{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090090,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090090,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.090","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft","Description":"Botschaft vom 27. November 2009 \u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber Zollerleichterungen und Zollsicherheit","InitialSituation":"<p>Das am 25. Juni 2009 unterzeichnete neue Abkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt das G\u00fcterverkehrsabkommen von 1990. Im Verkehr zwischen der EG und der Schweiz entf\u00e4llt die von der EG neu eingef\u00fchrte Vorabanmeldepflicht. Im Warenverkehr mit Nicht-EG-Staaten hat sich die Schweiz verpflichtet, gleichwertige Sicherheitsmassnahmen einzuf\u00fchren.</p><p>Die Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 in New York und in Washington, D.C. haben zu einer Einschr\u00e4nkung des freien Warenverkehrs zwischen den USA und anderen Staaten gef\u00fchrt. Dies veranlasste die Europ\u00e4ische Kommission, den Zollkodex der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften mit einem neuen Abschnitt \u00fcber Massnahmen der Zollverwaltungen zur Sicherung der Warenhandelsketten zu erg\u00e4nzen (sog. \"Security Amendment\"). Ab dem 1. Januar 2011 sind alle Wareneinfuhren in die EG und alle Warenausfuhren aus der EG grunds\u00e4tzlich der Vorabanmeldepflicht unterstellt. Diese Pflicht hat unter dem Schlagwort \"24-Stunden-Regel\" Eingang in die Tagesdiskussion gefunden. Die neuen Massnahmen w\u00fcrden sich ohne vertragliche Regelung negativ auf den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG auswirken, da sie die Zollabfertigung verlangsamen, die Anzahl nutzbarer Zollstellen einschr\u00e4nken und dadurch Staus und Umwegverkehr vermehren w\u00fcrden. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2007 dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD), dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ein Verhandlungsmandat erteilt. Das Abkommen vom 21. November 1990 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Wirtschaftsgemeinschaft \u00fcber die Erleichterung der Kontrollen und Formalit\u00e4ten im G\u00fcterverkehr sollte demnach in Bezug auf die zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen erweitert werden. Mit dem Ziel, Klarheit und Rechtssicherheit zu verbessern, wurde dieses in ein neues Abkommen umgegossen, das jenes von 1990 aufhebt und ersetzt. Die Vertragsparteien haben das Abkommen am 25. Juni 2009 in Br\u00fcssel unterzeichnet. Das Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG auch nach Einf\u00fchrung der EG-Sicherheitsvorschriften keine Vorabanmeldung geben wird. Dies wird durch die anerkannte Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards beider Vertragspartner erm\u00f6glicht. Dagegen soll aber der Warenverkehr zwischen der Schweiz und Nicht-EG-Staaten den neuen Sicherheitsvorschriften der EG unterstellt werden. Dies bedeutet konkret, dass die schweizerischen Beh\u00f6rden f\u00fcr Sendungen im direkten Importverkehr aus sowie f\u00fcr Exportsendungen nach Nicht-EG-Staaten eine Vorabanmeldung von Sicherheitsdaten verlangen und gest\u00fctzt darauf eine Risikoanalyse durchf\u00fchren werden. </p><p>Um das gleichwertige Sicherheitsniveau zwischen der Schweiz und der EG aufrechtzuerhalten, m\u00fcssen die Schweiz und die EG die Regeln gleich interpretieren und die entsprechenden Rechtsentwicklungen in der EG zeitgleich \u00fcbernehmen. Dabei sind die internen verfassungsm\u00e4ssigen Verfahren in beiden Parteien einzuhalten. Es wurde vereinbart, dass Schweizer Expertinnen und Experten bereits in der Phase der Ausarbeitung von neuen Regeln, die den Sachbereich des Abkommens betreffen, einbezogen werden. Ist die Gleichwertigkeit der zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen nicht mehr gew\u00e4hrleistet, so besteht die M\u00f6glichkeit, Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Mit dem Einverst\u00e4ndnis beider Vertragsparteien kann im Streitfall ein Schiedsgericht angerufen werden, das die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der getroffenen Ausgleichsmassnahme abschliessend beurteilt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Diese Vorlage war in beiden R\u00e4ten nicht bestritten. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Nationalrat mit 191 zu 2 und vom St\u00e4nderat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276854975330)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756859863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1259280000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}