{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.044","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. \u00c4nderung des Waffengesetzes","Description":"Botschaft vom 13. Mai 2009 zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EG betreffend die \u00dcbernahme der Richtlinie 51/2008/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 zur \u00c4nderung der Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und zu einer \u00c4nderung des Waffengesetzes (Anpassung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands)","InitialSituation":"<p>Mit den Entw\u00fcrfen eines Bundesbeschlusses und einer \u00c4nderung des Waffengesetzes soll die im Rahmen der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes ge\u00e4nderte Waffenrichtlinie der EG in schweizerisches Recht \u00fcbernommen werden.</p><p>Im Rahmen der Anpassung des Waffenrechts an den Schengen-Besitzstand wurde die Richtlinie 91/477/EWG des Rates \u00fcber die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen in schweizerisches Recht umgesetzt. Diese Anpassung wurde am 12. Dezember 2008 gemeinsam mit einer Revision des Waffengesetzes, welche die Schliessung von Gesetzesl\u00fccken zum Ziel hatte, in Kraft gesetzt.</p><p>Am 16. Januar 2002 hat die Europ\u00e4ische Kommission im Namen der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EG) das \"Protokoll betreffend die Bek\u00e4mpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenz\u00fcberschreitende organisierte Kriminalit\u00e4t\" (UN-Feuerwaffenprotokoll) unterzeichnet.  </p><p>Der Beitritt der EG zum UN-Feuerwaffenprotokoll machte \u00c4nderungen der Waffenrichtlinie erforderlich. In den Jahren 2006-2008 wurde diese \u00c4nderungsrichtlinie beraten.</p><p>Gem\u00e4ss dem Abkommen zwischen der Schweiz, der EU und der EG \u00fcber die Assoziierung der Schweiz an Schengen (SAA), das am 1. M\u00e4rz 2008 in Kraft getreten ist, hat sich die Schweiz verpflichtet, den weiterentwickelten Schengen-Besitzstand grunds\u00e4tzlich zu \u00fcbernehmen. Da die Umsetzung der ge\u00e4nderten Waffenrichtlinie eine Anpassung des Waffengesetzes verlangt, hat die Schweiz dem Rat der Europ\u00e4ischen Union (EU) am 30. Juni 2008 notifiziert, dass die \u00dcbernahme und Umsetzung nur unter Vorbehalt der \"Erf\u00fcllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen\" erfolgen kann. Nach Inkraftsetzung des SAA wird der Schweiz grunds\u00e4tzlich eine Frist von maximal zwei Jahren f\u00fcr die \u00dcbernahme und Umsetzung der Weiterentwicklung einger\u00e4umt (ein allf\u00e4lliges Referendum eingerechnet).  </p><p>Gest\u00fctzt auf die ge\u00e4nderte Waffenrichtlinie sieht der Gesetzesentwurf folgende Anpassungen im Waffenrecht vor: Neu unterliegt auch die kleinste Verpackungseinheit von Munition einer Markierungspflicht. Um die R\u00fcckverfolgbarkeit (das sogenannte Tracing) von Waffen innerhalb der Gemeinschaft der Schengen-Staaten zu verbessern, wird eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr kantonale Informationssysteme zur Bearbeitung von Daten \u00fcber den Erwerb von Waffen geschaffen. Ein Minimalkatalog h\u00e4lt fest, welche Informationen diese Systeme f\u00fcr ein erfolgreiches Tracing enthalten m\u00fcssen. Da die ge\u00e4nderte Waffenrichtlinie zwar eine computergest\u00fctzte, nicht aber eine zentralisierte Datenbearbeitung verlangt, wird auf die Einrichtung eines zentralen Informationssystems \u00fcber den Erwerb von Waffen verzichtet.  </p><p>Im Rahmen der Revision soll zudem die Verpflichtung der ge\u00e4nderten Waffenrichtlinie umgesetzt werden, dass Feuerwaffen, die bei der Herstellung oder beim Verbringen ins Staatsgebiet nicht die gem\u00e4ss Waffenrichtlinie vorgesehene Markierung aufweisen, zu beschlagnahmen und unbrauchbar zu machen sind. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)         </p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf die beiden Vorlagen unbestritten. Umstritten war lediglich die Frage eines zentralen Waffenregisters. Mit einem Einzelantrag forderte Claude H\u00eache (S, JU), dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein elektronisches Informationssystem \u00fcber den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen f\u00fchrt. Hans Altherr (RL, AR) beantragte im Namen der Kommission den Antrag abzulehnen, da die Schweizer Bev\u00f6lkerung der Einrichtung von zentralen Registern generell sehr kritisch gegen\u00fcber stehe und es durchaus den Kantonen \u00fcberlassen werden kann, diesen Auftrag zu erf\u00fcllen. Auch der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Antrages. Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag der Kommission und lehnte den Antrag H\u00eache mit 24 zu 8 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung wurden beide Vorlagen einstimmig angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH) bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion Nichteintreten. Der Sprecher der Minderheit begr\u00fcndete den Nichteintretensantrag damit, dass sich mit der beantragten \u00c4nderung des Waffengesetzes nichts \u00e4ndere und dass der Zeitdruck unangemessen sei, da die Anpassungen innert zwei Jahren vorgenommen werden m\u00fcssten. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf best\u00e4tigte, dass es sich bei den Anpassungen im Waffenrecht um wenige materielle \u00c4nderungen handelte, die gest\u00fctzt auf die ge\u00e4nderte Waffenrichtlinie der EU vorgenommen werden m\u00fcssten. Mit 103 zu 50 respektiv 103 zu 51 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung zum Bundesgesetz beantragte beim Art. 11a, Abs. 2bis eine Kommissionsminderheit Lang (G, ZG), dass auch der Verleih von Sportwaffen durch Sch\u00fctzenvereine der Bewilligungspflicht unterliegt und dementsprechend mittels Waffenerwerbsschein zu erfolgen hat. Die Kommissionsmehrheit beantragte, dass der Verleih von Sportwaffen durch Sch\u00fctzenvereine an m\u00fcndige Personen nicht der Bewilligungspflicht unterliegt. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf unterst\u00fctzte den Antrag der Minderheit, da die Ausnahmeregelung gem\u00e4ss Kommissionsmehrheit der Waffenrichtlinie widerspreche. Mit 95 zu 62 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der \u00c4nderung des Waffengesetzes mit 107 zu 51 Stimmen zu. Beim Bundesbeschluss beschloss der Rat bei Art. 18a, Abs. 1ohne Gegenantrag eine Erg\u00e4nzung, wonach bei zusammengebauten Feuerwaffen die Markierung eines wesentlichen Bestandteils gen\u00fcgt. Bei Art. 21 beantragte die Mehrheit der Kommission, die Streichung der Buchf\u00fchrungspflicht der Inhaber und Inhaberinnen von Waffenhandelsbewilligungen bei der Reparatur von Waffen. Eine Minderheit Hans Widmer (S, LU) beantragte dem St\u00e4nderat und dem Bundesrat zu folgen. Mit 95 zu 60 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. Bei Art. 31 beantragte die Kommissionsmehrheit, dass die Beschlagnahme und das Einziehen von Waffen, die nicht markiert sind, nur beim Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet, bei der Durchfuhr, bei der Ausfuhr und bei der Herstellung in der Schweiz beschlagnahmt und eingezogen werden k\u00f6nnen. Die Kommissionsminderheit Anita Lachenmeier-Th\u00fcring (G, BS) beantragte dem St\u00e4nderat und dem Bundesrat zu folgen, wonach die Beschlagnahme und Einziehung von Waffen erfolgen kann, wo und wann immer sie aufgefunden werden. Der Rat folgte mit 102 zu 56 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Auch im Nationalrat beantragte eine Kommissionsminderheit Evi Allemann (S, BE), dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein elektronisches Informationssystem \u00fcber den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen f\u00fchren soll. Die Mehrheit der Kommission beantragte dem St\u00e4nderat und dem Bundesrat zu folgen, wonach auf ein zentrales Waffenregister verzichtet werden kann. Mit 97 zu 64 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Bundesbeschluss mit 108 zu 53 Stimmen zu.</p><p>In der Differenzbereinigung beschloss der <b>St\u00e4nderat</b> bei Art. 11a des Bundesgesetzes, den vom Nationalrat eingef\u00fcgten Abs. 2bis zu streichen. Damit h\u00e4tte die leihweise Abgabe von Sportwaffen auch f\u00fcr m\u00fcndige Mitglieder von Sch\u00fctzenvereinen gelten sollen. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf hielt fest, dass die Fassung des Nationalrates gegen die EU-Waffenrichtlinie verstosse. Bei Art. 18a, Abs. 1 des Bundesbeschlusses stimmte der Rat der Erg\u00e4nzung des Nationalrates zu, wonach bei zusammengebauten Feuerwaffen die Markierung eines wesentlichen Bestandteils gen\u00fcgt. Bei Art. 21beschloss der Rat an seinem Entschluss festzuhalten, dass auch Reparaturen buchf\u00fchrungspflichtig sind. Auch bei Art. 31 beschloss der Rat an seinem Beschluss festzuhalten, dass nicht markierte Waffen wo und wann immer sie aufgefunden werden beschlagnahmt und eingezogen werden k\u00f6nnen.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>hielt bei Art. 11a des Bundesgesetzes mit 89 zu 54 Stimmen an seinem Beschluss einer leihweisen Abgabe von Sportwaffen fest und folgte damit dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Eine Kommissionsminderheit Jo Lang (G, ZG) hatte beantragt dem Beschluss des St\u00e4nderates zuzustimmen. Bei Art. 21des Bundesbeschlussesfolgte der Rat mit 100 zu 66 Stimmen ebenfalls der Kommissionsmehrheit und sprach sich dagegen aus, dass \u00fcber die Reparatur von Waffen Buch gef\u00fchrt werden muss. Und mit 109 zu 66 Stimmen sprach sich der Nationalrat bei Art. 31 dagegen aus, dass Waffen, die nicht markiert sind, beschlagnahmt werden k\u00f6nnen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit w\u00fcrde die M\u00f6glichkeit der Beschlagnahmung die Freiheit der Waffenbesitzer zu sehr einschr\u00e4nken.</p><p>In der zweiten Runde hielt der <b>St\u00e4nderat</b> an seinen Beschl\u00fcssen betreffend die Beschr\u00e4nkung der leihweisen Abgabe von Waffen auf Jungsch\u00fctzen und die Beschlagnahmung von Waffen fest. Beide Punkte seien zwingend im Europ\u00e4ischen Waffenrecht, erkl\u00e4rte der Kommissionssprecher. Bei der Buchf\u00fchrungspflicht hingegen baute die kleine Kammer der grossen eine Br\u00fccke: \u00dcber Reparaturen soll nur dann Buch gef\u00fchrt werden m\u00fcssen, wenn die Wiederherstellung der Schiesstauglichkeit erfolgt.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte bei der Buchf\u00fchrungspflicht mit 107 zu 56 Stimmen dem St\u00e4nderat zu. Bei den beiden anderen Differenzen folgte er dem Antrag der Kommissionsmehrheit und hielt an seinen Beschl\u00fcssen fest.</p><p>Die <b>Einigungskonferenz</b> beantragte beiden R\u00e4ten bei den beiden Differenzen der Fassung des St\u00e4nderates zuzustimmen. Der St\u00e4nderat stimmte dem Antrag diskussionslos zu. Im Nationalrat beantragte Roland Borer (V, SO) die Ablehnung, mit 107 zu 57 bei Art. 11a, respektive 113 zu 57 Stimmen bei Art. 31 wurde der Antrag der Einigungskonferenz jedoch angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im St\u00e4nderat mit 36 zu 0 und im Nationalrat mit 122 zu 65 Stimmen (58 Stimmen aus der SVP-Fraktion) angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 40 zu 0 im St\u00e4nderat und mit 121 zu 64 Stimmen (58 Stimmen aus der SVP-Fraktion) im Nationalrat angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260526297430)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|10","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770754786683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1242172800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Europapolitik"}}