{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084045,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20084045,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.4045","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anlagevorschriften f\u00fcr Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, im Sinne einer Risikominimierung f\u00fcr Pensionskassenanlagen die folgenden Vorschriften zu erlassen:</p><p>1. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedge-Fonds;</p><p>2. Verzicht auf Aktivfonds;</p><p>3. Fremdw\u00e4hrungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung;</p><p>4. Offenlegung von Retrozessionen, Vertriebsverg\u00fctungen, Provisionen (\"Kickbacks\") der Pensionskassenverwalter sowie der beigezogenen Anlageberater;</p><p>5. namentliche Nennung der von den Pensionskassen beigezogenen Experten, Anlageberater und Anlagemanager in den Jahresberichten der Pensionskassen.</p>","ReasonText":"<p>Die Pensionskassen werden Ende 2008 voraussichtlich mit einem zweistelligen Milliardenbetrag an echten Verlusten dastehen; 10 Milliarden Franken oder mehr gehen auf echte Verluste bei den Hegde-Fonds-Anlagen und strukturierten Produkten zur\u00fcck. Diese Verluste werfen die Frage nach einer praktikablen und risikomindernden Anlagestrategie auf.</p><p>1. BVG-Verm\u00f6gen geh\u00f6ren zu den langfristigsten Anlageformen \u00fcberhaupt. Hedge-Fonds und strukturierte Produkte sind Anlageformen f\u00fcr eine spekulative und kurzfristige Strategie. In der langfristigen Betrachtung sind sie nach Abzug der Transaktionskosten bestenfalls ein Nullsummenspiel. </p><p>2. Die laufende Umw\u00e4lzung des Aktienbestands von Aktivfonds zehrt am Fondsverm\u00f6gen. Eine europ\u00e4ische Studie zeigt, dass die Gesamtkostenquote f\u00fcr Aktivfonds etwa f\u00fcnfmal h\u00f6her ist als jene der Passivfonds.</p><p>3. Im Jahr 1973 war ein US-Dollar Fr. 4.33 wert, im laufenden Jahr gerade noch Fr. 1.- bis 1.20. Die h\u00f6heren Zinsertr\u00e4ge der Dollaranlagen wurden um ein Mehrfaches vernichtet. Eine Kurssicherung m\u00fcsste \u00fcber die ganze Laufzeit der Dollaranlage finanziert werden. F\u00fcr Pensionskassen ist dies sehr teuer. Auch Euro, Pfund und Yen sind gef\u00e4hrdet, bezogen auf den Schweizerfranken. Deshalb braucht es f\u00fcr Anlagen in Fremdw\u00e4hrungen zumindest eine Wechselkursversicherung.</p><p>4./5. Pensionskassenexperten und Anlageberater f\u00fcr BVG-Einrichtungen unterstehen keiner Haftung f\u00fcr ihre Entscheide. Das Risiko liegt allein beim Versichertenverm\u00f6gen. Ein besonderes Problem stellen Provisionen, Retrozessionen, Vertriebsverg\u00fctungen - kurz: Kickbacks - dar, die von Anlageberatern still kassiert werden. Diese intransparenten Entsch\u00e4digungen beeinflussen die Auswahl der Anlageprodukte.</p><p>Es braucht deshalb Transparenz sowohl in Bezug auf die H\u00f6he der Verg\u00fctungen wie auch auf die von den Pensionskassen beigezogenen Berater.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine vollst\u00e4ndige Minimierung der Anlagerisiken nicht mit der Langfristigkeit der beruflichen Vorsorge vereinbar ist. Die sinkenden Ertr\u00e4ge bei einer risikolosen Strategie w\u00fcrden dazu f\u00fchren, dass s\u00e4mtliche Leistungsparameter (z. B. der Umwandlungssatz) stark reduziert werden m\u00fcssten. Es w\u00e4re nicht glaubw\u00fcrdig, einerseits ein relativ hohes Leistungsniveau zu versprechen und andererseits die vollst\u00e4ndige Reduktion der Anlagerisiken zu verlangen. Das bedeutet aber nicht, dass unkontrollierte oder inad\u00e4quate Risiken eingegangen werden d\u00fcrfen. Das Erzielen einer angemessenen Rendite, unter Wahrung der n\u00f6tigen Sorgfalt, wird auch in den Artikeln 50 und 51 BVV 2 bzw. Artikel\u00a071 Absatz\u00a01 BVG verlangt. Mit den per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Anlagevorschriften werden die Eigenverantwortung und der Grundsatz der Sorgfalt weiter gest\u00e4rkt, wobei das blosse Einhalten von Limiten nicht mehr ausreichend ist. Es ist nun angezeigt, zuerst die zweij\u00e4hrige \u00dcbergangsfrist abzuwarten und Erfahrungen mit den neuen Vorschriften zu sammeln. Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf Korrekturen vornehmen.</p><p>1. Analog zum Gesamtmarkt sind auch mit strukturierten Produkten und Hedge-Fonds-Verluste realisiert worden, wenngleich die Wertverluste der meisten Hedge-Fonds-Indizes geringer waren als jene der weltweiten Aktienindizes. Auch im Bereich der strukturierten Produkte hat es solche gegeben, die besser rentiert haben als Aktienportfolios. Beide Anlagekategorien sind nicht als homogene Gruppen zu betrachten, auch bez\u00fcglich Laufzeit. Die Palette an strukturierten Produkten ist enorm und reicht von \"einfachen\" Basket-Zertifikaten bis zu Produkten mit Kapitalschutz (Lehman Brothers war 2008 die einzige relevante ausgefallene Gegenpartei) oder Produkten mit Renditeoptimierungsfunktionen. Gewisse Produkte haben lange Laufzeiten, manche sind Open-End-Konstrukte. Sie k\u00f6nnen deshalb als erg\u00e4nzende Portfoliobestandteile aus Diversifikations\u00fcberlegungen sehr zielgerichtet eingesetzt werden. Das Gleiche gilt auch f\u00fcr Hedge-Fonds. Sie k\u00f6nnen in Bezug auf den Gesamtmarkt eine effiziente Preisbildung f\u00f6rdern, was letztlich allen institutionellen Investoren zugutekommt. Im Rahmen der individuellen Anlagestrategie k\u00f6nnen Investitionen in Dachfonds zur Diversifikation eingesetzt werden. Die Einrichtungen k\u00f6nnen so an Anlagestrategien partizipieren, die sie selbst aus verschiedenen Gr\u00fcnden (z. B. Anlagevolumen) nicht umsetzen k\u00f6nnen. Hedge-Fonds sind aus der Sicht der Kassen auch nicht generell kurzfristig, selbst wenn die Fonds selbst oft kurzfristige Anlagen t\u00e4tigen. Genau darin liegt die M\u00f6glichkeit der Diversifikation. Die Einrichtungen k\u00f6nnen an kurzfristigen Entwicklungen partizipieren, ohne ihre langfristige Strategie aufgeben zu m\u00fcssen. Auch strukturierte Produkte k\u00f6nnen f\u00fcr die Aufrechterhaltung einer langfristigen Anlagestrategie ein taugliches Instrument sein, da damit die langfristigen Engagements, z. B. in Aktien oder Unternehmensanleihen, kurz- bis mittelfristig abgesichert werden k\u00f6nnen.</p><p>2. \u00dcber die Vor- und Nachteile von Aktiv- und Passivfonds gehen die Meinungen in Praxis und Lehre weit auseinander. Grunds\u00e4tzlich h\u00e4ngt die Unter- bzw. \u00dcberperformance von Aktivfonds stark mit der Markteffizienz zusammen. Vollkommen effiziente M\u00e4rkte (eine theoretische Konstruktion) sprechen f\u00fcr eine vollst\u00e4ndig passive Strategie. Einschr\u00e4nkend ist zu erw\u00e4hnen, dass bei vielen Indizes ein relatives \u00dcbergewicht von grosskapitalisierten Unternehmen gegen\u00fcber dem Gesamtmarkt besteht. Reine Passivstrategien k\u00f6nnten daher zu Schwierigkeiten f\u00fcr \"junge\" und kleinere Firmen in der Kapitalbeschaffung f\u00fchren. Bei den vermuteten Marktunvollkommenheiten haben auch Aktivfonds ihre Legitimation. Viele Einrichtungen mischen ihren Passivstrategien deshalb auch aktiv bewirtschaftete Bestandteile bei. Es w\u00e4re unzweckm\u00e4ssig, wenn der Bundesrat in diesem Prozess als \"Schiedsrichter\" eingreift und die Kassen auf eine reine Passivstrategie festlegt.</p><p>3. Vergleicht man das Segment der eidgen\u00f6ssischen Anleihen mit dem Anlagevolumen der beruflichen Vorsorge, so erkennt man, dass eine vollst\u00e4ndig risikolose Strategie schon aufgrund des fehlenden Marktvolumens nicht m\u00f6glich ist. Fremdw\u00e4hrungsanlagen m\u00fcssen deshalb in jedem Fall m\u00f6glich sein. Innerhalb der durch die Verordnung gegebenen Grenzen sollten auch nichtabgesicherte Positionen m\u00f6glich sein. Alle Marktrisiken, auch Aktienkurs- oder Zinsrisiken, f\u00fchren letztlich zu potenziellen Gewinnen oder Verlusten. Innerhalb der vorgegebenen Grenzen sollten die Kassen an W\u00e4hrungsentwicklungen auch partizipieren d\u00fcrfen. Die Volatilit\u00e4t am Devisenmarkt ist zudem vergleichsweise klein. F\u00fcr Auslandinvestitionen bzw. Fremdw\u00e4hrungsinvestitionen k\u00f6nnen auch Zinsunterschiede bzw. Inflations- oder Konjunkturunterschiede sprechen, insbesondere angesichts des generell eher tiefen Zinsniveaus in der Schweiz. Auch aufgrund von Unterschieden in der Bev\u00f6lkerungsstruktur bzw. dem Verh\u00e4ltnis zwischen den Faktoren Kapital und Arbeit sollten Auslandinvestitionen m\u00f6glich sein. Im \u00dcbrigen ist zu erw\u00e4hnen, dass Fremdw\u00e4hrungsabsicherungen immer mit Kosten verbunden sind.</p><p>4. Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 22. M\u00e4rz 2006 (BGE 132 III 460) festgelegt, dass Retrozessionen (Kick-backs, Provisionen usw.) den urspr\u00fcnglichen Auftraggebern weiterzugeben sind. Die direkte Aufsichtsbeh\u00f6rde des Bundes hat die Vorsorgeeinrichtungen daraufhin schriftlich aufgefordert, die getroffenen und vorgesehenen vertraglichen Regelungen bez\u00fcglich Retrozessionen im Anhang zur Jahresrechnung auszuweisen. Zur Klarstellung ist zudem im Rahmen der derzeit im Parlament beratenen Teilrevision des BVG (Strukturreform, 07.055) eine Verbesserung der Governance-Bestimmungen vorgesehen. Zur Umsetzung ist eine Regelung geplant, wonach s\u00e4mtliche Verm\u00f6gensvorteile, die im Zusammenhang mit der F\u00fchrung und Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung von Dritten gew\u00e4hrt werden, abzuliefern sind. Eine zus\u00e4tzliche gesetzliche Regelung dr\u00e4ngt sich daher nicht auf.</p><p>5. Bereits heute werden der Experte f\u00fcr die berufliche Vorsorge und die Revisionsstelle in den Jahresberichterstattungen namentlich genannt. Eine gesetzliche Pflicht zur namentlichen Nennung aller beigezogenen Berater k\u00f6nnte in der Praxis schwierig umzusetzen sein. Der Begriff des \"Beraters\" ist inhaltlich kaum zu definieren. Viele Berater werden zudem nur ad hoc f\u00fcr gewisse Fragestellungen beigezogen und haben kein langfristiges Mandat. Auch die Abgrenzung zwischen juristischen und nat\u00fcrlichen Personen k\u00f6nnte ein Problem darstellen. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung w\u00fcrde folglich zu mehr Problemen f\u00fchren, als sie f\u00fcr die Versicherten von Nutzen w\u00e4re. Wichtiger erscheinen die sorgf\u00e4ltige Auswahl der Berater sowie die Festlegung von Anforderungen, die an Verm\u00f6gensverwalter gestellt werden (Art. 48h BVV 2). Die Festlegung der Anforderungen geh\u00f6rt gem\u00e4ss Artikel\u00a049a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0d BVV 2 zu den Aufgaben des obersten Organs, das parit\u00e4tisch zusammengesetzt ist. Diesem ist es unbenommen, die Berater namentlich bekanntzugeben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1235520000000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308096000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808115430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229644800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}