{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090057,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090057,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.057","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00f6rderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich","Description":"Botschaft vom 29. Mai 2009 zum Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)","InitialSituation":"<p>Das neue Hochschulf\u00f6rderungs- und -koordinationsgesetz setzt den Gesetzgebungsauftrag des neuen Artikels 63a der Bundesverfassung um, wonach Bund und Kantone gemeinsam f\u00fcr einen wettbewerbsf\u00e4higen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich von hoher Qualit\u00e4t sorgen sollen. Das Gesetz legt dazu die notwendigen erweiterten Koordinations- und F\u00f6rderungsgrundlagen fest und l\u00f6st das Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz ab.</p><p>Am 21. Mai 2006 wurde die neue Bildungsverfassung mit einem Ja-Anteil von 85,6\u00a0Prozent durch das Volk und von allen St\u00e4nden angenommen. Sie \u00fcbertr\u00e4gt Bund und Kantonen die gemeinsame Sorge \"f\u00fcr eine hohe Qualit\u00e4t und Durchl\u00e4ssigkeit des Bildungsraums Schweiz\" (Art. 61a Abs. 1 BV). Der Hochschulbereich ist mit Artikel\u00a063a Gegenstand eines eigenen Verfassungsartikels geworden. Danach sorgen Bund und Kantone gemeinsam f\u00fcr die Koordination und f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4tssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Sie nehmen dabei R\u00fccksicht auf die Autonomie der Hochschulen und ihre unterschiedlichen Tr\u00e4gerschaften und achten auf die Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen Aufgaben. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben schliessen Bund und Kantone eine Zusammenarbeitsvereinbarung ab und \u00fcbertragen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe. Das Gesetz regelt die Zust\u00e4ndigkeiten, die diesen \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen, und legt die Grunds\u00e4tze von Organisationen und Verfahren der Koordination fest. Seitens der Kantone bedarf es zur \u00dcbertragung der Befugnisse auf die gemeinsamen Organe eines Hochschulkonkordats.</p><p>Der Gesetzesentwurf setzt diesen Verfassungsauftrag im Hochschulbereich um. Er regelt einerseits die Rahmenbedingungen f\u00fcr die gemeinsame Koordination des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs zwischen Bund und Kantonen. Andererseits legt er die Voraussetzungen f\u00fcr die Ausrichtung von Bundesbeitr\u00e4gen an kantonale universit\u00e4re Hochschulen und Fachhochschulen fest. Mit diesem Gesetz und seinen neuen Koordinations- und F\u00f6rdergrundlagen werden die bestehenden Erlasse des Bundes f\u00fcr die kantonalen Universit\u00e4ten und Fachhochschulen abgel\u00f6st: Das sind zum einen das Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 (UFG) und zum andern das Fachhochschulgesetz vom 6. Oktober 1995 (FHSG). Die einzelnen Tr\u00e4gergesetze der Kantone und des Bundes, somit auch das ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991, sind von der Vorlage nicht betroffen und bleiben weiterhin bestehen.</p><p>Die wichtigsten Neuerungen der Vorlage betreffen:</p><p>- die Einsetzung der f\u00fcr die Koordinationsarbeit notwendigen gemeinsamen hochschulpolitischen Organe,</p><p>- die Schaffung eines f\u00fcr alle Hochschulen einheitlichen Akkreditierungssystems,</p><p>- die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine gesamtschweizerische hochschulpolitische Planung und eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen, - die Festlegung gemeinsamer Grunds\u00e4tze bei der Hochschulfinanzierung. </p><p>Hochschulpolitisch werden damit in wichtigen Bereichen f\u00fcr alle Hochschulen geltende einheitliche Rahmenbedingungen f\u00fcr einen wettbewerbsf\u00e4higen Schweizer Hochschulraum von hoher Qualit\u00e4t geschaffen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. In der Eintretensdebatte betonten alle Rednerinnen und Redner, wie wichtig dieses Gesetz sei. Damit werde nicht nur der vom Volk mit 85 Prozent der Stimmen angenommene Verfassungsartikel umgesetzt, sondern auch die bestm\u00f6gliche F\u00fchrung und Steuerung der Hochschulen gew\u00e4hrleistet. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit eine Reihe von \u00c4nderungen an, die mehrheitlich auch vom Bundesrat unterst\u00fctzt wurden. Im Mittelpunkt der Debatte stand der Grundsatz der Gleichstellung aller Kantone. W\u00e4hrend die Minderheit Felix Gutzwiller (RL, ZH) vor einer zu schwerf\u00e4lligen Struktur warnte, mit der die Hochschulkantone geschw\u00e4cht w\u00fcrden, erkl\u00e4rte Pankraz Freitag (RL, GL), der Bundesrat Didier Burkhalter auf seiner Seite wusste, dass die Nichthochschulkantone als Beitragszahler auch ein Mitspracherecht haben sollten. Der St\u00e4nderat folgte in dieser Frage der Kommissionsmehrheit und nahm deren Antr\u00e4ge zu den Artikeln 10, 11 und 12 an. Das zweite sensible Thema war die Frage, welchen Platz die Fachhochschulen (FH) in der Schweizer Hochschullandschaft einnehmen sollen. Die Minderheitsantr\u00e4ge zu Artikel\u00a026, die auf eine Gleichstellung von Universit\u00e4ten und Fachhochschulen abzielten, wurden allesamt zugunsten der bundesr\u00e4tlichen Vorlage abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesentwurf mit 26 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war zun\u00e4chst \u00fcber einen Nichteintretensantrag von Peter F\u00f6hn (V, SZ) und \u00fcber einen R\u00fcckweisungsantrag einer Kommissionsminderheit Theophil Pfister (V, SG) zu befinden. Letztere verlangte, die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, gemeinsam mit der Wirtschaft ein Modell zu erarbeiten, das unter anderem den Wettbewerb zwischen den Hochschulen erm\u00f6glicht. Dabei soll den Kantonen und Hochschulen auch eine gr\u00f6ssere Autonomie einger\u00e4umt und die Hochschulausbildungen auf die Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft ausgerichtet werden. Die Anliegen wurden in den meisten Wortmeldungen stark kritisiert. Es wurde daran erinnert, dass mit diesem Gesetz dem Willen des Volkes entsprochen werden soll, das Artikel\u00a063a Absatz\u00a03 der Verfassung mit grosser Mehrheit angenommen und damit Bund und Kantone zur Koordination und zur Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4tssicherung im schweizerischen Hochschulwesen verpflichtet hat. Die grosse Kammer beschloss mit 110 zu 51 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und lehnte den R\u00fcckweisungsantrag mit 95 zu 57 Stimmen bei 14 Enthaltungen ab.</p><p>In der Detailberatung hiess der Nationalrat die meisten vom St\u00e4nderat vorgenommenen \u00c4nderungen gut. So lehnte er mit 105 zu 70 Stimmen einen Antrag Christian Wasserfallen (RL, BE) ab, wonach zur Verbesserung der Effizienz lediglich acht Mitglieder von Kantonsregierungen im Hochschulrat vertreten sein sollen (Art. 12 Abs. 1 Bst. b). In den Augen der Mehrheit m\u00fcssen auch die Kantone ohne Hochschulen, die immerhin mit 700 Millionen Franken zu deren Finanzierung beitragen, in den Steuerungsgremien vertreten sein. Der Antrag Peter Malama (RL, BS), der vorsah, dass vier Vertreter der Arbeitswelt in die Plenarversammlung der Hochschulkonferenz aufzunehmen sind (Art. 11 Abs. 1 Bst. c), wurde mit 100 zu 70 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der Minderheitsantrag Kathy Ricklin (CEg, ZH), wonach die Hochschulen die Erf\u00fcllung ihres Auftrags \u00fcberpr\u00fcfen und die Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen evaluieren sollen (Art. 30 Abs. 1 Bst. a Ziff. 7), wurde mit 107 zu 63 Stimmen angenommen.</p><p>Der Nationalrat erweiterte auf Antrag der Kommissionsmehrheit und gegen den Willen des Bundesrates die Kriterien f\u00fcr die Zulassung zu den Fachhochschulen und den P\u00e4dagogischen Hochschulen (PH). Zu Letzteren soll auch zugelassen werden k\u00f6nnen, wer keine Maturit\u00e4t hat, aber eine gleichwertige Vorbildung vorweisen kann. F\u00fcr die Zulassung zu einer FH soll neu auch eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erforderlich sein (Art. 24, 24a und 25).</p><p>Ein weitere Differenz zum St\u00e4nderat schuf der Nationalrat, indem er sich mit 112 zu 56 Stimmen daf\u00fcr aussprach, dass bei der Bemessung des Anteils Lehre die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit und die Berufsaufnahme der Abg\u00e4ngerinnen und Abg\u00e4nger als zus\u00e4tzliches Kriterium einf\u00fchrt wird (Art. 51 Abs. 2 Bst. g).</p><p>Auf Antrag ihrer Kommission beschloss die grosse Kammer, die parlamentarischen Vorst\u00f6sse, welche die Vereinigung der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation in einem Departement verlangen, nicht abzuschreiben.</p><p>Die weiteren, haupts\u00e4chlich aus den Reihen der SVP-Fraktion stammenden Antr\u00e4ge wurden allesamt abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 109 zu 52 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt in der zweiten Beratung an den meisten Differenzen fest. So wollte er unter anderem nicht auf die Maturit\u00e4t als Kriterium f\u00fcr die Zulassung zu einer Hochschule verzichten (Art. 24, 24a und 25). Ausserdem war er dagegen, die Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit der Absolventinnen und Absolventen als Kriterium f\u00fcr die Beitr\u00e4ge an die Hochschulen einzuf\u00fchren (Art. 51, al.2, let. g).</p><p>Er folgte dem Nationalrat hingegen bei Artikel\u00a016 Absatz\u00a03 und zeigte sich einverstanden damit, dass der st\u00e4ndige Ausschuss von Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt Stellung nimmt zu den Gesch\u00e4ften der Hochschulkonferenz.</p><p>Indem er mit 29 zu 9 Stimmen den Minderheitsantrag Felix Gutzwiller (RL, ZH) annahm, sprach er sich zudem wie die grosse Kammer dagegen aus, im Gesetz Vorgaben zu den Studienprogrammen der Fachhochschulen zu machen (Art. 26 Abs. 1 und 3).</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt lediglich an zwei Differenzen fest, jener bei der Vertretung der Kantone in den Steuerungsgremien (Art. 11 Abs. 2 Bst. a, d, e und Art. 12 Abs. 3 Bst. a, abis, b) und jener beim Zugang von Nichtmaturandinnen und Nichtmaturanden zu den P\u00e4dagogischen Hochschulen (Art. 24a).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich in diesen beiden Punkten letztlich diskussionslos dem Nationalrat an.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 41 zu 0 und im Nationalrat mit 128 zu 61 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1779237523180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1243555200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}