{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20084048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20084048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.4048","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sicherung der \u00e4rztlichen Versorgung in der Schweiz. Nachfolgeregelung zum Zulassungsstopp","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament m\u00f6glichst rasch den Entwurf zu einem Erlass \u00fcber Massnahmen bei \u00e4rztlicher Unter- oder \u00dcberversorgung vorzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Ohne Gesetzes\u00e4nderung l\u00e4uft Ende 2009 der befristete Zulassungsstopp f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte aus. Damit verbunden sind Bef\u00fcrchtungen, dass in l\u00e4ndlichen Gebieten das medizinische Angebot sinkt (\u00e4rztliche Unterversorgung/\u00c4rztemangel) und in den Zentren durch die Ausweitung des Angebotes \u00fcberproportional und kostenintensiv steigt (\u00e4rztliche \u00dcberversorgung). Zudem ist weitgehend unbestritten, dass die Ausgestaltung des befristeten Zulassungsstopps unbefriedigend war.</p><p>Der Bundesrat wird vor diesem (auch zeitlichen) Hintergrund beauftragt, Rahmenbedingungen f\u00fcr Massnahmen, sowohl bei \u00e4rztlicher Unterversorgung als auch bei \u00e4rztlicher \u00dcberversorgung, zu entwerfen. Diese Massnahmen k\u00f6nnten sich am Vorschlag orientieren, auf den sich die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren und die Verbindung der Schweizer \u00c4rztinnen und \u00c4rzte verst\u00e4ndigt haben und der hier in einer gestrafften Form aufgef\u00fchrt ist:</p><p>Artikel\u00a036a Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch \u00c4rzte und \u00c4rztinnen dienen</p><p>Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch \u00c4rzte und \u00c4rztinnen dienen, sind zugelassen, wenn die dort t\u00e4tigen \u00c4rzte und \u00c4rztinnen die Voraussetzungen nach Artikel\u00a036 erf\u00fcllen. Ambulatorien von Spit\u00e4lern ohne entsprechenden kantonalen Leistungsauftrag nach Artikel\u00a039 Absatz\u00a01 gelten als Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege.</p><p>Artikel\u00a036b Zulassung bei \u00e4rztlicher Unter- oder \u00dcberversorgung (neu) </p><p>Absatz\u00a01</p><p>Bei bestehender oder sich abzeichnender \u00e4rztlicher Unter- oder \u00dcberversorgung k\u00f6nnen die Kantone von den Zulassungsvoraussetzungen nach den Artikeln 36 und 36a abweichen. Sie h\u00f6ren dabei die kantonalen Leistungserbringer- und Berufsorganisationen sowie die Versicherer an.</p><p>Absatz\u00a02</p><p>Bei bestehender oder sich abzeichnender Unterversorgung k\u00f6nnen die Kantone Leistungserbringer nach den Artikeln 36 und 36a mit Massnahmen unterst\u00fctzen. Die Massnahmen k\u00f6nnen Anreize umfassen. Im Rahmen seiner Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung sowie der Anerkennung ausl\u00e4ndischer Diplome kann der Bundesrat ebenfalls Massnahmen ergreifen.</p><p>Absatz\u00a03</p><p>Bei bestehender oder sich abzeichnender \u00dcberversorgung k\u00f6nnen die Kantone die Zulassung zur T\u00e4tigkeit zulasten der Krankenversicherung nach Fachgebiet und Region von einem Bedarf abh\u00e4ngig machen (Zulassungsverfahren).</p><p>Absatz\u00a04</p><p>Falls Kantone ein Zulassungsverfahren nach Absatz\u00a03 einf\u00fchren:</p><p>a. k\u00f6nnen sie Zulassungen auf mehrere Personen gleicher oder verwandter Facharztdisziplinen aufteilen. Etwaige Begrenzungen des T\u00e4tigkeitspensums sind in der Zulassung festzuhalten (Teilzeitzulassung);</p><p>b. legen sie bei der Erteilung oder \u00dcbertragung der Zulassung eine Frist von mindestens einem Jahr fest, innert der von ihr Gebrauch zu machen ist. Die Frist kann auf Gesuch hin einmal angemessen verl\u00e4ngert werden;</p><p>c. lassen sie eine erteilte Zulassung verfallen, wenn nicht innert der gesetzten Frist von ihr Gebrauch gemacht wird. Die Kantone k\u00f6nnen die Zulassung entziehen, wenn die T\u00e4tigkeit des Leistungserbringers f\u00fcr die Leistungen nach diesem Gesetz wesentlich vom allf\u00e4llig in der Zulassung festgelegten Fachbereich oder T\u00e4tigkeitspensum abweicht.</p><p>Absatz\u00a05</p><p>Der Bundesrat stellt den Kantonen kostenlos die statistischen Grundlagen zur Beurteilung der Versorgungslage bereit. Er unterscheidet dabei nach Versorgungsr\u00e4umen und ber\u00fccksichtigt die Patientenstr\u00f6me. Die Krankenversicherer stellen den Kantonen kostenlos die personenbezogenen Daten bereit, welche zur \u00dcberpr\u00fcfung der allf\u00e4llig festgesetzten Zulassungsbeschr\u00e4nkungen nach Absatz\u00a04 notwendig sind.</p><p>Artikel\u00a039 Spit\u00e4ler und andere Einrichtungen</p><p>Absatz\u00a01</p><p>Anstalten oder deren Abteilungen, die vorwiegend der station\u00e4ren Behandlung ...</p><p>\u00dcbergangsbestimmungen</p><p>Absatz\u00a01</p><p>Die im Zeitpunkt der Inkraftsetzung bestehenden Zulassungen bleiben bestehen.</p><p>Die Nachfolgeregelung kann auf f\u00fcnf Jahre befristet sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 26. Mai 2004 hat der Bundesrat die Botschaft zur Vorlage Vertragsfreiheit (04.032) zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderats (SGK-S) pr\u00fcfte im Rahmen der Beratung dieser Vorlage eine Nachfolgeregelung f\u00fcr die am 31. Dezember 2009 auslaufende bedarfsabh\u00e4ngige Zulassung. Dabei stand auch eine Variante zur Diskussion, die im Sinne der Motion ebenfalls Massnahmen bei \u00e4rztlicher Unter- oder \u00dcberversorgung vorgesehen h\u00e4tte. Die SGK-S lehnte eine solche Variante ab und beantragte dem St\u00e4nderat, auf die Vorlage nicht einzutreten. Der St\u00e4nderat ist seiner Kommission am 18. Dezember 2008 gefolgt.</p><p>Die Vorlage ist nun in der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) h\u00e4ngig. Am 16. Januar 2009 hat die SGK-N einen mit dieser Motion beinahe identischen Vorschlag explizit abgelehnt. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht f\u00fcr opportun, eine neue Vorlage auszuarbeiten und damit die laufenden Beratungen infrage zu stellen. Der Bundesrat bzw. das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern sind aber selbstverst\u00e4ndlich bereit, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen aktiv zur L\u00f6sungsfindung beizutragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1235520000000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237374644300)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494658440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229644800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}