{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090503,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090503,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.503","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitspl\u00e4tze schaffen","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Im Jahr 2009 reichte die FDP-Liberale Fraktion eine parlamentarische Initiative ein, welche folgende Stempelabgaben schrittweise abschaffen wollte: die Emissionsabgabe, die Abgabe auf Versicherungsleistungen sowie die Umsatzabgabe. Diese Abschaffung der Stempelsteuer sollte die Attraktivit\u00e4t des Finanzplatzes verbessern, die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken und somit Wachstum generieren.</b></p><p><b>Im Laufe der Beratungen wurde dieses Gesch\u00e4ft in drei Teilprojekte aufgespaltet. Betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital gaben die zust\u00e4ndigen Kommissionen im 2010 und 2011 der Initiative Folge. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates erarbeitete 2012 den Entwurf 1 und beantragte ihrem Rat, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.</b></p><p><b>Der Bundesrat nahm am 23. Januar 2013 zu diesem Gesetzentwurf Stellung. Im Grundsatz begr\u00fcsste er die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, pl\u00e4dierte damals jedoch f\u00fcr eine Ber\u00fccksichtigung dieser Massnahme in der kommenden Unternehmenssteuerreform III (</b><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049\">15.049</a><b>).</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat stimmten der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Entwurf 1) schliesslich in der Schlussabstimmung vom 18. Juni 2021 zu. </b></p><p><b>Das Referendum ist am 17. November 2021 formell zustande gekommen. Das Referendumskomitee bem\u00e4ngelte insbesondere, dass dies einfach eine weitere steuerliche Bevorzugung von Grosskonzernen sei. Und gerade im Kontext der Corona-Krise w\u00e4re der Ausfall der 250 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr f\u00fcr die Allgemeinheit nicht verkraftbar.</b></p><p><b>Die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger werden am 13. Februar 2022 \u00fcber die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital abstimmen.</b></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Mit der am 10. Dezember 2009 von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative wurde der Bundesrat beauftragt, die Stempelsteuer in drei Schritten abzuschaffen. Konkret soll das Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) vom 27. Juni 1973 durch die Einf\u00fcgung der folgenden drei \u00dcbergangsbestimmungen ge\u00e4ndert werden:</p><p></p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gem\u00e4ss Artikel\u00a05 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.</p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungspr\u00e4mien gem\u00e4ss Artikel\u00a021 ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.</p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gem\u00e4ss Artikel\u00a013 ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt.</p><p></p><p>In der Begr\u00fcndung wurde die Stempelsteuer als gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz bezeichnet, welcher nicht nur die Finanzbranche, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft bremse. Die Abschaffung der Stempelsteuer w\u00fcrde die Attraktivit\u00e4t des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken. Wachstum w\u00fcrde generiert, ins Ausland abgewanderte Gesch\u00e4fte k\u00f6nnten zur\u00fcckgeholt und Arbeitspl\u00e4tze geschaffen und gesichert werden.</p><p></p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) nahm die Vorpr\u00fcfung der Initiative am 23. November 2010 vor. Sie beschloss mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates (WAK-S) stimmte diesem Beschluss am 4. April 2011 mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Somit wurde die WAK-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. </p><p></p><p>Die WAK-N beschloss dann an ihren Sitzungen vom 30. August und 8. November 2011, die Initiative in zwei Vorlagen aufzuteilen. Die erste Vorlage sieht die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital vor, die zweite Vorlage beinhaltet die Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsleistungen sowie die Abschaffung der Umsatzabgabe. Punkt 1 der Initiative, die Abschaffung der Emissionsabgabe, sollte in der Kommission behandelt werden. Da die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital (Anleihen) bereits in der \"Too big to fail\"-Vorlage (11.028) enthalten war und vom Parlament in der Herbstsession 2011 beschlossen wurde, verblieb unter Punkt 1 nur noch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Punkt 2 (Abschaffung der Versicherungsabgabe) und Punkt 3 (Abschaffung der Umsatzabgabe) wurden einer Subkommission zugewiesen, da die beiden Punkte als noch nicht entscheidungsreif beurteilt wurden. F\u00fcr die Umsetzung der Punkte 2 und 3 sollten dem Rat zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Entwurf und ein zus\u00e4tzlicher Bericht vorgelegt werden.</p><p>Am 10 Januar 2012 beschloss die WAK-N mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Vorentwurf zu Punkt 1 einzutreten und stimmte ihm mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Kommission beauftragte am 18. Januar 2012 das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD), bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital durchzuf\u00fchren. Dieses Verfahren dauerte vom 7. Februar bis zum 10. Mai 2012. Insgesamt gingen 43 Stellungsnahmen ein. Nach der Diskussion der Ergebnisse der Vernehmlassung beschloss die WAK-N am 12. November 2012 mit 17 zu 7 Stimmen, dem Rat den urspr\u00fcnglichen Vernehmlassungsentwurf zu unterbreiten. Eine Minderheit lehnte die Vorlage insgesamt ab und beantragte, nicht darauf einzutreten. Eine weitere Minderheit verlangte, im Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgaben einen neuen Artikel\u00a053a vorzusehen, gem\u00e4ss welchem der Bundesrat innerhalb der n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahre f\u00fcr die Kompensation der Mindereinnahmen, die aus der vorliegenden Gesetzesrevision resultieren, zu sorgen hat. </p><p></p><p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0112 Absatz\u00a03 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 wurden Erlassentwurf und Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme zugewiesen. Am 23. Januar 2013 ver\u00f6ffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der WAK-N. Im Grundsatz begr\u00fcsste er zwar die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, pl\u00e4dierte jedoch f\u00fcr eine Ber\u00fccksichtigung dieser Massnahme in der kommenden Unternehmenssteuerreform III, was eine Gesamtschau erm\u00f6glichen w\u00fcrde. Ausserdem sei eine vorgezogene Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital aus finanzpolitischen \u00dcberlegungen abzulehnen, da der Entwurf der Kommission auf eine Kompensation der Mindereinnahmen verzichte und mittelfristig kein finanzpolitischer Handlungsspielraum bestehe. Deshalb beantragte der Bundesrat dem Parlament, zuerst auf den Gesetzentwurf der WAK-N einzutreten und das Gesch\u00e4ft danach zu sistieren, da er andere Vorlagen f\u00fcr dringlicher erachtete (Unternehmenssteuerreform III und Reform der Ehegattenbesteuerung). Den Minderheitsantrag zu Artikel\u00a053a des Bundesgesetzes \u00fcber die Stempelabgaben empfahl er im Sinne eines Eventualantrages zur Ablehnung</p>","Proceedings":"<p>In der Fr\u00fchjahrssession 2013 befasste sich der <b>Nationalrat</b> zum ersten Mal mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Entwurf 1). Die vorberatende WAK-N hatte im Februar 2013 die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Sie lehnte diesen Antrag mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung jedoch ab und beantragte ihrem Rat, ihrem urspr\u00fcnglichen Entwurf ohne Sistierung zuzustimmen. Eine linke Kommissionsminderheit beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten, und eine zweite Kommissionsminderheit bestehend aus Mitgliedern der CVP-EVP-, der sozialdemokratischen und der gr\u00fcnen Fraktion forderte gem\u00e4ss dem bundesr\u00e4tlichen Vorschlag Eintreten und Sistierung.</p><p></p><p>Die Kommissionssprecher Ruedi Noser (RL, ZH) und Jean-Fran\u00e7ois Rime (V, FR) sprachen sich f\u00fcr die Abschaffung der Steuer aus, um damit die Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital zu eliminieren. Zudem erhofften sie sich bei dieser L\u00f6sung positive Effekte auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit inl\u00e4ndischer Firmen und eine Erh\u00f6hung der Attraktivit\u00e4t des Finanzplatzes. Die Beseitigung der Abgabe w\u00fcrde sich tendenziell positiv auf das Wachstum auswirken, und ins Ausland abgewanderte Gesch\u00e4fte k\u00f6nnten so f\u00fcr den Standort Schweiz zur\u00fcckgewonnen werden. Das w\u00fcrde dringend ben\u00f6tigte Arbeitspl\u00e4tze bei der Finanzindustrie schaffen. Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) als Sprecherin f\u00fcr die Minderheit, welche Nichteintreten beantragte, bem\u00e4ngelte vor allem die nicht kompensierten Einnahmeausf\u00e4lle, die unter Umst\u00e4nden die eingeplanten 240 Millionen Franken \u00fcbersteigen k\u00f6nnten. Und bei der grossen Anzahl an geplanten Revisionen sei es unverantwortlich, ohne eine \u00fcbersichtliche Gesamtschau wieder eine kleine Teilrevision vorzunehmen, die Hunderte von Millionen Franken an Ertragsausf\u00e4llen zur Folge habe. Auch die in diese Vorlage gesetzten Wachstumshoffnungen seien unsicher, weshalb sie f\u00fcr Nichteintreten pl\u00e4dierte.</p><p>Dominique de Buman (CE, FR) - Sprecher f\u00fcr die zweite Kommissionsminderheit - verteidigte den bundesr\u00e4tlichen Antrag, auf den Gesetzentwurf einzutreten und das Gesch\u00e4ft danach zu sistieren. Eine Mehrheit des Parlamentes sei zwar f\u00fcr die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, aber da es in der Zukunft noch andere steuerliche Baustellen gebe (Unternehmenssteuerreform III, Familienbesteuerung) und die Gesamtkosten daf\u00fcr unklar seien, sei es sinnvoller abzuwarten. N\u00f6tig sei eine Gesamtschau, um das Budget des Bundes nicht zu stark zu gef\u00e4hrden.</p><p>Bei der Eintretensdebatte folgte die grosse Kammer schliesslich mit 126 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Kommissionsmehrheit und lehnte den Nichteintretensantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer ab, welcher nur von den Mitgliedern der sozialdemokratischen und der gr\u00fcnen Fraktion unterst\u00fctzt wurde. </p><p>Der Sistierungsantrag des Bundesrates und der Minderheit de Buman wurde vom Nationalrat mit 97 zu 80 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Geschlossen gegen diesen Antrag stimmten die SVP-, die FDP-Liberale- und die gr\u00fcnliberale Fraktion. Sie setzten sich damit gegen die CVP-EVP-, die sozialdemokratische und die gr\u00fcne Fraktion durch.</p><p></p><p>In der Detailberatung wurde ein Antrag der Ratslinken behandelt, welcher den Bundesrat in die Pflicht nehmen wollte, die durch Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital generierten Einnahmeausf\u00e4lle innert f\u00fcnf Jahren zu kompensieren (neuer Artikel\u00a053a StG). Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf gab zwar zu bedenken, dass die geplanten Mindereinnahmen der verschiedenen kommenden Revisionen effektiv nicht unproblematisch seien. Sie verwies jedoch auf die diesbez\u00fcgliche Verantwortlichkeit und Kompetenz des Parlamentes: Der Bundesrat k\u00f6nne diese Kompensationsmassnahmen nicht selber verf\u00fcgen oder umsetzen, das sei auch eine Sache des Parlamentes. Der Antrag scheiterte schliesslich mit 119 zu 58 Stimmen deutlich - nur die sozialdemokratische und die gr\u00fcne Fraktion unterst\u00fctzten dieses Anliegen.</p><p></p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der <b>Nationalrat</b> der Vorlage mit 120 zu 54 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. </p><p></p><p>Im April 2013 verschob die WAK-S die Beratung dieser Vorlage auf das vierte Quartal 2013, um einen Bericht des Bundesrates \u00fcber alle h\u00e4ngigen steuerrelevanten Anliegen, die zu Mindereinnahmen f\u00fchren k\u00f6nnten, abzuwarten. Nach Einsichtnahme in diesen Bericht beantragte die Kommission an ihrer Sitzung vom 7. November 2013 ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen zuerst, auf den Gesetzentwurf der WAK-N einzutreten. Ohne Gegenstimme beantragte sie danach allerdings, die Vorlage zu sistieren, damit die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ins Gesamtpaket der Unternehmenssteuerreform III eingebettet werden kann. Die WAK-S schloss sich damit dem Antrag des Bundesrates vom 23. Januar 2013 an.</p><p></p><p>In der Wintersession 2013 war die Behandlung der Vorlage in der kleinen Kammer deutlich weniger umstritten als noch im Nationalrat. Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte ohne Gegenantrag und ohne Gegenstimme seiner Wirtschaftskommission und der bundesr\u00e4tlichen Argumentation, wonach auf die Vorlage einzutreten und sie danach zu sistieren sei und eine Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital erst innerhalb der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III in Angriff genommen werden solle. </p><p></p><p>An der Sitzung vom 25. Februar 2014 hielt die Mehrheit der vorberatenden WAK-N an einer m\u00f6glichst raschen Abschaffung der Emissionsabgabe fest und beantragte ihrem Rat deshalb mit 12 zu 10 Stimmen, dem Sistierungsbeschluss des St\u00e4nderates nicht zuzustimmen. In Bezug auf die gleiche Initiative trat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen auf einen Vorentwurf ein, welcher die Abschaffung der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe und damit die Punkte 2 und 3 der parlamentarischen Initiative umfasste. Die Mehrheit der WAK-N begr\u00fcndete den Vorentwurf mit der Verbesserung der Attraktivit\u00e4t des Finanzplatzes und einer St\u00e4rkung der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit. Die Minderheit hingegen war der Ansicht, dass man die Umsatz- und die Versicherungsabgabe, welche dem Bundeshaushalt j\u00e4hrlich ca. 2 Milliarden Franken einbringt, nicht einfach abschaffen darf, ohne die Gegenfinanzierung zu kl\u00e4ren. Mit 14 zu 11 Stimmen hat sich die Kommission aber danach daf\u00fcr ausgesprochen, die weitere Behandlung der Vorlage bis zum Vorliegen der Botschaft des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III auszusetzen.</p><p></p><p>Der Entwurf 1 kam daraufhin in der Fr\u00fchjahrssession 2014 erneut in den <b>Nationalrat</b>. F\u00fcr die Kommissionsmehrheit betonte Jean-Fran\u00e7ois Rime (V, FR), dass die Realisierung der Unternehmenssteuerreform III noch lange dauern k\u00f6nnte und deshalb eine Sistierung und Behandlung innerhalb der Unternehmenssteuerreform III nicht zielf\u00fchrend sei. Auch seien die zu erwartenden Steuerausf\u00e4lle (rund CHF 240 Mio.) verkraftbar. Die Abschaffung der Emissionsabgabe w\u00fcrde den Finanzplatz Schweiz zeitnah aufwerten und dazu f\u00fchren, dass Finanzgesch\u00e4fte wieder vermehrt in der Schweiz abgewickelt w\u00fcrden. Dominique de Buman (CE, FR) als Sprecher f\u00fcr die Kommissionsminderheit und die Ratslinken setzten sich mit verschiedenen Argumenten f\u00fcr eine Sistierung der Vorlage ein. Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf beantragte die Sistierung des Gesch\u00e4fts. Der Bundesrat unterst\u00fctze die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zwar inhaltlich, z\u00f6ge es jedoch vor, diese erst im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu behandeln. </p><p></p><p>Zusammen mit vereinzelten Stimmen aus der CVP/EVP-Fraktion unterst\u00fctzten schliesslich die SVP-, die FDP-Liberale-, die gr\u00fcnliberale und die BDP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Damit sprach sich die Grosse Kammer mit 103 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Sistierung dieses Gesch\u00e4ftes aus. </p><p>Ende M\u00e4rz 2014 besch\u00e4ftigte sich die WAK-S wieder mit diesem Gesch\u00e4ft. Sie beantragte ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, an der Sistierung festzuhalten, damit die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ins Gesamtpaket der Unternehmenssteuerreform III integriert werden k\u00f6nne. Eine Minderheit unterst\u00fctzte die Argumente des Nationalrates, dieses Gesch\u00e4ft nicht zu sistieren.</p><p></p><p>In der Sommersession 2014 sistierte der <b>St\u00e4nderat</b> die parlamentarische Initiative endg\u00fcltig. Luc Recordon (G, VD) bekr\u00e4ftigte f\u00fcr die Kommissionsmehrheit, dass man im Hinblick auf die verschiedenen geplanten Projekte mit potenziellen Mindereinnahmen f\u00fcr die Bundeskasse vorsichtig vorgehen m\u00fcsse und zuerst eine Gesamtschau erarbeiten solle. Die Sprecherin f\u00fcr die Kommissionsminderheit, Karin Keller-Sutter (RL, SG), argumentierte vergeblich, dass die Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital in der Unternehmenssteuerreform III \"zwischen Stuhl und Bank\" fallen w\u00fcrde, weshalb das Projekt ausserhalb der Grossreform vorangetrieben werden sollte. </p><p>Die Mehrheit der Kantonsvertreter/innen folgte schliesslich mit 21 zu 12 Stimmen der Kommissionsmehrheit.</p><p></p><p>Im April 2016 sprach sich die WAK-N daf\u00fcr aus, s\u00e4mtliche Arten der Stempelsteuern abzuschaffen (Entwurf 2 der parlamentarischen Initiative 09.503). Neben der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, deren Abschaffung nun auch im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III behandelt wurde (Entwurf 2 des Gesch\u00e4fts 15.049), h\u00e4tten nach dem Willen der WAK-N auch die Umsatz- und die Versicherungsabgabe hinf\u00e4llig werden sollen. Zu diesem Zweck hatte die Kommission einem entsprechenden Vorentwurf mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich zugestimmt. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hatte sich \u00fcberzeugt gezeigt, dass die Abschaffung dieser Steuern notwendig sei, um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des schweizerischen Finanzplatzes aufrechterhalten zu k\u00f6nnen, und war daf\u00fcr auch bereit gewesen, Steuerausf\u00e4lle zulasten des Bundes in der H\u00f6he von gut 2 Milliarden Schweizerfranken hinzunehmen. An diesem Votum hatten auch finanzpolitische Bedenken von Bundesrat Ueli Maurer, der die geplante Abschaffung dieser Steuern als \"nicht finanzierbar\" bezeichnet hatte, nicht r\u00fctteln k\u00f6nnen. Die Kommission war auf die bundesr\u00e4tlichen Einw\u00e4nde nur insofern eingegangen, als dass sie keinen festen Zeitpunkt f\u00fcr die Abschaffung der betreffenden Steuern festlegen wollte, sondern diese Aufgabe der Landesregierung \u00fcberlassen hatte.</p><p>Am 22. Juni 2016 kam die WAK-N jedoch auf ihren Entscheid vom April 2016 zur\u00fcck. Angesichts einer erwarteten Volksabstimmung zur Unternehmenssteuerreform III, erwirkt durch ein Referendum von linker Seite, revidierte sie ihren Entschluss bez\u00fcglich den Stempelsteuern. Die Kommission beschloss mit 19 zu 6 Stimmen, die Beratung des Entwurfs 2 der parlamentarischen Initiative 09.503 bis Ende M\u00e4rz 2017 zu sistieren. Zus\u00e4tzlich entschied die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen, auch den Entwurf 2 der Unternehmenssteuerreform III (15.049) betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital bis Ende M\u00e4rz 2017 zu sistieren. Zwar hielt die Mehrheit der Kommission an ihrer grunds\u00e4tzlichen Stossrichtung, s\u00e4mtliche Stempelsteuern abzuschaffen, fest. Es sei aber sinnvoll, das Ergebnis der Volksabstimmung zur USR III abzuwarten. Danach k\u00f6nne eine neue Gesamtbeurteilung vorgenommen werden.</p><p>Nachdem sich die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger am 12. Februar 2017 mit 59,1 Prozent gegen die Unternehmenssteuerreform III aussprachen, entschied die WAK-N an ihrer Sitzung vom 16. Mai 2017 mit 19 zu 6 Stimmen die Vorlage zur Abschaffung der Emissionsabgabe (Entwurf 2 von 15.049) und die Vorlage zur Abschaffung der Versicherungspr\u00e4mien und der Umsatzabgabe (Entwurf 2 von 09.503) erneut zu sistieren. Die Mehrheit der Kommission wollte mit der Umsetzung der Vorlagen zuwarten, bis \u00fcber das Schicksal der \"Steuervorlage 17\" (sp\u00e4ter \"Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF\") Klarheit herrscht. Die Minderheit hingegen war der Meinung, dass die Vorlagen abgeschrieben werden sollten, da sie keine Priorit\u00e4t haben und das Budget des Bundes viel zu stark strapazieren w\u00fcrden. </p><p></p><p>In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die STAF-Vorlage mit 66,4 Prozent Ja- zu 33,6 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Dementsprechend beschloss die WAK-N an ihrer Sitzung vom 20. August 2019, die Beratungen des Entwurfs zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Entwurf 2 des Gesch\u00e4fts 15.049) sowie des Vorentwurfs zur Abschaffung der Umsatzabgabe und der Stempelabgabe auf Versicherungspr\u00e4mien (Entwurf 2 des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503\">09.503</a>) wieder aufzunehmen. Die WAK-N beschloss mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, vom EFD zun\u00e4chst einen Bericht zu verlangen, der insbesondere Auskunft dar\u00fcber gibt, wie sich die Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben und die anderen laufenden und geplanten Steuerprojekte finanziell auswirken und wo die Priorit\u00e4ten des Bundesrates liegen. Auf der Grundlage dieser Informationen wollte die WAK-N dann \u00fcber das weitere Vorgehen bez\u00fcglich Entwurf 2 des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503\">09.503</a> entscheiden. Was den Entwurf 2 des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049\">15.049</a> anging, hat die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die WAK-S schriftlich zu ersuchen, den sistierten Entwurf 1 des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503\">09.503</a> (Emissionsabgabe auf Eigenkapital), welcher mit Entwurf 2 des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049\">15.049</a> identisch ist, zu behandeln und dem St\u00e4nderat zu unterbreiten. Die Beratung von Entwurf 2 des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049\">15.049</a> wurde sistiert, bis die WAK-S und dann der St\u00e4nderat Entwurf 1 des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503\">09.503</a> behandelt haben. </p><p></p><p>An ihrer Sitzung vom 4. November 2019 hat die WAK-N die Beratungen zur Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe fortgesetzt. Sie hat zun\u00e4chst von einem Bericht des EFD Kenntnis genommen, der insbesondere Auskunft dar\u00fcber gab, wie sich die Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben und die anderen laufenden und geplanten Steuerprojekte finanziell auswirken. Anschliessend wollte die Kommissionsmehrheit die Umsatz- und die Versicherungsabgabe in zwei Etappen abschaffen und hat daf\u00fcr zwei Vorentw\u00fcrfe erarbeitet - einen f\u00fcr jede Etappe. Der erste Entwurf sah die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inl\u00e4ndischen Wertschriften (Steuerausf\u00e4lle von 190 Millionen Franken) und auf ausl\u00e4ndischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Steuerausf\u00e4lle von 5 Millionen Franken) sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen (Steuerausf\u00e4lle von 24 Millionen Franken) vor. Mit dem zweiten Entwurf sollten die Umsatzabgabe auf den \u00fcbrigen ausl\u00e4ndischen Wertschriften (Steuerausf\u00e4lle von 1,043 Milliarden Franken) sowie die Abgabe auf Sach- und Verm\u00f6gensversicherungen (Steuerausf\u00e4lle von 690 Millionen Franken) aufgehoben werden. Schliesslich sind die beiden Vorentw\u00fcrfe mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen worden. Die beiden Vorentw\u00fcrfe wurden am 16. Januar in die Vernehmlassung geschickt, welche bis zum 23. April 2020 dauerte.</p><p></p><p>In der Zwischenzeit beantragte die WAK-S an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2020 ihrem Rat einstimmig, die Beratung des Entwurfs 1 zur parlamentarischen Initiative 09.503 (Emissionsabgabe auf Eigenkapital) weiter zu sistieren. Die WAK-S beantragte des Weiteren, den Beschluss des Nationalrates zu den Vorentw\u00fcrfen 2 und 3 abzuwarten, um \u00fcber alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben im Bild zu sein und alle Entw\u00fcrfe gleichzeitig beraten zu k\u00f6nnen. </p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte in der Fr\u00fchjahrssession 2020 der Sistierung des Entwurfs 1 zum Gesch\u00e4ft 09.503 einstimmig und ohne Debatte zu.</p><p></p><p>Im Kontext der Coronavirus-Pandemie beantragte die WAK-N an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2020 ihrem Rat mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, der vom St\u00e4nderat am 3. M\u00e4rz 2020 beschlossenen Verl\u00e4ngerung der Sistierung von Entwurf 1 (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital) zuzustimmen. Aus Sicht der Mehrheit war es in der gegenw\u00e4rtigen Situation nicht angezeigt, diese Einnahmequelle f\u00fcr den Bund abzuschaffen, bevor das genaue Ausmass der Ausf\u00e4lle f\u00fcr die Bundeskasse bekannt ist. Die Minderheit hielt dagegen, die Abschaffung der Stempelsteuer w\u00fcrde es den Unternehmen erm\u00f6glichen, ihre Eigenkapitalbasis zu st\u00e4rken, was gerade angesichts der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise eine willkommene Massnahme sei.</p><p></p><p>An ihrer Sitzung vom 17./18. August 2020 hat die WAK-N von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihren zwei Vorentw\u00fcrfen zur Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe Kenntnis genommen. Sie beantragte ihrem Rat mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf 2 anzunehmen. Dieser sah die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inl\u00e4ndischen Wertschriften und auf ausl\u00e4ndischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen vor. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter argumentierten, dass diese Reform eine Chance f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz darstelle. Die Gegnerinnen und Gegner des Vorentwurfs 2 wiederum hielten dessen Kosten (j\u00e4hrliche Steuerausf\u00e4lle von sch\u00e4tzungsweise 219 Millionen Franken) f\u00fcr viel zu hoch - insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Was den Vorentwurf 3 betraf, welcher die Abschaffung der Umsatzabgabe auf den \u00fcbrigen ausl\u00e4ndischen Wertschriften sowie der Abgabe auf Sach- und Verm\u00f6gensversicherungen vorsah, hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, die Vorlage so lange zu sistieren, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der Verrechnungssteuer ver\u00f6ffentlicht hat. In Anbetracht der Steuerausf\u00e4lle von sch\u00e4tzungsweise 1,786 Milliarden Franken erachtete die Kommission diesen Vorentwurf in der aktuellen konjunkturellen Lage nicht als priorit\u00e4r.</p><p></p><p>An der Sitzung vom 16. Dezember 2020 besch\u00e4ftigte sich der <b>Nationalrat </b>zuerst mit einem Ordnungsantrag von Alfred Heer (V, ZH), der den Entwurf 2 der Vorlage 09.503 (Stempelabgaben auf dem Umsatz von inl\u00e4ndischen Urkunden und auf der Zahlung von Lebensversicherungspr\u00e4mien) zuerst sistieren und dann sp\u00e4ter in einer gemeinsamen Debatte mit der kommenden Vorlage zur Reform der Verrechnungssteuer behandelt wollte. Die parlamentarische Initiative 09.503 und die Vorlage zur \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes seien eng miteinander verwandt, und entsprechend sei es sinnvoll, diese beiden Vorlagen in einer gemeinsamen Debatte zu beraten, sobald beide Gesch\u00e4fte im Rat behandlungsreif sind. Dieser Ordnungsantrag wurde dank den Stimmen der SVP-, der FDP-Liberalen-, und der Mitte-Fraktion mit 104 zu 74 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p>Am folgenden Tag behandelte der Nationalrat wieder den Entwurf 1 betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates und eine weitere Sistierung der Vorlage, um dann alle Entw\u00fcrfe dieses Gesch\u00e4ftes gleichzeitig beraten zu k\u00f6nnen, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Ganz knapp, mit 93 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung, setzte sich die von der SVP-, der FDP-Liberalen- und der gr\u00fcnliberalen Fraktion getragene Kommissionsminderheit, die das Gesch\u00e4ft nicht weiter sistieren, sondern es stattdessen dem St\u00e4nderat zur weiteren Beratung zuweisen wollte, durch.</p><p></p><p>An der Sitzung vom 19. und 20. April 2021 beantragte die WAK-S ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, zuerst auf seinen Sistierungsbeschluss vom M\u00e4rz 2020 zur\u00fcckzukommen und dem Entwurf 1 zuzustimmen. In den Augen der Kommissionsmehrheit war es an der Zeit, in dieser Angelegenheit endlich einen Entscheid zu treffen, da der Entwurf 1 bereits seit 2013 im St\u00e4nderat h\u00e4ngig war. Sie war zudem wie der Bundesrat der Meinung, dass von den drei zur Diskussion stehenden Entw\u00fcrfen dieser der dringendste ist, da die Emissionsabgabe auf Eigenkapital jene belastet, die in Unternehmen investieren wollen. Hinzu komme, dass die finanziellen Verluste begrenzt sind (Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken). Ausserdem hielt sie fest, dass wegen der Corona-Krise zahlreiche Unternehmen ihr Eigenkapital erh\u00f6hen m\u00fcssen, damit sie ihre Verluste auffangen k\u00f6nnen. Daher sei es wichtig, diese Bestrebungen steuerlich nicht zu benachteiligen. Die Minderheit lehnte den Entwurf 1 ab. F\u00fcr sie war es aus finanzpolitischer Sicht unverantwortlich, auf Steuereinnahmen zu verzichten, w\u00e4hrend die Ausgaben der \u00f6ffentlichen Hand Corona-bedingt stark ansteigen. Andere Vorhaben wie die Steuerreform oder die Verrechnungssteuerreform hatten in ihren Augen h\u00f6here Priorit\u00e4t.</p><p></p><p>In der Sommersession 2021 folgte der <b>St\u00e4nderat</b> seiner Kommissionsmehrheit und hob zuerst die Sistierung des Entwurfs 1 mit 28 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung auf. Die Mehrheit war der Meinung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen sei, um die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen und damit die steuerliche Gleichstellung gegen\u00fcber der Aufnahme von Fremdkapital sicherzustellen. Denn in der Coronavirus-Pandemie h\u00e4tten viele Firmen ihre Reserven aufgebraucht und br\u00e4uchten jetzt neues Eigenkapital. Deshalb sei es wichtig, jetzt ein Signal zu setzen, dass dieses neue Eigenkapital nicht noch zus\u00e4tzlich besteuert wird. Die Kommissionsminderheit argumentierte vergeblich, dass angesichts der kommenden Projekte (z.B. die geplante Abschaffung der Industriez\u00f6lle, die \u00c4nderung der Verrechnungssteuer, die Paar- und Familienbesteuerung sowie die globale Steuerreform der OECD) solche finanziellen Ausf\u00e4lle f\u00fcr die Bundeskasse nicht opportun seien.</p><p></p><p>Bei der Detailberatung folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und stimmte dem Beschluss des Nationalrates zu. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat diesen Entwurf mit 30 zu 14 Stimmen an. Die Nein-Stimmen kamen von den Vertreterinnen und Vertretern der sozialdemokratischen und der gr\u00fcnen Fraktion.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahmen der Nationalrat mit 120 zu 70 Stimmen bei 5 Enthaltungen und der St\u00e4nderat mit 29 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung den Entwurf 1 zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital an.</b></p><p></p><p>F\u00fcr die Annahme der Vorlage stimmten die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion sowie die gr\u00fcnliberale Fraktion. Gegen die Annahme der Vorlage stimmten die sozialdemokratische und die gr\u00fcne Fraktion.</p><p>An ihrer Sitzung vom 16. und 17. August 2021 hat die WAK-S einstimmig beschlossen, ihre Arbeiten zum Entwurf 3 der parlamentarischen Initiative 09.503 endg\u00fcltig einzustellen. Dieser Entwurf war 2020 in die Vernehmlassung geschickt worden und sah die Abschaffung der Umsatzabgabe auf den ausl\u00e4ndischen Wertschriften sowie der Abgabe auf Sach- und Verm\u00f6gensversicherungen vor. Die Kommissionsmitglieder, welche den Entwurf bisher unterst\u00fctzten, waren der Auffassung, dass die Abschaffung dieser Abgaben nach wie vor w\u00fcnschenswert sei, nun aber anderen Dossiers wie der Verrechnungssteuerreform oder der kommenden Abstimmung betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital Vorrang einzur\u00e4umen sei. Auch seien die damit verbundenen Einnahmenausf\u00e4lle von rund 1,8 Milliarden Franken pro Jahr im Moment nicht verkraftbar.</p><p></p><p>In der Herbstsession 2021 reichte Alfred Heer (V, ZH) im <b>Nationalrat </b>wieder einen Ordnungsantrag ein, der den Entwurf 2 der Vorlage 09.503 sistieren und erst sp\u00e4ter in der Sommersession 2022 im Rat behandelt wollte. Zuerst sollen die endg\u00fcltigen Entwicklungen des OECD-Steuerprojekts abgewartet sowie der Reformplan bez\u00fcglich der St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz mit einbezogen werden. Der Nationalrat lehnte diesen Ordnungsantrag mit 141 zu 53 Stimmen aber deutlich ab. Nur die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei sprach sich daf\u00fcr aus.</p><p></p><p>Deshalb besch\u00e4ftigte sich die grosse Kammer ein Tag sp\u00e4ter ausf\u00fchrlich mit dem Entwurf 2. Kommissionssprecher Beat Walti (RL, ZH) hob hervor, dass der Nationalrat mit der erstmaligen Beratung der Revision des Verrechnungssteuergesetzes (21.024) gewisse Forderungen des Entwurfs 2 des Gesch\u00e4ftes 09.503 mindestens teilweise bereits erf\u00fcllt habe. Er beantragte dem Rat aber trotzdem, auf den Entwurf 2 einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Leo M\u00fcller (M-E, LU) als Sprecher f\u00fcr die Kommissionsminderheit bat den Rat, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Der Nutzen dieser Vorlage sei \"nicht gerade berauschend\", und einzelne Punkte daraus betreffend die St\u00e4rkung des Finanzmarktes seien bereits in die Vorlage betreffend die Revision des Verrechnungssteuergesetzes eingebaut worden. Und vor allem k\u00f6nne sich der Bund im Moment die damit verbundenen Einnahmenausf\u00e4lle von rund 220 Millionen Franken pro Jahr im Kontext der Coronavirus-Pandemie und den offenen Projekten des Parlamentes (Industriez\u00f6lle, Verrechnungssteuergesetz, Abz\u00fcge f\u00fcr die externe Kinderbetreuung, Systemwechsel bei der Wohneigentumsf\u00f6rderung, Abschaffung der Heiratsstrafe) nicht leisten. Diesem Minderheitsvotum folgten alle sich \u00e4ussernden Fraktionssprecher und Fraktionssprecherinnen sowie auch Finanzminister Ueli Maurer. Dementsprechend deutlich mit 182 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen trat der Nationalrat nicht auf die Vorlage 2 ein. Somit wurde der Entwurf 2 definitiv abgeschrieben.</p><p></p><p>Linke Organisationen unter F\u00fchrung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz haben im Sommer 2021 das Referendum gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ergriffen. Sie bem\u00e4ngelten insbesondere, dass dies einfach eine weitere steuerliche Bevorzugung von Grosskonzernen sei. Und gerade im Kontext der Corona-Krise w\u00e4re der Ausfall der 250 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr f\u00fcr die Allgemeinheit nicht verkraftbar.</p><p></p><p>Am 5. Oktober 2021 konnte das Referendumskomitee 71'316 Unterschriften gegen die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Stempelabgaben vom 18. Juni 2021 einreichen. Davon waren laut Bundeskanzlei mindestens 57'529 Unterschriften g\u00fcltig. Somit ist das Referendum formell zustande gekommen. </p><p>Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021, diese Vorlage am 13. Februar 2022 zur Abstimmung zu bringen.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 mit 62,7 Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 wird wie folgt ge\u00e4ndert: </p><p>\u00dcbergangsbestimmungen: </p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gem\u00e4ss Artikel\u00a05 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungspr\u00e4mien gem\u00e4ss Artikel\u00a021ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.  </p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gem\u00e4ss Artikel\u00a013ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen.</p>","ReasonText":"<p>Die Stempelsteuer ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz. Sie bremst nicht nur die Finanzbrache, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die Abschaffung der Stempelsteuer w\u00fcrde die Attraktivit\u00e4t des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken. Wachstum w\u00fcrde generiert, ins Ausland abgewanderte Gesch\u00e4fte k\u00f6nnten in die Schweiz zur\u00fcckgeholt und Arbeitspl\u00e4tze geschaffen und gesichert werden. Mittel- und langfristig w\u00fcrden die anf\u00e4nglichen Steuerausf\u00e4lle durch diese Effekte mehr als kompensiert, und die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen w\u00e4ren klar positiv, wie Untersuchungen zeigen. Heute werden in der Schweiz rund 2000 Anlagefonds vertrieben. Davon sind nur etwa 700 in der Schweiz domiziliert. 230 Milliarden Franken Anlagevolumen von Schweizer Fondskunden werden im Ausland verwaltet. Die R\u00fcckgewinnung eines namhaften Teils dieses Gesch\u00e4fts ist realistisch. Mehr noch: Sie ist eine n\u00f6tige St\u00e4rkung des Finanzplatzes Schweiz und liegt im Interesse der exportorientierten Grossunternehmen, die ansonsten ihr Eigenkapital und ihr Fremdkapital im Ausland an ausl\u00e4ndischen Finanzpl\u00e4tzen platzieren m\u00fcssen.</p><p>Konkret soll die Stempelsteuer stufenweise abgeschafft werden. Zuerst sollen die schwerwiegendsten Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden, d. h. der Versicherungsstempel sowie die Emmissionsabgabe. Hier ist rasches Handeln gefordert. 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