{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.060","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungsinitiative). Volksinitiative. \u00c4nderung AuG","Description":"Botschaft vom 24. Juni 2009 zur Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungsinitiative)\" und zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder","InitialSituation":"<p>Die vorgeschlagene \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative. Einerseits soll vor der Erteilung der unbefristeten und mit keinen Bedingungen verbundenen Niederlassungsbewilligung die Integration der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ber\u00fccksichtigt werden. Andererseits werden die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Widerruf von ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen pr\u00e4zisiert, was zu einer einheitlicheren und konsequenteren Praxis f\u00fchren soll.</p><p>Die Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungsinitiative)\" will erreichen, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden oder die missbr\u00e4uchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, alle Aufenthaltsanspr\u00fcche verlieren und ausgewiesen werden. Die betroffenen Personen sollen zudem mit einem Einreiseverbot belegt und bei einer Missachtung dieses Einreiseverbots oder bei einer anderen illegalen Einreise bestraft werden. Der bestehende Ermessensspielraum der Beh\u00f6rden bei der Anordnung solcher Massnahmen soll abgeschafft werden.</p><p>Die Volksinitiative verst\u00f6sst nach der Auffassung des Bundesrats nicht gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht. Sie kann so ausgelegt werden, dass insbesondere das zum zwingenden V\u00f6lkerrecht geh\u00f6rende \"Non-Refoulement-Prinzip\" respektiert wird. </p><p>Eine Annahme der Initiative w\u00fcrde indessen bei der Umsetzung zu erheblichen Kollisionen mit rechtsstaatlichen Garantien der Bundesverfassung f\u00fchren, insbesondere mit dem darin enthaltenen Schutz des Privat- und Familienlebens sowie mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit beh\u00f6rdlicher Massnahmen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten auch wichtige Bestimmungen des nicht zwingenden V\u00f6lkerrechts, zum Beispiel der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der EU, nicht mehr eingehalten werden.</p><p>Die Volksinitiative enth\u00e4lt eine eher zuf\u00e4llige Auflistung von einzelnen Straftatbest\u00e4nden, die unabh\u00e4ngig vom Strafmass im Einzelfall automatisch zu einem Widerruf der ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen f\u00fchren sollen. Dies k\u00f6nnte bei einer Annahme der Initiative zum Beispiel dazu f\u00fchren, dass eine geringf\u00fcgige Strafe wegen eines einmaligen kleinen Einbruchs automatisch zu einem Bewilligungswiderruf f\u00fchrt, nicht jedoch eine mehrj\u00e4hrige Freiheitsstrafe wegen eines sehr schweren Betrugs mit einer hohen Deliktssumme. Dies steht in offensichtlichem Widerspruch zum rechtsstaatlichen Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. </p><p>Die Volksinitiative soll dem Parlament daher zur Ablehnung empfohlen werden.</p><p>Zudem soll ihr ein indirekter Gegenvorschlag gegen\u00fcbergestellt werden. </p><p>Der vorgeschlagene indirekte Gegenvorschlag beinhaltet eine Anpassung des geltenden Ausl\u00e4ndergesetzes. Er soll das Anliegen der Initiantinnen und Initianten aufnehmen, ohne dass ein Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesverfassung oder zum V\u00f6lkerrecht entsteht.</p><p>Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet und kann mit keinen Bedingungen verbunden werden. Sie soll generell nur noch erteilt werden, wenn eine gute Integration vorliegt. Dies betrifft auch die ausl\u00e4ndischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden.</p><p>Eine gute Integration setzt die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung voraus. Von grosser Bedeutung sind daneben auch die Sprachkenntnisse. </p><p>Mit dieser gesetzlichen Anforderung an die Erteilung der Niederlassungsbewilligung soll f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ein Anreiz zur besseren Integration und insbesondere zum Erlernen einer Landessprache geschaffen werden. Eine bessere Pr\u00fcfung der Integration vor der Erteilung der Niederlassungsbewilligung f\u00fchrt auch dazu, dass sp\u00e4ter langwierige Widerrufsverfahren vermieden werden k\u00f6nnen, wenn eine mangelhafte Integration zu Rechtsverletzungen f\u00fchrt. Nach dem geltenden Recht ist es bereits m\u00f6glich, bei schweren oder wiederholten Straftaten die ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen zu widerrufen oder nicht zu verl\u00e4ngern sowie Einreiseverbote zu erlassen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollen die Widerrufsgr\u00fcnde pr\u00e4zisiert und der Integrationsgrad bei den Entscheiden vermehrt ber\u00fccksichtigt werden. Wird die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder wegen eines Delikts rechtskr\u00e4ftig verurteilt, f\u00fcr welches eine Mindeststrafe von einem Jahr angedroht wird, oder liegt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor, soll das Ermessen der Beh\u00f6rden beim Entscheid \u00fcber den Widerruf der Bewilligung eingeschr\u00e4nkt werden. Vorbehalten bleiben das verfassungsm\u00e4ssige Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit beh\u00f6rdlicher Massnahmen und das V\u00f6lkerrecht. Der vorgeschlagene indirekte Gegenvorschlag soll zu einer einheitlicheren und konsequenteren Praxis der Kantone f\u00fchren. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm mit 30 zu 6 Stimmen einen Ordnungsantrag seiner Kommission an, der vorsah, dass das Gesch\u00e4ft an die Kommission zur\u00fcckgeht, damit diese vertieft pr\u00fcfen kann, ob die Initiative g\u00fcltig ist und ob ein direkter Gegenentwurf zur Initiative ausgearbeitet werden soll. Die Ergebnisse der Minarett-Abstimmung (vgl. Gesch\u00e4ft 08.061) beeinflussten die Debatte nicht unwesentlich: Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Linken wie auch der Rechten bef\u00fcrworteten eine Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung. Die Freisinnigen, allen voran Rolf B\u00fcttiker (RL, SO), sprachen sich f\u00fcr einen direkten Gegenvorschlag aus. Die SVP-Fraktion ihrerseits prangerte das in ihren Augen wahltaktische Vorgehen an, das, so Maximilian Reimann (V, AG), lediglich bezwecke, die Volksabstimmung \u00fcber die eidgen\u00f6ssischen Wahlen von 2011 hinaus zu verschieben. </p><p>Wie von seiner Kommission beantragt, sprach sich der <b>St\u00e4nderat</b> gegen eine Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung aus und lehnte einen entsprechenden Minderheitsantrag Claude H\u00eache (S, JU) sowie einen Einzelantrag Theo Maissen (CEg, GR) mit 28 zu 13 Stimmen ab. Das Argument von Claude H\u00eache (S, JU), die Initiative sei mit dem zwingenden Charakter des Non-Refoulement-Gebots nicht vereinbar, vermochte nicht zu \u00fcberzeugen. Ein Minderheitsantrag Robert Cramer (G, GE), der vorsah, die Initiative nur teilweise g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, wurde ebenso deutlich mit 28 zu 13 Stimmen verworfen. Die kleine Kammer zog es mit 22 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen vor, einen direkten Gegenentwurf zu unterst\u00fctzen, um die Annahme der Initiative durch das Volk zu verhindern. In Artikel\u00a0121 Absatz\u00a01ter dieses Gegenentwurfs sind die strafbaren Handlungen aufgez\u00e4hlt, welche die Weg- oder Ausweisung des T\u00e4ters zur Folge haben. Der St\u00e4nderat erg\u00e4nzte diese Auflistung, indem er sich mit 31 zu 5 Stimmen daf\u00fcr aussprach, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder auch weggewiesen werden bzw. ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie f\u00fcr einen Betrug im Bereich der Wirtschaft oder f\u00fcr eine strafbare Handlung in den Bereichen der Sozialhilfe, der Sozialversicherungen sowie der \u00f6ffentlich-rechtlichen Abgaben zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten verurteilt wurden. Mit 28 zu 5 Stimmen beschloss der Rat, in einem Absatz\u00a01bis des gleichen Artikels eine Integrationsbestimmung einzuf\u00fchren. Absatz\u00a03, wonach bei den Entscheiden \u00fcber den Entzug des Aufenthaltsrechts und die Wegweisung die Grundrechte sowie die Grundprinzipien der Bundesversammlung und des V\u00f6lkerrechts zu beachten sind, wurde mit 33 zu 5 Stimmen angenommen. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer dem Gegenentwurf mit 22 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen an. Mit 34 zu 6 Stimmen empfiehlt der St\u00e4nderat Volk und St\u00e4nden, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen. Die Beratung des indirekten Gegenentwurfs des Bundesrates, der eine \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes (AuG) vorsieht, wurde bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Volksabstimmung sistiert (Art. 2 Abs. 2 des Bundesbeschlusses \u00fcber die Initiative).</p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurde ein Minderheitsantrag Andreas Gross (S, ZH), der die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren wollte, mit 118 zu 69 Stimmen verworfen. </p><p>Ein Teil der Ratslinken und der Gr\u00fcnen sowie die SVP-Mitglieder bek\u00e4mpften den direkten Gegenentwurf. W\u00e4hrend Erstere nicht auf ihn eintreten wollten, weil er sich in ihren Augen kaum vom Initiativtext unterscheidet, sprach sich die SVP gegen den Entwurf aus, weil er ineffizient sei und nichts an der heutigen Praxis \u00e4ndere. Mit 97 zu 84 Stimmen trat der Nationalrat auf den direkten Gegenentwurf ein. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission und erg\u00e4nzte den Teil \u00fcber die Integration, um sich die Unterst\u00fctzung eines Teils der Ratslinken zu sichern. Dies hatte eine \u00c4nderung der Struktur des Gegenentwurfs zur Folge: Die grosse Kammer bef\u00fcrwortete einen neuen Verfassungsartikel nur \u00fcber die Integration (Art. 121a) sowie einen eigenen Artikel \u00fcber die Weg- und Ausweisung (Art. 121b). Mit 102 zu 62 Stimmen folgte der Rat bei Artikel\u00a0121a seiner Kommission. Damit wollte der Nationalrat im Gegensatz zum St\u00e4nderat, der sich f\u00fcr eine allgemeine Definition von Integration ausgesprochen hatte, den Begriff der Integration pr\u00e4zisiert und konkretisiert haben. Er hielt es f\u00fcr unerl\u00e4sslich, das Ziel der Integration und die Grunds\u00e4tze der Chancengleichheit, des friedlichen Zusammenlebens und der Integrationsf\u00f6rderung zu verankern. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich dem Nationalrat an, weil er mit einem Integrationsteil in der Verfassung verhindern wollte, dass sich der einzige Verfassungsartikel \u00fcber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ausschliesslich mit kriminellen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern befasst. Mit 22 zu 19 Stimmen wurde ein Antrag Jean-Ren\u00e9 Fournier (CEg, VS) angenommen, wonach Absatz\u00a06 dieses Artikels zu streichen ist, da es \u00fcbertrieben sei, vom Bund zu verlangen, dass er nicht nur \u00fcberpr\u00fcft, was er finanziert, sondern auch wie die Kantone und Gemeinden ihre Aufgaben erf\u00fcllen. Ein Minderheitsantrag Urs Schwaller (CEg, FR), wonach an der urspr\u00fcnglichen Version des St\u00e4nderates festgehalten werden sollte, wurde mit 26 zu 17 Stimmen abgelehnt. </p><p>Bei Artikel\u00a0121a Absatz\u00a06 suchte der <b>Nationalrat</b> einen Kompromiss und sah vor, dass die Kantone und Gemeinden bei der periodischen \u00dcberpr\u00fcfung der Integrationsmassnahmen mit dem Bund zusammenarbeiten. Auch soll der Bund allf\u00e4llige Vorschriften erst nach Anh\u00f6rung der Kantone erlassen k\u00f6nnen. Dieser Kompromissvorschlag wurde mit 101 zu 65 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich dieser Version letztlich mit 31 zu 6 Stimmen an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 2 im St\u00e4nderat mit 26 zu 5 Stimmen und im Nationalrat mit 92 zu 82 Stimmen angenommen. Der Entwurf 3 wurde mit 35 zu 6 Stimmen bzw. mit 93 zu 88 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2010 mit 52,3\u00a0Prozent Ja-Stimmen und von 15 Kantonen und 5 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p><p><b>Der Gegenvorschlag wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2010 mit 54,2\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt.</b></p><p></p><p><b>Entwurf 1</b></p><p>Nach der Annahme der Volksinitiative durch das Volk beschloss der <b>St\u00e4nderat </b>gem\u00e4ss Antrag seiner Kommission und ohne Diskussion auf den indirekten Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative nicht einzutreten.</p><p>Seiner Kommission und dem St\u00e4nderat folgend beschloss der <b>Nationalrat</b> ohne Diskussion und oppositionslos auf die Vorlage nicht einzutreten.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1306886400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"V","Modified":"\/Date(1770756007043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1245801600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4810,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}