{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090050,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090050,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.050","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Organisation der Schweizerischen Post. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 20. Mai 2009 zum Bundesgesetz \u00fcber die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG)","InitialSituation":"<p>Mit einem neuen Postorganisationsgesetz soll die Schweizerische Post die notwendige gesetzliche Grundlage erhalten, um sich den vielseitigen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu stellen. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft gew\u00e4hrt ihr die erforderliche unternehmerische Flexibilit\u00e4t einerseits, die Verankerung der Bundesbeteiligung und der Eignerstrategie garantiert eine ausreichende Steuerung durch den Bund als Eigner und als Gew\u00e4hrleister der Aufgabenerf\u00fcllung anderseits.</p><p>Die Post ist als Anbieterin von Postdiensten und von Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sowie im Personentransport eine der gr\u00f6ssten Unternehmungen in der Schweiz. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist sowohl als Grundversorgerin wie auch als Arbeitgeberin unbestritten gross. Sie ist auf unterschiedlichen, sich rasch wandelnden M\u00e4rkten t\u00e4tig. Alle diese M\u00e4rkte sind von einer stetigen Intensivierung des Wettbewerbs gepr\u00e4gt. Insbesondere in einem der Kerngesch\u00e4fte der Post, dem Brief- und Paketmarkt, sollen bis zum Jahr 2013 europaweit die letzten Monopole fallen. Dazu kommt eine zunehmende Substitution des klassischen Briefgesch\u00e4ftes durch elektronische Kommunikationskan\u00e4le. Gleichzeitig ist die Post nach wie vor Garantin einer ausreichenden und preiswerten Grundversorgung in allen Landesteilen mit postalischen Dienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs; im Bereich des regionalen Personenverkehrs ist sie landesweit eine der wichtigsten Anbieterinnen.</p><p>Um diesen Anforderungen im Spannungsfeld zwischen freiem Markt und Wahrnehmung \u00f6ffentlicher Aufgaben mittel- und langfristig optimal gerecht werden zu k\u00f6nnen, soll die Post von Grund auf revidierte rechtliche Rahmenbedingungen erhalten. Eine Totalrevision des Postorganisationsgesetzes muss sich an folgenden Zielen ausrichten:</p><p>- Die Post soll m\u00f6glichst gleich lange Spiesse erhalten wie ihre Konkurrenz.</p><p>- Sie soll weder von Vorteilen profitieren noch durch einseitige Auflagen benachteiligt werden.</p><p>- Die Post muss ihre Struktur den Erfordernissen der sich \u00f6ffnenden und rasch wandelnden M\u00e4rkte anpassen k\u00f6nnen.</p><p>Aus diesem Grund werden im vorliegenden Entwurf folgende Neuerungen vorgeschlagen:</p><p>- Die Post wird in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt.</p><p>- Die Arbeitsverh\u00e4ltnisse der Post werden in das Obligationenrecht \u00fcberf\u00fchrt.</p><p>- Die Post erh\u00e4lt einen Zweckartikel, der pr\u00e4zisiert, welche Dienstleistungen sie anbieten darf.</p><p>- Der Bund sichert sich im Gesetz die Aktienmehrheit am Unternehmen und verankert seine bisher bew\u00e4hrte Eignerstrategie (strategische Ziele und privilegierter Informationszugang).</p><p>- Das Steuerprivileg der Post sowie die Staatsgarantie werden abgeschafft.</p><p>- Die PostFinance wird als Tochtergesellschaft der Post in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft \u00fcberf\u00fchrt und ihre T\u00e4tigkeit wird der ordentlichen Finanzmarktaufsicht unterstellt.</p><p>Diese Neuerungen haben keine Auswirkungen auf die Eignerposition des Bundes. </p><p>Hingegen sind durch die neu vollumf\u00e4ngliche Steuerpflicht der Post entsprechende Steuereinnahmen auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden zu erwarten. Mit der \u00dcberf\u00fchrung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse der Post ins Obligationenrecht werden die Angestellten nicht mehr dem Bundespersonalgesetz unterstehen, woraus sich aber keine Auswirkungen auf die Besch\u00e4ftigungslage, sondern nur auf die Anstellungsbedingungen ergeben. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat </b>erfolgte die Eintretensdebatte zum Postgesetz (siehe Gesch\u00e4ft 09.049) und zum Postorganisationsgesetz (POG) gleichzeitig. Die Detailberatung wurde zuerst zum Postgesetz und anschliessend zum Postorganisationsgesetz gef\u00fchrt.</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss ohne Gegenantrag, auf das Postorganisationsgesetz einzutreten. In der Detailberatung folgte er auf Vorschlag seiner Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Es lagen einige Einzel- und Minderheitsantr\u00e4ge vor, denen jedoch kein Erfolg beschieden war. </p><p>Gem\u00e4ss Entwurf des Bundesrates darf die PostFinance als privatrechtliche Post-Tochtergesellschaft explizit keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben (Art. 3 Abs. 3). Theo Maissen (CEg, GR) wollte dieses Verbot aufheben. Der Post sollten Gewinne im Bankbereich erm\u00f6glicht werden, um die Grundversorgung zu finanzieren. Gegner dieses Antrags warnten vor den Risiken, denen sich die Post im Bankenbereich aussetzen w\u00fcrde. Der Antrag von Theo Maissen wurde mit 25 zu 11 Stimmen abgelehnt. Auch ein weniger weit gehender Antrag von Maximilian Reimann (V, AG) wurde mit 24 zu 8 Stimmen klar abgelehnt. Er wollte der PostFinance die Vergabe von Lombardkrediten erm\u00f6glichen. Die neu vorgesehene privatrechtliche Anstellung der Postangestellten nach Obligationenrecht war im Rat nicht umstritten. Eine Kommissionsminderheit G\u00e9raldine Savary (S, VD) und Claude H\u00eache (S, JU) wollte jedoch verbindlich ins Gesetz schreiben, dass die Post einen Gesamtarbeitsvertrag mit den Personalverb\u00e4nden abschliessen muss (Art. 9 Abs. 2). G\u00e9raldine Savary bef\u00fcrchtete, dass sonst die Anstellungsbedingungen der Postmitarbeiter und -mitarbeiterinnen auf das Niveau der Konkurrenzfirmen gesenkt w\u00fcrden. Dieser Minderheitsantrag wurde mit 24 zu 9 Stimmen abgelehnt.</p><p>Nachdem das Plenum in Artikel\u00a010 des Entwurfs beschlossen hatte, die Post f\u00fcr die Besteuerung privaten Kapitalgesellschaften gleichzustellen, wollte Theo Maissen (CEg, GR) mit einem Einzelantrag bewirken, dass wenigstens die postalischen Dienstleistungen in der Grundversorgung nicht mehrwertsteuerpflichtig w\u00fcrden. Es gehe um gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb. Im europ\u00e4ischen Ausland seien aktuell die ehemaligen Postverwaltungen aller EU-Staaten - mit Ausnahme von Schweden, Finnland und Slowenien -- mindestens f\u00fcr die Grundversorgung von der Mehrwertsteuer befreit. Sein Antrag wurde mit 21 zu 9 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der St\u00e4nderat nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen an.</p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>erfolgte die Eintretensdebatte zum Postorganisationsgesetz und zum Postgesetz (siehe Gesch\u00e4ft 09.049) gleichzeitig. Eine links-gr\u00fcne Kommissionsminderheit beantragte, auf das Postorganisationsgesetz nicht einzutreten. Der Nationalrat beschloss mit 118 zu 57 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. </p><p>Eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SP- und der Gr\u00fcnen Fraktion, wollte die Umwandlung der Post von einer Anstalt des Bundes in eine Aktiengesellschaft (Art. 2; Art. 13) verhindern. Franziska Teuscher (G, BE) monierte als Sprecherin der Gr\u00fcnen Fraktion und Mitglied der Minderheit, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sei keine Notwendigkeit, sondern Ideologie. In der Kommission sei von Seiten der Post immer gesagt worden, dass die aktuelle Rechtsform die Post in ihrem Handeln und ihrer Innovationsf\u00e4higkeit nicht einschr\u00e4nke. Bestes Zeichen daf\u00fcr sei, dass die Post dem Bund j\u00e4hrlich rund 200 Millionen Franken abliefere. Dem hielt Markus Hutter (RL, ZH) f\u00fcr die RL-Fraktion entgegen, Fachleute und Wissenschaft seien sich einig, dass die spezialgesetzliche Aktiengesellschaft die zweckm\u00e4ssige Rechtsform f\u00fcr die Post sei. Alle anderen Unternehmen des Infrastrukturbereichs des Bundes seien schon Aktiengesellschaften und es g\u00e4be keinen Grund, die Post anders zu behandeln als SBB und Swisscom. Der links-gr\u00fcne Minderheitsantrag auf Beibehaltung der Post als \"selbst\u00e4ndige Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechtes\" wurde mit 126 zu 52 Stimmen abgelehnt. </p><p>Ein weiterer Minderheitsantrag, welcher den Bund als hundertprozentigen Aktion\u00e4r der Post festschreiben wollte, wurde mit zwei Dritteln der Stimmen verworfen. Somit muss der Bund - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - nur \u00fcber die kapital- und stimmenm\u00e4ssige Mehrheit verf\u00fcgen.</p><p>Eine links-gr\u00fcne Minderheit wollte die Postfinance in eine Postbank umwandeln, welche im Inland Kredite und Hypotheken gew\u00e4hren kann (Art. 3 Abs. 2 und 3) - statt wie bis anhin nur Produkte von Partnerbanken zu vermarkten. Der Nationalrat verwarf diesen Antrag mit 101 zu 67 Stimmen.</p><p>Namens einer weiteren Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der SP-, der Gr\u00fcnen und der CEg-Fraktion beantragte Fabio Pedrina (S, TI), die neue PostFinance AG m\u00fcsse vollst\u00e4ndig im Besitze der Post bleiben (Art. 14 Abs. 2). Das Plenum folgte jedoch mit 125 zu 61 Stimmen der Mehrheit und dem Vorschlag des Bundesrates mit der Bestimmung, dass die Post \u00fcber die \"kapital- und stimmenm\u00e4ssige Mehrheit\" der neuen Postfinance verf\u00fcgen muss.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 97 zu 83 Stimmen an. Die SVP-, die CEg und die BDP-Fraktion votierten geschlossen daf\u00fcr, die SP-, die Gr\u00fcne und die RL-Fraktion (mit zwei abweichenden Stimmen) lehnten den Entwurf ab.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>St\u00e4nderat</b> dem Nationalrat bei kleinen textlichen Pr\u00e4zisierungen. Bei der Frage der Inkraftsetzung f\u00fcgte er der Bestimmung, dass das Postgesetz und das Postorganisationsgesetz gleichzeitig in Kraft treten sollen, eine Erg\u00e4nzung hinzu. Demnach soll der Bundesrat einzelne, f\u00fcr die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft notwendige Bestimmungen vorzeitig in Kraft setzen k\u00f6nnen. Damit soll die neue Post AG auch effektiv handlungsf\u00e4hig sein, wenn das Gesetz als Ganzes in Kraft tritt. Dem stimmte der <b>Nationalrat</b> stillschweigend zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Postorganisationsgesetz im Nationalrat mit 100 zu 75 Stimmen angenommen. Geschlossen daf\u00fcr votierten die CEg- und die BDP-Fraktion. Die SVP-Fraktion sagte mit wenigen Abweichungen ja. Die SP-Fraktion lehnte den Entwurf einstimmig ab. Die Gr\u00fcnen und die Freisinnig-Liberalen sagten grossmehrheitlich nein. </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat nahm die Vorlage mit 28 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen an.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292581641207)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770756218143)\/","SubmissionDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}