{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.456","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Vereinfachungen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der steuerbare Gewinn aus Lotterien und lotterie\u00e4hnlichen Veranstaltungen ist in den betroffenen Bundesgesetzen (DBG, StHG und VStG) bis auf 1000 Franken freizustellen. Folgende Gesetzes\u00e4nderungen werden vorgenommen:</p><p>Art. 24 DBG</p><p>Steuerfrei sind:</p><p>...</p><p>Bst. k</p><p>der einzelne Gewinn aus einer Lotterie oder einer lotterie\u00e4hnlichen Veranstaltung bis zu einem Betrag von 1000 Franken.</p><p>Art. 33 Abs. 3 DBG</p><p>Von den Gewinnen aus Lotterien und lotterie\u00e4hnlichen Veranstaltungen (Artikel\u00a023 Buchstabe\u00a0e) k\u00f6nnen 5 Prozent als Gewinnungskosten abgezogen werden. Als Gewinn gilt bei Bargewinnen der volle Gewinnbetrag und bei Naturalgewinnen der Verkehrswert.</p><p>Art. 7 Abs. 4 StHG</p><p>Steuerfrei sind nur:</p><p>...</p><p>Bst. m</p><p>der einzelne Gewinn aus einer Lotterie oder einer lotterie\u00e4hnlichen Veranstaltung bis zu einem Betrag von 1000 Franken.</p><p>Art. 9 Abs. 2 StHG</p><p>Allgemeine Abz\u00fcge sind:</p><p>...</p><p>Bst. l</p><p>die Gewinnungskosten von 5 Prozent der Gewinne aus Lotterien und lotterie\u00e4hnlichen Veranstaltungen. Als Gewinn gilt bei Bargewinnen der volle Gewinnbetrag und bei Naturalgewinnen der Verkehrswert.</p><p>Art. 6 Abs. 1 VStG</p><p>Gegenstand der Verrechnungssteuer auf Lotteriegewinnen sind ausgerichtete Geldtreffer von \u00fcber 1000 Franken aus Lotterien, die im Inland zur Durchf\u00fchrung gelangen.</p>","ReasonText":"<p>Nach dem Scheitern des neuen Lotteriegesetzentwurfs im Jahr 2004 haben die Kantone ein Konkordat, welches am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist, zur Behebung der M\u00e4ngel im Lotterie- und Wettbereich in Kraft gesetzt. Mit diesem Konkordat wird auch W\u00fcnschen des Bundes nachgekommen. Leider musste bei der Konkordatserarbeitung aus Zeit- und Komplexit\u00e4tsgr\u00fcnden die Frage der Besteuerung zur\u00fcckgestellt werden. </p><p>Die unbefriedigende Situation bei der Besteuerung der Lotteriegewinne erfordert nun mit zunehmender Dringlichkeit eine L\u00f6sung. Folgende Gr\u00fcnde sind dazu anzuf\u00fchren: </p><p>- Die heutige Besteuerung der Lotteriegewinne ab 50 Franken ist eine massive Marktverzerrung, weil Spielbankengewinne weder auf kantonaler noch eidgen\u00f6ssischer Ebene der Verrechnungs- bzw. Einkommenssteuer unterliegen. Eine Anhebung der Verrechnungssteuerpflichtigkeit f\u00fcr Lotteriegewinne auf 1000 Franken w\u00fcrde den Marktnachteil der Lotterien gegen\u00fcber den Spielbanken zwar nicht aufheben, aber erheblich mindern. Auch Internetangebote von illegal in der Schweiz operierenden ausl\u00e4ndischen Anbietern ziehen keine Verrechnungssteuer auf den Gewinnen der Spieler ab und sind wegen dieser Benachteiligung der inl\u00e4ndischen Lotterien attraktiver; es findet eine Abwanderung von Eins\u00e4tzen ins Ausland statt. Zu erw\u00e4hnen ist auch, dass der heutige Betrag von 50 Franken seit \u00fcber f\u00fcnfzig Jahren besteht und eine Anpassung an die heutige Zeit - auch im Sinne der Ber\u00fccksichtigung der Geldwertentwicklung - angebracht erscheint.  </p><p>- Die Behandlung der verrechnungssteuerpflichtigen Gewinne verursacht bei den Lotteriegesellschaften einen grossen Aufwand (8 bis 10 Minuten pro verrechnungssteuerpflichtigen Gewinn). Dieser Verwaltungsaufwand f\u00fchrt zu Kosten und damit zu einer Verminderung der Aussch\u00fcttungen an die Kantone zugunsten von Kultur, Sozialem, Natur und Sport. Auch die Zuwendungen an die nationalen Sportorganisationen sind negativ betroffen. Nachfolgende Tabelle zeigt das Mengenger\u00fcst der mit der Verrechungssteuer belasteten Gewinne (Stand 2008):</p><p>Anzahl Gewinne bis zu einer Gewinnh\u00f6he von 1000 Franken: 538 283; Prozentanteil: 95,27; Betrag in Millionen Franken: 33,93; Prozentanteil von 17,19.</p><p>Anzahl Gewinne \u00fcber einer Gewinnh\u00f6he von 1000 Franken: 15 947; Prozentanteil: 4,73; Betrag in Millionen Franken: 163,47; Prozentanteil von 82,81.</p><p>Total: 565 036; Prozentanteil: 100; Betrag in Millionen Franken: 197.40; Prozentanteil ingesamt von 100 Prozent.</p><p>- Rund 83 Prozent der Gewinnsumme bleiben der Verrechnungssteuer unterworfen und steuerpflichtig. Die Steuerausf\u00e4lle d\u00fcrften somit gering sein und teilweise durch die h\u00f6heren sofort ausbezahlten Gewinne bzw. die daraus resultierenden h\u00f6heren Spieleins\u00e4tze kompensiert werden, welche erfahrungsgem\u00e4ss aus einem Teil der ausbezahlten Gewinne get\u00e4tigt werden. Ebenso entscheidend sind aber auch die Kosteneinsparungen bei den Steuerverwaltungen, da sich die Zahl der zu bearbeitenden Gewinne und damit der Bearbeitungsaufwand auch bei diesen stark reduzieren.</p><p>- Zudem gibt es immer mehr Versuche, in betr\u00fcgerischer Weise bei Gewinnen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Gewinnungskostenabz\u00fcge geltend zu machen. Aufgrund der technologischen Entwicklung sind die heutigen Spielangebote an den Verkaufsstellen namenlos, d. h., vorgewiesene Quittungen k\u00f6nnen nur schwer oder gar nicht auf ihre Rechtm\u00e4ssigkeit gepr\u00fcft werden. Mit der vorgeschlagenen Anhebung der Verrechnungssteuergrenze kann gleichzeitig ein einheitlicher Maximalprozentsatz f\u00fcr Abz\u00fcge bei verrechnungssteuer- und einkommenspflichtigen Gewinnen eingef\u00fchrt werden, womit Betrugsversuche unm\u00f6glich w\u00fcrden. Diese Ver\u00e4nderung w\u00fcrde auch erlauben, einige andere zurzeit aus der Sicht der Beh\u00f6rden unvorteilhafte Regelungen (u. a. Zeitpunkt und Ort der Gewinnbesteuerung) anzupassen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Frage 08.5084 vom 17. M\u00e4rz 2008 von Nationalrat Roberto Schmidt, Wallis.</p><p>- F\u00fcr die verrechnungssteuerfreien Lotterie- und Wettgewinne dr\u00e4ngt sich \u00fcber alle politischen Ebenen eine gesamtschweizerische L\u00f6sung auf, da die Spieler mobil sind und eine nach Kantonen unterschiedliche Regelung der Besteuerung zu einer massiven Verkomplizierung der Abrechnungsverfahren f\u00fchrt. Es ist auch nicht praktikabel, wenn jeder Kanton die Besteuerung der verrechnungssteuerfreien Gewinne in eigener Regie anpassen m\u00fcsste. F\u00fcr die verrechnungssteuerpflichtigen Gewinne \u00fcber 1000 Franken k\u00f6nnen hingegen kantonal unterschiedliche L\u00f6sungen wie bis anhin bestehen bleiben und nach den bisherigen Verfahren besteuert werden.</p><p>- Zus\u00e4tzlich zu diesen aktuellen Fakten verlangen auch die folgenden in Aussicht stehenden Ver\u00e4nderungen diese Anhebung auf 1000 Franken: </p><p>Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wird die Verrechnungssteuer f\u00fcr Zinsen auf Sparguthaben auf 200 Franken angehoben. Nachdem die Verrechnungssteuer bei Lotteriegewinnen jahrelang mit dieser Gleichbehandlung verteidigt wurde, d\u00fcrfte die Beibehaltung der Belastung der Lotteriegewinne ab 50 Franken in der Bev\u00f6lkerung Unverst\u00e4ndnis ausl\u00f6sen. </p><p>Es ist geplant, das Spielbankengesetz dahingehend abzu\u00e4ndern, dass auch Spielbankenspiele im Internet angeboten werden k\u00f6nnen. Somit w\u00fcrden Gl\u00fccksspiele im gleichen Vertriebskanal unterschiedlich behandelt, was die Lotterien in unakzeptabler und existenzieller Weise benachteiligen w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Niederberger Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756049393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244678400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}