{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.047","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Luftfahrtgesetz. Teilrevision I","Description":"Botschaft vom 20. Mai 2009 zur Teilrevision I des Luftfahrtgesetzes","InitialSituation":"<p>Dem Parlament wird die erste von drei geplanten Teilrevisionen des Luftfahrtgesetzes vorgelegt. Mit der ersten Teilrevision werden Leits\u00e4tze des Berichts \u00fcber die Luftfahrtpolitik der Schweiz aus dem Jahr 2004 umgesetzt. Weiter werden pr\u00e4zisere Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Aufsichtst\u00e4tigkeit des BAZL geschaffen und das Luftfahrtgesetz an das heutige rechtliche Umfeld angepasst. </p><p>Zugleich ersucht der Bundesrat das Parlament um die Erm\u00e4chtigung, im Rahmen des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz, die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu \u00fcbernehmen.</p><p>Die hier beantragten \u00c4nderungen des Luftfahrtgesetzes sind teilweise Umsetzungen von Leits\u00e4tzen des Luftfahrtpolitischen Berichtes von 2004. Die \u00c4nderungen betreffen die folgenden Punkte:</p><p>- Es werden Grundlagen f\u00fcr die Definition von Normen geschaffen, die \u00fcber die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen und den aktuellen Stand der Technik (best practice) widerspiegeln.</p><p>- Die Luftfahrtkommission soll abgeschafft werden.</p><p>- Unter dem Titel \"Economic Regulation\" werden Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Geb\u00fchrenerhebung auf Flugpl\u00e4tzen festgelegt.</p><p>- Ein neues Konzept der Finanzierung der Flugsicherung hebt die heute bestehende Quersubventionierung zwischen Landesflugh\u00e4fen und anderen Flugpl\u00e4tzen auf und teilt die Flugpl\u00e4tze nach flugsicherungstechnischen Grunds\u00e4tzen in Kategorien ein.</p><p>- Bestandteil des Konzeptes ist ferner, dass der Bund k\u00fcnftig Ertragsausf\u00e4lle der Skyguide im Ausland tempor\u00e4r \u00fcbernehmen kann.</p><p>- Mit der Schaffung einer neuen Aufsichtsabgabe sollen neue Stellen im Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (BAZL) finanziert und gleichzeitig der Kostendeckungsgrad des Amtes erh\u00f6ht werden.</p><p>- Die Flugunfalluntersuchung wird verfahrensm\u00e4ssig gestrafft, und es wird die M\u00f6glichkeit geschaffen, die Untersuchungsbeh\u00f6rden f\u00fcr Flugunf\u00e4lle und Unf\u00e4lle im Landverkehr zusammenzulegen.</p><p>- Der Skyguide soll es k\u00fcnftig m\u00f6glich sein, Tochtergesellschaften zu gr\u00fcnden.</p><p>- Die Festlegung der strategischen Ziele der Gesellschaft durch den Bundesrat wird neu auf Gesetzesstufe festgehalten.</p><p>- Dem BAZL soll die Kompetenz einger\u00e4umt werden, administrative und technische Vorschriften mittels Amtsverordnung zu erlassen.</p><p>- Landungen ausserhalb von Flugpl\u00e4tzen sollen neu in einer Verordnung geregelt und nicht mehr im Einzelfall bewilligt werden.</p><p>- Die Bestimmungen \u00fcber die Schweizerische Luftverkehrsschule werden aufgehoben.</p><p>- Schliesslich werden die Datenschutzbestimmungen im Luftfahrtgesetz an die aktuellen Vorgaben des Datenschutzrechtes angepasst. </p><p>Die Schweiz nimmt seit dem 1. Dezember 2006 im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68) an der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr Flugsicherheit (EASA) teil. Grundlage der Teilnahme ist ein Beschluss des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz, der Ende 2005 vom Parlament genehmigt wurde. Zusammen mit der Genehmigung verabschiedeten die R\u00e4te eine \u00c4nderung des Luftfahrtgesetzes, mit welcher dem Bundesrat die Kompetenz einger\u00e4umt wird, mit der EASA im Hinblick auf die Delegation von Befugnissen an die Agentur Vereinbarungen \u00fcber die Flugsicherheit und \u00fcber die Aufsicht abzuschliessen. Grundlage f\u00fcr die Errichtung und die T\u00e4tigkeit der EASA war bisher die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002. Diese wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 ersetzt. Die neue EG-Verordnung beinhaltet neu Sanktionsm\u00f6glichkeiten der Europ\u00e4ischen Kommission gegen\u00fcber Luftfahrtunternehmen. Da es sich hierbei um eine neue Kompetenz handelt, die nicht durch eine bestehende Delegationsnorm an den Bundesrat abgedeckt ist, m\u00fcsste die \u00dcbernahme der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 - eine \u00c4nderung des Luftverkehrsabkommens - dem Parlament vorgelegt werden. </p><p>Dies ist zurzeit noch nicht m\u00f6glich, da der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/ Schweiz die n\u00f6tigen Anpassungen f\u00fcr die \u00dcbernahme in das Luftverkehrsabkommen noch nicht beschlossen hat. Daher beantragt der Bundesrat dem Parlament, dass dieses ihn erm\u00e4chtigt, die neue EG-Verordnung gem\u00e4ss dem bevorstehenden Beschluss des Luftverkehrsausschusses zu \u00fcbernehmen. Damit in solchen F\u00e4llen die parlamentarische Genehmigung k\u00fcnftig nicht mehr notwendig ist, wird gleichzeitig mit einer \u00c4nderung des Luftfahrtgesetzes die entsprechende Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesrates beantragt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Eine Minderheit der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des <b>Nationalrates</b> - bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion - beantragte, die Revision des Luftfahrtgesetzes (Vorlage 1) an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen. Damit verbunden war der Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche \"die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der schweizerischen Luftverkehrsindustrie st\u00e4rken und nicht durch Einf\u00fchrung von zus\u00e4tzlichen Aufsichtsabgaben schw\u00e4chen\" soll. Der Bundesrat habe die klare Ablehnung einer neuen Aufsichtsabgabe in der Vernehmlassung zu akzeptieren. Aufgaben und Kosten des Bundesamts f\u00fcr Zivilluftfahrt (BAZL) m\u00fcssten im Zusammenhang mit der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr Flugsicherheit (EASA) gesenkt werden. Nach der Eintretensdebatte wurde der R\u00fcckweisungsantrag jedoch zur\u00fcckgezogen.</p><p>F\u00fcr die Kommission fasste Max Binder (V, ZH) die wichtigsten Elemente der Teilrevision I des Luftfahrtgesetzes zusammen: die Einf\u00fchrung einer neuen Aufsichtsabgabe in Artikel\u00a06b; die Festlegung von Grunds\u00e4tzen f\u00fcr die Geb\u00fchrenerhebung auf Flugpl\u00e4tzen in Artikel\u00a039; ein neues Konzept f\u00fcr die Finanzierung der Flugsicherung mit der Aufhebung der Quersubventionierung zwischen Landesflugh\u00e4fen und anderen Flugpl\u00e4tzen und der Einteilung der Flugpl\u00e4tze in Kategorien nach Artikel\u00a049; die \u00dcbernahme der Kosten w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit f\u00fcr nicht entsch\u00e4digte Leistungen der Skyguide im benachbarten Ausland gem\u00e4ss Artikel\u00a0101b; die Aufhebung der Rechtsgrundlage f\u00fcr die ehemalige Schweizerische Luftverkehrsschule und die Schaffung einer Rechtsgrundlage in Bezug auf Sicherheitsnormen, die \u00fcber die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen</p><p>Erster Schwerpunkt der Diskussion war die Aufsichtsabgabe f\u00fcr die Luftfahrtsicherheit bzw. f\u00fcr die damit verbundene Aufstockung von 24 Stellen beim Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (BAZL). </p><p>Thomas Hurter (V, SH) gab namens der SVP-Fraktion im Plenum zu bedenken, dass die \"neue Steuer\" Mehreinnahmen im Umfang von rund 18 Millionen Franken generiere. Die verlangte Geb\u00fchrenerh\u00f6hung erfolge nicht auf der Grundlage von effektiv anfallenden Kosten. Es handle sich um eine reine Aufsichtssteuer. Den gepr\u00fcften Unternehmen werde heute schon jede Aufsicht in Rechnung gestellt.</p><p>Markus Hutter (RL, ZH) wies f\u00fcr die RL-Fraktion darauf hin, dass die Aufsicht \u00fcber die Verkehrstr\u00e4ger ganz klar eine hoheitliche Aufgabe sei. Gerade die Linienluftfahrt finanziere ihre Infrastruktur bereits heute nach dem Verursacherprinzip. Nun eine neue Einnahmequelle zu schaffen und der Linienluftfahrt eine zus\u00e4tzliche Belastung aufzub\u00fcrden, sei nicht m\u00f6glich. Die Finanzierung von n\u00f6tigen zus\u00e4tzlichen Stellen im Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt m\u00fcsse \u00fcber einen Nachtragskredit und das ordentliche Budget erfolgen.</p><p>Bundesrat Moritz Leuenberger verwies vergeblich auf die vom Parlament ausgehenden Sparzw\u00e4nge und auf die von Finanzkommission und Finanzkontrolle erhobene R\u00fcge, der Kostendeckungsgrad bei der Sicherheitsaufsicht durch das BAZL sei zu gering. Unterst\u00fctzt wurde er von gr\u00fcner und linker Seite.</p><p>Die Gr\u00fcnen - so Franziska Teuscher (G, BE) als Sprecherin der Fraktion - h\u00e4tten kein Interesse, die Luftfahrt mit irgendwelchen neuen Bestimmungen zu verbilligen. Die Fliegerei sei eine Plage f\u00fcr das Klima und f\u00fcr viele Menschen in der Schweiz, welche unter dem L\u00e4rm leiden w\u00fcrden. Da trotzdem immer mehr geflogen werde, brauche es klare Regeln. Deshalb seien die Gr\u00fcnen f\u00fcr Eintreten auf die Vorlage. Sie seien jedoch der Meinung, dass die Fliegerei auch die Kosten, die durch zus\u00e4tzliche Aufsichtst\u00e4tigkeit des Bundes entstehen, selber tragen m\u00fcsse. Die Aufsichtsabgabe mache 13 Rappen pro Fluggast aus und deshalb werde die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der schweizerischen Luftfahrtindustrie wohl kaum gef\u00e4hrdet.</p><p>Jacqueline Fehr (S, ZH) hielt namens der SP-Fraktion die Aufsichtsabgabe f\u00fcr verkraftbar. Der Bed\u00fcrfnisnachweis f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Stellen sei erbracht. In Frankreich, Deutschland und vor allem in Grossbritannien m\u00fcsse die Luftfahrtindustrie einen deutlich h\u00f6heren Teil der Sicherheitskosten tragen. Die Mehrheit der Kommission wolle hier eine neue Staatsaufgabe schaffen und sei der Meinung, diese Stellen m\u00fcssten \u00fcber die Steuern finanziert werden. Es sei interessant, wie rasch und locker die b\u00fcrgerliche Mehrheit zu einer neuen Staatsaufgabe Ja sage. Die SP-Fraktion unterst\u00fctze mit dem Bundesrat jedoch klar die Aufsichtsgeb\u00fchr und spreche sich damit gegen die Privilegierung der Luftfahrtindustrie aus.</p><p>Die Aufsichtsabgabe wurde mit 124 zu 62 Stimmen abgelehnt. Die gr\u00fcne und die SP-Fraktion bef\u00fcrworteten sie geschlossen; auch einige Mitglieder der CEg-Fraktion sprachen sich daf\u00fcr aus.</p><p>Eine weitere Diskussion gab es bei den Flugplatzgeb\u00fchren<b></b>(Art. 39). Diese sollen im Sinne einer gleichm\u00e4ssigeren Auslastung der Flugh\u00e4fen nach dem Verkehrsaufkommen gestaffelt werden k\u00f6nnen. Die Kommission f\u00fcgte dem hinzu, dass Fluggesellschaften mit erheblichem Umsteigverkehr im allgemeinen Marktumfeld dadurch nicht benachteiligt werden d\u00fcrften. Marlies B\u00e4nziger (G, ZH) sah in der Zusatzbestimmung der Kommission einen Eingriff in das marktwirtschaftliche System zugunsten derjenigen Fluggesellschaften, welche Grossflugh\u00e4fen zu so genannten Hubs machen m\u00f6chten. Ihr Streichungsantrag wurde jedoch mit 135 zu 24 Stimmen deutlich abgelehnt.</p><p>Gegen den Willen des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit nahm der Nationalrat einen Einzelantrag von Urs Hany (CEg, ZH) mit Bestimmungen zur fliegerischen Aus- und Weiterbildung an (Art. 103b). Demnach soll der Bund die Aus- und Weiterbildung von Piloten finanziell f\u00f6rdern - dies als Ersatz f\u00fcr die aus dem Gesetz gestrichenen Bestimmungen zur Schweizerischen Luftverkehrsschule. Antr\u00e4ge einer b\u00fcrgerlichen Kommissionsminderheit, welche in die gleiche Richtung zielten, wurden zu Gunsten des offener formulierten Antrags von Urs Hany zur\u00fcckgezogen. F\u00fcr die Gr\u00fcnen monierte Anita Lachenmeier-Th\u00fcring (G, BS), andere Betriebe m\u00fcssten ihre Berufsleute selber ausbilden. Es g\u00e4be keinen Grund, die Ausbildung des Flugpersonals noch mehr zu subventionieren. Der Bund bezahle daf\u00fcr bereits 2,5 Millionen Franken. Andrea H\u00e4mmerle (S, GR) wies darauf hin, dass die SBB als Unternehmen die Ausbildung ihrer Leute selber zahle. Das Gleiche gelte f\u00fcr die Post. Das Argument, beim Flugverkehr handle es sich um \u00f6ffentlichen Verkehr und Service public, weshalb die Ausbildung zu subventionieren sei, sei deshalb nicht schl\u00fcssig. Der Antrag von Urs Hany wurde mit 109 zu 61 Stimmen angenommen. Fast alle B\u00fcrgerlichen votierten daf\u00fcr, Linke und Gr\u00fcne geschlossen dagegen. Bei den \u00fcbrigen Beschl\u00fcssen folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die \u00c4nderung des Luftfahrtgesetzes mit 105 zu 56 Stimmen angenommen. Dagegen votierten die SP-Fraktion, die Gr\u00fcnen sowie einige Mitglieder der CEg-Fraktion.</p><p>Der Bundesbeschluss \u00fcber die Weiterf\u00fchrung der Beteiligung der Schweiz an der Europ\u00e4ischen Flugsicherheitsagentur EASA (Vorlage 2) wurde einstimmig angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>folgte weitgehend und ohne gr\u00f6ssere Diskussion den Beschl\u00fcssen des Nationalrats. So wurde die Aufsichtsgeb\u00fchr zur Stellenfinanzierung im BAZL definitiv gestrichen. Eine Differenz zum Nationalrat ergab sich bei der Erf\u00fcllung sicherheitstechnischer Anforderungen in Bezug auf internationale Standards (Art. 108a Abs. 1). Der Nationalrat wollte eine etwas offenere Formulierung als der Bundesrat. Dessen Formulierung f\u00fchre zu \u00dcberregulierung, monierte Paul Niederberger (CEg, NW) im St\u00e4nderat. Sein Antrag, dem Nationalrat zu folgen, wurde jedoch mit 19 zu 14 Stimmen abgelehnt. Daneben schuf der St\u00e4nderat einige kleinere Differenzen, zu denen keine Diskussion stattfand.</p><p>Der St\u00e4nderat nahm die Revision des Luftfahrtgesetzes in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Auch den Bundesbeschluss \u00fcber die Weiterf\u00fchrung der Beteiligung der Schweiz an der Europ\u00e4ischen Flugsicherheitsagentur (Vorlage 2) nahm er in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimme an.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Nationalrat </b>bei einigen redaktionellen Differenzen der Version von Bundesrat und St\u00e4nderat. Inhaltlich lag eine Differenz bei Artikel\u00a0108a Absatz\u00a01 vor. Ein Minderheitsantrag von b\u00fcrgerlicher Seite wollte dem Bundesrat vorschreiben \"nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen\" \u00fcber internationale Sicherheitsstandards im Luftverkehr hinausgehen zu k\u00f6nnen. Der Nationalrat folgte jedoch auf Antrag einer Kommissionmehrheit mit 91 zu 78 Stimmen Bundesrat und St\u00e4nderat. Damit schreibt das Gesetz vor, dass der Bundesrat die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit im Luftverkehr festlegt und sich dazu an den f\u00fcr die Schweiz verbindlichen internationalen Vorschriften orientiert. Dabei hat er den Stand der Technik und die wirtschaftliche Tragf\u00e4higkeit zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Ein zweiter Minderheitsantrag von Mitgliedern der SVP-Fraktion, der gleich diesen ganzen Passus streichen wollte, wurde mit 121 zu 50 Stimmen abgelehnt. </p><p>Bei einer letzten Differenz, wo es um die Finanzierung von Regionalflugpl\u00e4tzen ging, folgte der St\u00e4nderat dem Nationalrat.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 165 zu 21 Stimmen der gr\u00fcnen Fraktion bei 5 Enthaltungen angenommen. Der St\u00e4nderat stimmte mit 42 zu 0 Stimmen zu.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285924878677)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757270990)\/","SubmissionDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}