{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090075,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090075,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.075","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Psychologieberufegesetz","Description":"Botschaft vom 30. September 2009 zum Psychologieberufegesetz (PsyG)","InitialSituation":"<p>Mit dem Entwurf zu einem Psychologieberufegesetz sollen der Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit und der Konsumentenschutz verbessert werden. Zu diesem Zweck f\u00fchrt der Gesetzesentwurf gesch\u00fctzte, klare Berufsbezeichnungen und verl\u00e4ssliche Qualit\u00e4tslabel ein und schafft mit der Regelung der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsaus\u00fcbung der psychologischen Psychotherapie einen gleichm\u00e4ssig hohen Standard im therapeutischen Bereich.</p><p>Das Gesetzesprojekt zur Regelung des Bezeichnungs- und Titelschutzes, der Weiterbildung in unmittelbar gesundheitsrelevanten Fachbereichen der Psychologie sowie der Berufsaus\u00fcbung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist das Ergebnis eines rund 10-j\u00e4hrigen Bem\u00fchens um die Erf\u00fcllung zweier unterschiedlicher Gesetzgebungsauftr\u00e4ge: Bereits 1991 hat die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) den Bund ersucht, die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) zu regeln. 1998 entschied der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung des Vorentwurfs MedBG, die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeuten in einem eigenen Gesetz zu regeln, und beauftragte das EDI mit den entsprechenden Arbeiten. 2001 \u00fcberwies das Parlament die gleichlautenden Motionen Wicki (00.3646) und Triponez (00.3615), die einen Titelschutz f\u00fcr Psychologieberufe fordern. Damit wollten die Motion\u00e4re die Diskriminierung der Schweizer Psychologinnen und Psychologen auf dem EG-Markt verhindern und anderseits den Konsumentenschutz verbessern. Mit diesem zweiten Gesetzgebungsauftrag war der Auftrag gegeben, ein Psychologieberufegesetz zu schaffen, das sowohl dem gesundheitspolitischen Anliegen der Regelung der nicht\u00e4rztlichen Psychotherapie, als auch dem Anliegen des Titelschutzes f\u00fcr Psychologinnen und Psychologen gen\u00fcgt.</p><p>Die meisten Menschen vermuten hinter der Bezeichnung \"Psychologin\" oder \"Psychologe\" a priori eine Fachperson f\u00fcr psychische Belange, f\u00fcr psychische Schwierigkeiten und Krankheiten. Es bieten jedoch ausser den Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums in Psychologie zahllose weitere, nicht psychologisch ausgebildete Personen sogenannte psychologische Dienstleistungen an. Da eine gesetzliche Regelung der Psychologieberufe und ihrer Bezeichnungen auf Bundesebene fehlt, sind verl\u00e4ssliche Kriterien zur Unterscheidung zwischen qualifizierten und unqualifizierten Anbieterinnen und Anbietern nicht gegeben. Daher laufen gerade Menschen in psychischen Ausnahmesituationen Gefahr, an schlecht qualifizierte oder unseri\u00f6se Anbieterinnen oder Anbieter zu geraten. Einschl\u00e4gige Bestimmungen bestehen zwar auf kantonaler Ebene, betreffen jedoch meist ausschliesslich die nicht\u00e4rztliche Psychotherapie. Diese ist heute in 25 Kantonen geregelt. Die Regelungen unterscheiden sich teils jedoch erheblich voneinander. Dieser Rechtszustand vermag den heutigen Schutzanforderungen nicht zu gen\u00fcgen, da er den erforderlichen Patienten- und Konsumentenschutz nur ungen\u00fcgend gew\u00e4hrleistet. </p><p>Mit dem Psychologieberufegesetz sollen der Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit und der Konsumentenschutz verbessert werden. Zu diesem Zweck f\u00fchrt das vorliegende Gesetz gesch\u00fctzte, klare Berufsbezeichnungen ein, schafft mit eidgen\u00f6ssischen Weiterbildungstiteln ein verl\u00e4ssliches Qualit\u00e4tslabel und regelt die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsaus\u00fcbung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten.</p><p>F\u00fcr die Verbesserung des Gesundheitsschutzes sorgt in erster Linie die Regelung der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsaus\u00fcbung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Die Vereinheitlichung der Berufsaus\u00fcbungsbestimmungen auf Bundesebene und deren Festlegung auf hohem Niveau sorgen f\u00fcr eine gesamtschweizerisch gleichm\u00e4ssige, hohe Qualit\u00e4t im therapeutischen Bereich. F\u00fcr die Sicherstellung eines effektiven T\u00e4uschungsschutzes sorgt der vorgesehene Bezeichnungsschutz: Dadurch werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Lage versetzt, schnell und eindeutig zwischen qualifizierten und unqualifizierten Anbietern psychologischer Dienstleistungen zu unterscheiden.</p><p>Dabei verzichtet die Gesetzesvorlage auf nicht notwendige Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit:</p><p>Durch den Bezeichnungsschutz wird sichergestellt, dass nur noch Personen mit einem entsprechenden Hochschulabschluss ihre Dienstleistungen unter der Bezeichnung \"Psychologin\" oder \"Psychologe\" anbieten d\u00fcrfen. Qualifizierte und unqualifizierte Anbieterinnen und Anbieter lassen sich insk\u00fcnftig somit eindeutig unterscheiden. Regelungen zur Berufsaus\u00fcbung sind nur f\u00fcr den Bereich der psychotherapeutischen T\u00e4tigkeit vorgesehen. \u00dcbergangsbestimmungen stellen zudem sicher, dass der Besitzstand derjenigen Personen, die aufgrund einer kantonalen Berufsaus\u00fcbungsbewilligung psychotherapeutisch t\u00e4tig sind, gewahrt bleibt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> waren das Eintreten und die Stossrichtung der Vorlage unbestritten. Die vorberatende Kommission machte zum Entwurf des Bundesrates lediglich eine kleine Erg\u00e4nzung, indem sie bei den Weiterbildungstiteln das Fachgebiet Gesundheitspsychologie hinzuf\u00fcgte, was ohne Diskussion so beschlossen wurde. Ebenfalls ohne Diskussion wurde ein Einzelantrag von Philipp St\u00e4helin (CEg, TG) gutgeheissen, der neben den Psychologen auch die Chiropraktoren in die Liste der Berufe mit Berufsgeheimnis aufnahm. Zu diskutieren gab die Frage, mit welchem Studienabschluss man sich k\u00fcnftig Psychologe nennen darf. Nach Meinung des Bundesrates und der Kommission soll dazu ein Masterabschluss n\u00f6tig sein. Eugen David (CEg, SG) fand dies zu einengend und warb daf\u00fcr, dass auch ein Bachelor-Abschluss nach dreij\u00e4hrigem Studium gen\u00fcgen soll, um den Titel Psychologe tragen zu d\u00fcrfen. Da er aufgrund der Diskussion seinem Antrag wenig Chancen gab, zog Eugen David diesen zur\u00fcck, verbunden mit der Hoffnung, dass der Nationalrat das Thema nochmals aufnimmt und einen entsprechenden Vorschlag macht. Der von der Kommission unterst\u00fctzte Entwurf des Bundesrates sieht weiter vor, dass neu der Zutritt f\u00fcr psychotherapeutische Dienstleistungen versch\u00e4rft wird. Durften bisher auch Geistes- und Humanwissenschafter nach entsprechender Weiterbildung als Psychotherapeuten wirken, soll dies in Zukunft nur noch universit\u00e4r ausgebildeten Psychologen vorbehalten sein. Eugen David (CEg, SG) kritisierte, dass dies eine massive Einengung des Berufszutritts bedeuten w\u00fcrde und beantragte, dass zu den akkreditierten Weiterbildungsg\u00e4ngen zugelassen wird, wer einen Hochschulabschluss in Human- oder Sozialwissenschaften besitzt. Verena Diener Lenz (CEg, ZH) unterst\u00fctzte diese \u00d6ffnung und wandte sich gegen \u00fcbertriebenes Standesdenken im neuen Gesetz. Kommissionssprecher Theo Maissen (CEg, GR) verteidigte den Vorschlag von Kommission und Bundesrat. Es gehe bei der Aus\u00fcbung der Psychotherapie um Menschen, die sich oftmals in einer Notlage bef\u00e4nden. Da bed\u00fcrfe es f\u00fcr den Psychotherapeuten einer Grundlage, die nur mit einem Psychologiestudium gegeben sei. Es gehe dabei um den Patientenschutz und um einen notwendigen Qualit\u00e4tsstandard. Eugen David zog nach der Debatte seinen Antrag zur\u00fcck und hoffte auch in diesem Fall auf den Zweitrat. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 30 zu 0 Stimmen (bei einer Enthaltung). </p><p>Das Eintreten auf die Vorlage wurde im <b>Nationalrat</b> von keiner Fraktion bestritten. Kommissionssprecher Oskar Freysinger (V, VS) sah den Zweck des Gesetzes darin, den \"Wildwuchs im Bereich der Psychotherapie zu beseitigen\". Deshalb sollen in der Schweiz gesch\u00fctzte Titel f\u00fcr Psychologen und Psychotherapeuten eingef\u00fchrt werden. Es gelte zu verhindern, dass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen an schlechtqualifizierte Anbieter gerieten. Freysinger erinnerte daran, dass rund die H\u00e4lfte der Bev\u00f6lkerung einmal im Leben psychologische Hilfe brauche. Umstritten war, welche Art Studium f\u00fcr die Zulassung zur Weiterbildung in Psychotherapie notwendig ist. Eine gr\u00fcne Kommissionsminderheit, vertreten durch Katharina Prelicz-Huber (G, ZH), schlug vor, dass f\u00fcr diese Zulassung auch ein Hochschulabschluss in Sozial- oder Humanwissenschaften akzeptiert wird. Der Nationalrat folgte jedoch seiner Kommission und dem St\u00e4nderat und lehnte den Antrag mit 122 zu 23 Stimmen ab. Bei der Frage der \u00dcbergangsbestimmungen war man sich einig, dass Personen, die derzeit an einer Institution eingeschrieben sind, die noch nicht nach dem neuen Gesetz akkreditiert ist, deswegen keine Nachteile gew\u00e4rtigen m\u00fcssen. Der Rat folgte hier dem Vorschlag von Bundesrat und St\u00e4nderat und bestimmte, dass eine Liste von Weiterbildungsg\u00e4ngen erstellt wird, welche w\u00e4hrend 5 Jahren als provisorisch akkreditiert gelten. Der Nationalrat stimmt der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 144 zu 3 Stimmen zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 43 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung und im Nationalrat mit 182 zu 4 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2841","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757091230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1254268800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Gesundheit"}}