{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.082","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Sportf\u00f6rderungsgesetz sowie Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 11. November 2009 zum Sportf\u00f6rderungsgesetz und zum Bundesgesetz \u00fcber die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport","InitialSituation":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von Turnen und Sport soll totalrevidiert werden. Das neue Sportf\u00f6rderungsgesetz \u00fcbernimmt die bew\u00e4hrten Prinzipien des geltenden Rechts; neu vorgesehen sind versch\u00e4rfte Strafbestimmungen gegen Doping und eine Verst\u00e4rkung der Bewegungsf\u00f6rderung bei Kindern und Jugendlichen.</p><p>Das neue Bundesgesetz \u00fcber die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport schafft die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Bearbeitung von Personendaten.</p><p>Der gesellschaftliche Nutzen von Sport und Bewegung ist politisch anerkannt und wissenschaftlich nachgewiesen. Sport vermittelt Lebensfreude und tr\u00e4gt zur Lebensqualit\u00e4t bei. Bewegung und Sport leisten wichtige Beitr\u00e4ge zur Gesundheit, ganzheitlichen Bildung, Entwicklung kognitiver F\u00e4higkeiten, sozialen Kompetenz und Integration. Sportliches Leistungsverm\u00f6gen und Bereitschaft zur Leistung sind nicht nur im Leistungssport, sondern auch im Alltag gefragte Qualit\u00e4ten. Die Schweizer Bev\u00f6lkerung betrachtet den Sport als wichtigen Lebensbereich. Rund 2 Millionen Menschen engagieren sich in 22 500 Sportvereinen. Etwa 350 000 Personen arbeiten ehrenamtlich im sportlichen Vereinsumfeld. Die Sportvereine leisten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Integration verschiedener Bev\u00f6lkerungsgruppen.</p><p>Der Staat soll sich im Sport auch in Zukunft nur subsidi\u00e4r lenkend engagieren. Die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten f\u00fcr den Sport ist und bleibt in erster Linie die Aufgabe der Sportverb\u00e4nde und der einzelnen Sportvereine. Im Vordergrund steht das private, freiwillige Engagement. Bund, Kantone oder Gemeinden werden dann t\u00e4tig, wenn die Privatinitiative nicht gen\u00fcgt oder wenn das staatliche Engagement deutliche Effizienz- und Effektivit\u00e4tsvorteile bringt. Manche \u00fcbergeordnete Aufgaben k\u00f6nnen letztlich nur vom Bund wahrgenommen werden. Vor allem erm\u00f6glicht ein aktives Engagement des Bundes eine Steuerung der Sportentwicklung hin zu einer m\u00f6glichst hohen Gesellschaftsn\u00fctzlichkeit sportlicher Aktivit\u00e4ten. Das Engagement des Bundes erfolgt dabei grunds\u00e4tzlich in Abstimmung und subsidi\u00e4r zu Massnahmen der Kantone und Gemeinden.</p><p>Gest\u00fctzt auf den verfassungsrechtlichen Auftrag \u00fcber die Sportf\u00f6rderung (Art. 68 BV) legt das neue Gesetz die Grunds\u00e4tze, Voraussetzungen und Modalit\u00e4ten der F\u00f6rderungsmassnahmen des Bundes fest. Der Entwurf \u00fcbernimmt die bew\u00e4hrten Prinzipien des geltenden Gesetzes und bringt die bestehenden F\u00f6rderungsmassnahmen in Einklang mit den Anforderungen des Legalit\u00e4tsprinzips.</p><p>Die Totalrevision orientiert sich an folgenden materiellen Zielen:</p><p>- Bewegungsmangel von Kindern: F\u00f6rderung des Sport- und Bewegungsverhaltens f\u00fcr Kinder durch Erweiterung des Programms Jugend+Sport f\u00fcr Kinder ab dem Jahr, in dem sie das f\u00fcnfte Altersjahr vollenden, um der Zunahme der motorischen Defiziten und des \u00dcbergewichts vorzubeugen.</p><p>- Sport in der Schule: Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ gen\u00fcgenden Sportunterrichts an allen Schulen. Am bestehenden Schulsportobligatorium wird in Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse der einzelnen Schulstufen und in Respektierung der kantonalen Schulhoheit festgehalten.</p><p>- Eidgen\u00f6ssische Hochschule f\u00fcr Sport Magglingen: Regelung der Stellung und Akkreditierung innerhalb der Hochschullandschaft.</p><p>- Leistungssport: Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen f\u00fcr die subsidi\u00e4re Unterst\u00fctzung des Leistungssports.</p><p>- Doping: Gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Sportwettk\u00e4mpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden k\u00f6nnen. Verankerung eines verbesserten Informationsaustausches der in die Dopingbek\u00e4mpfung involvierten Stellen. Versch\u00e4rfung der bisherigen Strafbestimmungen, um die Glaubw\u00fcrdigkeit des Sports zu erhalten.</p><p>- Finanzen: Sicherstellung einer wirksamen und effizienten Mittelverwendung in der Sport- und Bewegungsf\u00f6rderung, um den haushaltspolitischen Zielen Nachachtung zu verschaffen.</p><p>Die Rechtsgrundlagen f\u00fcr die elektronische Bearbeitung von Personendaten und den elektronischen Informationsaustausch werden in einem separaten Bundesgesetz \u00fcber die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) geschaffen. Eine detaillierte gesetzliche Regelung ist aufgrund der geltenden Datenschutzgesetzgebung notwendig.</p><p>Die Gesetzesentw\u00fcrfe enthalten mit Ausnahme der Mehrkosten aufgrund der Ausdehnung des Jugend+Sport-Alters keine Bestimmungen, die gegen\u00fcber dem bisherigen Recht zu neuen Belastungen des Bundeshaushaltes f\u00fchren k\u00f6nnen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat</b> nahm das Sportf\u00f6rderungsgesetz (Entwurf 1) mit 152 zu 2 Stimmen an und sprach sich somit \u00fcber alle Parteigrenzen hinweg f\u00fcr dieses Gesetz aus, das der F\u00f6rderung von Sport und Bewegung, namentlich bei Jugendlichen, dient. Es beinhaltet unter anderem die Senkung des Mindestalters f\u00fcr die Teilnahme am Programm \"Jugend und Sport\" auf f\u00fcnf Jahre (Art. 6). Der Antrag der Kommissionsmehrheit, die Kantone dazu zu verpflichten, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten, wurde mit 131 zu 30 Stimmen angenommen (Art. 12 Abs. 3bis). Des Weiteren wurde die Bek\u00e4mpfung des Dopings verst\u00e4rkt, insbesondere durch die Einf\u00fchrung von Strafbestimmungen f\u00fcr den Fall des gewerbsm\u00e4ssigen Handels mit Dopingmitteln oder deren Abgabe an Kinder oder Jugendliche (Art. 18 bis 24). Ebenfalls versch\u00e4rft wurden die Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch: Artikel\u00a010, wonach das Bundesamt f\u00fcr Sport Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von \"Jugend und Sport\"-Kadern zu pr\u00fcfen, wurde diskussionslos angenommen.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) (Entwurf 2) wurde ebenfalls diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm beide Gesetze ohne Gegenstimme an. Allerdings schuf er beim Sportf\u00f6rderungsgesetz (Entwurf 1) zwei gr\u00f6ssere Differenzen. So sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen dagegen aus, die Kantone zu drei Lektionen Sportunterricht pro Woche zu verpflichten. Unter Berufung auf den F\u00f6deralismus vertrat die Mehrheit der St\u00e4nderatsmitglieder die Ansicht, dass f\u00fcr die Festlegung der Stundenpl\u00e4ne allein die Kantone zust\u00e4ndig bleiben sollten.</p><p>Bei der Dopingbek\u00e4mpfung m\u00f6chte der St\u00e4nderat der Zollverwaltung zus\u00e4tzliche Kompetenzen einr\u00e4umen, indem sie erm\u00e4chtigt wird, notwendige Sachverhaltsabkl\u00e4rungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung an den Kanton erforderliche Untersuchungen durchzuf\u00fchren (Art. 19 Abs. 1bis und 2). </p><p>Das Sportf\u00f6rderungsgesetz (Entwurf 1) wurde in der Gesamtabstimmung mit 33 zu 0 Stimmen und das IBSG (Entwurf 2) diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde in der Differenzbereinigung (Entwurf 1) dar\u00fcber diskutiert, ob der Bund den Kantonen vorschreiben k\u00f6nnen soll, in der obligatorischen Schule mindestens drei Lektionen Sportunterricht anzubieten. W\u00e4hrend die Kommissionsmehrheit der Auffassung war, der Bund solle die Kantone dazu verpflichten k\u00f6nnen, pl\u00e4dierte Gabi Huber (RL, UR) im Namen der Freisinnig-Liberalen Fraktion vergeblich f\u00fcr die Version des St\u00e4nderates. Unter Berufung auf den F\u00f6deralismus sprach sie sich daf\u00fcr aus, dass es ausschliesslich Aufgabe der Kantone bleiben soll, das Schulprogramm festzulegen. Mit 115 zu 41 Stimmen folgte die grosse Kammer der Mehrheit ihrer Kommission.</p><p>Der Nationalrat f\u00fchrte zudem einen neuen Artikel\u00a014a \u00fcber die sportwissenschaftliche Forschung ein und schuf damit eine weitere Differenz zur kleinen Kammer.</p><p>Alle anderen Differenzen wurden stillschweigend bereinigt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>hielt mit 25 zu 11 Stimmen an seinem Beschluss fest, den Kantonen nicht vorzuschreiben, wie viele Lektionen Sportunterricht sie in der Pflichtschule mindestens anbieten m\u00fcssen. In Artikel\u00a014a folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und stimmte dem neuen Artikel diskussionslos zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt aus den von ihm bereits erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden mit 122 zu 26 an seinem Beschluss fest, im Gesetz drei Wochenlektionen Sportunterricht festzuschreiben. </p><p>Mit 27 zu 12 Stimmen hielt auch der <b>St\u00e4nderat</b> erneut an seiner Position fest, wonach die Festlegung der Anzahl Lektionen Sportunterricht in der Schule Aufgabe der Kantone bleiben soll.</p><p>Dieser Beschluss machte die Einberufung einer <b>Einigungskonferenz</b> erforderlich. Mit 15 zu 10 Stimmen sprach sie sich f\u00fcr die Version des Nationalrates und damit f\u00fcr mindestens drei Lektionen Sport pro Woche in der obligatorischen Schule aus.</p><p><b>National- </b>wie<b> St\u00e4nderat</b> nahmen die Fassung der Einigungskonferenz diskussionslos an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Nationalrat mit 178 zu 6 und im St\u00e4nderat mit 35 zu 0 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 189 zu 0 im Nationalrat und mit 42 zu 0 im St\u00e4nderat angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757306973)\/","SubmissionDate":"\/Date(1257897600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}