{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.031","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00fcr faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative). Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 6. M\u00e4rz 2009 zur Volksinitiative \"F\u00fcr faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)\"","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat lehnt die Steuergerechtigkeits-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Dies insbesondere deswegen, weil die Initiative die kantonale Souver\u00e4nit\u00e4t in Steuerfragen und den daraus resultierenden Steuerwettbewerb in Frage stellt. Damit schadet sie nicht nur den Niedrigsteuerkantonen, sondern auch der ganzen Schweiz, deren Standortattraktivit\u00e4t geschm\u00e4lert wird.</p><p>Am 6. Mai 2008 wurde die Volksinitiative \"F\u00fcr faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)\" in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Die Initiative verlangt eine Erg\u00e4nzung der Artikel\u00a0129 und 197 der Bundesverfassung (BV). F\u00fcr die Steuertarife und Steuers\u00e4tze der nat\u00fcrlichen Personen sollen folgende Grunds\u00e4tze gelten: \"F\u00fcr alleinstehende Personen betr\u00e4gt der Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunalen Einkommenssteuern zusammen mindestens 22 Prozent auf dem Teil des steuerbaren Einkommens, der 250 000 Franken \u00fcbersteigt.\" (Art. 129 Abs. 2bis Bst. a BV). Auch f\u00fcr die Verm\u00f6gensbesteuerung ist ein Mindestgrenzsteuersatz ab einem bestimmten steuerbaren Verm\u00f6gen vorgesehen: \"F\u00fcr alleinstehende Personen betr\u00e4gt der Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunalen Verm\u00f6genssteuern zusammen mindestens 5 Promille auf dem Teil des steuerbaren Verm\u00f6gens, der 2 Millionen Franken \u00fcbersteigt.\" (Art. 129 Abs. 2bis Bst. b BV). F\u00fcr gemeinsam veranlagte Paare und alleinstehende Personen mit Kindern k\u00f6nnen diese Betr\u00e4ge erh\u00f6ht werden (Bst. c). Buchstabe\u00a0d verbietet degressive Steuers\u00e4tze: \"Der durchschnittliche Steuersatz jeder der vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden erhobenen direkten Steuern darf weder mit steigendem steuerbarem Einkommen noch mit steigendem steuerbarem Verm\u00f6gen abnehmen.\" Gleichzeitig verlangt die Volksinitiative eine Erg\u00e4nzung der \u00dcbergangsbestimmungen der Bundesverfassung. Danach hat der Bund innert drei Jahren nach Annahme der Initiative die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zu erlassen (Art. 197 Ziff. 8 Abs. 1 BV). Kantone, die ihre Steuertarife und Steuers\u00e4tze aufgrund von Artikel\u00a0129 Absatz\u00a02bis BV anpassen mussten, werden verpflichtet, w\u00e4hrend einer durch das Bundesgesetz festzulegenden Dauer zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge an den Finanzausgleich zu leisten (Art. 197 Ziff. 9 BV). </p><p>Die Initiative ist g\u00fcltig. Sie muss Volk und St\u00e4nden zur Abstimmung unterbreitet werden. Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung die Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenentwurf.</p><p>Gem\u00e4ss Statistik der direkten Bundessteuer der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) verf\u00fcgten in der Steuerperiode 2005 24 452 Steuerpflichtige (0,6\u00a0Prozent aller Steuerpflichtigen) \u00fcber ein steuerbares Einkommen, das \u00fcber der von der Initiative vorgegebenen Einkommensgrenze lag. Diese Steuerpflichtigen deklarierten \u00fcber 8,2\u00a0Prozent aller steuerbaren Einkommen und bezahlten 29\u00a0Prozent der direkten Bundessteuer. </p><p>Im Bereich der Verm\u00f6genssteuer lagen 72 874 Steuerpflichtige (1,6\u00a0Prozent aller Steuerpflichtigen) \u00fcber der von der Initiative vorgegebenen Verm\u00f6gensgrenze. Diese verf\u00fcgten \u00fcber 43\u00a0Prozent des gesamten Reinverm\u00f6gens. F\u00fcr Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen von 250 000 Franken und mehr liegt die Grenzbesteuerung in den Kantonen SZ, OW, NW, ZG, AR und AI heute vollst\u00e4ndig und in den Kann tonen LU, BS, SH, SG und GR teilweise (d.h. in einzelnen Gemeinden) unterhalb der von der Initiative geforderten Mindestbesteuerung. F\u00fcr verheiratete Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen von 420 000 Franken und mehr liegen die Kantone SZ, OW, NW, ZG, AR und AI voll und die Kantone LU, UR, BS, SH und GR teilweise unter der von der Initiative geforderten Mindestbesteuerung. In den \u00fcbrigen Kantonen liegen alle Gemeinden \u00fcber der von der Initiative f\u00fcr die jeweiligen Einkommensgrenzen vorgesehenen Mindestbesteuerung. Bei der Verm\u00f6gensbesteuerung von Alleinstehenden mit einem steuerbaren Verm\u00f6gen von 2 Millionen Franken und mehr sind die Grenzsteuers\u00e4tze in insgesamt 14 Kantonen ganz oder teilweise tiefer als die von der Initiative zugelassenen 5 Promille. Dabei handelt es sich um die Kantone ZH, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, AI und TG (voll betroffen) sowie LU, AR, SG, GR und AG (teilweise betroffen). Bei der Besteuerung von Verheirateten mit einem steuerbaren Verm\u00f6gen von 4 Millionen Franken liegen insgesamt 13 Kantone ganz (SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, AI, TG) oder teilweise (LU, AR, SG, GR, AG) unter den Vorgaben der Initiative.</p><p>Der Bundesrat lehnt die mit der Volksinitiative geforderte Einschr\u00e4nkung der Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden ohne Gegenvorschlag ab. Die Initiative betrifft nicht nur diejenigen Kantone, die heute unterhalb der geforderten Mindestbesteuerung liegen, und nicht nur diejenigen Steuerpflichtigen oberhalb der Einkommensgrenzen. Je nach gesetzlicher Umsetzung der Initiative w\u00e4ren auch tiefe und mittlere Einkommen direkt von der Initiative betroffen. Im Zuge der Umsetzung k\u00f6nnte ausserdem ein Druck f\u00fcr eine Harmonisierung im Bereich der Sozialabz\u00fcge entstehen, was den Handlungsspielraum aller Kantone einschr\u00e4nken w\u00fcrde. Die Einschr\u00e4nkung der internationalen Standortattraktivit\u00e4t der heutigen Niedrigsteuerkantone sowie die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum betreffen die ganze Schweiz. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrt die Einschr\u00e4nkung der Dynamik des Steuerwettbewerbs zu Einbussen bei dessen Vorteilen (Ber\u00fccksichtigung unterschiedlicher Pr\u00e4ferenzen, relativ effizienter und schlanker Staat, Innovation, Chancen f\u00fcr Randgebiete). Es besteht auch die Gefahr, dass der Steuerwettbewerb durch einen Angebotswettbewerb (z.B. durch vermehrtes Anbieten von Subventionen) ersetzt wird, der punkto Effizienz und Transparenz negative Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft h\u00e4tte.</p><p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden und den sich daraus ergebenden Steuerwettbewerb. Ihm ist bewusst, dass der Steuerwettbewerb nur durch geeignete Schranken seine wohlfahrtssteigernde Wirkung voll entfalten kann. Durch die von Volk und St\u00e4nden im November 2004 breit akzeptierte Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) steht ein Instrument zur Verf\u00fcgung, das negative Auswirkungen des Steuerwettbewerbs mildert. Die NFA, die stark progressive direkte Bundessteuer, die formelle Steuerharmonisierung, die Besteuerungsprinzipien der Bundesverfassung (Grunds\u00e4tze der Allgemeinheit, der Gleichm\u00e4ssigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit) sowie die Entscheide des Bundesgerichts (z.B. betreffend degressive Besteuerung im Kanton Obwalden) bestimmen die Leitplanken eines regulierten Steuerwettbewerbs in der Schweiz und machen die von der Initiative geforderte teilweise materielle Steuerharmonisierung unn\u00f6tig. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> er\u00f6ffnete Bruno Frick (CEg, SZ) den Reigen der Voten. Die Kommission hatte die Initiative mit 9 zu 2 Stimmen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen und zwar mit den gleichen Argumenten, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft auch zur Ablehnung empfohlen hatte. Der aktuelle Finanzausgleich (NFA), die formelle Steuerharmonisierung, die progressive Besteuerung bei der direkten Bundessteuer, die in der Bundesverfassung verankerten Vorschriften f\u00fcr eine gerechte Besteuerung und nicht zuletzt auch ein Bundesgericht, das den Entscheid des Kantons Obwalden auf Einf\u00fchrung von degressiven Steuertarifen als nicht rechtens deklarierte, seien genug Garantie f\u00fcr einen \"fairen\" Steuerwettbewerb, so der Tenor der Votanten aus den b\u00fcrgerlichen Reihen und der Kommissionsmehrheit. Kritisiert wurde, dass die Initiative schlussendlich auf eine materielle Steuerharmonisierung hinauslaufe und so in die Steuerautonomie der Gemeinden und Kantone greife. Bruno Frick wies auch darauf hin, dass sich der von der Initiative geforderte minimale Grenzsteuersatz auf Einkommen mitnichten nur auf die von Didier Berberat (S, NE) erw\u00e4hnten 0,6 Prozent der Steuerzahler beschr\u00e4nken w\u00fcrde; eine sinnvolle Ausgestaltung der Progression w\u00fcrde es mit sich bringen, dass die Steuers\u00e4tze bereits in den tieferen Progressions-Stufen - beim Mittelstand - auch angehoben werden m\u00fcssten. </p><p>Simonetta Sommaruga (S, BE) sprach f\u00fcr die Kommissionsminderheit, welche die Initiative dem Volk zur Annahme empfehlen wollte. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Gemeindeautonomie bewahrt bleiben w\u00fcrde, denn wie Kantone und Gemeinden die geforderten Steuerbelastungen einfordern w\u00fcrden, das w\u00e4re weiterhin ihnen \u00fcberlassen. Sie konterte die Bef\u00fcrchtungen, dass Steuererh\u00f6hungen in diesen hohen Progressionsstufen zur Abwanderung von reichen Personen f\u00fchren w\u00fcrde. Die Schweiz w\u00e4re selbst bei der Annahme der Initiative immer noch auf einem internationalen Spitzenplatz in Sachen Besteuerung nat\u00fcrlicher Personen. Und \u00fcberhaupt w\u00fcrde die Mobilit\u00e4t der Reichen tendenziell \u00fcbersch\u00e4tzt. Anita Fetz (S, BS), die auch die Meinung der Minderheit vertrat, f\u00fcgte hinzu, dass es Kantone g\u00e4be, die sich gerade Dank des NFA das Steuerdumping auf Kosten der Geberkantone leisten w\u00fcrden. So besehen sei der NFA nicht eine Schranke des Steuerwettbewerbs, sondern eher eine Bedingung. </p><p>Mit 30 zu 9 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und empfahl dem Volk die Initiative zur Ablehnung. </p><p>Philipp M\u00fcller (RL, AG) sprach f\u00fcr die Kommission im <b>Nationalrat</b>. Die Kommissionsmehrheit empfahl seinem Rat, dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat zu folgen und die Initiative ohne Gegenentwurf dem Volke zur Ablehnung zu empfehlen. Dies aus f\u00fcnf Gr\u00fcnden: 1. Die Initiative f\u00fchre zu einer Einschr\u00e4nkung in der Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden; 2. Sie h\u00e4tte Auswirkungen auf die Steuerordnungen fast aller Kantone; 3. Aufgrund der Progression w\u00e4ren auch die mittleren Einkommensschichten betroffen; 4. Die Einschr\u00e4nkung des Steuerwettbewerbs h\u00e4tte negative volkswirtschaftliche Konsequenzen; und 5. Der Finanzausgleich schaffe bereits einen Ausgleich dieses Wettbewerbs. Die Kommission hatte auch den von gr\u00fcnen Kommissionsmitgliedern eingebrachten Minderheitsantrag auf R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit Auftrag, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten, der sich ans Modell Zehnder orientierte, seinem Rat zur Ablehnung empfohlen. Ebenso abgelehnt wurde der Einzelantrag von Maja Ingold (CEg, ZH), die den Bundesrat beauftragen wollte, griffige Instrumente zur Begrenzung des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen zu finden, ohne sich dabei bloss auf das Modell Zehnder abzust\u00fctzen. </p><p>Louis Schelbert (G, LU) begr\u00fcndete den Minderheitsantrag der Gr\u00fcnen Fraktion. Die Kluft zwischen Niedrigsteuer- und Hochsteuer-Kantonen werde immer gr\u00f6sser. Im dritten Jahr seit der Inkraftsetzung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) seien die Ausgleichswirkungen weitgehend verschwunden, er bringe also keine wirksame Umverteilung im Sinne einer Steuerharmonisierung, wie es der Bundesrat behaupte. Und um den aus dem Steuerwettbewerb resultierenden Steuertourismus wirksam zu begrenzen, sei das Modell Zehnder wohl das Beste. Dieses sah vor, das die unteren Einkommen von der Gemeinde, die mittleren vom Kanton und die hohen durch den Bund besteuert w\u00fcrden. </p><p>Maja Ingold (CEg, ZH) begr\u00fcndete ihren Einzelantrag mit der Bef\u00fcrchtung, dass die Initiative angenommen w\u00fcrde. Das Schweizervolk sei f\u00fcr Gerechtigkeit. Wenn man das Volk in diesem Kontext befrage, was es darunter verstehe, dann sei die Antwort, dass gerecht sei, wenn die Steuerlast gleichm\u00e4ssig verteilt w\u00fcrde. Es sei also unverantwortlich, dass man gerade in der heutigen Zeit nicht versuchen w\u00fcrde, die Steuerfairness zu verbessern; die Initiative sei aber zu wettbewerbsfeindlich, weshalb sie den Bundesrat beauftragen wollte, den Status Quo zu verbessern. </p><p>Hans-J\u00fcrg Fehr (S, SH) sah in der Initiative ein moderates und zielgerichtetes Mittel, um gegen den \"steuerpolitischen Megatrend\" der letzten zehn Jahre, der die hohen Einkommen und die grossen Verm\u00f6gen entlastet hatte, Gegensteuer zu geben. Alec von Graffenried (G, BE) empfahl die Initiative zur Annahme, weil durch den kantonalen Steuerwettbewerb die Gerechtigkeit verloren gehe. Hildegard F\u00e4ssler-Osterwalder (S, SG) wies darauf hin, dass der Steuerwettbewerb in Tat und Wahrheit einer \"Abmagerungskur f\u00fcr den Service public\" gleichkomme, die zumeist die St\u00e4dte treffe.</p><p>Die b\u00fcrgerlichen Voten gingen mit Bundesrat, St\u00e4nderat und Kommission einer Meinung und zwar aus denselben Gr\u00fcnden, die Philipp M\u00fcller (V, AG) als Kommissionssprecher zu Beginn der Eintretensdebatte dem Rate mitgeteilt hatte. Mit 128 zu 64 Stimmen folgte der Rat in der Schlussabstimmung seiner Kommission und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Linke hatte geschlossen gegen die Kommissionsmehrheit, die b\u00fcrgerliche geschlossen f\u00fcr diese gestimmt.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im St\u00e4nderat mit 29 zu 11 und im Nationalrat mit 128 zu 64 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2010 mit 54,2\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 17 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276853944983)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"I","Modified":"\/Date(1770756001163)\/","SubmissionDate":"\/Date(1236297600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}