{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.055","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Beitrag der Schweiz an Rum\u00e4nien und Bulgarien","Description":"Botschaft vom 5. Juni 2009 \u00fcber den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rum\u00e4nien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europ\u00e4ischen Union","InitialSituation":"<p>Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses \u00fcber einen Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rum\u00e4nien. Die damit gesprochenen Mittel sollen zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten der beiden neuen Mitgliedstaaten innerhalb der erweiterten Europ\u00e4ischen Union dienen. Die erfolgreiche Eingliederung Bulgariens und Rum\u00e4niens in die EU liegt auch im Interesse der Schweiz.</p><p>Am 1. Januar 2007 hat die Europ\u00e4ische Union Bulgarien und Rum\u00e4nien als neue Mitgliedsl\u00e4nder aufgenommen. Der Beitritt dieser beiden Staaten erfolgte weitgehend unter denselben Bedingungen wie bei den zehn neuen Mitgliedstaaten (EU-10), die am 1. Mai 2004 in die EU aufgenommen wurden. Wie die ehemals kommunistischen Staaten des Baltikums und Mittelosteuropas durchlebten auch Bulgarien und Rum\u00e4nien in den fr\u00fchen 1990er-Jahren eine Phase der politischen und \u00f6konomischen Instabilit\u00e4t. Die strukturellen Probleme der beiden L\u00e4nder waren jedoch gravierender, die Reformen zaghafter und die Transition insgesamt schwieriger als in den baltischen und mittelosteurop\u00e4ischen Staaten. Dadurch verz\u00f6gerte sich der EU-Beitritt von Bulgarien und Rum\u00e4nien, da beide Staaten f\u00fcr die Erf\u00fcllung aller Aufnahmekriterien mehr Zeit ben\u00f6tigten. F\u00fcr die EU ist der Beitritt Bulgariens und Rum\u00e4niens ein kostspieliger Erweiterungsschritt. Bereits vor der j\u00fcngsten Erweiterungsrunde hatte die EU die damaligen Kandidatenl\u00e4nder Bulgarien und Rum\u00e4nien im Rahmen ihrer Heranf\u00fchrungsstrategie mit umfangreicher finanzieller Hilfe unterst\u00fctzt. Diese Unterst\u00fctzung wurde nach dem Beitritt der beiden L\u00e4nder durch Zahlungen im Rahmen der EU-Koh\u00e4sionspolitik abgel\u00f6st, die der F\u00f6rderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts dienen (Koh\u00e4sion). F\u00fcr Bulgarien und Rum\u00e4nien stellt die EU f\u00fcr den Zeitraum 2007-2013 im Zeichen der gemeinschaftlichen Solidarit\u00e4t insgesamt 26,5 Mrd. EUR zur Verf\u00fcgung. Der Bundesrat begr\u00fcsst die Aufnahme von Bulgarien und Rum\u00e4nien in die EU. Er anerkennt deren Integration - wie schon die Integration der EU-10 - in die gemeinschaftlichen europ\u00e4ischen Strukturen als weiteren Schritt zu mehr Sicherheit, Stabilit\u00e4t und Wohlstand auf dem europ\u00e4ischen Kontinent. So haben sowohl Bulgarien als auch Rum\u00e4nien in den vergangenen Jahren tiefgreifende Reformen zur St\u00e4rkung der Marktwirtschaft durchgef\u00fchrt und ihre Rechtsordnung an die Anforderungen der EU angepasst. Die Schweiz kann sowohl politisch als auch wirtschaftlich und kulturell aus der Ausdehnung der bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU auf Bulgarien und Rum\u00e4nien Nutzen ziehen. Die erfolgreiche Eingliederung dieser beiden Staaten liegt daher auch im Interesse der Schweiz. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Februar 2008 seine Absicht bekundet, die Anstrengungen der EU zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Bulgarien und Rum\u00e4nien mit einem nicht r\u00fcckzahlbaren Beitrag von 257 Mio. CHF zugunsten dieser beiden L\u00e4nder solidarisch zu unterst\u00fctzen. Eine Beteiligung seitens der Schweiz an den Lasten des EU-Beitritts Bulgariens und Rum\u00e4niens f\u00f6rdert die guten Beziehungen mit der EU und die erfolgreiche Interessenwahrung der Schweiz bei der Weiterf\u00fchrung des bilateralen Wegs. Der Beitrag zugunsten von Bulgarien und Rum\u00e4nien kn\u00fcpft an die bereits laufende Unterst\u00fctzung der Schweiz f\u00fcr die EU-10 an und basiert auf derselben gesetzlichen Grundlage. Er setzt auch die substanzielle Hilfe fort, welche die Schweiz im Rahmen der Transitionsunterst\u00fctzung geleistet hat. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten die Er\u00f6ffnung des entsprechenden Rahmenkredits f\u00fcr eine Verpflichtungsperiode von f\u00fcnf Jahren. Die rechtliche Grundlage f\u00fcr diesen Rahmenkredit ist das Bundesgesetz \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das vom Stimmvolk am 26. November 2006 angenommen wurde. Die Umsetzung des Beitrags zugunsten von Bulgarien und Rum\u00e4nien erfolgt autonom durch die Schweiz. Die wichtigsten Vorgaben und Grunds\u00e4tze wurden zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union in der politischen Absichtserkl\u00e4rung (Memorandum of Understanding) vom 27. Februar 2006 und dem Addendum dazu vom 25. Juni 2008 festgelegt. Die Schweiz wird - analog zum Beitrag zugunsten der EU-10 und in Anlehnung an die vormalige Transitionsunterst\u00fctzung - in eigener Verantwortung, aber in enger Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rum\u00e4nien Projekte und Programme in diesen beiden L\u00e4ndern unterst\u00fctzen. Zu diesem Zweck wird mit beiden Staaten je ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen, in dem die Prinzipien der Zusammenarbeit sowie die Themenbereiche und Abl\u00e4ufe festgelegt werden. </p><p>Die Mittel k\u00f6nnen zur Finanzierung von Projekten und Programmen in folgenden vier thematischen Hauptbereichen eingesetzt werden:</p><p>- Sicherheit, Stabilit\u00e4t und Unterst\u00fctzung der Reformen </p><p>- Umwelt und Infrastruktur </p><p>- F\u00f6rderung der Privatwirtschaft </p><p>- menschliche und soziale Entwicklung </p><p>Zur Gew\u00e4hrleistung einer m\u00f6glichst effizienten und wirkungsvollen Umsetzung sollen die Mittel der Schweiz in beiden Partnerstaaten auf ausgew\u00e4hlte Themenbereiche oder Zielgruppen (Minderheiten/Roma) konzentriert werden. Zudem besteht die M\u00f6glichkeit einer geografischen Fokussierung auf einzelne Schwerpunktregionen. Zum Einsatz gelangen Instrumente, die sich auch in der Ostzusammenarbeit bew\u00e4hrt haben, namentlich Finanzierungszusch\u00fcsse f\u00fcr Projekte und Programme, zweckgebundene Fonds, technische Unterst\u00fctzung sowie Instrumente zur F\u00f6rderung von KMU, Nichtregierungsorganisationen und Partnerschaften. In beiden Staaten wird je eine nationale Koordinationseinheit f\u00fcr die Abwicklung des Zusammenarbeitsprogramms mit der Schweiz zust\u00e4ndig sein. Diese nationalen Koordinationseinheiten k\u00f6nnen in die Durchf\u00fchrung von Projektwettbewerben sowie die Unterbreitung der entsprechenden Finanzierungsgesuche eingebunden werden und nehmen Aufgaben in Bezug auf die allgemeine Koordination und Kommunikation nach aussen wahr. Die Auswahl von Projekteingaben, die Durchf\u00fchrung von \u00f6ffentlichen Ausschreibungen (d.h. die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsauftr\u00e4gen) sowie die Abwicklung von Zahlungsauftr\u00e4gen k\u00f6nnen an die verantwortlichen nationalen Koordinationseinheiten in den beiden Partnerl\u00e4ndern oder an von der Schweiz beauftragte Organisationen \u00fcbertragen werden. Der Verhinderung von Missbr\u00e4uchen wird hohe Priorit\u00e4t einger\u00e4umt. Mit geeigneten Kontrollmechanismen werden DEZA und SECO die Effizienz des Mitteleinsatzes sicherstellen und das Risiko von Missbr\u00e4uchen minimieren (vgl. Ziff. 2.7.5). F\u00fcr den Erweiterungsbeitrag relevante Erkenntnisse aus der Umsetzung von EU-Finanzierungen werden von der Schweiz ber\u00fccksichtigt. Die bilateralen Rahmenabkommen mit Bulgarien beziehungsweise Rum\u00e4nien werden erst unterzeichnet, wenn der Bundesrat \u00fcberzeugt ist, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die in Bulgarien und in Rum\u00e4nien zur \u00dcberwachung der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel im Rahmen des Schweizer Erweiterungsbeitrags angelegt sind, ordnungsgem\u00e4ss funktionieren. Die zust\u00e4ndigen Stellen des Bundes ber\u00fccksichtigen bei der Umsetzung des Erweiterungsbeitrags zudem die Politik der Mittelvergabe und der Mittel\u00fcberwachung der EU und der internationalen Finanzinstitutionen. Die Auszahlungen des Beitrags zugunsten von Bulgarien und Rum\u00e4nien werden sich \u00fcber maximal zehn Jahre erstrecken. Die Finanzierung dieses Beitrags erfolgt durch Kompensation im allgemeinen Bundeshaushalt. Die Personal- und die \u00fcbrigen Verwaltungskosten der Schweiz, die mit der Umsetzung des Beitrags zusammenh\u00e4ngen, werden ebenfalls aus dem Rahmenkredit gedeckt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine aus Mitgliedern der SVP-Fraktion bestehende Kommissionsminderheit Luzi Stamm (V, AG) Nichteintreten. Die Minderheit begr\u00fcndete ihren Antrag damit, dass es nicht die Aufgabe der Schweiz sei, Ungleichheiten innerhalb der EU einzuebnen. Mit der gleichen Begr\u00fcndung k\u00f6nne die Schweiz ebenso gut irgendwo sonst in der Welt \"Geld versickern\" lassen. Die Kommissionssprecher erinnerten dagegen an die Volksentscheide f\u00fcr das Osthilfegesetz und f\u00fcr die Ausweitung der Personenfreiz\u00fcgigkeit, auf denen die Vorlage basiert. Stabilit\u00e4t und Wohlstand in Europa l\u00e4gen im eigenen Interesse der Schweiz. Mit 109 zu 51 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf den Bundesbeschluss. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsminderheit Luzi Stamm (V, AG), die Mittel erst freizugeben, wenn die EU und alle EU-Mitglieder \"die Steuerhoheit der Schweiz ausdr\u00fccklich und vollumf\u00e4nglich anerkennen\". Bundesr\u00e4tin Michelin Calmy-Rey meinte, der Antrag mache die EU zur Gebieterin \u00fcber die Schweizerische Souver\u00e4nit\u00e4t. Mit 108 zu 49 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. Eine Minderheit Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH) wollte die Auszahlung davon abh\u00e4ngig machen, dass die Vorbehalte der EU bez\u00fcglich Korruption in den beiden L\u00e4ndern, die das Geld erhalten, formell aufgehoben werden. Zahlreiche Votanten bezeichneten die Bedenken, Gelder k\u00f6nnten wegen Korruption und anderer Missst\u00e4nde missbraucht werden, als berechtigt. Bundesr\u00e4tin Micheline Calmy-Rey versicherte, dass der Bundesrat die bilateralen Abkommen f\u00fcr die Freigabe und Verwendung der Mittel nur dann unterzeichne, wenn er von der wirtschaftlichen Verwendung und von den Verwaltungs- und Kontrollsystemen in Bulgarien und Rum\u00e4nien \u00fcberzeugt sei. Der Antrag der Minderheit Schl\u00fcer wurde mit 112 zu 52 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 113 zu 52 Stimmen zu.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war Eintreten nicht bestritten. Der Sprecher der Kommission Dick Marty (RL, TI) wies darauf hin, dass es sich beim Beitrag der Schweiz um Projekte f\u00fcr Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt handle, die gemeinsam mit Partnern vor Ort realisiert werden. Auch im St\u00e4nderat wurde von einigen Rednern das Problem der Korruption in beiden L\u00e4ndern angesprochen. Hannes Germann (V, SH) beantragte, dass der Bundesrat vor der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen mit den beiden L\u00e4ndern f\u00fcr die Freigabe der Mittel zuerst noch die Aussenpolitischen Kommissionen konsultieren soll. F\u00fcr Bundesr\u00e4tin Micheline Calmy-Rey erschien dieser Antrag nicht notwendig, da die Kommissionen regelm\u00e4ssig auch ohne diese Bestimmung \u00fcber die Situation in den beiden L\u00e4ndern informiert werden. Mit 29 zu 6 Stimmen wurde der Antrag Germann abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 34 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Vorlage zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260209446310)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757991950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244160000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik"}}