{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.067","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00fcr ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision","Description":"Botschaft vom 26. August 2009 \u00fcber die Schweizer Klimapolitik nach 2012 (Revision des CO2-Gesetzes und eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"F\u00fcr ein gesundes Klima\")","InitialSituation":"<p>Das bis Ende 2012 geltende CO2-Gesetz bildet die rechtliche Basis der nationalen Klimapolitik und verpflichtet den Bundesrat, der Bundesversammlung rechtzeitig Vorschl\u00e4ge f\u00fcr weitergehende Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu unterbreiten. Mit der Botschaft \u00fcber die Schweizer Klimapolitik nach 2012 legt der Bundesrat einen Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes vor, der als indirekter Gegenvorschlag zur eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative \"F\u00fcr ein gesundes Klima\" Ziele und Massnahmen bis 2020 zur Eind\u00e4mmung und Bew\u00e4ltigung des Klimawandels vorschl\u00e4gt.</p><p>Die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"F\u00fcr ein gesundes Klima\" verlangt eine Reduktion der landesweit emittierten Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990. Hintergrund bildet die Forderung, die globale Klimaerw\u00e4rmung auf maximal 2\u00b0 C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschr\u00e4nken. Der Bundesrat anerkennt den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf. Mit dem Vorschlag zur Revision des CO2-Gesetzes nimmt er das Anliegen der eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative auf und legt verbindliche Reduktionsziele bis 2020 fest. Er empfiehlt der Bundesversammlung die Volksinitiative zur Ablehnung, da die verfassungsrechtliche Verankerung eines Inland-Reduktionsziels von minus 30 Prozent zu wenig Flexibilit\u00e4t zul\u00e4sst. Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat in beschr\u00e4nktem Umfang auch die Nutzung ausl\u00e4ndischer Emissionszertifikate zulassen und damit die volkswirtschaftlichen Kosten senken. Dieser Ansatz ist integraler als die Volksinitiative: Neu fallen alle international geregelten Treibhausgasemissionen und Senkenleistungen sowie die Anpassung an die Klima\u00e4nderung in den Geltungsbereich des Gesetzes.</p><p>Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz mindestens um 20 Prozent gegen\u00fcber 1990 gesenkt werden. Daf\u00fcr sind folgende Massnahmen vorgesehen:</p><p>- Weiterf\u00fchrung der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen von 36 CHF und der M\u00f6glichkeit zur Abgabebefreiung f\u00fcr Unternehmen sowie der Teilzweckbindung im Umfang von maximal 200 Millionen CHF pro Jahr zur Finanzierung CO2-wirksamer Massnahmen im Geb\u00e4udebereich. Je nach Entwicklung der \u00d6lpreise kann der Abgabesatz in zwei Stufen erh\u00f6ht werden, falls dies zur Zielerreichung notwendig sein sollte;</p><p>- Beibehaltung der CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen als subsidi\u00e4res Instrument, das unter Ber\u00fccksichtigung der Mineral\u00f6lsteuer und der Treibstoffpreise eingef\u00fchrt werden kann, falls dies zur Zielerreichung notwendig sein sollte;</p><p>- Verbindlicher CO2-Emissionszielwert f\u00fcr den Durchschnitt der neu verkauften Personenwagen;</p><p>- Einf\u00fchrung der Pflicht f\u00fcr Hersteller und Importeure von fossilen Treibstoffen, mindestens einen Viertel der verursachten Treibstoffemissionen zu kompensieren;</p><p>- Weiterf\u00fchrung und Verbesserung des bestehenden Emissionshandelssystems (ETS) f\u00fcr energieintensive Unternehmen im Hinblick auf eine Verkn\u00fcpfung mit dem EG-System;</p><p>- Koordination der notwendigen Anpassungsmassnahmen an die nicht mehr zu verhindernde Klima\u00e4nderung durch den Bund;</p><p>- Verst\u00e4rkung der Anstrengungen in der Bildung, Forschung und Entwicklung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klima\u00e4nderung.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel von minus 20 Prozent per 2020 im Vergleich zu 1990 erreicht wird. Im Wissen, dass f\u00fcr die Stabilisierung der atmosph\u00e4rischen Treibhausgaskonzentration auf einem ungef\u00e4hrlichen Niveau h\u00f6here Reduktionsanstrengungen der Industriel\u00e4nder notwendig sind, will der Bundesrat das Reduktionsziel je nach Verlauf der internationalen Verhandlungen auf bis zu minus 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 erh\u00f6hen. Er legt in der Botschaft die Strategie zur Einhaltung dieses h\u00f6heren Ziels dar. </p><p>Die Schweiz mit ihrem Gebirgs\u00f6kosystem ist klimaempfindlich und hat daher ein vitales Interesse an einer wirkungsvollen internationalen Klimapolitik. Die Verhinderung eines hohen Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur d\u00fcrfte f\u00fcr die Schweiz zur Vermeidung von langfristigen Klimasch\u00e4den in Milliardenh\u00f6he f\u00fchren. </p><p>Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Reduktionsmassnahmen bis zum Jahr 2020 sind moderat. Es ist mit keinen nennenswerten Wachstums- und Wohlfahrtseinbussen zu rechnen. Zudem sind keine gravierenden strukturellen Effekte zu erwarten. Der R\u00fcckgang des BIP wird im Jahr 2020 auf minus 0,2 bis minus 0,4 Prozent gesch\u00e4tzt. Bei einer Erh\u00f6hung des Reduktionsziels auf bis zu 30 Prozent k\u00f6nnte der BIP-R\u00fcckgang zwischen minus 0,3 und minus 0,7 Prozent betragen. W\u00e4hrend die untersten Einkommensschichten durch das Massnahmenpaket netto etwas besser gestellt werden, m\u00fcssen mittlere und hohe Einkommensschichten mit geringen Wohlfahrtsverlusten rechnen. Hierbei nicht ber\u00fccksichtigt sind die Sekund\u00e4rnutzen: CO2-Reduktionsmassnahmen im Inland verringern gleichzeitig andere Schadstoffe sowie die Auslandabh\u00e4ngigkeit durch den R\u00fcckgang von fossilen Energieimporten. Sie k\u00f6nnen zudem Innovationsanreize ausl\u00f6sen. Der gr\u00f6sste Sekund\u00e4rnutzen, der durch die verminderte Luftschadstoffbelastung entsteht, wird f\u00fcr das Jahr 2020 auf rund 0,04 bis 0,06 Prozent des BIP gesch\u00e4tzt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats beantragte mit 17 zu 9 Stimmen, dem Volk die \"Klima-Initiative\" (Vorlage 2) zur Ablehnung zu empfehlen. Die verfassungsm\u00e4ssige Verankerung eines CO2-Reduktionszieles von 30 Prozent ging der Kommissionsmehrheit zu weit. Sie bef\u00fcrchtete Wettbewerbsnachteile, weil noch keine internationale Vereinbarung vorliege, welche auch die anderen L\u00e4nder auf dieses Reduktionsziel verpflichten w\u00fcrde. Mit dem Bundesrat teilte die Mehrheit die Auffassung, dass die Reduktionsziele gezielter und auch wirksamer im CO2-Gesetz umzusetzen seien als mit einer \u00c4nderung der Bundesverfassung gem\u00e4ss Volksinitiative.</p><p>F\u00fcr die Kommissionsminderheit war die Umsetzung des Reduktionszieles nicht nur notwendig, sondern auch machbar. Ein Teil der Minderheit unterst\u00fctzte die Klima-Initiative auch, weil die Revision des CO2-Gesetzes als indirekter Gegenvorschlag noch nicht beraten werden konnte und somit noch nicht feststand, ob sie auch gen\u00fcgend griffige Massnahmen zur CO2-Senkung bringen w\u00fcrde. </p><p>In der Fr\u00fchjahrssession 2010 befasste sich der <b>Nationalrat</b> mit der Klima-Initiative. Den meisten B\u00fcrgerlichen ging das Ziel der Volksinitiative, die CO2-Emissionen allein im Inland bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 30 Prozent zu senken, zu weit. Unterst\u00fctzt wurde die Initiative von der SP-Fraktion, den Gr\u00fcnen sowie von einer Minderheit der CEg-Fraktion.</p><p>F\u00fcr die Gr\u00fcnen ist eine massive Reduktion der CO2-Emissionen umweltpolitisch n\u00f6tig. Mit Hinweis auf die fatalen Folgen der Klimaerw\u00e4rmung insbesondere in den Alpenregionen monierte Franziska Teuscher (G, BE), dass es viel billiger sei, heute schon vorzubeugen als morgen die Sch\u00e4den zu reparieren. Rudolf Rechsteiner (S, BS) brachte als \u00f6konomisches Argument vor, die Abl\u00f6sung von Erd\u00f6l und Erdgas durch erneuerbare Energien sei die gr\u00f6sste Gesch\u00e4ftsgelegenheit seit der Erfindung der Dampfmaschine. Der Wandel der Energiesysteme lasse sich nicht l\u00e4nger aufhalten. Bei entsprechenden Anreizen sei die Vollversorgung durch erneuerbare Energien bis 2030 durchaus m\u00f6glich. </p><p>Als Gegner der Initiative warnte Filippo Leutenegger (RL, ZH), die Schweiz m\u00fcsste bei Annahme der Initiative die Brenn- und Treibstoffpreise massiv erh\u00f6hen, Rationierungen einf\u00fchren und verbrauchsintensive Fahrzeuge verbieten. Die Folgen einer solchen Rosskur w\u00e4ren f\u00fcr die Schweiz kaum absehbar. Die RL-Fraktion stehe jedoch hinter der Erh\u00f6hung des Reduktionszieles gem\u00e4ss Bundesrat von 10 auf 20 Prozent bis ins Jahr 2020, obwohl in Kopenhagen kein verbindliches Klimaabkommen f\u00fcr die Zeit nach 2012 zustande gekommen sei. Die Initiative sei so \u00fcberrissen, dass sie allein ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangen sollte. </p><p>Sep Cathomas (CEg, GR) sprach sich namens einer grossen Mehrheit der CEg-Fraktion gegen die Initiative aus. Eine wirtschaftlich verantwortbare CO2-Reduktion k\u00f6nne auch mit der bevorstehenden Revision des CO2-Gesetzes erreicht werden.</p><p>Eine grunds\u00e4tzlich andere Haltung vertraten die Votanten der SVP-Fraktion. Es wurde bezweifelt, dass der Mensch \u00fcberhaupt einen Einfluss auf die Erderw\u00e4rmung hat. Namens der SVP-Fraktion mahnte Hans Killer (V, AG), man solle nicht in Hyperaktivit\u00e4t verfallen und wirtschaftlichen Schaden in Kauf nehmen. Der Anteil der Schweiz am globalen CO2-Ausstoss betrage bloss 0,1 Prozent, weshalb die Wirkung von Massnahmen begrenzt sei. Erst wenn alle Staaten der Welt in einem einvernehmlichen Vorgehen Ziele formulieren und gemeinsame Massnahmen beschliessen w\u00fcrden, solle die Schweiz auch mitmachen. Toni Brunner (V, SG) monierte, bei der \"Klima-Initiative\" handle es sich im wahrsten Sinne des Wortes um die \"Abzocker-Initiative Nummer zwei\". Unter dem Deckmantel des Klima- und Umweltschutzes werde hier Fiskalpolitik betrieben.</p><p>Der Nationalrat empfahl mit 107 zu 76 Stimmen Volk und St\u00e4nden, die Initiative abzulehnen. Alle Mitglieder der SVP- und der RL-Fraktion, zwei Drittel der CEg-Fraktion sowie 3 Mitglieder der BDP-Fraktion empfahlen Ablehnung. F\u00fcr Annahme der Initiative votierten alle Gr\u00fcnen, die ganze SP-Fraktion sowie eine Minderheit der CEg-Fraktion. </p><p>In der Sommersession 2010 befasste sich der <b>Nationalrat</b> mit der Revision des CO2-Gesetzes (Vorlage 1) als indirekten Gegenvorschlag zur \"Klima-Initiative\". Es lagen mehr als 70 Minderheitsantr\u00e4ge vor. Bei fast allen Entscheiden folgte das Plenum - oft mit knappen Mehrheiten - den Vorschl\u00e4gen seiner Kommissionsmehrheit.</p><p>Ein Minderheitsantrag auf Nichteintreten von Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion hatte keinen Erfolg. Eintreten wurde mit 102 zu 80 Stimmen beschlossen. F\u00fcr die Minderheit enthielt die Vorlage zu viele Zwangsmassnahmen und -abgaben. Sie basiere auf Investitionsbesteuerung und unterminiere letztlich erfolgreiche freiwillige Massnahmen. Martin B\u00e4umle (CEg, ZH) entgegnete namens der Mehrheit der UREK, das angestrebte Emissionssenkungsziel und die gesteigerte Energieeffizienz seien \u00f6kologisch und \u00f6konomisch eine Chance f\u00fcr Wirtschaft und Gewerbe. Zahlreiche Unternehmen w\u00fcrden Massnahmen im Inland unterst\u00fctzen, denn damit bleibe die Wertsch\u00f6pfung in der Schweiz. Hans Killer (V, AG) stellte namens einer Minderheit - bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion - einen R\u00fcckweisungsantrag. Der Bundesrat sollte dem Parlament erst wieder einen Gesetzesentwurf unterbreiten, wenn \"die Staatengemeinschaft ein rechtsg\u00fcltiges, verbindliches Abkommen mit klar definierten CO2-Reduktionszielen beschlossen hat\". Dieser Antrag wurde mit 117 zu 67 Stimmen abgelehnt.</p><p>Ein erster Schwerpunkt der Diskussion betraf das Reduktionsziel(Art. 3). Der Nationalrat beschloss mit 90 zu 87 Stimmen, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 gegen\u00fcber dem Ausgangsjahr 1990 um 20 Prozent zu reduzieren. Damit folgte er dem Vorschlag des Bundesrates. Das Senkungsziel von 20 Prozent stimmt auch mit dem Klimaziel der EU \u00fcberein. Minderheitsantr\u00e4ge von linker und gr\u00fcner Seite, die Treibhausgasemissionen um 30 bzw. 40 Prozent zu reduzieren, hatten keinen Erfolg. Erfolglos blieben auch Minderheitsantr\u00e4ge von rechtsb\u00fcrgerlicher Seite, die Reduktionsziele abzuschw\u00e4chen. So wollten Kommissionsmitglieder der SVP-Fraktion das Senkungsziel auf 10 Prozent festlegen. </p><p>Die Massnahmen, um das Reduktionsziel von 20 Prozent zu erreichen, sollen gem\u00e4ss Nationalrat vollumf\u00e4nglich in der Schweiz ergriffen werden. Der Bundesrat hatte im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, die H\u00e4lfte der Reduktion durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland zu erreichen. </p><p>Das Plenum folgte seiner Kommissionsmehrheit auch beim Vorschlag, dem Bundesrat die Kompetenz f\u00fcr eine k\u00fcnftig weitergehende Verminderung der Treibhausgasemissionen zu erteilen (Art. 3 Abs. 1bis). Demnach kann er das Reduktionsziel im Einklang mit internationalen Vereinbarungen auf 40 Prozent erh\u00f6hen, wobei diese zus\u00e4tzliche Reduktion zu drei Vierteln durch Massnahmen im Ausland erfolgen darf.</p><p>Ein zweiter Schwerpunkt der Diskussion betraf als konkrete Massnahme das CO2-Senkungsziel f\u00fcr importierte Personenwagen (Art. 9). Dazu lagen mehrere Minderheitsantr\u00e4ge von b\u00fcrgerlicher und links-gr\u00fcner Ratsseite vor, welche jedoch keinen Erfolg hatten. Der Nationalrat beschloss mit 85 zu 81 Stimmen seiner Kommissionsmehrheit zu folgen und die CO2-Emissionen der neu in Verkehr gesetzten Autos bis Ende 2015 nur auf durchschnittlich 150 Gramm pro Kilometer zu senken. Der Bundesrat wollte deren Emissionen wie die EU auf durchschnittlich 130 Gramm pro Kilometer herabsetzen. (Im Jahr 2008 lagen die Emissionen von Neuwagen bei 175 Gramm). Er verstand dieses Senkungsziel auch als indirekten Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative der Gr\u00fcnen. B\u00fcrgerliche Stimmen monierten, die Topografie der Schweiz erfordere mehr Allradfahrzeuge als anderswo. Man d\u00fcrfe nicht die Bergbev\u00f6lkerung mit h\u00f6heren Fahrzeugpreisen bestrafen, nur weil im steilen Gel\u00e4nde st\u00e4rkere Motoren n\u00f6tig seien als in Br\u00fcssel. Bundesrat Leuenberger kritisierte, es sei unglaubw\u00fcrdig, einerseits das Klimaziel zu versch\u00e4rfen und andererseits eine der wichtigsten konkreten Massnahmen zur Zielerreichung abzuschw\u00e4chen. </p><p>Die CO2-Abgabe auf Brenn- und auf Treibstoffen stand als weiterer Schwerpunkt zur Diskussion. Der Nationalrat folgte dem Vorschlag seiner Kommissionsmehrheit und beschloss, die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen beizubehalten (Art. 26). Sie belastet die Tonne CO2 mit 36 Franken, was 9 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l entspricht. Gem\u00e4ss Entscheid des Nationalrats kann der Bundesrat den Abgabesatz auf 60 Franken anheben, je nach Erreichung der Reduktionsziele. F\u00fcr Abgabes\u00e4tze, welche \u00fcber 60 Franken je Tonne CO2 liegen, ist ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Der Maximalsatz liegt bei 120 Franken. Vom Ertrag werden pro Jahr 200 Millionen Franken weiterhin f\u00fcr die Subventionierung von energetischen Sanierungen bei Geb\u00e4uden verwendet (Art. 32). Neu k\u00f6nnen vom Gesamtertrag der CO2-Abgabe zus\u00e4tzlich 25 Millionen j\u00e4hrlich f\u00fcr die F\u00f6rderung von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase eingesetzt werden (Art. 32a). Der Rest des Ertrags fliesst pro Kopf oder Arbeitsplatz an Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft zur\u00fcck (Art. 33).</p><p>Zur H\u00f6he des Abgabesatzes pro Tonne CO2 aus fossilen Brennstoffen lagen verschiedene erfolglose Minderheitsantr\u00e4ge vor. Eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion, wollte den Abgabesatz je Tonne CO2 von 36 auf 12 Franken senken. Andererseits wollte eine gr\u00fcn-linke Minderheit 60 Franken pro Tonne. Der Bundesrat sollte zudem die Kompetenz erhalten, den Satz bis auf h\u00f6chstens 180 Franken erh\u00f6hen zu k\u00f6nnen, wenn wesentliche Senkungsziele f\u00fcr CO2-Emissionen aus Brennstoffen in den n\u00e4chsten Jahren nicht erreicht w\u00fcrden.</p><p>Gross war die Kontroverse um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe(Art. 27). Gem\u00e4ss Gesetzesentwurf sollte der Bundesrat die Kompetenz erhalten, eine CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel zu erheben, wenn dies zur Erreichung des CO2-Senkungsziels (Art. 3) n\u00f6tig w\u00e4re. Bundesrat Moritz Leuenberger wies darauf hin, dass der Treibstoffbereich neben dem Geb\u00e4udebereich einer der Hauptverursacher des CO2-Ausstosses sei. Man habe bisher bei der CO2-Senkung im Treibstoffbereich \u00fcberhaupt keine Fortschritte erzielt. Im Gegenteil: trotz Verpflichtung im geltenden CO2-Gesetz, den CO2-Ausstoss in diesem Bereich um 8 Prozent zu reduzieren, habe er seit 1990 um 14 Prozent zugenommen. Der Nationalrat habe sich zu Beginn der aktuellen Gesetzesrevision ein Senkungsziel von 20 Prozent gesetzt, welche allein im Inland zu erreichen w\u00e4ren. Es w\u00e4re absolut unglaubw\u00fcrdig und w\u00fcrde einen unaufl\u00f6sbaren Widerspruch schaffen, wenn der Nationalrat nun dem Bundesrat die Kompetenz absprechen w\u00fcrde, n\u00f6tigenfalls eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen einf\u00fchren zu k\u00f6nnen.</p><p>Das Plenum folgte dennoch dem Antrag der UREK-Mehrheit und lehnte es mit 108 zu 82 Stimmen ab, dem Bundesrat diese M\u00f6glichkeit offen zu halten. Die SVP- und die BDP-Fraktion votierten geschlossen, die RL-Fraktion mit 3 abweichenden Stimmen gegen eine m\u00f6gliche CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Geteilter Ansicht war die CEg-Fraktion; 16 Mitglieder sagten Nein, 18 Ja. Linke und Gr\u00fcne stimmten geschlossen zu. Mit diesem Beschluss, auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe ganz zu verzichten, ging der Nationalrat hinter das bestehende CO2-Gesetz zur\u00fcck. Darin ist eine Abgabe auf fossile Treibstoffe vorgesehen, sollte ein gesetztes Teilziel der Emissionssenkung nicht mit anderen Mitteln erreicht werden k\u00f6nnen. </p><p>Neu nahm der Nationalrat jedoch auf Vorschlag des Bundesrates eine Regelung f\u00fcr die Teilkompensation von CO2-Emissionen aus Treibstoffen an (Art. 23). Importeure m\u00fcssen demnach einen Teil dieser Emissionen durch Klimaschutzmassnahmen im In- und Ausland kompensieren. Dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit folgend, gab die Grosse Kammer dem Bundesrat die Kompetenz, den Kompensationssatz je nach Notwendigkeit zur Erreichung des Reduktionszieles auf minimal 5 und maximal 40 Prozent festlegen zu k\u00f6nnen. Eine Minderheit bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion wollte von dieser Kompensationspflicht nichts wissen, unterlag aber mit 81 zu 99 Stimmen.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 108 zu 78 Stimmen an. Dagegen votierten alle Mitglieder der SVP-Fraktion (bei 2 Enthaltungen), knapp zwei Drittel der RL-Fraktion sowie einige Mitglieder der CEg-Fraktion.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> befasste sich in der Fr\u00fchjahrssession 2011 mit der Vorlage. Schwerpunktm\u00e4ssig ging es dabei um folgende Entscheide:</p><p>Beim Reduktionszielschloss er sich mit 26 zu 16 Stimmen auf Antrag einer Kommissionsminderheit Verena Diener Lenz (CEg, ZH), Robert Cramer (G, GE), Anita Fetz (S, BS), Claude Janiak (S, BL) dem Nationalrat an. Demnach sind die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegen\u00fcber 1990 um gesamthaft 20 Prozent durch Massnahmen im Inland zu reduzieren (Art. 3 Abs. 1). Dem Antrag dieser Minderheit und damit dem Nationalrat folgend erm\u00e4chtigte der St\u00e4nderat den Bundesrat mit 22 zu 17 Stimmen, sp\u00e4ter das Reduktionsziel im Einklang mit internationalen Vereinbarungen auf 40 Prozent erh\u00f6hen zu k\u00f6nnen (Art. 3 Abs. 1bis). 75 Prozent dieser zus\u00e4tzlichen Emissionsreduktion d\u00fcrfen dann auf Massnahmen im Ausland basieren. </p><p>Dem Bundesrat folgend beschloss die Kleine Kammer, dass im Ausland erzielte Verminderungen der Treibhausgasemissionen bei der Berechnung der Gesamtbilanz angemessen zu ber\u00fccksichtigen sind (Art. 5). Der Nationalrat hatte diese Bestimmung aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Der St\u00e4nderat verlangte vom Bundesrat f\u00fcr anrechenbare Emissionsverminderungen im Ausland neu auch klare Qualit\u00e4tsanforderungen.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zur Offroader-Initiative und der entsprechenden \u00c4nderung des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag (siehe Gesch\u00e4ft 10.017) legte der St\u00e4nderat bereits fest, dass die CO2-Emissionen von Personenwagen, welche erstmals in Verkehr gesetzt werden, bis 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern sind (Art. 9). Die Mittel und Sanktionen, um dieses Ziel zu erreichen, wurden bei der Behandlung des Gegenvorschlags zur Offroader-Initiative ebenfalls bestimmt. (Die Debatte dazu fand unmittelbar vor Behandlung des vorliegenden Gesch\u00e4fts statt.) Der Nationalrat wollte die CO2-Emissionen im Rahmen des Gegenvorschlags zur Klimainitiative in der Sommersession 2010 nur auf durchschnittlich 150 Gramm CO2 pro Kilometer vermindern. </p><p>Bei den Massnahmenzur Erreichung der Senkungsziele fasste der St\u00e4nderat unter anderem folgende Entscheide: Er beschloss, die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen, welche ab 2010 auf 36 Franken pro Tonne erh\u00f6ht worden war, beizubehalten (Art. 26). Einem Antrag von Hans Hess (RL, OW) folgend gab er dem Bundesrat die Kompetenz, den Abgabesatz auf maximal 120 Franken pro Tonne CO2 zu erh\u00f6hen, falls die Emissionssenkungsziele f\u00fcr Brennstoffe in den festgelegten Fristen nicht erreicht werden. Eine Kommissionsminderheit Robert Cramer (G, GE), Alain Berset (S, FR), Verena Diener Lenz (CEg) wollte ohne Erfolg den Abgabesatz gleich auf 90 Franken anheben und eine schrittweise Erh\u00f6hung bis auf 180 Franken pro Tonne CO2 erm\u00f6glichen.</p><p>Eine gewichtige Differenz zum Nationalrat schuf der St\u00e4nderat bei der CO2-Abgabe auf fossile Treibstoffe. Er folgte mit 21 zu 16 Stimmen einer Kommissionsminderheit und dem Vorschlag des Bundesrates, eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu erheben, soweit diese zur Erreichung des Reduktionszieles notwendig ist (Art. 27). Der Abgabesatz betr\u00e4gt h\u00f6chstens 120 Franken pro Tonne CO2. Der Nationalrat hatte die CO2-Abgabe auf fossile Treibstoffe zuvor ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. </p><p>Der St\u00e4nderat beschloss bei der Mittelverwendung aus dem Ertrag der CO2-Abgabe, die bisherigen Subventionen f\u00fcr die energetische Sanierung von Altbauten von 200 auf maximal 300 Millionen Franken pro Jahr zu erh\u00f6hen (Art. 32). </p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. </p><p>Da die Revision des CO2-Gesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Klima-Initiative sich in der Sommersession 2011 noch in der Differenzbereinigung befand, beschlossen beide R\u00e4te, die Behandlungsfrist f\u00fcr die Initiative bis zum 29. August 2012 zu verl\u00e4ngern.</p><p>Die Revision des CO2-Gesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Klima-Initiative ging mit etlichen Differenzen zur\u00fcck an den Nationalrat. Deshalb beschlossen beide R\u00e4te, die Behandlungsfrist f\u00fcr die Initiative bis zum 29. August 2012 zu verl\u00e4ngern.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>befasste sich in der Herbstsession 2011, der letzten Session vor den Wahlen 2011, mit den Differenzen zum St\u00e4nderat. </p><p>Dem St\u00e4nderat folgend gab der Nationalrat dem Bundesrat ohne Diskussion die Kompetenz, im Ausland erzielte Verminderungen der Treibhausgase bei der Berechnung der Emissionen nach dem vorliegenden Gesetz angemessen ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen (Art. 5). Bei der ersten Beratung hatte er dies noch abgelehnt. Er nahm auch die neu vom St\u00e4nderat eingef\u00fcgte Bestimmungen \u00fcber Qualit\u00e4tsanforderungen f\u00fcr Emissionsverminderungen im Ausland an (Art. 5a).</p><p>Gr\u00f6ssere Diskussionen gab es unter anderem bei den folgenden Differenzen:</p><p>Bei den Bestimmungen zur Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken wich der Nationalrat von den Entscheiden des St\u00e4nderats ab. Der St\u00e4nderat verlangte, dass 70 Prozent des CO2-Ausstosses im Inland erfolgen m\u00fcssen (Art. 19 Abs. 2). Der Nationalrat senkte auf Antrag einer SVP/RL-Minderheit diesen Anteil mit 94 zu 92 Stimmen auf 50 Prozent. Erg\u00e4nzend hielt die Grosse Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit neu im Entwurf fest, dass der Bundesrat bei fossil-thermischen Kraftwerken die Auslandskompensation auf 80 Prozent erh\u00f6hen kann, falls Kernkraftwerke vor 2020 vom Netz genommen werden m\u00fcssen und dadurch die Versorgungssicherheit gef\u00e4hrdet wird.</p><p>Bei den Bestimmungen, dass die Importeure von Treibstoffen einen Teil der CO2-Emissionen kompensieren m\u00fcssen (Art. 23) hatte Ruedi Lustenberger (CEg, LU) mit einem Einzelantrag Erfolg. Der von der Erd\u00f6lbranche eingef\u00fchrte Klimarappen (bisher 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel) wird demnach neu im Gesetz auf maximal 5 Rappen pro Liter festgelegt. Zwei gleich lautende Einzelantr\u00e4ge von Roland Borer (V, SO) und Doris Fiala (RL, ZH), welche die Kompensationspflicht bei Treibstoffen ganz streichen wollten, hatten keinen Erfolg.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene CO2-Abgabe auf Treibstoffen (Art. 27) war vom Nationalrat bei der ersten Beratung der Vorlage aus dem Entwurf gestrichen worden. Der St\u00e4nderat hatte seinerseits beschlossen, daran festzuhalten. Im Nationalrat lagen nun drei Antr\u00e4ge von Kommissionsminderheiten vor (bestehend aus Mitgliedern der CEg- der gr\u00fcnen und der SP-Fraktion). Sie wollten urspr\u00fcnglich mit Bundesrat und St\u00e4nderat an der CO2-Abgabe auf Treibstoffen festhalten, zogen aber ihre Minderheitsantr\u00e4ge zur\u00fcck, um nicht die gesamte Vorlage zu gef\u00e4hrden. Die Sprecher der Minderheiten hielten unter anderem fest, dass sich die Klimaziele mit den vorgesehenen Massnahmen auch ohne Treibstoffabgabe erreichen liessen. F\u00fcr die Minderheit I monierte Beat Jans (S, BS), es g\u00e4be offenbar Wirtschaftsverb\u00e4nde, die Fraktionsmitgliedern der SVP und der FDP-Liberalen nahelegen w\u00fcrden, der Treibstoffabgabe zum Durchbruch zu verhelfen, um nachher die ganze Vorlage als \u00fcberladenes Fuder besser bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen. Um einen Scherbenhaufen einem allf\u00e4lligen Referendum zu verhindern, m\u00fcsse die Streichung der Treibstoffabgabe akzeptiert werden. Beat Jans zog den Antrag der Minderheit I, die CO2-Abgabe auf Treibstoffen ins Gesetz zu schreiben, zur\u00fcck. Dasselbe taten Franziska Teuscher (G, BE) f\u00fcr die Minderheit II und Sep Cathomas (CEg, GR) f\u00fcr die Minderheit III.</p><p>Eine weitere Diskussion f\u00fchrte der Nationalrat \u00fcber die Verwendung der Ertr\u00e4ge aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen (Art. 32 Abs. 1). Der St\u00e4nderat hatte die Teilzweckbindung der Ertr\u00e4ge f\u00fcr energetische Geb\u00e4udesanierungen von 200 auf maximal 300 Millionen Franken erh\u00f6ht. Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Plenum, diese Erh\u00f6hung anzunehmen. Ein Minderheitsantrag von Seiten der SVP- und der RL-Fraktion wollte an den 200 Millionen f\u00fcr die Verminderung der CO2-Emissionen bei Geb\u00e4uden festhalten. Urspr\u00fcnglich sei bei Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen der Bev\u00f6lkerung Kostenneutralit\u00e4t versprochen worden, hielt Hans Rutschmann (V, ZH) namens der Minderheit fest. Dieses Versprechen sei schon mit Verwendung der 200 Millionen Franken f\u00fcr Geb\u00e4udesanierungen gebrochen worden. Nun werde die Umwandlung einer kostenneutralen Lenkungsabgabe zu einer zus\u00e4tzlichen Steuer nochmals um 100 Millionen aufgestockt. Die Erh\u00f6hung auf den Betrag von maximal 300 Millionen Franken wurde vom Plenum jedoch mit 99 zu 79 Stimmen angenommen. Dagegen stimmte die geschlossene SVP-Fraktion sowie mit einer Abweichung auch die RL-Fraktion.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>beantragte Pankraz Freitag (RL, GL) R\u00fcckweisung an den Bundesrat. Die klimapolitischen Rahmenbedingungen h\u00e4tten sich mit den Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie sowie mit den schwachen Ergebnissen der UNO-Klimakonferenz in S\u00fcdafrika wesentlich ver\u00e4ndert. Deshalb solle der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten, welche den ver\u00e4nderten Bedingungen Rechnung trage und die Interessen der Schweizer Industrie st\u00e4rker ber\u00fccksichtige. Der R\u00fcckweisungsantrag wurde mit 30 zu 8 Stimmen abgelehnt. </p><p>Bei zwei Differenzen folgte der St\u00e4nderat dem Nationalrat. F\u00fcr neue Gaskraftwerke verlangte er urspr\u00fcnglich, dass 70 Prozent des daraus resultierenden CO2-Ausstosses im Inland kompensiert werden m\u00fcssen. Nun schloss er sich dem Nationalrat an, welcher nur eine h\u00e4lftige Kompensation im Inland verlangte.</p><p>Dem Nationalrat folgend strich er die CO2-Abgabe auf fossilen Treibstoffen aus dem Entwurf. Sie h\u00e4tte wirksam werden sollen, falls mit den anderen vorgesehenen Massnahmen die angestrebten Reduktionsziele nicht erreicht worden w\u00e4ren.</p><p>Bei einer letzten Differenz schloss sich der <b>Nationalrat </b>dem St\u00e4nderat an. Autoimporteure, deren Fahrzeugflotte ab 2015 durchschnittlich mehr als 130 g CO2 pro Kilometer ausst\u00f6sst, m\u00fcssen eine Busse bezahlen. Die Frage war noch offen, wie diese Bussengelder verwendet werden sollen. Der Bundesrat wollte die Ertr\u00e4ge an die Bev\u00f6lkerung verteilen. Dem St\u00e4nderat folgend entschied nun auch der Nationalrat, dass diese Gelder in den Infrastrukturfonds fliessen sollen.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte in der Fr\u00fchlingssession 2012 schliesslich noch \u00fcber die Initiative zu entscheiden. Wie der Nationalrat empfahl auch er Volk und St\u00e4nden, die Initiative abzulehnen.</p><p></p><p>In der Schlussabstimmung vom 23.12.2011 wurde das ge\u00e4nderte CO2-Gesetz (Vorlage 1) im Nationalrat mit 130 zu 61 Stimmen angenommen. Fast alle Mitglieder der SVP-Fraktion sowie ein Drittel der Freisinnig-Liberalen lehnten die Vorlage ab. Der St\u00e4nderat nahm sie mit 34 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der St\u00e4nderat hatte in der Fr\u00fchlingssession 2012 schliesslich noch \u00fcber die Initiative zu entscheiden. Wie der Nationalrat empfahl auch er Volk und St\u00e4nden, die Initiative abzulehnen.</p><p></p><p>Der Nationalrat nahm in der Schlussabstimmung vom 16.03.2012 den Bundesbeschluss \u00fcber die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"F\u00fcr ein gesundes Klima\" (Vorlage 2) mit 122 zu 73 Stimmen an und empfahl damit Volk und St\u00e4nden, die Initiative abzulehnen. Alle Fraktionsmitglieder der SP, der Gr\u00fcnen und der Gr\u00fcnliberalen sowie zwei B\u00fcrgerliche lehnten den Bundesbeschluss ab, da sie die initiative unterst\u00fctzen. Der St\u00e4nderat stimmte dem Bundesbeschluss mit 24 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>Gegen das CO2-Gesetz als indirekten Gegenvorschlag zur eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative \"F\u00fcr ein gesundes Klima\" wurde kein Referendum ergriffen. </p><p>Mit Erkl\u00e4rung vom 28. M\u00e4rz 2012 gab das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative vom 29. Februar 2008 \"F\u00fcr ein gesundes Klima\" (BBl 2008 2579) vom Initiativkomitee mit der n\u00f6tigen Mehrheit bedingt zur\u00fcckgezogen wird.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1771607719017)\/","SubmissionDate":"\/Date(1251244800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}