{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090045,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090045,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.045","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 20. Mai 2009 zum Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat will Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Ziel der Reform ist die Verbesserung der Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit und solchen ohne Kinder. Ausserdem sollen Familien mit fremdbetreuten Kindern und solche, bei denen ein Elternteil die Kinder betreut, steuerlich m\u00f6glichst gleichbehandelt werden. Erreicht werden soll dies durch die Einf\u00fchrung eines Elterntarifs und eines Abzuges f\u00fcr die Fremdbetreuung von Kindern. Im Weiteren soll die kantonale Tarifhoheit bei der Besteuerung der Alleinerziehenden gem\u00e4ss ihrer wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit wiederhergestellt werden. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken f\u00fchren. Die \u00c4nderungen sollen auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten.</p><p>Der Entscheid \u00fcber die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung der Ehegattenbesteuerung hat in der Vernehmlassung zum Systementscheid zu keinem klaren Ergebnis gef\u00fchrt. Eine breit abgest\u00fctzte L\u00f6sung und damit eine grunds\u00e4tzliche \u00c4nderung des heutigen Systems sind daher zurzeit nicht zu erreichen. Aus diesen Gr\u00fcnden soll vorl\u00e4ufig auf einen Systementscheid verzichtet werden.</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien ist aus volkswirtschaftlicher und familienpolitischer Sicht jedoch nach wie vor von grosser Wichtigkeit. Der Bundesrat hat daher am 12. November 2008 beschlossen, anstelle von zeitraubenden Reformprojekten rasch umzusetzende Verbesserungen bei der Ber\u00fccksichtigung der Kinderkosten im Steuerrecht vorzuschlagen.</p><p>Ziel der Reform ist die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit. Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit sollen steuerlich gleichbehandelt werden. Im Vordergrund steht dabei einerseits die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder. Andererseits sollen auch erwerbst\u00e4tige Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit m\u00f6glichst gleichbehandelt werden.</p><p>In der am 11. Februar 2009 er\u00f6ffneten Vernehmlassung wurden zwei L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten - die Kombinationsl\u00f6sung und der Elterntarif - zur Diskussion gestellt.  </p><p>Die Kombinationsl\u00f6sung beinhaltet einerseits die Erh\u00f6hung des Kinderabzuges und andererseits die Einf\u00fchrung eines Abzuges f\u00fcr die Fremdbetreuung der Kinder.  </p><p>Beim Elterntarif wird anstelle der Erh\u00f6hung des Kinderabzuges die Einf\u00fchrung eines dritten Tarifs f\u00fcr Ehepaare mit Kindern und alleinerziehende Steuerpflichtige vorgeschlagen. Zus\u00e4tzlich soll auch ein Abzug f\u00fcr die Drittbetreuung der Kinder gew\u00e4hrt werden.</p><p>Die Auswertung der im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen hat aufgezeigt, dass die Zielsetzung der Vorlage, Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten, grossmehrheitlich begr\u00fcsst wird. Bei der Frage, wie diese Entlastung erfolgen soll, sind die Meinungen kontrovers. Praktisch alle Kantone, die Finanzdirektorenkonferenz, f\u00fcnf Parteien sowie sieben Organisationen sprechen sich f\u00fcr die Erh\u00f6hung des Kinderabzuges aus. F\u00fcr den Elterntarif votieren drei Parteien, die Sozialdirektorenkonferenz sowie die Mehrheit der Organisationen. Die Einf\u00fchrung eines Kinderbetreuungsabzuges wird mehrheitlich bef\u00fcrwortet. Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrates zur Besteuerung der Alleinerziehenden und der getrennt lebenden Eltern werden unterschiedlich beurteilt.  Nach Abw\u00e4gung der Vor- und Nachteile der beiden in der Vernehmlassung vorgeschlagenen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten spricht sich der Bundesrat f\u00fcr die Einf\u00fchrung des Elterntarifs aus. Nach Ansicht des Bundesrates tr\u00e4gt diese Massnahme den beiden Stossrichtungen der Reform am besten Rechnung. Zudem f\u00fchrt sie aufgrund der gesetzten Kriterien zielgerichtet zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern.  </p><p>Insbesondere werden Familien mit mittleren Einkommen st\u00e4rker entlastet als bei der Kombinationsl\u00f6sung.</p><p>Der Elterntarif soll Ehepaaren und alleinerziehenden Personen gew\u00e4hrt werden, die mit Kindern oder unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben.  Der Tarif geht vom heute geltenden Verheiratetentarif aus, der dabei errechnete Steuerbetrag wird aber zus\u00e4tzlich um 170 Franken pro Kind reduziert.  </p><p>Die heute bereits bestehenden kinderrelevanten Abz\u00fcge (Kinderabzug: 6100 Franken; Kinderversicherungsabzug: 700 Franken) sollen unver\u00e4ndert bleiben. Zudem soll ein Abzug f\u00fcr die von den Familien getragenen Kosten der Fremdbetreuung von Kindern, jedoch maximal 12 000 Franken, bei der direkten Bundessteuer eingef\u00fchrt werden. Die Kantone sollen verpflichtet werden, einen entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht einzuf\u00fchren. Die Obergrenze k\u00f6nnen sie jedoch frei festlegen.</p><p>Diese Massnahmen f\u00fchren zu Minderertr\u00e4gen von insgesamt rund 600 Millionen Franken. Davon fallen rund 500 Millionen Franken (83 %) auf den Bund. Die Kantone haben rund 100 Millionen Franken (17 %) zu tragen. Zusammen mit den seit 2008 in Kraft stehenden Sofortmassnahmen zur Milderung der \"Heiratsstrafe\" werden die Familien um \u00fcber 1 Milliarde Franken entlastet. Neben diesen Steuerreformen verfolgt der Bundesrat noch weitere Reformprojekte mit betr\u00e4chtlichen finanziellen Folgen f\u00fcr den Bundeshaushalt. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit pr\u00fcfen, in welcher Form die finanziellen Auswirkungen der Reformen aufgefangen werden k\u00f6nnen, sodass die Vorgaben der Schuldenbremse auch mittelfristig eingehalten werden k\u00f6nnen.</p><p>Neben der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern soll die Tarifautonomie der Kantone bei der Besteuerung der Alleinerziehenden nach deren wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit wiederhergestellt werden. Ausserdem sollen Eltern, die nicht gemeinsam besteuert werden und das gemeinsame Sorgerecht haben, unter bestimmten Voraussetzungen je die H\u00e4lfte des Kinderabzuges geltend machen k\u00f6nnen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)      </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss einstimmig Eintreten ohne Gegenantrag. Die Eintretensdebatte wurde dennoch animiert gef\u00fchrt. Kritisiert wurde, dass mit der Vorlage auch die Abschreibung verschiedener h\u00e4ngiger Vorst\u00f6sse verhandelt wurde, die allesamt darauf hinzielten, einen Systementscheid (Individualbesteuerung oder gemeinsame Veranlagung) in Sachen Ehepaar- und Familienbesteuerung zu erwirken. Es wurde moniert, dass mit dem Fremdbetreuungsabzug Familien, welche sich bewusst f\u00fcr die Eigenbetreuung entschlossen h\u00e4tten, benachteiligt w\u00fcrden. In sozialpolitischer Hinsicht w\u00fcrden also jene Familien entlastet, welche es nicht n\u00f6tig h\u00e4tten, wohingegen jene Familien, die es n\u00f6tig h\u00e4tten, leer ausgehen w\u00fcrden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren insgesamt kritisch zur Vorlage ge\u00e4ussert hatte: In administrativer Hinsicht, weil die Termine der Umsetzung sehr knapp bemessen waren; in finanzpolitischer Hinsicht, weil das Modell, das Bundesrat und Kommissionsmehrheit favorisierten, nicht dasjenige ihrer Wahl war und in staatspolitischer Hinsicht, da die vorgeschlagene Variante des Elterntarifs, die von der direkten Bundessteuer befreiten Haushalte auf knapp 30 Prozent erh\u00f6hen w\u00fcrde. </p><p>Der Einzelantrag von Maximilian Reimann (V, AG), die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen, wurde mit 34 zu 6 Stimmen abgelehnt. In seinen Ausf\u00fchrungen machte der Aargauer Standesvertreter klar, dass er grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die steuerliche Entlastung von Familien sei. Mit dieser Vorlage w\u00fcrden aber all jene Familien benachteiligt, welche ihre Kinder vollumf\u00e4nglich selbst betreuen w\u00fcrden. Darin sah er eine Benachteiligung des traditionellen Familienbildes. </p><p>In der Detailberatung gab die Ziffer1 des Artikels 212 Absatz\u00a02bis zu reden. Darin wurde der maximal abzugsf\u00e4hige Betrag f\u00fcr den Kinderbetreuungsabzug festgeschrieben. Der Bundesrat sah 12 000 Franken vor. Die Kommissionsmehrheit folgte diesem Vorschlag. Eine die politischen Lager \u00fcbergreifende Minderheit wollte diesen jedoch auf 8 500 Franken j\u00e4hrlich begrenzen. F\u00fcr den Minderheitsantrag, so Werner Luginb\u00fchl (BD, BE), spreche, dass die effektiven Betreuungskosten heute durchschnittlich zwischen 5 000 und 6 000 Franken betragen w\u00fcrden, und dass mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Obergrenze folglich vor allem die oberen Einkommen entlastet w\u00fcrden. Rund 170 Millionen der 420 Millionen Franken Mindereinnahmen w\u00fcrden so an Eltern mit einem steuerbaren Einkommen von mindestens 150 000 Franken gelangen. Der zweite Grund f\u00fcr den Minderheitsantrag war der, dass nicht wenige Kantone einen wesentlichen tieferen Betrag f\u00fcr den Abzug vorsahen. Drittens verwies er auch darauf, dass f\u00fcr den Kinderabzug \"nur\" 185 Millionen Franken vorgesehen seien. Der Vergleich der beiden Betr\u00e4ge (185 Mio f\u00fcr den Kinderabzug gegen\u00fcber 420 Mio f\u00fcr die Kinderbetreuung) k\u00f6nne tats\u00e4chlich den Eindruck entstehen lassen, dass Frauen, die ihre Kinder selbst betreuen, benachteiligt w\u00fcrden. Zuletzt merkte er an, dass mit dem Minderheitsantrag ca. 100 Millionen Franken eingespart w\u00fcrden. Der Rat liess sich jedoch von den Argumenten der Minderheit nicht \u00fcberzeugen: Mit 25 zu 15 Stimmen \u00fcbernahm er die von der Kommissionsmehrheit unterst\u00fctzte Fassung des Bundesrates. </p><p>Was die Frage der Inkraftsetzung des Gesetzes anbelangte, sprach sich die Kommissionsmehrheit im Unterschied zum Bundesrat und einer Kommissionsminderheit f\u00fcr eine r\u00fcckwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2010 aus. Der Entwurf des Bundesrates sah den 1. Januar 2011 vor. Die r\u00fcckwirkende Inkraftsetzung, so der Bundesrat, sei zwar rechtlich m\u00f6glich, vollzugstechnisch jedoch faktisch ausgeschlossen. Und dies vor allem wegen der grossen Anzahl an ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften, welche quellenbesteuert werden und der echten Gegenwartsbemessung unterliegen. Die entsprechenden Steuertarife m\u00fcssten somit bereits im Januar 2010 aufliegen. Bundesrat Hans-Rudolf Merz appellierte auch an die finanzpolitische Vernunft der R\u00e4te. Dass die Aussichten f\u00fcr den Bundeshaushalt mehr als d\u00fcster seien, darauf hatte er bereits hingewiesen. Verschiedene R\u00e4te merkten auch an, dass die Kantone bereits materiell unterlegen seien und dass man ihnen nun in der Frage der Umsetzung, zumal sie explizit darum gebeten hatten, durchaus entgegenkommen k\u00f6nnte. Der Rat folgte denn auch nicht seiner Kommissionsmehrheit und votierte mit 22 zu 19 Stimmen f\u00fcr den Minderheitsantrag. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 36 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> lagen ein Antrag auf Nichteintreten seitens der gr\u00fcnen Fraktion und zwei Minderheitsantr\u00e4ge vor, welche die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckweisen wollten. Alle drei Antr\u00e4ge stammten von der links-gr\u00fcnen Ratsseite. Alle drei wurden deutlich abgelehnt. Louis Schelbert (G, LU), Sprecher der gr\u00fcnen Fraktion, welche Antrag auf Nichteintreten gestellt hatte, hob in seiner Rede hervor, dass seine Fraktion den Kinderabzug begr\u00fcsse, den Kinderbetreuungsabzug jedoch nicht gutheisse. Dieser stiess nur auf wenig Anklang, weil vor allem die \"Bestverdienenden\", so Schelbert, vom Abzug profitieren w\u00fcrden. Er wies auch darauf hin, dass die hier geplanten Steuerausf\u00e4lle anderswo wieder eingespart werden m\u00fcssten. Mit diesen Argumenten begr\u00fcndete er den von links-gr\u00fcnen Ratsmitgliedern gestellten Antrag auf R\u00fcckweisung mit dem Auftrag der \u00dcberarbeitung an den Bundesrat. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, klar darzulegen, wie die Einnahmenausf\u00e4lle als Folge der Krise und als Folge der Parlamentsbeschl\u00fcsse zu den drei Steuervorlagen (Familienbesteuerung, kalte Progression (09.032) und Mehrwertsteuer (08.053)) bew\u00e4ltigt werden sollten. Paul Rechsteiner (S, SG) war Sprecher der dritten links-gr\u00fcnen Minderheit. Diese Minderheit wollte den Bundesrat in die Pflicht nehmen; er sollte aufzeigen, wie sich Steuerausf\u00e4lle und Sparmassnahmen sozialpolitisch auswirken w\u00fcrden. Daneben sollte die Vorlage eine Versch\u00e4rfung der Progression vorsehen, damit die im Rahmen der Familienbesteuerung zu beschliessenden Mindereinnahmen f\u00fcr den Fiskus durch die hohen und h\u00f6chsten Einkommensklassen gleich selber kompensiert w\u00fcrden. Alle drei Vorlagen fanden im Rat keine Mehrheit und wurden relativ deutlich abgelehnt. Die Minderheiten stiessen auch innerhalb der sozialdemokratischen Fraktion nicht durchwegs auf Wohlwollen. </p><p>Mit der Vorlage stand auch Artikel\u00a014 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer, welcher die Besteuerung nach dem Aufwand regelt, zur Disposition. Eine linke Minderheit wollte diese Gelegenheit nutzen, um die Besteuerung nach dem Aufwand generell zu streichen. Die Aufwandsbesteuerung verletze \"ganz krass den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit\", argumentierte Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL). Gegen diese Ungerechtigkeit rege sich ein grosser Widerstand in der Bev\u00f6lkerung, so die Minderheitssprecherin weiter. Bundesrat Hans-Rudolf Merz warnte vor einen Schnellschuss und davor, einen internationalen Wettbewerbsvorteil allzu schnell preiszugeben. Verschiedene b\u00fcrgerliche Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass man den Kantonen in der Frage der Pauschalbesteuerung von Ausl\u00e4ndern noch mehr Zeit einr\u00e4umen sollte. Dass aber der Minderheitsantrag gar nicht in die Steuerautonomie der Kantone eingriff - er beschr\u00e4nkte sich auf die direkte Bundessteuer -, wurde von der Minderheitssprecherin herausgestrichen. Der Rat bef\u00fcrchtete jedoch eine falsche Signalwirkung, die von der Abschaffung der Aufwandsbesteuerung auf Bundesebene ausgehen k\u00f6nnte. Der Antrag wurde mit 113 zu 41 Stimmen abgelehnt. Die gr\u00fcne Fraktion hatte sich der Stimme enthalten.</p><p>Am heftigsten debattierte der Rat \u00fcber die Frage des Kinderbetreuungsabzugs. Insbesondere die SVP-Fraktion stiess sich an dem vom St\u00e4nderat beschlossenen Steuerabzug f\u00fcr die Drittbetreuung der Kinder. Caspar Baader (V, BL) betonte, dass die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ein zentrales Anliegen seiner Fraktion sei, dass aber der Betreuungsabzug von bis zu 12 000 CHF lediglich denjenigen Eltern zukomme, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen w\u00fcrden, und deshalb eine Diskriminierung derjenigen Familien sei, die sich entschliessen w\u00fcrden, ihre Kinder ohne Drittbetreuung aufzuziehen. Damit, so Caspar Baader weiter, schaffe man einen falschen Anreiz, hin zu einer Gesellschaft nach dem vergangenen sozialistischen Modell in den ehemaligen Ostblockstaaten. Jasmin Hutter-Hutter (V, SG) wies darauf hin, dass die eigenverantwortlichen Familien, also Familien, die auf Fremdbetreuung verzichten, durch die geplanten Massnahmen gleich dreifach betrogen w\u00fcrden: Sie w\u00fcrden mit ihren Steuern die Krippen der andern finanzieren; sie h\u00e4tten einen gewichtigen Lohnausfall zu gew\u00e4rtigen und d\u00fcrften jetzt keine zus\u00e4tzlichen Steuerabz\u00fcge machen. Im Einklang mit dem schriftlich begr\u00fcndeten Antrag von Christian Wasserfallen (RL, BE) forderte Sylvia Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni (V, AG), \"dass f\u00fcr jedes Kind ein Abzug f\u00fcr die Betreuung vorgenommen werden kann, unabh\u00e4ngig davon, ob ein Elternteil oder ein Dritter das Kind betreut.\" </p><p>Bundesrat Hans-Rudolf Merz und der Kommissionssprecher Hansj\u00f6rg Hassler (BD, GR) strichen dagegen die eher finanzpolitische Seite der debattierten Steuerreform heraus. W\u00fcrde man allen Familien einen Abzug von 12 000 CHF pro Kind zugestehen, h\u00e4tte dies Steuerausf\u00e4lle von ca. 1 Milliarde Franken zur Folge. Hingegen koste die von der Kommissionsmehrheit unterst\u00fctzte Version, der der St\u00e4nderat bereits zugestimmt hatte, 600 Millionen CHF. Dieser Betrag w\u00e4re in der Finanzplanung bereits vorgesehen, die Milliarde hingegen nicht. Die Anliegen der SVP-Fraktion blieben im Rat chancenlos. </p><p>Mehr Erfolg war dem Vorschlag von Lucrezia Meier-Schatz (CEg, SG) beschieden. In Ihren Antr\u00e4gen forderte Sie, dass der maximale Kinderbetreuungsabzug auf 10 000 CHF festgesetzt w\u00fcrde. Damit senkte sie diesen gegen\u00fcber der st\u00e4nder\u00e4tlichen Version um 2 000 CHF. Im Gegenzug sollte der ermittelte Steuerbetrag um 250 CHF pro Kind erm\u00e4ssigt werden. Bundesrat und St\u00e4nderat hatten sich f\u00fcr einen Abzug von 170 CHF pro Kind entschieden. Mit dem Vorschlag von Lucrezia Meier-Schatz (CEg, SG) sollte die Steuerreform st\u00e4rker auf die tieferen Einkommensschichten ausgerichtet werden. Von den 600 Millionen CHF w\u00fcrden so 300 Millionen CHF an Familien mit einem steuerbaren Einkommen unter 80 000 CHF gehen. Familien mit einem steuerbaren Einkommen von \u00fcber 120 000 CHF w\u00fcrden mit 120 Millionen Franken entlastet. Diese sozialpolitische Justierung wurde auch von anderen Minderheitsantr\u00e4gen, die von der Ratslinken eingebracht worden waren, gefordert. Im Rat setzte sich das Modell von Lucrezia Meier-Schatz durch und schuf damit eine Differenzen zum St\u00e4nderat. </p><p>Wie der St\u00e4nderat beschloss auch der Nationalrat eine \u00c4nderung des Steuerharmonisierungsgesetzes. Den Kantonen wurde durch diese \u00c4nderung erlaubt, Alleinerziehende und unverheiratete Ehepaare k\u00fcnftig nicht mehr nach dem milderen Verheiratetentarif zu besteuern. Die Kommissionsmehrheit wollte dem St\u00e4nderat darin nicht folgen; der Rat entschied sich jedoch f\u00fcr den Minderheitsantrag Peter Spuhler (V, TG), der sich im Plenum f\u00fcr die L\u00f6sung des St\u00e4nderats eingesetzt hatte. Die Kommissionsmehrheit wollte Artikel\u00a011 Abs. 1 unver\u00e4ndert lassen. Mit 85 zu 83 Stimmen \u00fcbernahm der Rat die Position des St\u00e4nderates. Die RL-Fraktion und die SVP-Fraktion stimmten geschlossen f\u00fcr den Minderheitsantrag. Unterst\u00fctzt wurden sie durch die BDP-Fraktion und von einzelnen Mitgliedern der CEg-Fraktion. In der Gesamtabstimmung stimmten 135 R\u00e4te f\u00fcr und 21 gegen die Vorlage. </p><p>Damit ging die Vorlage zur\u00fcck in den <b>St\u00e4nderat</b> zur Differenzbereinigung. Der Nationalrat hatte zwei materielle Ver\u00e4nderungen gegen\u00fcber dem erstbehandelnden St\u00e4nderat vorgenommen: Er hatte den maximalen Kinderbetreuungsabzug auf 10 000 CHF gesenkt und im Gegenzug den Abzug auf dem Steuerbetrag pro Kind neu auf 250 CHF statt 170 CHF gehoben. Die Kommission hatte sich mit 8 zu 5 Stimmen daf\u00fcr ausgesprochen, auf die Linie des Nationalrates zu schwenken, was der Rat denn auch mit 26 zu 5 Stimmen tat. </p><p>Bei der zweiten materiellen Differenz, der Frage des Inkrafttretens, hielt der Rat am Datum des 1. Januar 2011 fest. </p><p>Damit ging die Vorlage zur Differenzbereinigung nochmals zur\u00fcck in den <b>Nationalrat</b>. Mit 93 zu 84 Stimmen folgte der Rat nun seiner Kommissionsmehrheit und \u00fcbernahm den 1. Januar 2011 als Datum des Inkrafttretens. Die Ratslinke, die CEg-Fraktion sowie die BD-Fraktion hatten geschlossen f\u00fcr die Mehrheit gestimmt. Damit eliminierte der Nationalrat die letzte verbliebene Differenz.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 37 zu 0 und im Nationalrat mit 156 zu 28 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253873303360)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754706577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}