{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090096,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090096,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.096","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust. Genehmigung","Description":"Botschaft vom 4. Dezember 2009 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust","InitialSituation":"<p>Das Abkommen, das den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten mit der Botschaft zur Genehmigung unterbreitet wird, institutionalisiert die Zusammenarbeit mit Eurojust, der Einheit f\u00fcr justizielle Zusammenarbeit der Europ\u00e4ischen Union. Ziel der Kooperation ist die verst\u00e4rkte Bek\u00e4mpfung schwerer internationaler Kriminalit\u00e4t wie Terrorismus, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug oder Geldw\u00e4scherei.</p><p>Die Schweiz hat bereits anl\u00e4sslich der Verhandlungen \u00fcber die Bilateralen II ihr Interesse an einer institutionalisierten Zusammenarbeit mit Eurojust bekundet und dies schriftlich festgehalten in der Vereinbarten Niederschrift zu den Verhandlungen \u00fcber den Schengener Assoziierungsvertrag und in der Schlussakte zum Betrugsbek\u00e4mpfungsabkommen. Schon heute arbeitet die Schweiz im Justiz- und Strafverfolgungsbereich eng mit den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union zusammen. Optimierungsm\u00f6glichkeiten bestehen aber etwa im Bereich der Koordination. Gerade f\u00fcr die erfolgreiche Bek\u00e4mpfung der schweren Kriminalit\u00e4t, bei der vermehrt ein organisiertes und sich \u00fcber mehrere Staaten erstreckendes Vorgehen festzustellen ist, ist eine verst\u00e4rkte Koordination und Kooperation der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in den betroffenen L\u00e4ndern erforderlich.</p><p>Derartige koordinierende und unterst\u00fctzende Aufgaben \u00fcbernimmt Eurojust, eine von der Europ\u00e4ischen Union geschaffene Einrichtung mit dem Ziel, die schwere Kriminalit\u00e4t auf justizieller Ebene verst\u00e4rkt zu bek\u00e4mpfen. Eurojust soll die Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen einzelstaatlichen Beh\u00f6rden verbessern, vor allem durch die Erleichterung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. </p><p>Durch das Abkommen mit Eurojust kann die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Strafrechtshilfe im Interesse einer effizienten Verbrechensbek\u00e4mpfung weiter optimiert werden. </p><p>Einzelfallweise findet im Rahmen des nach schweizerischem Recht Zul\u00e4ssigen bereits heute eine Kooperation zwischen der Schweiz und Eurojust statt. Im Interesse der Transparenz und der Rechtssicherheit dr\u00e4ngte sich aber die Aushandlung eines Instruments auf, das die Zusammenarbeit institutionalisiert und den Rahmen und die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Kooperation vertraglich festlegt. </p><p>Mit dem polizeilichen Gegenst\u00fcck zu Eurojust, dem Europ\u00e4ischen Polizeiamt Europol, hat die Schweiz bereits einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser ist seit M\u00e4rz 2006 in Kraft.</p><p>Das Abkommen schafft eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Eurojust. Es sieht den Austausch von Informationen vor und regelt in diesem Zusammenhang auch den Schutz der \u00fcbermittelten Daten sowie Haftungsfragen. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz wird als Schweizer Kontaktstelle f\u00fcr Eurojust bezeichnet. Die zust\u00e4ndigen schweizerischen Beh\u00f6rden erhalten die M\u00f6glichkeit, an operativen und strategischen Sitzungen, die von Eurojust organisiert werden, teilzunehmen oder selber um Einberufung solcher Sitzungen zu ersuchen. Das Abkommen enth\u00e4lt ausserdem die rechtliche Grundlage f\u00fcr eine allf\u00e4llige sp\u00e4tere Entsendung eines Schweizer Verbindungsbeamten zu Eurojust. </p><p>Das Abkommen gibt die Leitlinien f\u00fcr die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Eurojust vor (Prinzip der Kooperation, sachlicher Anwendungsbereich, zust\u00e4ndige Beh\u00f6rden, Informationskan\u00e4le, Schutz der \u00fcbermittelten Daten, Haftung). </p><p>Bez\u00fcglich Umfang und Modalit\u00e4ten der Kooperation im konkreten Einzelfall, wie etwa die Voraussetzungen f\u00fcr die \u00dcbermittlung von Informationen oder Verweigerungsgr\u00fcnde, wird demgegen\u00fcber auf die diesbez\u00fcglichen spezifischen Rechtsvorschriften der betroffenen Staaten verwiesen. Das geltende Rechtshilferecht der Schweiz wird vom Abkommen somit nicht tangiert. Explizit vorbehalten sind auch die Bestimmungen bilateraler oder multilateraler Abkommen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen der Schweiz und der EU bzw. deren Mitgliedstaaten. Das Abkommen schafft demnach keine neuen, mit dem schweizerischen Recht nicht vereinbaren Zusammenarbeitsverpflichtungen.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war Eintreten auf die Vorlage nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Pirmin Schwander (V, SZ) auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Minderheit bef\u00fcrchtete eine unkontrollierte Ausbreitung der ausgetauschten Informationen und eine Verschlechterung des Datenschutzes. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit hielten aber fest, dass der Datenschutz garantiert sei. Die Bestimmungen des Datenschutzes innerhalb der Europ\u00e4ischen Union seien generell restriktiver als in der Schweiz, weshalb die Europ\u00e4ische Union auch entsprechende Anpassungen des Datenschutzes der Schweiz verlangte. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga legte dar, dass der Vertrag f\u00fcr die Schweiz ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die schwere internationale Kriminalit\u00e4t sei. Er stelle einen weiteren Baustein dar, die Sicherheitsinteressen der Schweiz durch internationale Zusammenarbeit zu wahren. In Bezug auf den Datenschutz w\u00fcrden weiterhin die Schweizerischen Rechtsvorgaben gelten. Mit 115 zu 50 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und in der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 114 zu 51 Stimmen angenommen. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmten der St\u00e4nderat dem Bundesbeschluss mit 44 zu 0 und der Nationalrat mit 130 zu 58 Stimmen (58 Stimmen SVP-Fraktion) zu.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|10|12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756844557)\/","SubmissionDate":"\/Date(1259884800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Europapolitik|Recht Allgemein"}}