem Aufbau und Unterhalt von einer Art Netzwerk auch einige Vermittlungen in Einzelf\u00e4llen, eventuell sogar bei Entf\u00fchrungen aus der Schweiz oder aus und in Nichtvertragsstaaten des HK\u00dc und des ES\u00dc einschliessen.\"</p><p>4. Mit dem Abschluss des Leistungsvertrages werden die f\u00fcr die Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes entstehenden Kosten mit j\u00e4hrlich 30 000 Franken verg\u00fctet. F\u00fcr die Verg\u00fctung der an die Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes gerichteten Anfragen aus dem Ausland besteht im BG-KKE keine gesetzliche Grundlage. In Anerkennung der wichtigen Funktion des Internationalen Sozialdienstes wird der Bundesrat allerdings pr\u00fcfen, ob und gegebenenfalls in welchem Rahmen eine Unterst\u00fctzung m\u00f6glich ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1234915200000)\/","SubmittedBy":"Altherr Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1236556800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541332460)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229644800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}