{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.069","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 2. September 2009 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)","InitialSituation":"<p>Die vorgeschlagene \u00c4nderung des UWG will den Schutz gegen einzelne unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken verbessern, die Rechtsdurchsetzung st\u00e4rken und die Grundlage f\u00fcr die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Lauterkeitsaufsichtsbeh\u00f6rden schaffen.</p><p>Lautere und transparente Gesch\u00e4ftspraktiken sind Voraussetzung f\u00fcr eine gut funktionierende Marktwirtschaft. Die Abnehmerinnen und Abnehmer aller Handelsstufen, einschliesslich der Konsumentinnen und Konsumenten, k\u00f6nnen die ihnen zugedachte Steuerungsfunktion nur wahrnehmen, wenn sie \u00fcber transparente und unverf\u00e4lschte Marktinformationen verf\u00fcgen. Die Bek\u00e4mpfung unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken hat deshalb eine h\u00f6chst wettbewerbspolitische Komponente und liegt im \u00f6ffentlichen Interesse. In den vergangenen Jahren haben sich M\u00e4ngel auf drei Ebenen offenbart: Bei einzelnen Gesch\u00e4ftspraktiken, in der Rechtsdurchsetzung und in der Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Lauterkeitsaufsichtsbeh\u00f6rden. </p><p>St\u00e4rkung des materiellen Lauterkeitsschutzes</p><p>- Neue Bestimmungen, welche den Rahmen der Lauterkeit von Offerten f\u00fcr Registereintr\u00e4ge und Insertionsauftr\u00e4ge klar festlegen (Art. 3 Bst. p und q Entwurf): Der Missbrauch mit untransparenten Antragsformularen f\u00fcr Eintr\u00e4ge in nutzlose Register jeglicher Art ist gross. Mit einer griffigen Bestimmung soll diesem Missstand ein Riegel geschoben werden.</p><p>- Neue Regelung, welche die Unlauterkeit von Schneeballsystemen festschreibt (Art. 3 Bst. r Entwurf). Eine entsprechende Bestimmung h\u00e4tte im Rahmen der Totalrevision des Lotteriegesetzes ins UWG eingef\u00fcgt werden sollen. Wegen der Sistierung der Lotteriegesetzrevision war die UWGErg\u00e4nzung blockiert. Der vorliegende Entwurf \u00fcberf\u00fchrt das Verbot von Schneeballsystemen ins UWG, wo es rechtssystematisch hingeh\u00f6rt.</p><p>- Griffigere Ausgestaltung der bestehenden AGB-Bestimmung in Artikel\u00a08 UWG: Die Schaffung eines griffigeren Instrumentariums gegen missbr\u00e4uchliche allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) ist eine bereits mehrfach formulierte Forderung der Eidg. Kommission f\u00fcr Konsumentenfragen. Mit einer Korrektur von Artikel\u00a08 UWG soll eine Inhaltskontrolle von AGB erm\u00f6glicht werden. Gem\u00e4ss Entwurf k\u00f6nnen AGB vom Richter u.a. dann als unlauter erkl\u00e4rt werden, wenn sie in Treu und Glauben verletzender Weise ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverh\u00e4ltnis der vertraglichen Rechte und der vertraglichen Pflichten vorsehen (z.B. eine Klausel, die s\u00e4mtliche Risiken auf den K\u00e4ufer oder Kunden \u00fcberw\u00e4lzt). Nach geltendem Recht sind AGB nur dann unlauter, wenn sie eine solch einseitige Risikoverteilung \"in irref\u00fchrender Weise\" vorsehen. Verst\u00f6sse gegen Artikel\u00a08 UWG f\u00fchren zur Nichtigkeit der fraglichen Klauseln. </p><p>Bessere Rechtsdurchsetzung</p><p>Die Rechtsdurchsetzung soll durch eine Weiterentwicklung des Klagerechts des Bundes verbessert werden (Art. 10 Abs. 3 ff. Entwurf): Der Bund soll nicht nur Klage erheben k\u00f6nnen, wenn unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken den Ruf der Schweiz im Ausland beeintr\u00e4chtigen (so nach bisherigem Art. 10 Abs. 2 Bst. c UWG), sondern auch bei der Sch\u00e4digung von Kollektivinteressen im Inland. Die durch allf\u00e4llige unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken aus dem In- und Ausland gef\u00e4hrdeten Interessen von Schweizer KMU, Konsumentinnen und Konsumenten liessen sich damit besser verteidigen. Ferner soll dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit gegeben werden, vor unlauteren Machenschaften, die \u00f6ffentliche Interessen gef\u00e4hrden, unter Nennung der entsprechenden Firmen zu warnen. </p><p>Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Lauterkeitsaufsichtsbeh\u00f6rden</p><p>Die Globalisierung und das Internet haben zu einer erheblichen Zunahme grenz\u00fcberschreitender unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken gef\u00fchrt. Das zeigt sich auch in der Jahresstatistik der bei den Bundesbeh\u00f6rden aus dem Ausland eingehenden Beschwerden gegen Gesch\u00e4ftspraktiken von Schweizer Firmen (2008: 1650 Beschwerden). Umgekehrt werden auch immer mehr Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie KMU Opfer von Betr\u00fcgereien aus dem Ausland. In diesem Zusammenhang ist die Schweiz auf die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Partnerbeh\u00f6rden angewiesen. Amtshilfebestimmungen sind deshalb sowohl f\u00fcr den Schutz des Ansehens wie auch f\u00fcr eine effiziente Bek\u00e4mpfung grenz\u00fcberschreitender Betr\u00fcgereien unabdingbar. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Die Kleine Kammer hiess den Entwurf des Bundesrates in seinen Grundz\u00fcgen gut, nahm aber einige \u00c4nderungen vor. Gem\u00e4ss dem Antrag seiner Kommission versch\u00e4rfte der Rat die Regelungen \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr (Art. 3 Bst. s) mit der Einf\u00fchrung klarer Vorgaben (Angabe der Identit\u00e4t und der Kontaktadresse der Vertragspartei; Hinweise auf die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss f\u00fchren; M\u00f6glichkeit, Eingabefehler vor Aufgabe der Bestellung zu erkennen und zu korrigieren; Best\u00e4tigung der Bestellung). Auch bei den Bestimmungen zu Wettbewerb und Verlosung folgte der Rat seiner Kommission und erg\u00e4nzte Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0t in der bundesr\u00e4tlichen Vorlage. So soll nunmehr unlauter handeln, wer einen Gewinn verspricht, dessen Einl\u00f6sung an die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer, die Leistung einer Aufwandsentsch\u00e4digung, den Kauf einer Ware oder Dienstleistung oder an die Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung, Werbefahrt oder einer weiteren Verlosung gebunden ist. Mit 25 zu 10 Stimmen sprach sich die Kleine Kammer zudem f\u00fcr einen vom Bundesrat mitgetragenen Antrag G\u00e9raldine Savary (S, VD) aus, wonach auch die Nichtbeachtung des Vermerks im Telefonbuch, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen erhalten will, unter den Tatbestand der Unlauterkeit fallen soll (Art. 3 Bst. u). G\u00e9raldine Savary st\u00fctzte sich bei ihrem Antrag auf die Schlussfolgerungen eines nach den Kommissionsberatungen ver\u00f6ffentlichten Berichts des Bundesrates, in welchem empfohlen wurde, das Problem des Telefonverkaufs im Rahmen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu regeln. Schliesslich f\u00fcgte der St\u00e4nderat auch in Artikel\u00a010 Absatz\u00a04 eine Pr\u00e4zisierung hinzu: Gem\u00e4ss dem bundesr\u00e4tlichen Entwurf kann der Bundesrat unter Nennung der entsprechenden Firmen die \u00d6ffentlichkeit vor unlauteren Verhaltensweisen warnen. Die Kleine Kammer wollte hier pr\u00e4zisiert haben, dass diese Publikationen bei Wegfall des \u00f6ffentlichen Interesses zu l\u00f6schen sind. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 35 zu 0 Stimmen.</p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>wurde ohne Gegenstimme Eintreten beschlossen. In der Detailberatung sprach sich der Rat klar gegen die Minderheitsantr\u00e4ge der SVP aus, wonach die vom St\u00e4nderat in den Artikeln 3 und 10 vorgenommenen \u00c4nderungen r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden sollten. Er schuf eine einzige, aber wesentliche Differenz zum St\u00e4nderat, indem er sich mit 100 zu 72 Stimmen gegen eine versch\u00e4rfte Kontrolle der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aussprach (Art. 8). Er folgte in dieser Sache der Mehrheit seiner Kommission, die mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen am geltenden Recht festhalten wollte. Dieses legt fest, dass die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nur dann unlauter sind, wenn sie eine einseitige Risikoverteilung \"in irref\u00fchrender Weise\" vorsehen. Die Kommissionssprecher betonten, dass die neue Bestimmung die Vertragsfreiheit zu stark einschr\u00e4nken und eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich ziehen w\u00fcrde, da die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mit dem abge\u00e4nderten Artikel\u00a08 dem Gericht zur Kontrolle vorgelegt werden k\u00f6nnten. So k\u00f6nnte das Gericht die AGB u.a. dann als unlauter bezeichnen, wenn sie in Treu und Glauben verletzender Weise ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverh\u00e4ltnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen (z.B. eine Klausel, die s\u00e4mtliche Risiken auf den K\u00e4ufer oder Kunden abw\u00e4lzt). Verst\u00f6sse gegen Artikel\u00a08 w\u00fcrden zur Nichtigkeit der fraglichen Klauseln f\u00fchren. Die Gegner der Neuformulierung waren der Meinung, dass es Aufgabe der Konsumentinnen und Konsumenten sei, eine beanstandete Passage der AGB zu streichen, und dass dar\u00fcber nicht das Gericht befinden sollte. Die Minderheit Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL), welche von der Sozialdemokratischen und der Gr\u00fcnen Fraktion sowie von der H\u00e4lfte der CEg-Fraktion unterst\u00fctzt wurde, vertrat die Auffassung, die Konsumentinnen und Konsumenten seien gegen\u00fcber den AGB machtlos. In ihren Augen ist der geltende Artikel\u00a08 toter Buchstabe\u00a0geblieben; die \"Nachteilsregelung\" habe sich als unwirksam herausgestellt, weshalb Artikel\u00a08 verbessert werden m\u00fcsse. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 148 zu 23 Stimmen angenommen; der Widerstand kam einzig aus den Reihen der SVP.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> machte einen Schritt auf den Nationalrat zu, indem er eine Neuformulierung von Artikel\u00a08 annahm, mit welcher die Versch\u00e4rfung der AGB-Kontrolle etwas abgeschw\u00e4cht wird: Er strich den Begriff der erheblichen Abweichung von der gesetzlichen Ordnung aus der Vorlage. Zudem schr\u00e4nkt dieser Kompromissvorschlag im Vergleich zum zun\u00e4chst vom St\u00e4nderat angenommen Vorschlag des Bundesrates die Anwendung der Bestimmung auf Rechtsgesch\u00e4fte mit Konsumentinnen und Konsumenten ein. Die \u00fcbrigen Handelsstufen sind davon ausgenommen; AGB unter Gewerbetreibenden fallen somit nicht unter die neue Bestimmung.</p><p>Da die beiden R\u00e4te bei Artikel\u00a08 zu keiner \u00dcbereinkunft gelangten, musste eine <b>Einigungskonferenz </b>einberufen werden. In dieser setzte sich die Fassung des St\u00e4nderates mit 15 zu 10 Stimmen gegen\u00fcber der letzten, ebenfalls abge\u00e4nderten Version des Nationalrates durch. Beide Kammern stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom St\u00e4nderat mit 41 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung und vom Nationalrat mit 158 zu 29 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1779237001803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1251849600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}