{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.074","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bauspar-Initiative sowie Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen. Volksinitiativen","Description":"Botschaft vom 18. September 2009 zu den Volksinitiativen \"F\u00fcr ein steuerlich beg\u00fcnstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-lnitiative)\", sowie \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\"","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat lehnt beide Volksinitiativen zum Bausparen ohne Gegenvorschlag ab. Dies deshalb, weil ein steuerlich privilegiertes Bausparen weder ein effektives noch ein effizientes Mittel zur F\u00f6rderung von selbstgenutztem Wohneigentum ist. </p><p>Mit den Vorbezugsm\u00f6glichkeiten im Rahmen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge bestehen bereits wirksame Instrumente f\u00fcr dessen F\u00f6rderung. Zudem hat das Bausparen negative volkswirtschaftliche Auswirkungen und verkompliziert das geltende Steuerrecht.</p><p>Die am 29. September 2008 eingereichte Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur F\u00f6rderung des Bausparens (nachfolgend SGFB-Initiative) sieht die fakultative kantonale Einf\u00fchrung von steuerlich abzugsf\u00e4higen Bauspareinlagen f\u00fcr den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz (maximal 15 000 Franken j\u00e4hrlich, Ehepaare das Doppelte) und zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (maximal 5000 Franken j\u00e4hrlich, Ehepaare das Doppelte) vor. F\u00fcr beide Zwecke k\u00f6nnen Einlagen je einmal, aber nicht gleichzeitig w\u00e4hrend l\u00e4ngstens zehn Jahren ge\u00e4ufnet werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Kantone Bausparpr\u00e4mien von der Einkommenssteuer befreien. </p><p>Die am 23. Januar 2009 eingereichte Initiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen \" des Hauseigent\u00fcmerverbands Schweiz (nachfolgend HEV-Initiative) geht inhaltlich weniger weit. Sie beschr\u00e4nkt sich auf die steuerliche Privilegierung von Bauspareinlagen f\u00fcr den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz (maximal 10 000 Franken j\u00e4hrlich, Ehepaare das Doppelte) w\u00e4hrend l\u00e4ngstens zehn Jahren. Im Gegensatz zur SGFB-Initiative ist sie nicht bloss fakultativ, sondern zwingend auf Stufe Bund und Kantone einzuf\u00fchren. </p><p>Der Bundesrat hat das im Kanton Basel-Landschaft geltende und von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten in seinen Grundz\u00fcgen im Rahmen des Steuerpakets 2001 \u00fcbernommene Bausparmodell zu keiner Zeit bef\u00fcrwortet. Er hat vielmehr die Meinung vertreten, dass im Rahmen der steuerlichen Wohneigentumsf\u00f6rderung kein neues Instrument eingef\u00fchrt werden soll. Konsequenterweise und im Einklang mit seiner bisherigen Haltung lehnt er beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag ab. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die ablehnende Haltung sind vielf\u00e4ltig. Das geltende Steuerrecht tr\u00e4gt dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsf\u00f6rderung im Rahmen der Vorsorge bereits geb\u00fchrend Rechnung. Die steuerlich privilegierten Vorbezugsm\u00f6glichkeiten aus der 2. S\u00e4ule und der S\u00e4ule 3a erweisen sich als wirksame Instrumente f\u00fcr den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Eine weitere zentrale F\u00f6rderkomponente ist die steuerliche Festlegung der Eigenmietwerte. Weil diese unter den Marktwerten liegen, unterst\u00fctzen sie den genannten Verfassungsauftrag. Die bestehenden steuerlichen Massnahmen f\u00fchren dazu, dass kein Handlungsbedarf f\u00fcr eine weitergehende steuerliche Wohneigentumsf\u00f6rderung vorliegt. </p><p>Das Bausparen selbst weist eine ung\u00fcnstige sozial- und einkommenspolitische Wirkung auf. Aufgrund der progressiv ausgestalteten Einkommenssteuern profitieren vor allem Personen mit h\u00f6heren Einkommen von einem Bausparabzug. Bausparen wirkt in Bezug auf das steuerbare Einkommen sogar regressiv, d.h. Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 40 000 Franken sind deutlich untervertreten, Bausparende mit steigendem Einkommen zunehmend st\u00e4rker vertreten. Effektivit\u00e4t und Effizienz des steuerlich privilegierten Bausparens sind insofern als bescheiden einzustufen, als es nur einem kleinen Teil der sogenannten Schwellenhaushalte, d.h. der Haushalte mit Bruttoeinkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken pro Jahr, erm\u00f6glicht, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben. Von der Einf\u00fchrung steuerlich abzugsf\u00e4higer Bauspareinlagen profitieren in erster Linie Steuerpflichtige, die \u00fcber ausreichend Mittel verf\u00fcgen, jedoch auch ohne Bausparen in der Lage sind, in den Genuss von selbstgenutztem Wohneigentum zu kommen. </p><p>Entsprechend hoch ist der Mitnahmeeffekt zu veranschlagen. Zus\u00e4tzlich f\u00e4llt ein Teil der Wirkungen des Bausparens bei den Anbietern von Bausparprodukten (Banken und andere Finanzinstitute) an. Sind gut entwickelte Kapital- und Wohnungsm\u00e4rkte vorhanden, so stellt Bausparen weder ein effektives noch effizientes Instrument dar, weil es sich nicht als ausreichend zielf\u00fchrend erweist, um das Wohneigentum junger Familien in unteren und mittleren Einkommenskategorien zu f\u00f6rdern. Volkswirtschaftlich gesehen hat eine steuerlich beg\u00fcnstigte Wohneigentumsf\u00f6rderung negative Wachstums- und Wohlfahrtseffekte. Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind die Verzerrung von Konsumentscheidungen der Haushalte, die Kapitalisierung der F\u00f6rdermassnahmen in den Bodenpreisen und die Verdr\u00e4ngung der produktivit\u00e4ts- und wachstumswirksamen Investitionen im Unternehmenssektor durch produktivit\u00e4tsneutrale Wohnbauinvestitionen.</p><p>Die mit der SGFB-Initiative verbundenen Steuererleichterungen erweisen sich in vierfacher Hinsicht als problematisch: Erstens f\u00fchrt die v\u00f6llige Steuerbefreiung der ge\u00e4ufneten Bauspareinlagen beim Bezug zu einer sachlich nicht begr\u00fcndeten Privilegierung gegen\u00fcber den Vorbezugssystemen der 2. S\u00e4ule und der S\u00e4ule 3a. Deren Kapitalleistungen aus Vorsorge bauen auf einer separaten Besteuerung mit reduziertem Tarif auf. Zweitens f\u00fchrt das Energie-Bausparen zu einer doppelten Erm\u00e4ssigung der Steuerbelastung. Nicht nur berechtigt das in eine Bauspareinlage eingebrachte Kapital zum Abzug vom steuerbaren Einkommen und zum steuerfreien Bezug bei zweckm\u00e4ssiger Verwendung. Mit demselben Kapital k\u00f6nnen energetische Investitionen im Zeitpunkt ihrer Ausf\u00fchrung auch als Unterhaltskosten abgezogen werden, was zu einer ungerechtfertigten Verdoppelung f\u00fchrt. Drittens bleibt die privilegierte Nachbesteuerung zweckentfremdeter Spareinlagen (getrennt vom \u00fcbrigen Einkommen mit einer Jahressteuer) nicht ausgeschlossen, was ungerechtfertigten Steueroptimierungen Vorschub leistet. Wird viertens in Erg\u00e4nzung zum Energie-Bausparen auch noch die Steuerbefreiung der Bausparpr\u00e4mien zugelassen, so f\u00fchren diese zus\u00e4tzlichen Abzugsm\u00f6glichkeiten zu einem Missverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber der Mieterschaft.</p><p>Die HEV-Initiative erweist sich insofern als moderater, als der zweite und vierte der oben genannten Punkte entfallen. Im Gegensatz zur SGFB-Initiative erw\u00e4hnt die HEV-Initiative keine Nachbesteuerungsbedingungen f\u00fcr den Fall, dass die Bausparmittel nicht zweckgem\u00e4ss verwendet werden.</p><p>Beide Volksinitiativen zum Bausparen stehen im Widerspruch zum Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen. Denn Abzugsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum w\u00fcrden das heutige Steuersystem komplizierter machen und den Vollzugsaufwand erh\u00f6hen. Bei der SGFB-Initiative kommt erschwerend noch das Energie-Bausparen hinzu, weil auch hier die zweckkonforme Verwendung des ge\u00e4ufneten Kapitals (Durchf\u00fchrung einer energetischen Sanierung) zu pr\u00fcfen ist. Veranlagungsseitig ist hierzu fachm\u00e4nnisches Know-how beizuziehen und zu entsch\u00e4digen. Bei nicht zweckgem\u00e4sser Verwendung des ge\u00e4ufneten Bausparkapitals ist eine Nachbesteuerung vorgesehen. Diese setzt bei interkantonalem Wohnsitzwechsel entsprechende Kontrollmittel voraus. Der Ausbau eines tauglichen Meldewesens erh\u00f6ht unweigerlich den administrativen Aufwand bei den kantonalen Beh\u00f6rden.</p><p>Harmonisierungsrechtlich ergibt sich eine grunds\u00e4tzliche Divergenz zwischen den beiden Volksinitiativen. W\u00e4hrend die HEV-Initiative der formellen Steuerharmonisierung Rechnung tr\u00e4gt, ignoriert die SGFB-Initiative diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz, indem sie einzig den Kantonen eine Optionsm\u00f6glichkeit f\u00fcr ein Bausparmodell einr\u00e4umt, was zu sachlich nicht begr\u00fcndbaren unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen f\u00fchren w\u00fcrde. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Entgegen dem Antrag des Bundesrates stiessen im <b>Nationalrat</b> im b\u00fcrgerlichen Lager beide Initiativen auf eine breite Zustimmung. Wie der Kommissionssprecher Georges Theiler (RL, LU) darlegte, erachtete die vorberatende Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgeben (WAK) das Bausparen als effizientes Mittel zur Wohneigentumsf\u00f6rderung, weshalb sie dem Rat beide Initiativen mit deutlichem Mehr - die \"Bauspar-Initiative\" des SGFB mit 16 zu 8 Stimmen und die Initiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" des HEV mit 17 zu 7 Stimmen - zur Annahme empfahl. Durch die Initiativen solle ein Beitrag geleistet werden, um die tiefe Eigentumsquote in der Schweiz massiv zu erh\u00f6hen. Namentlich auch jungen Familien solle geholfen werden, den \"Traum eines Eigenheims\" zu verwirklichen. Die Initiativen b\u00f6ten f\u00fcr Mieterinnen und Mieter einen Anreiz zum mehrj\u00e4hrigen Ansparen des n\u00f6tigen Eigenkapitals. Gleichzeitig b\u00f6ten sie auch einen Anreiz f\u00fcr die Banken, interessante Instrumente mit Sonderkonditionen zu entwickeln, um damit k\u00fcnftige Kundinnen und Kunden f\u00fcr Baukredite oder Hypotheken zu gewinnen. Im Rat unterst\u00fctzten neben den Fraktionen V, CEg und RL auch die BDP-Fraktion die Begehren. Hansj\u00f6rg Hassler (BD, GR) wies darauf hin, dass Eigent\u00fcmer Eigenverantwortung \u00fcbern\u00e4hmen und dadurch zur Stabilit\u00e4t ihrer Gemeinden beitr\u00fcgen. </p><p>Von Hildegard F\u00e4ssler (S, SG) angef\u00fchrte Kommissionsminderheiten beantragten hingegen, beide Initiativen Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen, weil diese einen falschen Ansatz verfolgten und falsche Anreize setzten. Die Sprecherin warnte vor dem Mitnahmeeffekt, wie er aus dem Kanton Baselland bekannt sei, welcher bekanntlich bereits \u00fcber kantonale gesetzliche Grundlagen f\u00fcr das Bausparen verf\u00fcge. So zeige das Beispiel, dass vor allem aus Gr\u00fcnden der Steueroptimierung gespart werde. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnten es sich nur Leute mit hohen Einkommen leisten, \u00fcberhaupt zu sparen. Diese Bev\u00f6lkerungsgruppe k\u00f6nne jedoch auch ohne die M\u00f6glichkeit des Bausparens ein Eigenheim finanzieren. Louis Schelbert (G, LU) legte dar, dass die Gr\u00fcne Fraktion die Initiative des SGFB zwar ablehne, im Falle der Initiative des HEV jedoch gespalten sei und deshalb Stimmfreigabe beschlossen habe. F\u00fcr die bef\u00fcrwortende knappe Fraktionsmehrheit trug Alec von Graffenried (G, BE) das Argument vor, dass Wohneigentum der besseren Einbindung in die Gesellschaft diene und die Teilnahme am \u00f6ffentlichen Leben f\u00f6rdere.</p><p>Vor den Abstimmungen \u00fcber die Initiativen hatte der Nationalrat \u00fcber R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge einer Kommissionsminderheit sowie eines Ratsmitglieds zu befinden. Eine Kommissionsminderheit Louis Schelbert (G, LU), die den Bundesrat beauftragen wollte, einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe zu pr\u00e4sentieren, der auch die Anliegen des gemeinn\u00fctzigen und genossenschaftlichen Wohnbaus ber\u00fccksichtigt, unterlag mit 117 zu 66 Stimmen. Den zweiten R\u00fcckweisungsantrag von Thomas Weibel (CEg, ZH), der vom Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe forderte, durch den das Bausparen f\u00fcr energetisch vorbildliche Bauten beg\u00fcnstigt, alternative Modelle zu steuerlichen Massnahmen gepr\u00fcft sowie Nachbesteuerungsvorschriften und Missbrauchs-Schutzmassnahmen vorgeschlagen werden, lehnte der Nationalrat mit 66 zu 41 Stimmen ab. Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 118 zu 64 die \"Bauspar-Initiative\" der SGFB und mit 121 zu 61 Stimmen die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" des HEV Volk und St\u00e4nden zur Annahme zu empfehlen. Einer Kommissionsmotion (10.3012), die den Bundesrat beauftragen wollte, die f\u00f6deralistisch angelegte \"Bauspar-Initiative\" vor der Initiative des Hauseigent\u00fcmerverbands zur Abstimmung zu bringen, stimmte der Nationalrat zu, ohne dass ein anders lautender Antrag gestellt worden w\u00e4re.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wurde zwar mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der Einf\u00fchrung des Bausparens Handlungsbedarf besteht. Im Gegensatz zum Nationalrat wurden die durch die Initiativen zur Diskussion gestellten Bausparmodelle jedoch als problematisch erachtet. Der Rat sprach sich deshalb f\u00fcr die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe aus.</p><p>Wie der Kommissionssprecher Hannes Germann (V, SH) darlegte, lehnte die vorberatende Kommission die \"Bauspar-Initiative\" der SGFB mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, weil diese gegen das eidgen\u00f6ssische Steuerharmonisierungsgesetz verstosse, in der Umsetzung zu kompliziert w\u00e4re und bez\u00fcglich der H\u00f6he der Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr Bund und Kantone als zu weit reichend beurteilt wurde. Die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" des HEV fand hingegen in der Kommission mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen nur mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten eine knappe Zustimmung, weil sie steuerseitig moderatere Wirkungen entfalte. In die Kommissionsverhandlungen war zudem durch einen Minderheitsantrag von Eugen David (CEg, SG) ein direkter Gegenentwurf eingebracht worden. Ausgehend vom Inhalt der HEV-Initiative sah dieser vor, zus\u00e4tzlich eine zweckgebundene Verwendung der Spareinlagen vorzuschreiben und in Anlehnung an die berufliche Vorsorge eine Steuerbarkeit zum Zeitpunkt der Auszahlung zu verankern.</p><p>In der Ratsdebatte warnte Simonetta Sommaruga (S, BE) davor, dass die Volksinitiativen zu einer \"massiven Verkomplizierung\" des Steuersystem f\u00fchrten. Rolf B\u00fcttiker (RL, SO) erinnerte dagegen an den Erfolg des Bausparmodells von Baselland, mit dem auch weniger privilegierte Bev\u00f6lkerungsschichten erfolgreich angesprochen w\u00fcrden. This Jenni (V, GL) strich den Nutzen des Bausparens insbesondere f\u00fcr junge Leute im Alter von 25 bis 40 Jahren hervor.</p><p>Schliesslich folgte der St\u00e4nderat den Antr\u00e4gen seiner Kommission nur teilweise. Im Falle der \"Bauspar-Initiative\" der SGFB schloss er sich der Argumentation seiner Kommission an und beschloss mit 25 zu 16 Stimmen, die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. Im Falle der HEV-Initiative entschied der St\u00e4nderat jedoch gegen den Antrag seiner Kommission: Mit 36 Stimmen nahm er einstimmig einen R\u00fcckweisungsantrag von Paul Niederberger (CEg, NW) an, der die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" des HEV an die vorberatende WAK zur\u00fcckweis mit dem Auftrag, den Inhalt des direkten Gegenvorschlages von St\u00e4nderat David als indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu pr\u00e4sentieren. In der Folge zog die Kommissionsminderheit ihren direkten Gegenentwurf zugunsten des R\u00fcckweisungsantrags zur\u00fcck. Dessen Urheber hatte bereits am Vortag eine entsprechende parlamentarische Initiative (10.447) in der Form eines ausformulierten Entwurfes eingereicht, mit dem Ziel, dass die vorberatenden Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage unverz\u00fcglich an die Hand nehmen k\u00f6nnen.</p><p>Als Konsequenz seiner Beschl\u00fcsse lehnte der Rat ohne Gegenantrag die Motion der nationalr\u00e4tlichen WAK (10.3012) ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, die \"Bauspar-Initiative\" vor der Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" zur Abstimmung zu bringen.</p><p>Der Rat setzte die Behandlung des Gesch\u00e4ftes in der Fr\u00fchlingssession 2011 fort. Die Kommission beantragte die Verl\u00e4ngerung der Behandlungsfrist f\u00fcr beide Volksinitiativen. Diese konnte jedoch nur beschlossen werden, wenn der Rat bereit war, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Folglich ging er zur Behandlung der Parlamentarischen Initiative 10.459 Indirekter Gegenentwurf zu den Volksinitiativen \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" und \"f\u00fcr ein steuerlich beg\u00fcnstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)\" \u00fcber. Eine Kommissionsminderheit und der Bundesrat beantragten Nichteintreten auf den indirekten Gegenentwurf. Die beiden Initianten - die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Bausparen (SGFB) und der Hauseigent\u00fcmerverband (HEV) - hatten im Vorfeld der Debatte zum indirekten Vorschlag verlauten lassen, dass sie bereit w\u00e4ren ihre Initiativen zur\u00fcckzuziehen, wenn der indirekte Gegenentwurf von beiden R\u00e4ten beschlossen w\u00fcrde. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf w\u00fcrdigte den indirekten Gegenentwurf der Kommission: Dieser enthalte gegen\u00fcber den Volksinitiativen \"eine klare Festlegung der Besteuerungsmodalit\u00e4ten\", verbessere die Transparenz und sehe auch \"etwas gr\u00f6sseres Masshalten bei der Steuererleichterung\" vor. Sie lehnte ihn trotzdem ab, da er die sozialpolitische Wirkung, die von den Bef\u00fcrwortern behauptet w\u00fcrde, verfehle. Er f\u00fchre wie die Initiativen auch zu negativen \u00f6konomischen Auswirkungen, da es die Entscheidungen der privaten Haushalte verzerre. Teile der Wirkung der F\u00f6rderung des Bausparens w\u00fcrden bei den Anbietern solcher Bausparprodukte anfallen und andere Teile w\u00fcrden in steigenden Immobilienpreisen verpuffen. Das wichtigste Gegenargument sowohl gegen die Initiativen wie auch den indirekten Gegenvorschlag sah die Bundesr\u00e4tin darin, dass mit dem Bausparen die Rechtsgleichheit infrage gestellt w\u00fcrde. Sie verwies auf das Bundesgericht, das wiederholt festgehalten hatte, \"dass mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wohneigentumsf\u00f6rderung nicht gemeint ist, dass man Massnahmen treffen soll, die letztlich gegen die Rechtsgleichheit verstossen\".</p><p>Die Bef\u00fcrworter sahen im Gegenvorschlag die M\u00f6glichkeit, ein gegen\u00fcber den Initiativen moderateren Vorschlag des Bausparens zu erm\u00f6glichen. Sie verwiesen auf die im internationalen Vergleich tiefe Wohneigentumsquote der Schweiz und auf Umfragen, wonach sich fast drei Viertel der Schweizer Wohnbev\u00f6lkerung Wohneigentum w\u00fcnschten. Dar\u00fcber hinaus wurden auch wahltaktische \u00dcberlegungen ins Feld gef\u00fchrt: Mit dem Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf w\u00fcrde man dem Nationalrat die M\u00f6glichkeit geben, auf seinen Entscheid zur\u00fcckzukommen. Der Nationalrat hatte als Erstrat entschieden, den Beschlussentwurf des Bundesrates abzulehnen und beide Initiativen Volk und St\u00e4nden zur Annahme zu empfehlen. </p><p>Der St\u00e4nderat trat mit 20 zu 15 Stimmen auf den indirekten Gegenentwurf ein, ver\u00e4nderte diesen in der kurzen Detailberatung leicht und verabschiedete ihn mit 17 zu 17 Stimmen dank Stichentscheids des Ratspr\u00e4sidenten. </p><p>Die vorberatende Kommission des <b>Nationalrates</b> beantragte aufgrund der Annahme des indirekten Gegenentwurfs im St\u00e4nderat die Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Behandlung beider Initiativen. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte den Beschluss auf Fristverl\u00e4ngerung einstimmig gefasst. Eine Fristverl\u00e4ngerung sei dringend notwendig, ansonsten m\u00fcsste der Rat die beiden Initiativen in dieser Session beschliessen, so der Kommissionssprecher. Louis Schelbert (G, LU) hatte Antrag gestellt, auf den indirekten Gegenentwurf zu verzichten und der Fristverl\u00e4ngerung nicht zuzustimmen. Mit 99 zu 52 Stimmen folgte der Rat dem Antrag seiner Kommission. Die Ratslinke hatte geschlossen den Antrag Schelbert unterst\u00fctzt. Alle anderen Fraktionen waren der Kommission gefolgt. </p><p>(Der indirekte Gegenvorschlag wurde in der Sommersession 2011 vom St\u00e4nderat in der Schlussabstimmung abgelehnt. Der Nationalrat hatte ihm zugestimmt. (Siehe Gesch\u00e4ft 10.459.))</p><p>Der St\u00e4nderat hatte anders als der Nationalrat zuvor die Bauspar-Initiative und die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" zur Ablehnung empfohlen; er vertrat damit die gleiche Haltung wie der Bundesrat. Zwei Minderheitsantr\u00e4ge von links-gr\u00fcner Ratsseite beantragten im <b>Nationalrat</b> die Zustimmung zu den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates, die Kommissionsmehrheit wollte an ihren Beschl\u00fcssen festhalten. Mit 112 zu 63 und 113 zu 61 Stimmen hielt der Nationalrat an seinen Beschl\u00fcssen fest. Die sozialdemokratische Fraktion und die gr\u00fcne Fraktion hatten jeweils geschlossen f\u00fcr die Minderheitsantr\u00e4ge gestimmt. Einzelne CEg-Fraktionsmitglieder hatten auch gegen die Kommissionsmehrheit gestimmt. Der Nationalrat hatte im Rahmen des Gesch\u00e4fts 09.074 auch \u00fcber eine Motion der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) zu entscheiden (11.3759 Volksinitiativen zum Bausparen. Reihenfolge der Volksabstimmungen), die verlangte, dass zuerst die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" zur Abstimmung gelangte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Der Rat folgte jedoch mit 105 zu 62 Stimmen dem Vorschlag seiner Kommission. Damit ging die Motion an den 2. Rat. Alle b\u00fcrgerlichen Fraktionen hatten die Kommissionsmotion unterst\u00fctzt. Damit ging das Gesch\u00e4ft wieder an den <b>St\u00e4nderat</b>. Im Falle der Bauspar-Initiative beschloss der Rat ohne Debatte und Gegenantrag am eigenen Beschluss festzuhalten. Im Falle der Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" empfahl die vorberatende Kommission seinem Rat, den Beschluss des Nationalrates zu \u00fcbernehmen. Ein Minderheitsantrag beantragte Festhalten. Mit 17 zu 16 Stimmen entschied der Rat, am eigenen Beschluss festzuhalten. </p><p>Mit dem gleichen politischen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis hielt der <b>Nationalrat</b> seinerseits an seinen Beschl\u00fcssen fest. Auch der <b>St\u00e4nderat</b> wich nicht von seinen Beschl\u00fcssen ab. Dass Gesch\u00e4ft ging damit in die <b>Einigungskonferenz</b>. Diese schlug vor, die Bauspar-Initiative dem Volke zur Ablehnung zu empfehlen, so wie das der St\u00e4nderat getan hatte; eine b\u00fcrgerliche Minderheit beantragte, den Vorschlag der Einigungskonferenz abzulehnen. Die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" sollte, wie der Nationalrat es wollte, zur Annahme empfohlen werden; eine Minderheit verlangte die Ablehnung. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte im Falle der Bauspar-Initiative mit 93 zu 70 Stimmen gegen den Antrag der Einigungskonferenz. Alle b\u00fcrgerlichen Fraktionen hatten grossmehrheitlich bis geschlossen f\u00fcr die Minderheit gestimmt. Mit 98 zu 62 Stimmen und dem gleichen politischen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis folgte er dem Vorschlag der Einigungskonferenz, dem Volke die Annahme der zweiten Initiative zu empfehlen. Das gleiche politische Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis hatten diesen Beschluss erzeugt. </p><p>Da der Nationalrat den Vorschlag der Einigungskonferenz im Falle der Bauspar-Initiative abgelehnt hatte, musste der <b>St\u00e4nderat</b> nur noch \u00fcber den Vorschlag der Einigungskonferenz zum zweiten Bundesbeschluss entscheiden. Die Einigungskonferenz schlug die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vor; eine Empfehlung, die auch von der Kommissionsmehrheit getragen wurde. Der Rat entschloss sich jedoch mit 24 zu 16 Stimmen f\u00fcr den Minderheitsantrag. Dieses Abstimmungsresultat bedeutete, dass die Bundesversammlung keine Abstimmungsempfehlung zu beiden Initiativen abgeben w\u00fcrde.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative \"F\u00fcr ein steuerlich beg\u00fcnstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-lnitiative)\", wurde in der Volksabstimmung vom 11. M\u00e4rz 2012 mit 55,8\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 16 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p><p><b></b></p><p><b>Die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\", wurde in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 mit 68,9\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317254400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":"I","Modified":"\/Date(1770754435580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253232000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}