{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.085","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands. Einf\u00fchrung biometrischer Daten im Ausl\u00e4nderausweis","Description":"Botschaft vom 18. November 2009 \u00fcber die Genehmigung und Umsetzug des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft betreffend die Einf\u00fchrung biometrischer Daten im Ausl\u00e4nderausweis (Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands)","InitialSituation":"<p>Das Schweizer Volk hiess am 5. Juni 2005 an einer Volksabstimmung die Teilnahme der Schweiz an den Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin gut. Die Schweiz unterzeichnete diese Abkommen am 20. M\u00e4rz 2006. Am 12. Dezember 2008 wurden diese in Kraft gesetzt. Die Schweiz hat sich grunds\u00e4tzlich verpflichtet, auch die eventuellen Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin-Besitzstands zu \u00fcbernehmen.</p><p>Am 21. Mai 2008 wurde der Schweiz die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 notifiziert. Ziel dieser Verordnung ist die Einf\u00fchrung biometrischer Daten im seit dem 12. Dezember 2008 bestehenden einheitlichen Ausl\u00e4nderausweis. Am 18. Juni 2008 hat der Bundesrat die \u00dcbernahme der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vorbeh\u00e4ltlich der definitiven Genehmigung durch das Parlament angenommen.</p><p>A. Die Verordnung (EG) Nr. 380/2008</p><p>Die Europ\u00e4ische Union ist zur Einsch\u00e4tzung gelangt, dass der einheitlich gestaltete Aufenthaltstitel sehr hohen technischen Anforderungen gen\u00fcgen muss, insbesondere an den Schutz vor F\u00e4lschungen und Verf\u00e4lschungen. Ziel ist die Verhinderung und Bek\u00e4mpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts. Der einheitliche biometrische Aufenthaltstitel muss, auf einem Datenchip gespeichert, ein Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdruckbilder der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Die biometrischen Merkmale in den Aufenthaltstiteln werden nur verwendet, um mittels abgleichbarer Merkmale die Echtheit des Dokuments und die Identit\u00e4t der Inhaberin oder des Inhabers zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>B. Speicherung biometrischer Daten in ZEMIS</p><p>Es ist vorgesehen, die erhobenen biometrischen Daten zur Erneuerung der Ausl\u00e4nderausweise aufzubewahren, um die Arbeit der zust\u00e4ndigen Kantonsbeh\u00f6rden zu erleichtern. Dies erm\u00f6glicht es den Personen mit einem Ausweis auch, diesen zu erneuern, ohne jedes Jahr das Verfahren f\u00fcr die Erfassung biometrischer Daten erneut durchlaufen und eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr daf\u00fcr bezahlen zu m\u00fcssen. Die Aufbewahrung der biometrischen Daten im System ZEMIS erfolgt nicht haupts\u00e4chlich aus Sicherheitsgr\u00fcnden. Die technische M\u00f6glichkeit des Vergleichs der Fingerabdr\u00fccke einer Person mit den in ZEMIS gespeicherten ist nicht vorgesehen. Im Gegensatz zum biometrischen Schweizer Pass ist der Ausl\u00e4nderausweis nicht ein Identit\u00e4tsdokument, sondern eine Best\u00e4tigung f\u00fcr das Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Durch die biometrischen Merkmale k\u00f6nnen einzig die im Ausweis gespeicherten Fingerabdr\u00fccke mit jenen der Inhaberin oder des Inhabers verglichen werden.</p><p>C. Umsetzung ins Landesrecht</p><p>Im Hinblick auf die Einf\u00fchrung biometrischer Daten in den Ausl\u00e4nderausweisen m\u00fcssen das Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) sowie das Bundesgesetz \u00fcber das Informationssystem f\u00fcr den Ausl\u00e4nder- und den Asylbereich (BGIAA) angepasst werden.</p><p>D. Weitere Gesetzes\u00e4nderungen</p><p>Einige \u00c4nderungen, die am BGIAA vorgenommen werden m\u00fcssen, gr\u00fcnden nicht auf der \u00dcbernahme der Verordnung (EG) Nr. 380/2008, sondern auf der Einf\u00fchrung des zuk\u00fcnftigen Informationssystems der Empfangs- und Verfahrenszentren und der Unterk\u00fcnfte an den Flugh\u00e4fen (MIDES). Der Zweck von MIDES besteht darin, einen elektronischen Zugriff auf bestimmte Daten - insbesondere biometrische - zu gew\u00e4hren, die bei der Einreichung eines Asylgesuchs in den Empfangs- und Verfahrenszentren oder an den Flugh\u00e4fen erfasst werden. Die Revision bietet \u00fcberdies die M\u00f6glichkeit, den Zugang der berechtigten Beh\u00f6rden zur Datenbank ZEMIS besser festzulegen.</p><p>Auch am AuG m\u00fcssen einige \u00c4nderungen vorgenommen werden, die nicht mit der Verordnung (EG) Nr.380/2008 zusammenh\u00e4ngen, sondern mit Schengen. Diese \u00c4nderungen betreffen beispielsweise die Sanktionen bei einer Sorgfaltspflichtsverletzung durch die Transportunternehmen (Art. 120a Abs. 3 AuG) und die Pflicht der Luftverkehrsunternehmen, Personendaten zu \u00fcbermitteln (Art. 104 Abs. 2 AuG). (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten auf die Vorlage nicht bestritten. Einziger Streitpunkt war die Frage, ob die biometrischen Daten zentral gespeichert und aufbewahrt werden sollen. Die Mehrheit der Kommission beantragte entgegen dem Antrag des Bundesrates, auf eine zentrale Speicherung zu verzichten. Eine Kommissionsminderheit Gerhard Pfister (CEg, ZG) beantragte, der Fassung des Bundesrates zu folgen und damit die Erfassung der biometrischen Daten in einer zentrale Datenbank, dem Migrationssystem Zemis, zu erm\u00f6glichen. Die Mehrheit begr\u00fcndete ihren Antrag damit, dass die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes keine solche Speicherung verlangt und sich auch der Datenschutzbeauftragte gegen eine solche Speicherung ausgesprochen habe. F\u00fcr die Kommissionsminderheit stand bei der Begr\u00fcndung die Bek\u00e4mpfung der Missbr\u00e4uche bei ausl\u00e4ndischen Ausweisen und die Forderung der Kantone auf einen zentralen Zugriff im Vordergrund. Mit 99 zu 63 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsminderheit und damit dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung wurden beide Vorlagen mit 101 zu 59 Stimmen respektiv 103 zu 56 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war Eintreten ebenfalls unbestritten und er stimmte in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 2 respektiv 32 zu 0 Stimmen beiden Vorlagen zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 vom Nationalrat mit 117 zu 59 (54 Stimmen SVP-Fraktion) und vom St\u00e4nderat mit 42 zu 0 und der Entwurf 2 vom Nationalrat mit 107 zu 58 (56 Stimmen SVP-Fraktion) und vom St\u00e4nderat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276854855873)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756308070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}