{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090097,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090097,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.097","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Seearbeits\u00fcbereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt","Description":"Botschaft vom 27. November 2009 zum Seearbeits\u00fcbereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt","InitialSituation":"<p>Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), welche die federf\u00fchrende Organisation in der Ausarbeitung des Seearbeits\u00fcbereinkommens war, ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie verf\u00fcgt \u00fcber eine dreigliedrige Struktur, die im UN-System einzigartig ist: Die 182 Mitgliedsstaaten sind durch Vertreterinnen und Vertreter sowohl von Regierungen als auch von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in den Organen der IAO vertreten. Schwerpunkte der Arbeit der IAO sind die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenw\u00fcrdiger Arbeit als einer zentralen Voraussetzung f\u00fcr die Armutsbek\u00e4mpfung.</p><p>In Anbetracht der globalen Natur der Seeschifffahrtsindustrie bed\u00fcrfen die Seeleute eines besonderen Schutzes. Die bis dato bereits zahlreich bestehenden maritimen Abkommen der IAO \u00fcber die Regelung der Arbeitsbedingungen der Seeleute sind aus verschiedenen Gr\u00fcnden unbefriedigend. Einerseits sind die 40 maritimen \u00dcbereinkommen und 29 Empfehlungen nicht mehr zeitgem\u00e4ss und andererseits enthalten sie detaillierte unflexible Vorschriften, was dazu f\u00fchrte, dass eine Vielzahl von Staaten eine Ratifikation ablehnte. Aus diesen Gr\u00fcnden bestand das Bed\u00fcrfnis, ein einziges, in sich geschlossenes Vertragswerk zu schaffen, das soweit wie m\u00f6glich alle aktuellen Normen der bestehenden internationalen Seearbeits\u00fcbereinkommen und -empfehlungen sowie die grundlegenden, in anderen internationalen Arbeits\u00fcbereinkommen enthaltenen Prinzipien, umfasst. Durch das Inkrafttreten des Seearbeits\u00fcbereinkommens werden die entsprechenden \u00dcbereinkommen der IAO fortlaufend abgeschafft. Das Seearbeits\u00fcbereinkommen stellt eine St\u00e4rkung der Arbeitnehmerrechte f\u00fcr 1,2 Millionen Seeleute dar; es legt weltweite Mindeststandards fest. Das \u00dcbereinkommen umfasst eine verbindliche Definition des Mindestalters und der Seediensttauglichkeit von Seeleuten sowie einheitliche Standards f\u00fcr ihre Ausbildung und Bef\u00e4higung. Es werden faire Besch\u00e4ftigungsbedingungen f\u00fcr die Seeleute, die Heuer, die Arbeits- und Ruhezeiten, den Urlaubsanspruch und auch die erforderliche Besatzungsst\u00e4rke der Schiffe verbindlich festgelegt. Weiter schreibt das \u00dcbereinkommen vor, dass die Schiffe als Arbeits- und Lebensraum der Seeleute bestimmten Mindestanforderungen in Bezug auf Verpflegung, Unterkunft und Freizeiteinrichtungen gen\u00fcgen m\u00fcssen. Zus\u00e4tzlich stellt es sicher, dass auf den Schiffen ein Mindestmass an Gesundheitsschutz und an medizinischer und sozialer Betreuung der Seeleute angeboten wird. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich ausserdem zu Massnahmen, die allen Seeleuten Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit gew\u00e4hren. Die Staaten, die das \u00dcbereinkommen ratifizieren, verpflichten sich damit, die Einhaltung der Seearbeitsvorschriften auf den Schiffen unter ihrer Flagge zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu bescheinigen. </p><p>Ungew\u00f6hnlich sind die Kontrollm\u00f6glichkeiten Dritter auf Einhaltung der verbindlichen Bedingungen des Seearbeits\u00fcbereinkommens. Die Regelungen des \u00dcbereinkommens sollen im Rahmen von Hafenstaatskontrollen auch auf Schiffen von Drittstaaten angewandt werden, die das \u00dcbereinkommen nicht ratifiziert haben. Jedes ausl\u00e4ndische Schiff, das den Hafen eines Staates anl\u00e4uft, der das \u00dcbereinkommen ratifiziert hat, wird somit an den Anforderungen des \u00dcbereinkommens gemessen werden. Damit wurde ein globaler Pr\u00fcfungsmassstab festgelegt, der verhindert, dass sich \"Billigflaggenschiffe\" (flag of convenience) durch Unterschreitung internationaler Mindeststandards bei der Schiffsicherheit, bei den Arbeitsbedingungen und bei der sozialen Sicherung Wettbewerbsvorteile verschaffen k\u00f6nnen. </p><p>Mit der Ratifikation des Seearbeits\u00fcbereinkommens st\u00fctzt die Schweiz ihre Wirtschaft, erm\u00f6glicht den freien Fluss von Import- und Exportg\u00fctern und sichert die wirtschaftliche Landesversorgung auch in Krisenzeiten. Schiffe unter der Flagge eines Nichtmitglieds des \u00dcbereinkommens w\u00fcrden in den H\u00e4fen nicht bef\u00f6rderlich behandelt, was bei der L\u00f6schung und beim Laden der Fracht zu Verz\u00f6gerungen und damit zu Einbussen f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>Mit einer Ratifizierung des Seearbeits\u00fcbereinkommens unterstreicht auch die Schweiz ihr Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen f\u00fcr Arbeitnehmer und -geber.</p><p>Beide Sozialpartner haben in enger Zusammenarbeit an der Ausarbeitung vorliegender Botschaft mitgewirkt. Inhaltlich ist sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite einverstanden, was die politische Akzeptanz des \u00dcbereinkommens erh\u00f6ht. Zus\u00e4tzlich bedeutet die Ratifikation eine St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit hiesiger Reedereien, da das Abkommen unfairen Arbeitsbedingungen und damit einem Wettbewerb auf Kosten der Anstellungsbedingungen bei Seeleuten effektiv einen Riegel vorschiebt. Schiffe, die unter Schweizer Flagge fahren, m\u00fcssen sich an das Bundesgesetz vom 23. September 1953 \u00fcber die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (SSG) sowie an die Seeschifffahrtsverordnung vom 20. November 1956 halten, die der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer auf Schweizer Seeschiffen im internationalen Vergleich gute Bedingungen garantieren. Aus diesem Grund sind im Landesrecht nur wenige Anpassungen vorzunehmen. Aus der Ratifikation des Seearbeits\u00fcbereinkommens erwachsen der Schweiz keine Nachteile. </p><p>Das Seearbeits\u00fcbereinkommen wurde kurz im Bericht vom 30. Mai 2008 (08.048) \u00fcber die anl\u00e4sslich der 94., 95. und 96. Session der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Instrumente vorgestellt und es wurde die Absicht angek\u00fcndigt, das \u00dcbereinkommen m\u00f6glichst zeitnahe zu ratifizieren. Die vorliegende Botschaft wurde der Dreigliedrigen Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Angelegenheiten der IAO, einer extraparlamentarischen konsultativen Kommission, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung und der schweizerischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nde zusammensetzt, vorgelegt. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und ihn genehmigt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 0 Stimmen an. In Artikel\u00a059 Absatz\u00a03 pr\u00e4zisierte er die Vorlage des Bundesrates dahingehend, dass das Konsulat auf Begehren des Kapit\u00e4ns oder - und nicht sowie - der betroffenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation Rechtshilfe anfordern kann.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten unbestritten. Die Kommissionsminderheit Marcel Scherer (V, ZG) beantragte jedoch, die Behandlung des Gesch\u00e4fts um ein Jahr zu verschieben, da bisher erst zehn L\u00e4nder das \u00dcbereinkommen unterzeichnet h\u00e4tten und es somit keinen Grund zur Eile gebe. Dieser Antrag wurde allerdings mit 107 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die grosse Kammer nahm den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 111 zu 50 Stimmen bei 1 Enthaltung an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahmen der St\u00e4nderat und der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 42 zu 0 bzw. mit 141 zu 50 Stimmen an.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285925181203)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779237277523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1259280000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}