{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090400,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090400,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.400","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Krankenversicherung. \u00dcbergangsl\u00f6sung zum Zulassungsstopp f\u00fcr Leistungserbringer","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 24. M\u00e4rz 2000 verabschiedete das Parlament Artikel\u00a055a des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Die Bestimmung erteilte dem Bundesrat die Kompetenz, im ambulanten Bereich die Zulassung bestimmter Leistungserbringer zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung w\u00e4hrend eines auf drei Jahre befristeten Zeitraums einem Bedarfsnachweis zu unterstellen. Das Parlament verl\u00e4ngerte die Massnahme am 8. Oktober 2004 ein erstes und am 13. Juni 2008 in Form der bedarfsabh\u00e4ngigen Zulassung ein zweites Mal bis 31. Dezember 2009. Die Verl\u00e4ngerungen sollten eine nahtlose Abl\u00f6sung der Massnahme durch eine definitive Nachfolgeregelung erm\u00f6glichen, welche aktuell im Rahmen der Vorlagen Vertragsfreiheit (04.032), Managed Care (04.062) und Kostenbeteiligung (04.034) im Parlament beraten wird. Da die Beratungen mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet, reicht die Zeit f\u00fcr die Verabschiedung der Vorlagen in den R\u00e4ten und eine allf\u00e4llige Umsetzung durch den Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 nicht aus. Deshalb beantragt die nationalr\u00e4tliche Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit eine \u00dcbergangsl\u00f6sung, die bis 31. Dezember 2011 gilt. Die neue Regelung beschr\u00e4nkt den Geltungsbereich der bedarfsabh\u00e4ngigen Zulassung auf Spezial\u00e4rztinnen und -\u00e4rzte sowie auf Apothekerinnen und Apotheker und erfasst auch die T\u00e4tigkeit der in Einrichtungen nach Artikel\u00a036a KVG oder im ambulanten Bereich von Spit\u00e4lern nach Artikel\u00a039 KVG t\u00e4tigen Spezial\u00e4rztinnen und -\u00e4rzte. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf die Vorlage umstritten. Kommissionssprecherin Ruth Humbel N\u00e4f (CEg, AG) r\u00e4umte ein, dass die nochmalige Verl\u00e4ngerung der Zulassungsbeschr\u00e4nkung wohl niemanden zu begeistern verm\u00f6ge. Eine Beschr\u00e4nkung der Arztpraxen bleibe aber n\u00f6tig, weil jede neue Arztpraxis sch\u00e4tzungsweise j\u00e4hrlich 500 000 Franken Gesundheitskosten verursache. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Haus\u00e4rzte per Ende 2009 nicht mehr unter den Zulassungsstopp fallen. Die Verl\u00e4ngerung bis Ende 2011 gilt f\u00fcr Spezialisten und neu im ambulanten Bereich von Spit\u00e4lern t\u00e4tige \u00c4rztinnen und \u00c4rzte. Zudem soll im Gesetz explizit festgehalten werden, dass die Kantone eine Praxisbewilligung an Bedingungen kn\u00fcpfen k\u00f6nnen. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Marcel Scherer (V, ZG), nicht auf die Vorlage einzutreten. Er warb f\u00fcr mehr Wettbewerb und eine wirtschaftlich orientierte medizinische Versorgung. Gleichzeitig mit dem \u00c4rztestopp m\u00fcsse allerdings auch der Kontrahierungszwang aufgehoben werden. Bundesrat Pascal Couchepin unterst\u00fctzte die von der Kommission vorgeschlagene \u00dcbergangsl\u00f6sung. Er widersprach zudem der Behauptung, es gebe in der Schweiz eine \u00c4rzteknappheit. Es g\u00e4be im Gegenteil zuviele \u00c4rzte, so Couchepin. Diese seien aber regional schlecht verteilt und das Verh\u00e4ltnis zwischen Haus\u00e4rzten und Spezialisten stimme nicht. Der Nationalrat stimmte mit 81 zu 65 Stimmen f\u00fcr Eintreten auf die Vorlage. Der Rat \u00fcbernahm im Weiteren einen pr\u00e4zisierenden Antrag von Ignazio Cassis (RL, TI), der verhindert, dass Fach\u00e4rzte mit dem Gebrauch des Weiterbildungstitels \"praktischer Arzt\" den Zulassungsstopp umgehen k\u00f6nnen. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 95 zu 55 Stimmen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> empfahl Alex Kuprecht (V, SZ) namens der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Vorschlag des Nationalrates. Die vorgeschlagene \u00dcbergangsl\u00f6sung, welche von der Kommission mehrheitlich und ohne Begeisterung unterst\u00fctzt wurde, schaffe die M\u00f6glichkeit, in den n\u00e4chsten zwei Jahren im Rahmen der Vertragsfreiheit und des Managed Care eine definitive L\u00f6sung zu finden. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Philipp St\u00e4helin (CEg, TG), wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Der Minderheitensprecher monierte, dass die sogenannte \u00dcbergangsl\u00f6sung nun bald zehn Jahre dauere und kaum Positives gebracht habe. Der Zulassungsstopp habe zusammen mit dem Numerus clausus f\u00fcr Medizinstudenten hingegen dazu gef\u00fchrt, dass sich nun eine Verknappung an praktizierenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten abzeichne. Der Rat trat mit 25 gegen 9 Stimmen auf die Vorlage ein und stimmte ihr ohne weitere Debatte mit 23 zu 8 Stimmen zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 107 zu 74 und im St\u00e4nderat mit 37 zu 5 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Art. 55a KVG</p><p>Einschr\u00e4nkung der Zulassung zur T\u00e4tigkeit zulasten der Krankenversicherung</p><p>Abs. 1</p><p>Der Bundesrat kann die Zulassung von Spezial\u00e4rzten zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach den Artikeln 36 bis 48 f\u00fcr eine befristete Zeit vom Bed\u00fcrfnis abh\u00e4ngig machen.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Kantone sowie die Verb\u00e4nde der Leistungserbringer und der Versicherer sind vorher anzuh\u00f6ren.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Kantone bestimmen die Spezial\u00e4rzte nach Absatz\u00a01.</p><p>Abs. 4</p><p>Eine erteilte Zulassung verf\u00e4llt, wenn nicht innert bestimmter Frist von ihr Gebrauch gemacht wird. Der Bundesrat legt die Bedingungen fest.</p><p>\u00dcbergangsbestimmung</p><p>Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bestehenden Zulassungen bleiben bestehen.</p><p>Ziff. II</p><p>Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2011.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244803173997)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754668567)\/","SubmissionDate":"\/Date(1232064000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}