{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.076","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Pr\u00e4ventionsgesetz","Description":"Botschaft vom 30. September 2009 zum Bundesgesetz \u00fcber Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung (Pr\u00e4ventionsgesetz, Pr\u00e4vG)","InitialSituation":"<p>Das neue Bundesgesetz \u00fcber Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung setzt den in Artikel\u00a0118 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b der Bundesverfassung verankerten Gesetzgebungsauftrag um, wonach der Bund Regelungen zur Bek\u00e4mpfung stark verbreiteter oder b\u00f6sartiger Krankheiten erl\u00e4sst. Es hat zum Ziel, die Steuerung, die Koordination und die Effizienz von Pr\u00e4ventions-, Gesundheitsf\u00f6rderungs- und Fr\u00fcherkennungsmassnahmen zu verbessern und damit zur St\u00e4rkung von Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung in der Schweiz beizutragen.</p><p>Das Gesundheitssystem der Schweiz weist eine grosse Schw\u00e4che auf: Im Vergleich zu den drei S\u00e4ulen der medizinischen Krankenversorgung (Behandlung, Rehabilitation und Pflege) sind Pr\u00e4vention, Gesundheitsf\u00f6rderung und Fr\u00fcherkennung derzeit - mit Ausnahme der Bek\u00e4mpfung \u00fcbertragbarer Krankheiten und der Massnahmen zur Verh\u00fctung von Suchtkrankheiten - konzeptionell, organisatorisch, politisch und rechtlich nicht ausreichend verankert. Am 28. September 2007 erteilte der Bundesrat dem Eidg. Departement des Innern (EDI) den Auftrag, zur \u00dcberwindung der bestehenden Strukturschw\u00e4che in den Bereichen Pr\u00e4vention, Gesundheitsf\u00f6rderung und Fr\u00fcherkennung neue gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Damit folgte der Bundesrat den Empfehlungen der vom EDI eingesetzten Fachkommission \"Pr\u00e4vention+Gesundheitsf\u00f6rderung\", die im Juni 2006 publiziert wurden, wie auch einem zentralen Vorschlag der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Weiterentwicklung des Schweizerischen Gesundheitssystems vom Oktober 2006.</p><p>Das Hauptanliegen der vorgeschlagenen Regelung besteht in der f\u00fcr eine St\u00e4rkung von Pr\u00e4vention, Gesundheitsf\u00f6rderung und Fr\u00fcherkennung notwendigen Verbesserung von Steuerung, Koordination und Effizienz der verschiedenen Massnahmen und in der Optimierung der strategischen F\u00fchrung der Verwaltung der Pr\u00e4ventionsabgaben (Tabakpr\u00e4ventionsabgabe und KVG-Pr\u00e4mienzuschlag). Zudem wird die gesetzliche L\u00fccke geschlossen, die auf Bundesebene im Bereich der Pr\u00e4vention und Fr\u00fcherkennung nicht\u00fcbertragbarer und psychischer Krankheiten, die stark verbreitet oder b\u00f6sartig sind, besteht.</p><p>Der Gesetzesentwurf enth\u00e4lt folgende Kernelemente:</p><p>- die Einf\u00fchrung \u00fcbergeordneter Steuerungs- und Koordinationsinstrumente (nationale Ziele und bundesr\u00e4tliche Strategie);</p><p>- die Kl\u00e4rung der Aufgabenteilung von Bund und Kantonen unter Ber\u00fccksichtigung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips;</p><p>- die Verankerung von Massnahmen zur Sicherstellung der Qualit\u00e4t und zur F\u00f6rderung der Wirksamkeit von Pr\u00e4ventions-, Gesundheitsf\u00f6rderungs- und Fr\u00fcherkennungsmassnahmen;</p><p>- die Schaffung des Schweizerischen Instituts f\u00fcr Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung in Form einer dezentralen Verwaltungseinheit des Bundes als neues Kompetenzzentrum f\u00fcr Pr\u00e4vention, Gesundheitsf\u00f6rderung und Fr\u00fcherkennung; </p><p>- die Neuregelung der Rahmenbedingungen f\u00fcr die Verwendung des KVG-Pr\u00e4mienzuschlages und der Tabakpr\u00e4ventionsabgabe;</p><p>- die rechtliche Verankerung von Finanzhilfen an gemeinn\u00fctzige Organisationen und der F\u00f6rderung der Forschung sowie der Aus- und Weiterbildung;</p><p>- die Weiterentwicklung der Gesundheitsberichterstattung und die Harmonisierung der Datenerhebung.</p><p>Die Umsetzung der Vorlage erfolgt haushaltneutral. Sollte der Mittelbedarf f\u00fcr die Pr\u00e4ventionsanstrengungen auf l\u00e4ngere Sicht zunehmen, so wird dieser durch eine durch den Bundesrat festzulegende Erh\u00f6hung des aktuell bei 2.40 Franken pro Person und Jahr liegenden KVG-Pr\u00e4mienzuschlags gedeckt werden. Aus gesundheitspolitischer Sicht leistet das neue Bundesgesetz einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bev\u00f6lkerung, st\u00e4rkt dadurch den Wirtschaftsstandort Schweiz und tr\u00e4gt zur D\u00e4mpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CEg, AG) auf das Gesetz einzutreten. Sie wies darauf hin, dass f\u00fcr den Gesundheitszustand der Bev\u00f6lkerung nicht mehr ansteckende Infektionskrankheiten im Vordergrund st\u00fcnden sondern Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Osteoporose. Bei diesen Volkskrankheiten k\u00f6nne der Bund jedoch heute wegen mangelnder gesetzlicher Grundlage weder Gesundheitsziele formulieren noch nationale Pr\u00e4ventionsprogramme durchf\u00fchren. Das Gesetz wolle diese L\u00fccke schliessen und die Massnahmen zur Pr\u00e4vention, Gesundheitsf\u00f6rderung und Fr\u00fcherkennung besser steuern und koordinieren. Die Kommission schlage zudem einige \u00c4nderungen am Entwurf des Bundesrates vor, so beim Verzicht auf ein neues eigenst\u00e4ndiges Pr\u00e4ventions-Institut, beim Einbezug der Wirtschaft und bei der Plafonierung des Pr\u00e4ventionszuschlags in der Krankenkassenpr\u00e4mie. Eine Kommissionminderheit wollte nicht auf den Gesetzesentwurf eintreten. Deren Sprecher, Reto Wehrli (CEg, SZ) stellte klar, dass niemand etwas gegen Pr\u00e4vention habe. Aber brauche es denn f\u00fcr alles, auch f\u00fcr das \"im ureigensten Menscheninteresse Liegende\" ein Gesetz, so seine rhetorische Frage. Wehrli warnte vor einem leistungsstaatlichen Totalitarismus und \u00fcberfl\u00fcssiger staatlicher Erziehungsarbeit. Zudem fehle auch die verfassungsm\u00e4ssige Grundlage f\u00fcr das Gesetz. Unterst\u00fctzt wurde die Minderheit von der SVP-Fraktion. J\u00fcrg Stahl (V, ZH) warnte vor teurer B\u00fcrokratie und einer \"Pr\u00e4ventionsindustrie\". Er erinnerte an die Eigenverantwortung der B\u00fcrger und Eltern, ein Pr\u00e4ventionsgesetz brauche es nicht. Unterst\u00fctzung erhielt die Kommissionsmehrheit von den Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen. Es gehe nicht um staatliche Bevormundung, meinte Silvia Schenker (S, BS) sondern um die \"Bef\u00e4higung\" der Bev\u00f6lkerung und um einen effektiven Einsatz der Mittel. Auch die Fraktionen der FDP-Liberalen, der CVP/EVP/glp und der BDP stellten sich mehrheitlich hinter das Gesetz. Bundesrat Didier Burkhalter versicherte, dass die Vorlage keine zus\u00e4tzlichen Kosten verursache. Die Mittel seien vorhanden, sie w\u00fcrden k\u00fcnftig lediglich anders verteilt. Nach einer kontroversen Debatte folgte der Rat seiner Kommission und trat mit 102 zu 79 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung beschloss der Nationalrat, f\u00fcr die Steuerung und Koordination der Pr\u00e4vention nicht ein neues Institut, sondern die bestehende Stiftung \"Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz\" zu beauftragen. Eine links-gr\u00fcne Minderheit, die die L\u00f6sung des Bundesrates favorisierte, zog ihren Antrag zur\u00fcck, um die Vorlage nicht zu gef\u00e4hrden. Im leitenden Organ der Stiftung sollen neben Kantonsvertretern und Pr\u00e4ventionsfachleuten explizit auch Wirtschaftsvertreter Einsitz nehmen. Der Rat unterst\u00fctzte einen entsprechenden Vorschlag der Kommission. Je nach Ausgestaltung der nationalen Pr\u00e4ventionsstrategie kann der Bundesrat der Stiftung etwas mehr Geld aus den Krankenkassenpr\u00e4mien zuteilen. Derzeit sind dies Fr. 2.40 pro Versicherten und Jahr. Die Kommissionsmehrheit beantragte, den Pr\u00e4mienzuschlag auf maximal 0,1 Prozent der durchschnittlichen Jahrespr\u00e4mie zu begrenzen. Laut Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CEg, AG) w\u00e4ren dies 2010 4.21 Franken gewesen. Eine links-gr\u00fcne Kommissionsminderheit wollte dem Vorschlag des Bundesrates von 0,125 Prozent folgen. Der Rat unterst\u00fctzte den Antrag der Kommission mit 112 zu 53 Stimmen. Auf Antrag einer Minderheit Stahl beschloss der Nationalrat mit 95 zu 67 Stimmen, dass \u00fcber die Wirksamkeit der Pr\u00e4ventionsprogramme mit einem nationalen Gesundheitsbericht dem Parlament alle vier Jahre Rechenschaft gegeben wird. In der Gesamtabstimmung unterst\u00fctzte der Nationalrat den Gesetzesentwurf mit 97 zu 71 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 27.09.2012 </b></p><p><b>Gesundheit - Pr\u00e4ventionsgesetz an zwei Stimmen gescheitert </b></p><p><b>Knappes Nein zum gezielteren Einsatz der Pr\u00e4ventionsgelder </b></p><p><b>Die Schweiz erh\u00e4lt kein Pr\u00e4ventionsgesetz. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag eine Vorlage versenkt, die es dem Bund erm\u00f6glicht h\u00e4tte, Massnahmen zur Krankheitsvorsorge besser zu steuern und zu koordinieren.</b></p><p><b>F\u00fcr ein Ja zum Pr\u00e4ventionsgesetz fehlten zwei Stimmen. Der St\u00e4nderat nahm zwar mit 22 zu 19 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz zugunsten des Gesetzes an. Weil es um die Ausgabenbremse ging, h\u00e4tte jedoch die Mehrheit der 46 Ratsmitglieder zustimmen m\u00fcssen - 24 Stimmen h\u00e4tte es gebraucht.</b></p><p><b>Mit dem Entscheid des St\u00e4nderates ist das Gesetz vom Tisch. Gesundheitsminister Alain Berset rief den Rat vergeblich ein letztes Mal dazu auf, der Vorlage zuzustimmen. Der Widerstand mache ihn ratlos, hatte er bereits am Vortag gesagt.</b></p><p></p><p>Pr\u00e4vention bleibt ein Thema</p><p>Pro Jahr werde rund eine Milliarde Franken f\u00fcr Pr\u00e4vention ausgegeben, stellte Berset fest. Daran werde sich nichts \u00e4ndern, auch wenn die R\u00e4te das Gesetz ablehnten. Zudem werde Pr\u00e4vention so oder so ein Thema bleiben, denn diese sei \u00e4usserst wichtig im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten.</p><p>Auch Felix Gutzwiller (FDP/ZH) versuchte nochmals, seine Ratskolleginnen und -kollegen von der Notwendigkeit des Gesetzes zu \u00fcberzeugen. Es gehe nicht darum, mehr Geld in die Pr\u00e4vention zu investieren. Ziel sei es lediglich, die Pr\u00e4ventionsmassnahmen zu koordinieren und die Gelder gezielter einzusetzen.</p><p></p><p>Teile der Wirtschaft gegen das Gesetz</p><p>Der Widerstand in der kleinen Kammer war aber zu gross. Gegen das Gesetz mobil gemacht hatten Teile der Wirtschaft, zusammengeschlossen in einer \"Allianz f\u00fcr eine massvolle Pr\u00e4ventionspolitik\". Dieser geh\u00f6ren neben dem Gewerbeverband unter anderem GastroSuisse und die Vereinigung des Tabakwarenhandels an.</p><p>Die Gegner des Gesetzes aus den Reihen der b\u00fcrgerlichen Parteien argumentierten, der Bevormundung der B\u00fcrger durch den Staat m\u00fcsse ein Riegel geschoben werden. Sie sprachen von \"Pr\u00e4ventionsfundamentalismus\", der die Leute krank mache. Pr\u00e4vention sei wichtig, doch liege sie in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen.</p><p></p><p>Keine Bevormundung</p><p>Die Bef\u00fcrworter erwiderten, Pr\u00e4vention sei keine Bevormundung, sondern bef\u00e4hige die Menschen zu Eigenverantwortung. Das Pr\u00e4ventionsgesetz verbiete niemandem den Verzehr von Pizza, Pommes Frites oder Cr\u00e8meschnitten. Auch schreibe es niemandem vor, sich mit Walking St\u00f6cken auszur\u00fcsten.</p><p>Zu den Argumenten der Bef\u00fcrworter geh\u00f6rten die steigenden Gesundheitskosten. Mit Pr\u00e4vention k\u00f6nnten Kosten gespart werden, zeigten sie sich \u00fcberzeugt. Pr\u00e4vention sei eine Investition in die Zukunft, nach dem Motto \"besser vorsorgen als heilen\".</p><p></p><p>Von Beginn weg umstritten</p><p>Der Nationalrat sprach sich stets deutlich f\u00fcr das Gesetz aus. Im St\u00e4nderat dagegen war die Vorlage von Beginn weg umstritten. Mit Stichentscheid des Ratspr\u00e4sidenten entschied der Rat, die Beratungen \u00fcberhaupt aufzunehmen. Um dem Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen, erf\u00fcllten die Bef\u00fcrworter in der Folge zahlreiche Forderungen der Gegner.</p><p>So verzichteten sie auf das urspr\u00fcnglich geplante Pr\u00e4ventionsinstitut und senkten die Obergrenze f\u00fcr den Pr\u00e4ventionszuschlag auf den Krankenkassenpr\u00e4mien. Heute - und nach dem Nein zum Gesetz auch in Zukunft - kann der Gesundheitsminister in eigener Kompetenz entscheiden, wie hoch der Pr\u00e4ventionszuschlag ist. Das Gesetz h\u00e4tte die Obergrenze bei 0,075 Prozent der durchschnittlichen Jahrespr\u00e4mie festgesetzt.</p><p></p><p>Vergebliche Kompromisse</p><p>Am Ende n\u00fctzten alle Kompromisse nichts: Einzelne St\u00e4nder\u00e4te kippten im Verlauf der Beratungen von der Bef\u00fcrworter- auf die Gegnerseite, unter ihnen Urs Schwaller (CVP/FR). Damit obsiegten die Gegner. Zeitweise hatten 20 St\u00e4nderatsmitglieder f\u00fcr und 16 gegen das Gesetz gestimmt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348704000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756108167)\/","SubmissionDate":"\/Date(1254268800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}