{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090087,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090087,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.087","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands. \u00dcbernahme der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie und \u00c4nderung des AuG","Description":"Botschaft vom 18. November 2009 \u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die \u00dcbernahme der EG-R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und \u00fcber eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (Automatisierte Grenzkontrolle, Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater, Informationssystem MIDES)","InitialSituation":"<p>Die Botschaft \u00e4ussert sich zu zwei grunds\u00e4tzlich voneinander unabh\u00e4ngigen Gesetzesentw\u00fcrfen. Der umfangreichere erste Teil der Botschaft beinhaltet die Erl\u00e4uterungen zu den \u00c4nderungen im Asyl- und Ausl\u00e4ndergesetz im Rahmen der \u00dcbernahme und Umsetzung einer Schengen-Weiterentwicklung, der EG-R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie. Der zweite Teil befasst sich mit weiteren \u00c4nderungen im Ausl\u00e4ndergesetz, welche die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr das neue Informationssystems MIDES, die automatisierte Grenzkontrolle an Flugh\u00e4fen und den Einsatz von Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberatern bilden sollen.</p><p>A. Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die \u00dcbernahme der EG-R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie</p><p>Die Richtlinie 2008/115/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 \u00fcber gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur R\u00fcckf\u00fchrung illegal aufh\u00e4ltiger Drittstaatsangeh\u00f6riger (R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie) wurde am 16. Dezember 2008 vom Europ\u00e4ischen Parlament und dem Rat der Europ\u00e4ischen Union verabschiedet. Die Beratungen zu dieser Richtlinie auf europ\u00e4ischer Ebene, an denen auch die Schweiz teilnehmen konnte, dauerten rund drei Jahre. Das Hauptziel der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie besteht darin, einer wirksamen R\u00fcckkehrpolitik als notwendigem Bestandteil einer gut geregelten Migrationspolitik klare, transparente und faire Vorschriften zu Grunde zu legen. Die R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie soll innerhalb des Schengen-Raums zu einer Harmonisierung der Wegweisungsverfahren bei illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten (Drittstaaten) beitragen. Sie enth\u00e4lt namentlich einheitliche Vorschriften \u00fcber den Erlass von Wegweisungsverf\u00fcgungen, die Inhaftierung zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs, die Ausschaffung und den Erlass von Einreiseverboten. Die R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, zu deren \u00dcbernahme sich die Schweiz grunds\u00e4tzlich verpflichtet hat. Ihr steht daf\u00fcr eine Frist von maximal zwei Jahren ab dem Zeitpunkt zu, in dem die EU der Schweiz den Erlass einer Weiterentwicklung notifiziert hat, im Fall der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie bis sp\u00e4testens 12. Januar 2011. Das geltende Recht auf Bundes- und Kantonsebene entspricht weitgehend den Vorgaben der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie. </p><p>Trotzdem erfordert die Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG), im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG) sowie in den entsprechenden kantonalen Erlassen. Auf Bundesebene sind insbesondere \u00c4nderungen bei den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, der Ausschaffung und den Zwangsmassnahmen notwendig. </p><p>Die wichtigsten \u00c4nderungen betreffen folgende Punkte: Die bisherige formlose Wegweisung wird grunds\u00e4tzlich durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt (Art. 64 AuG). In gewissen F\u00e4llen muss bei rechtswidrig anwesenden Personen regelm\u00e4ssig ein Einreiseverbot verh\u00e4ngt werden (Art. 67 AuG). Eine weitere wichtige \u00c4nderung betrifft die maximale Haftdauer aller Haftarten. Diese ist aufgrund der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie von maximal 24 Monaten auf maximal 18 Monate zu beschr\u00e4nken (Art. 79 AuG).</p><p>B. \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder</p><p>Die weiteren vorgeschlagenen \u00c4nderungen im Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und im Asylgesetz stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der \u00dcbernahme der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie. Mit ihnen sollen die formellgesetzlichen Grundlagen f\u00fcr die automatisierte Grenzkontrolle an den Flugh\u00e4fen, f\u00fcr das neue Informationssystem der Empfangs- und Verfahrenszentren sowie der Unterk\u00fcnfte an den Flugh\u00e4fen (MIDES) sowie f\u00fcr den Einsatz von Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberatern geschaffen werden. Das Ziel dieser \u00c4nderungen besteht insbesondere darin, die rechtswidrigen Einreisen effizienter zu bek\u00e4mpfen; damit besteht ein gewisser sachlicher Zusammenhang mit der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie, die das Wegweisungsverfahren von rechtswidrig anwesenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern regelt. Diese Gesetzes\u00e4nderungen sollen von der laufenden Asylgesetzrevision getrennt werden, da hier eine zeitliche Dringlichkeit besteht. Sie m\u00fcssen bis sp\u00e4testens Ende 2010 in Kraft gesetzt werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war Eintreten auf beide Vorlagen nicht bestritten. In der Detailberatung wurde lediglich \u00fcber die Frage der aufschiebenden Wirkung f\u00fcr das Beschwerdeverfahren diskutiert. Die Mehrheit der Kommission beantragte dem Antrag des Bundesrates zu folgen, wonach das Beschwerdeverfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Kommissionsminderheit Claude H\u00eache (S, JU) beantragte die aufschiebende Wirkung mit der Begr\u00fcndung, es k\u00f6nnte sonst die Situation eintreten, dass eine Person bereits ausgewiesen ist und kurz darauf die Beschwerde trotzdem angenommen wird. Mit 16 zu 11 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und damit dem Bundesrat und stimmte in der Gesamtabstimmung beiden Vorlagen einstimmig zu.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf beide Vorlagen nicht bestritten. In der Detailberatung war die Herabsetzung der Haftdauer von maximal 24 Monaten auf maximal 18 Monaten umstritten. Die Mehrheit der Kommission und mit ihr die Mehrheit der b\u00fcrgerlichen Fraktionen wollten die Dauer auf 24 Monaten belassen und in diesem Punkt das Schengen-Recht nicht \u00fcbernehmen. Es gebe keinen Grund, eine Bestimmung zu \u00e4ndern, die in einer Volksabstimmung angenommen worden sei und erst seit 2007 gelte. Der Bundesrat solle sich im Schengen-Ausschuss daf\u00fcr engagieren, dass die maximale Ausschaffungsdauer auf 24 Monate angehoben wird. Eine Minderheit Andy Tsch\u00fcmperlin (S, SZ) beantragte dem Beschluss des St\u00e4nderates und des Bundesrates zu folgen. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass die EU-Kommission urspr\u00fcnglich eine H\u00f6chstdauer von sechs Monaten vorgesehen habe. Nach drei Jahren z\u00e4her Verhandlungen habe man sich auf 18 Monaten geeinigt. Mit 92 zu 51 Stimmen lehnte der Rat aber die Senkung der maximalen Haftdauer ab. Weiter hat der Nationalrat die Vorlage dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts angepasst, dass Asylsuchende nach einem Nichteintretensentscheid nicht mehr sofort in einen Dublin-Staat zur\u00fcckgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. In der Gesamtabstimmung wurden die Vorlagen mit 134 zu 18 respektiv 107 zu 49 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt bei der Herabsetzung der Haftdauer auf 18 Monaten an seinem Entschluss fest und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Bei der zweiten Differenz, der Frage der R\u00fcckf\u00fchrung in einen Dublin-Staat beim Nichteintretensentscheid, schloss sich der Rat mit 24 zu 11 Stimmen dem Nationalrat an.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> gab bei der verbleibenden Differenz, der K\u00fcrzung der Haftdauer auf 18 Monate, seinen Widerstand gegen diese Anpassung an das Schengen-Recht auf. Mit 106 zu 61 Stimmen folgte er der Mehrheit der Kommission, welche die Zustimmung zum St\u00e4nderat beantragt hatte. Einzig die SVP-Fraktion wollte an der Differenz festhalten.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der St\u00e4nderat die beiden Bundesbeschl\u00fcsse mit 42 zu 0 Stimmen an. Der Nationalrat nahm den ersten Bundesbeschluss mit 123 zu 61 Stimmen (59 Stimmen SVP-Fraktion) und den zweiten Bundesbschluss mit 121 zu 61 Stimmen (59Stimmen SVP-Fraktion) an. </b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276855732587)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756711360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}