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Ausgleich der Folgen","Description":"Botschaft vom 6. M\u00e4rz 2009 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer)","InitialSituation":"<p>Ziel dieser Vorlage ist es, dass durch einen rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression das reale Einkommen der Steuerpflichtigen und die geschuldeten Steuern in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zueinander stehen.  Zudem soll die Finanzplanung verstetigt werden.</p><p>Von kalter Progression wird gesprochen, wenn eine steuerpflichtige Person beim Steuertarif in eine h\u00f6here Progressionsstufe ger\u00e4t, weil ihr Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs nominal gestiegen ist. Diese Person hat somit eine h\u00f6here Steuerbelastung zu tragen, obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist.  Das geltende Recht sieht zwar einen Ausgleich der Folgen der kalten Progression vor - n\u00e4mlich dann, wenn sich die Teuerung seit dem letzten Ausgleich um 7 Prozent erh\u00f6ht hat -, die eher geringe Teuerung der letzten Jahre hat jedoch zur Folge, dass es jeweils mehrere Jahre dauert, bis die Voraussetzungen f\u00fcr einen Ausgleich gegeben sind. Dieser Umstand f\u00fchrt dazu, dass das geltende Recht:</p><p>-         zu einer unstetigen Finanzplanung des Bundes beitr\u00e4gt;</p><p>-         immer wieder zu \u00f6ffentlichen Diskussionen und \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen f\u00fchrt.</p><p>Mit Blick auf diese Nachteile der geltenden Regelung und auf verschiedene parlamentarische Vorst\u00f6sse zu diesem Thema erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, eine Neuregelung des Ausgleichs der Folgen der kalten Progression vorzuschlagen.  </p><p>In der Anh\u00f6rung wurden zwei Varianten f\u00fcr einen rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression zur Diskussion gestellt - ein j\u00e4hrlicher Ausgleich und das Herabsetzen der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent.</p><p>Der Grundsatz, dass die Folgen der kalten Progression k\u00fcnftig rascher ausgeglichen werden sollen, fand in der Anh\u00f6rung allgemeine Zustimmung. Die Meinungen zur Art und Weise des k\u00fcnftigen Ausgleichs waren jedoch geteilt.  Mit der Herabsetzung der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent werden die Folgen der kalten Progression rascher und h\u00e4ufiger ausgeglichen als nach der geltenden Regelung.  </p><p>Dies f\u00fchrt dazu, dass die geschuldeten Steuern dem realen Einkommen der Steuerpflichtigen besser entsprechen. Die Nachteile des j\u00e4hrlichen Ausgleichs, vor allem der erh\u00f6hte Aufwand, fallen weitgehend weg. Gleichzeitig tr\u00e4gt diese L\u00f6sung zu einer Verstetigung der Finanzplanung bei.</p><p>Der Bundesrat schl\u00e4gt daher vor, die Folgen der kalten Progression k\u00fcnftig bei einer seit dem letzten Ausgleich kumulierten Teuerung von mindestens 3 Prozent auszugleichen. Erstmals soll dies f\u00fcr das Steuerjahr 2010 erfolgen, sofern dieses Gesetz sp\u00e4testens in der Sommersession 2009 verabschiedet wird und die Referendumsfrist unben\u00fctzt abgelaufen ist. Weiter schl\u00e4gt der Bundesrat vor, die in der Anh\u00f6rung auf breite Zustimmung gestossenen weiteren \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge, n\u00e4mlich die Anwendung des Postnumerando-Tarifs auch bei Kapitalleistungen aus der Vorsorge und die Kompetenzdelegation an das EFD betreffend die k\u00fcnftigen Anpassungen, ebenfalls umzusetzen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)        </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Aus den Voten der Fraktionssprecher wurde auch klar, dass man sich dar\u00fcber einig war, dass die Folgen der kalten Progression besser auszugleichen seien. Es bestanden jedoch divergierende Meinungen dar\u00fcber, wie diese Verbesserung zu erzielen sei. </p><p>Zwei Minderheitsantr\u00e4ge lagen f\u00fcr den Artikel\u00a039 Absatz\u00a02 vor. Die Kommissionsmehrheit folgte dem Bundesrat. Dieser sah eine Anpassung der Tarifstufen der direkten Bundessteuer vor, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise sich um mindestens 3 Prozent erh\u00f6hen w\u00fcrde. Der erste Minderheitsantrag stammte von der gr\u00fcnen Fraktion. Sie wollte den Ausgleich der Progression erst bei einer Teuerung von vier Prozent verankern. Wobei die vorgeschlagenen vier Prozent sich an die Regelung zum Ausgleich der Teuerung in der AHV anlehnten. Vor allem seitens der b\u00fcrgerlichen Fraktionssprecher wurde bem\u00e4ngelt, die vier Prozent seien zu nahe am zu ver\u00e4ndernden Satz von 7 Prozent. </p><p>Der von b\u00fcrgerlichen Ratsmitgliedern portierte zweite Minderheitsantrag strebte den j\u00e4hrlichen Ausgleich der kalten Progression an. Er verlangte auch, dass im besprochenen Absatz ein Passus aufgenommen w\u00fcrde, nachdem bei negativem Teuerungsverlauf eine Anpassung der Steuertarife ausgeschlossen sei. Es sollte also verhindert werden, dass in deflation\u00e4ren Zeiten, die Tarife angehoben werden k\u00f6nnen. Die SP-Fraktion, eine Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion und, nachdem ihr Minderheitsantrag abgelehnt worden war, die gr\u00fcne Fraktion standen diesem Minderheitsantrag jedoch kritisch gegen\u00fcber. Denn mit dem j\u00e4hrlichen Ausgleich ginge ein erh\u00f6hter administrativer Aufwand insbesondere bei den Kantonen einher; diese hatten sich denn auch in der Vernehmlassung mehrheitlich f\u00fcr die Version des Bundesrates ausgesprochen. Kritisiert wurde auch, dass der von der Minderheit gew\u00fcnschte Passus, der die Erh\u00f6hung der Tarife w\u00e4hrend einer Deflation verbieten wollte, nicht unbedingt eine Bestimmung im Sinne der Steuergerechtigkeit gegen\u00fcber dem Bund und den Kantonen sei. Die Minderheit II (Schneider-Ammann) setzte sich in der Abstimmung mit 96 zu 77 Stimmen durch. </p><p>In der Frage des Inkrafttretens lagen drei Vorschl\u00e4ge auf. Der Bundesrat sah vor, dass das Gesetz am ersten Tag des dem unben\u00fctzten Ablauf der Referendumsfrist folgenden Monats oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft treten sollte. Die Kommissionsmehrheit bevorzugte den 1. November 2009. Ein eingereichter Minderheitsantrag ging in der Frage der Inkraftsetzung des Gesetzes mit dem Bundesrat einig, verlangte jedoch in Ziffer II Absatz\u00a03, dass die Vorlage zeitgleich mit dem Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern im Bundesblatt zu publizieren sei. In der Abstimmung votierte der Rat mit 107 zu 63 Stimmen f\u00fcr die Version der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 112 R\u00e4te f\u00fcr die Annahme, 48 dagegen aus. Die b\u00fcrgerlichen Fraktionen hatten dieser praktisch geschlossen ihre Zustimmung gegeben, die Ratslinke hatte sie abgelehnt. </p><p>Auch der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. In der Detailberatung schlug die Kommissionsmehrheit vor, dem Beschluss des Nationalrates, die kalte Progression j\u00e4hrlich auszugleichen, Folge zu geben. Der Rat folgte seiner Kommission mit 28 gegen 11 Stimmen. Ein Minderheitsantrag wollte die L\u00f6sung des Bundesrates durchsetzen. In der Frage der Inkraftsetzung schlug die Kommissionsmehrheit ihrem Rat den 1. Januar 2010 vor. Eine Kommissionsminderheit schlug die Inkraftsetzung per 1. Januar 2011 vor. Insbesondere f\u00fcr die Anpassung der Prozedur bei der Erhebung der Quellensteuer sei dieses Datum besser. Und auf den 1. Januar 2011 sei auch das Inkrafttreten der Familienbesteuerung zu erwarten, was auch koh\u00e4rent w\u00e4re, so die Argumente der Bef\u00fcrworter. Der Minderheitsantrag wurde mit 26 zu 10 Stimmen angenommen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 29 Stimmen bei 8 Enthaltungen einstimmig angenommen. </p><p>Damit ging die Vorlage zur Differenzbereinigung in den <b>Nationalrat</b> zur\u00fcck. Die verbliebene Differenz betraf das Inkrafttreten; materiell war die Vorlage von beiden R\u00e4ten angenommen. Im Nationalrat lagen 2 Minderheitsantr\u00e4ge vor. Die Kommissionsmehrheit hielt am 1. Januar 2010 - und somit an der Differenz zum St\u00e4nderat - als Datum des Inkrafttretens fest. Minderheit I wollte den Kantonen im Einklang mit dem St\u00e4nderat entgegenkommen und das Inkrafttreten um ein Jahr auf den ersten Januar 2011 ansetzen; die zweite Minderheit wollte diese Kompetenz g\u00e4nzlich in die Hand des Bundesrates legen. </p><p>Beim Ausmehren der beiden Minderheitsantr\u00e4ge setzte sich Minderheit I klar mit 110 zu 20 Stimmen durch; sie unterlag jedoch dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 115 zu 61 Stimmen. Alle b\u00fcrgerlichen Fraktionen hatten praktisch geschlossen f\u00fcr die Mehrheit, die links-gr\u00fcne Ratsminderheit f\u00fcr die Minderheit I gestimmt. </p><p>Damit ging die Vorlage zur\u00fcck in den <b>St\u00e4nderat</b>. Die Kommissionsmehrheit beantragte Festhalten. In der kurzen Debatte wiederholte Simonetta Sommaruga (S, BE) die Gr\u00fcnde daf\u00fcr. Erstens wurden die Revision der Familienbesteuerung, wo das Inkrafttreten auf den 1.1.2011 festgesetzt wurde, und der Ausgleich der kalten Progression stets im Doppelpaket behandelt. Auch das Inkrafttreten solle, gem\u00e4ss der Kommission, aufeinander abgestimmt sein. Zweitens w\u00fcrde die Kommission das r\u00fcckwirkende Inkrafttreten gerade von Steuervorlagen als problematisch betrachten. Und drittens w\u00e4re es gegen\u00fcber den Kantonen ein Zeichen des Entgegenkommens. Denn bei beiden Vorlagen h\u00e4tten die R\u00e4te materielle Differenzen gegen\u00fcber den W\u00fcnschen der Kantone beschlossen. Die Minderheitssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) argumentierte ihrerseits mit der Perspektive der Kantone. Sie zitierte aus dem Sessionsbrief der St. Galler Regierung, worin diese ihren Standes- und Volkesvertretern versicherte, dass die Umstellung im Ausgleich der kalten Progression per 1. Januar 2010 f\u00fcr sie kein Problem darstellen w\u00fcrde. Der Rat folgte deutlich seiner Mehrheit und hielt an der Differenz fest.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte nun die Kommissionsmehrheit neu die Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates. Das Mehr in der Kommission war allerdings nur dank des Stichentscheids der Kommissionspr\u00e4sidentin zustande gekommen. Eine gewichtige b\u00fcrgerliche Minderheit beantragte weiterhin das Festhalten am 1. Januar 2010. Allerdings fiel dieses Mal die Abstimmung weitaus knapper aus als zuvor. Mit 92 zu 87 Stimmen setzte sich der Minderheitsantrag durch. Hatte die CEg-Fraktion in der vorhergehenden Abstimmung praktisch geschlossen f\u00fcr den 1. Januar 2010 votiert, so votierte sie nun ebenso fast geschlossen f\u00fcr die L\u00f6sung des St\u00e4nderates. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss Festhalten am 1. Januar 2011 als Datum des Inkrafttretens. </p><p>Damit ging die Vorlage in die Einigungskonferenz. Diese beantragte die Annahme gem\u00e4ss Vorschlag des St\u00e4nderats. Beide R\u00e4te stimmten dem zu. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 189 zu 0 und im St\u00e4nderat mit 37 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253873233290)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770755582617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1236297600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}