{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090425,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090425,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.425","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Artikel 64a KVG und unbezahlte Pr\u00e4mien","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 18. M\u00e4rz 2005 verabschiedete das Parlament Artikel\u00a064a des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), der am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist. Mit dieser Bestimmung sollen die Folgen der Nichtbezahlung f\u00e4lliger Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Krankenversicherer werden insbesondere dazu erm\u00e4chtigt, die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Leistungen aufzuschieben, sobald im Betreibungsverfahren ein Fortsetzungsbegehren gestellt worden ist. Da bei der Anwendung von Artikel\u00a064aKVG sowohl f\u00fcr die Kantone als auch f\u00fcr die Krankenversicherer gewisse Schwierigkeiten auftraten, versuchte der Bundesrat, die Vollzugsprobleme auf Verordnungsstufe zu l\u00f6sen: Er nahm in die Verordnung vom 27. Juni 1995 \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) eine am 1. August 2007 in Kraft getretene Regelung auf, nach welcher die Kantone mit den Krankenversicherern Vereinbarungen abschliessen k\u00f6nnen, damit die Versicherer auf die Sistierung der Kosten\u00fcbernahme verzichten. Obwohl diese \u00c4nderung der KVV eine wesentliche Verbesserung bedeutete, liessen sich nicht alle Vollzugsprobleme regeln. Eine Revision von Artikel\u00a064a KVG stellte sich als notwendig heraus. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone (Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren; GDK) und der Krankenversicherer (sant\u00e9suisse) begannen in der Folge mit der Ausarbeitung eines gemeinsamen Vorschlages zur Revision von Artikel\u00a064a KVG. Nachdem sich die Besprechungen hingezogen hatten, beschloss die GDK, die Verhandlungen im Februar 2009 abzubrechen. Auf Veranlassung des Vorstehers des Eidgen\u00f6ssischen Departements des Innern (EDI) wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und der Versicherer dazu eingeladen, wieder an den Gespr\u00e4chstisch zur\u00fcckzukehren. Schliesslich konnte ein vom EDI und der GDK erarbeiteter Revisionsentwurf, versehen mit Anmerkungen von sant\u00e9suisse, der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) unterbreitet werden.</p><p>Am 25. M\u00e4rz 2009 beschloss die SGK-N einstimmig, eine Kommissionsinitiative einzureichen, welcher die st\u00e4nder\u00e4tliche Schwesterkommission am 11. Mai 2009 ohne Gegenstimme zustimmte. Die Vorlage sieht im Wesentlichen vor, dass die Kantone 85 Prozent der Forderungen \u00fcbernehmen, f\u00fcr welche ein Verlustschein ausgestellt wurde, und die Pr\u00e4mienverbilligungen direkt an die Versicherer ausrichten. </p><p>Gleichzeitig stellte sich die Frage, wie mit denjenigen Versicherten verfahren wird, die zwar zahlungsf\u00e4hig aber zahlungsunwillig sind. Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass sie unter dem Druck des Betreibungsverfahrens fr\u00fcher oder sp\u00e4ter ihren finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber den Versicherern nachkommen, da in diesen F\u00e4llen keine Aussicht auf einen Verlustschein besteht. Die Kommission sieht davon ab, f\u00fcr diese Personen eine Spezialregelung im Rahmen dieser Vorlage einzuf\u00fchren. Sie gab allerdings einer von Nationalrat Toni Bortoluzzi am 16. M\u00e4rz 2009 eingereichten parlamentarischen Initiative \"Eigenverantwortung statt Vollkasko bei s\u00e4umigen Krankenkassenpr\u00e4mienzahlern\" (09.406 n) Folge, welche die Einf\u00fchrung des so genannten Thurgauer Modells verlangt, um diese Fragestellung auf einer getrennten Schiene weiter zu bearbeiten.</p><p>Um k\u00fcnftig zu verhindern, dass diejenigen Versicherten, denen die Pr\u00e4mienverbilligung direkt ausgerichtet wird, diese Gelder f\u00fcr andere Zwecke einsetzen, sollen mit einer Revision von Artikel\u00a065 KVG alle Kantone verpflichtet werden, die Pr\u00e4mienverbilligungen direkt an die Versicherer auszurichten. Bisher kennen 13 Kantone diese Praxis. Diese \u00c4nderung steht auch im Einklang mit der von der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit eingereichten Motion \"Auszahlung der Pr\u00e4mienverbilligung\" (07.3275 s), welche vom St\u00e4nderat am 13. Juni 2007 und vom Nationalrat am 4. Dezember 2007 angenommen wurde. </p><p>Am 28. August 2009 hiess die SGK-N den Bericht und Erlassentwurf mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. (Quelle: Bericht der <a href=\"http://www.pd.admin.ch/afs/data/d/komm/d_komm_10.htm\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates</a> und Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Die Fraktionen waren sich einig, dass das Problem der Nichtbezahlung von Krankenkassenpr\u00e4mien und der Sistierung von Leistungen gel\u00f6st werden muss. Demnach sollen die Kantone 85 Prozent der Forderungen \u00fcbernehmen, f\u00fcr die ein Verlustschein ausgestellt wurde. Der Bundesrat unterst\u00fctzte die Fassung der Kommission. Es lagen zwei Einzelantr\u00e4ge vor. Pierre Triponez (RL, BE) verlangte, dass die Versicherer die im Nachhinein bei den Versicherten eingetriebenen Schulden vollst\u00e4ndig f\u00fcr sich behalten k\u00f6nnen. Damit entst\u00fcnde der n\u00f6tige Anreiz f\u00fcr die Kassen, ausstehende Gelder noch hereinzuholen. Die Kommission beantragte, dass von diesen geschuldeten Betr\u00e4gen, die der Versicherte vollst\u00e4ndig oder teilweise begleicht, 50 Prozent an den Kanton \u00fcberwiesen werden. Der Antrag Triponez obsiegte mit 101 zu 69 Stimmen. Toni Bortoluzzi (V, ZH) schlug vor, dass die Kantone Listen erstellen k\u00f6nnen von Personen, die trotz Mahnung und Betreibung ihre Pr\u00e4mien nicht bezahlen. Diese Listen sind nur den Leistungserbringern, den Gemeinden und dem Kanton zug\u00e4nglich. Den Versicherern wird gleichzeitig ein Leistungsaufschub erlaubt. Der Antragsteller verwies auf den Kanton Thurgau, der diese Massnahme mit Erfolg praktiziere. Dem widersprach der Kommissionssprecher St\u00e9phane Rossini (S, VS). Ein von der Verwaltung erstellter Bericht zeige durchaus Probleme mit diesem Modell auf, etwa im Bereich der Definition des medizinischen Notfalls und des Datenschutzes. Zudem sei es den Kantonen freigestellt, auch mit dem ausgehandelten Kommissionsvorschlag entsprechende Modelle einzuf\u00fchren. Der Nationalrat folgte dem Antrag Bortoluzzi mit 109 zu 58 Stimmen. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 165 zu 1 Stimmen. </p><p>Auch der <b>St\u00e4nderat</b> trat ohne Gegenantrag auf das Gesch\u00e4ft ein. Beim Mahnverfahren schlug die Kommission ein strafferes Verfahren vor, was mit 21 zu 8 Stimmen vom Rat best\u00e4tigt wurde. Stillschweigend folgte der St\u00e4nderat dem Antrag seiner Kommission, wonach von den nachtr\u00e4glich beim Versicherten eingetriebenen Geldern die Kassen 50 Prozent an den Kanton zur\u00fcckzuzahlen haben, so wie es die urspr\u00fcngliche Fassung der Nationalratskommission vorsah. Beim Thema Leistungsaufschub unterst\u00fctzte die Kommission wie der Nationalrat die Thurgauer Praxis. Allerdings sei es bei den Listen der s\u00e4umigen Zahler wichtig, dass allein die Kantone bestimmen k\u00f6nnen, welche Schuldner sie auf diese Listen nehmen. Anvisiert w\u00fcrden hier, so Kommissionspr\u00e4sident Urs Schwaller (CEg, FR), nicht die Zahlungsunf\u00e4higen sondern die Zahlungsunwilligen. Die Kantone entscheiden somit, bei welchen Versicherten die Kassen die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Leistungen - mit Ausnahme der Notfallbehandlungen - einschr\u00e4nken oder ausschliessen. Eine entsprechende Formulierung zu diesen Punkten wurde vom Rat oppositionslos angenommen. In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Vorlage mit 29 zu 0 Stimmen gut.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> gaben in der Differenzbereinigung zwei Punkte zu diskutieren: Die Verteilung der nachtr\u00e4glich eingetriebenen Gelder und der Leistungsaufschub. Die Kommission empfahl dem Rat mit knappem Mehr dem St\u00e4nderat zu folgen, wonach die Kassen die eingetriebenen Gelder mit den Kantonen zu teilen haben. Die Kommissionsmehrheit wurde von den Fraktionen der SP, der Gr\u00fcnen und der CVP/EVP/glp unterst\u00fctzt. Eine Kommissionsminderheit beantragte, am eigenen Beschluss festzuhalten, womit die Kassen die nachtr\u00e4glich noch eingetriebenen Pr\u00e4mienausst\u00e4nde f\u00fcr sich behalten k\u00f6nnen. Der Rat folgte dem Antrag der Minderheit mit 87 zu 82 Stimmen. Beim zweiten Punkt, der Frage der Listen von s\u00e4umigen Zahlern und dem m\u00f6glichen Leistungsaufschub, beantragte eine knappe Kommissionsmehrheit auf die generelle Einf\u00fchrung dieses sogenannten Thurgauer-Modells zu verzichten. Eine Kommissionsminderheit schlug vor, hier die Fassung des St\u00e4nderates zu \u00fcbernehmen. Gegen den Widerstand der Ratslinken und von Bundesrat Didier Burkhalter, die den Sinn der Revision durch diesen Passus in Frage gestellt sahen, folgte der Nationalrat der Minderheit und damit dem St\u00e4nderat mit 107 zu 68 Stimmen. </p><p>Bei der weiteren Differenzbereinigung gab im <b>St\u00e4nderat</b> nochmals das Mahnverfahren zu reden. Der Bundesrat beantragte, entgegen der Kommissionsmeinung, den Vorschlag des Nationalrates zu \u00fcbernehmen, der zwar einen weiteren Mahn-Schritt vorsieht, aber der aktuellen in der Verordnung formulierten Praxis entspricht. Der Rat stimmte sodann mit 17 zu 15 Stimmen der Nationalratsvariante zu. Diskussionslos hielt der St\u00e4nderat an seinem Beschluss fest, dass von den nachtr\u00e4glich eingetriebenen Geldern 50 Prozent an die Kantone gehen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich in der Folge bei diesem verbleibenden Punkt ohne weitere Diskussion dem St\u00e4nderat an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 193 zu 0 und im St\u00e4nderat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit beschliesst, eine Revision der Artikel\u00a064a und 65 KVG auf der Grundlage der GDK-EDI-Vorlage durchzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268993689237)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757316613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237939200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4808,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}