{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090528,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090528,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.528","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einf\u00fchrung des Monismus","Description":null,"InitialSituation":"<p class=\"Standard_d\"><strong>Derzeit variiert die Finanzierung der KVG-Leistungen je nach Leistungsart. Ambulante Leistungen werden vollst\u00e4ndig \u00fcber die Krankenversicherer, also \u00fcber Pr\u00e4mien, finanziert. Station\u00e4re Leistungen (d. h. Leistungen, bei denen mindestens ein Spitalaufenthalt von einer Nacht n\u00f6tig ist) werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu h\u00f6chstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Die Kostenaufteilung f\u00fcr die Langzeitpflege (station\u00e4r und ambulant) wiederum wird von den Kantonen bestimmt, wobei die Versicherer und die Versicherten vom Bundesrat festgelegte Beitr\u00e4ge leisten. Im Dezember 2009 reichte Nationalr\u00e4tin Ruth Humbel die parlamentarische Initiative 09.528 \u00abFinanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einf\u00fchrung des Monismus\u00bb ein, um Fehlanreize zu bek\u00e4mpfen, die sich aus der uneinheitlichen Finanzierung der Leistungen ergeben. Der ausgehend von dieser parlamentarischen Initiative ausgearbeitete Entwurf sah urspr\u00fcnglich vor, nur die Finanzierung der ambulanten und station\u00e4ren Leistungen zu vereinheitlichen. Auf Wunsch der Kantone verlangte der St\u00e4nderat jedoch, dass auch die Langzeitpflege in die Reform eingeschlossen wird. Nach dem Inkrafttreten dieser Revision des KVG w\u00fcrden alle Leistungen zu 26,9 Prozent von den Kantonen und zu 73,1 Prozent von den Versicherern finanziert. Das Parlament nahm den Entwurf am 22. Dezember 2023 an. Da das Referendum, das vom Schweizerischen Verband des Personals \u00f6ffentlicher Dienste ergriffen wurde, mit 56 960 Unterschriften zustande gekommen ist, werden die Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger am 24. November 2024 \u00fcber diese \u00c4nderung des KVG abstimmen. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Annahme der Gesetzes\u00e4nderung.</strong><br>Am 11. Dezember 2009 reichte Nationalr\u00e4tin Ruth Humbel (CVP, AG) die parlamentarische Initiative 09.528 \u00abFinanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einf\u00fchrung des Monismus\u00bb ein. Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) gab der Initiative am 16. Februar 2011 mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates (SGK-S) stimmte diesem Beschluss am 14. November 2011 mit 7 zu 1 Stimmen zu.<br>Durch das Folgegeben erhielt die SGK-N den Auftrag, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Die Kommission beschloss, ihre Subkommission \u00abKVG\u00bb mit den Vorbereitungsarbeiten zu betrauen. Die Subkommission entschied, die ersten Ergebnisse der damals laufenden Gespr\u00e4che zwischen dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im Rahmen des \u00abDialogs Nationale Gesundheitspolitik\u00bb abzuwarten, und war anschliessend zwischen 2012 und 2015 stark mit anderen Vorlagen besch\u00e4ftigt. Am 25. Oktober 2013 beantragte die SGK-N mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein erstes Mal, die Frist f\u00fcr die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um zwei Jahre zu verl\u00e4ngern. Der Nationalrat nahm diesen Antrag am 13. Dezember 2013 ohne Gegenstimme an. Die Subkommission \u00abKVG\u00bb nahm ihre Arbeiten am 26. August 2015 wieder auf, bevor sie im November 2015 mit dem Ende der 49. Legislaturperiode aufgel\u00f6st wurde.<br>Am 13. Dezember 2015 beantragte die SGK-N ohne Gegenstimme ein zweites Mal, die Frist f\u00fcr die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um zwei Jahre zu verl\u00e4ngern. Der Nationalrat nahm diesen Antrag am 18. Dezember 2015 ohne Gegenstimme an. Am 23. August 2016 nahm die neue Subkommission \u00abMonismus\u00bb der SGK-N ihre Arbeiten auf. Am 2. November 2017 beantragte die SGK-N ohne Gegenstimme ein drittes Mal, die Frist f\u00fcr die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um zwei Jahre zu verl\u00e4ngern. Der Nationalrat nahm diesen Antrag am 15. Dezember 2017 ohne Gegenstimme an.<br>Nachdem die Subkommission \u00abMonismus\u00bb einen Vorentwurf und einen Berichtsentwurf ausgearbeitet hatte, verabschiedete die SGK-N am 19. April 2018 mit 15 zu 7 Stimmen einen Vorentwurf f\u00fcr die Vernehmlassung. Am 24. Januar 2019 nahm die Kommission Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragte sie ihre Subkommission mit einer vertieften Analyse.<br>Am 5. April 2019 befasste sich die SGK-N mit dem Erlassentwurf. In der Gesamtabstimmung nahm sie diesen mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Der Bundesrat nahm am 14. August 2019 zum Entwurf Stellung. Er bef\u00fcrwortete grunds\u00e4tzlich eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und station\u00e4ren Leistungen (EFAS). Gleichzeitig forderte er, dass die Anliegen der Kantone bei der Reform noch st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden.<br>Leistungen, die nach dem KVG verg\u00fctet werden, werden unterschiedlich finanziert, je nachdem, ob sie ambulant oder station\u00e4r erbracht werden. Ambulante Leistungen werden vollst\u00e4ndig von den Versicherern, also \u00fcber Pr\u00e4mien, finanziert. Station\u00e4re Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu h\u00f6chstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Diese Regelung kann direkt und indirekt zu Fehlanreizen f\u00fchren, die dem Ziel einer g\u00fcnstigen und guten Behandlung entgegenstehen. Durch die unterschiedliche Finanzierung haben Versicherer nur dann einen Anreiz, die Verlagerung von station\u00e4ren zu ambulanten Leistungen zu f\u00f6rdern, wenn die ambulante Leistung mindestens 55 Prozent g\u00fcnstiger ist als die station\u00e4re. Umgekehrt haben die Kantone im Hinblick auf die von ihnen zu tragenden Kosten einen Anreiz, die Attraktivit\u00e4t von ambulanten Leistungen zu steigern. Daraus resultieren unn\u00f6tig hohe Kosten zulasten der Gesamtgesellschaft und allenfalls eine tiefere Behandlungsqualit\u00e4t, die in gewissen F\u00e4llen gleichbedeutend ist mit einer geringeren Patientensicherheit.&nbsp;<br>Mit ihrem Entwurf zur \u00c4nderung des KVG \u00abEinheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und station\u00e4ren Bereich\u00bb verfolgte die Kommission drei Ziele. Erstens wollte sie \u2013 dort, wo dies medizinisch sinnvoll ist, \u2013 eine Verlagerung von station\u00e4rer zu ambulanter Behandlung f\u00f6rdern, da die ambulanten Leistungen meistens g\u00fcnstiger sind. Durch eine einheitliche Finanzierung sollte zudem die koordinierte Versorgung attraktiver gemacht werden, dank der durch rechtzeitige ambulante Behandlungen Spitalaufenthalte vermieden werden k\u00f6nnen. Zweitens wollte sie die pr\u00e4mien- und steuerfinanzierten Anteile an den obligatorisch versicherten Krankheitskosten stabilisieren. Drittens wollte sie eine sachgerechte Tarifierung f\u00f6rdern. Der Entwurf der SGK-N sah vor, dass die Krankenversicherungen alle ambulanten und station\u00e4ren Behandlungen erstatten m\u00fcssen. Der Anteil der Kantone an den Bruttokosten sollte mindestens 22,6 Prozent betragen. Dieser Prozentsatz, der im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 rund 7,5 Milliarden Franken entsprochen h\u00e4tte, soll so festgelegt werden, dass die Umstellung auf die EFAS f\u00fcr die Kantone und die Versicherer insgesamt kostenneutral ausf\u00e4llt.<br>Die Kommission beschloss, die Langzeitpflege nicht in ihren Entwurf zur einheitlichen Finanzierung zu integrieren. Mangels verl\u00e4sslicher Daten sollte die (ambulante und station\u00e4re) Langzeitpflege zun\u00e4chst weiter gem\u00e4ss den geltenden Regeln finanziert werden. Die Kommission verabschiedete in diesem Zusammenhang ein Postulat (19.3002), das den Bundesrat beauftragt, zusammen mit der GDK sowie mit den Verb\u00e4nden der Leistungserbringer und der Versicherer zu pr\u00fcfen, ob die Langzeitpflege in die EFAS integriert werden kann. Sobald die notwendigen Informationen vorliegen, soll der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesrevision zum Einbezug der Langzeitpflege in die EFAS vorlegen.<br>(Quellen: Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates BBl 2019 3499)</p>","Proceedings":"<p class=\"Standard_d\">Der <strong>Nationalrat </strong>befasste sich am 26. September 2019 als Erstrat mit dieser \u00c4nderung des KVG. Den Nichteintretensantrag einer Minderheit der SGK-N lehnte er mit 136 zu 52 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Die Sprecherin der Minderheit, Barbara Gysi (S, SG), erkl\u00e4rte, dass die Minderheit die EFAS bef\u00fcrwortet, aber der Ansicht ist, dass die geplante Reform die Krankenversicherer und die Vertragsspit\u00e4ler (die Privatspit\u00e4ler haben Vereinbarungen mit den Versicherern) zu stark bevorzugt und zwar zulasten der Kantone, die zu reinen Kostentr\u00e4gern reduziert w\u00fcrden. Die Minderheit bestand aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen Fraktion und der Gr\u00fcnen Fraktion sowie einem Fraktionsmitglied der SVP. Im Mittelpunkt der Detailberatung stand vor allem der Kantonsbeitrag, d. h. der Kostenanteil der Kantone (die restlichen Kosten gehen zulasten der Versicherer und der Pr\u00e4mienzahlenden). Der Nationalrat lehnte mehrere Minderheitsantr\u00e4ge ab und legte den minimalen Kantonsbeitrag entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates auf 25,5 Prozent der Nettokosten (nach Abzug der Franchisen und Selbstbehalte der Versicherten) fest (Anteil der Versicherer folglich 74,5 %). Der urspr\u00fcngliche Entwurf der SGK-N hatte einen Anteil von 22,6 Prozent an den Bruttokosten (d. h. inklusive Franchisen und Selbstbehalte) vorgesehen. Auch die \u00dcbernahme der von Vertragsspit\u00e4lern erbrachten Leistungen wurde lebhaft diskutiert. Eine Minderheit beantragte, eine Bestimmung zu streichen, welche vorsah, die R\u00fcckerstattungsquote der Versicherer (die Kantone beteiligen sich nicht an diesen Kosten) f\u00fcr diese Leistungen von 45 auf 74,5 Prozent anzuheben. Die Vertreterin dieser Minderheit, Barbara Gysi, wies darauf hin, dass ein solcher Beschluss eine Pr\u00e4mienerh\u00f6hung nach sich ziehen, Privatspit\u00e4ler gegen\u00fcber \u00f6ffentlichen Spit\u00e4lern bevorzugen und die Spitalplanung der Kantone gef\u00e4hrden w\u00fcrde. Die Sprecherin der Kommissionsmehrheit, Ruth Humbel, entgegnete, dass es in der Schweiz wenige Vertragsspit\u00e4ler gibt und diese nicht teurer als \u00f6ffentliche Spit\u00e4ler sind. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Mehrheit mit 132 zu 56 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die Minderheit bestand aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen Fraktion und der Gr\u00fcnen Fraktion sowie drei Fraktionsmitgliedern der SVP. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Erlassentwurf mit 121 zu 54 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Die Mitte-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die SVP-Fraktion und die Gr\u00fcnliberale Fraktion stimmten mehrheitlich f\u00fcr die KVG-Revision, die Sozialdemokratische Fraktion und die Gr\u00fcne Fraktion einstimmig dagegen.<br>Nach mehreren Sitzungen der SGK-S zur KVG-Revision befasste sich der <strong>St\u00e4nderat </strong>als Zweitrat am 1. Dezember 2022 erstmals mit dem Entwurf zur Einf\u00fchrung der EFAS. Das Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung schuf der St\u00e4nderat mehrere Differenzen zum Nationalrat. Der St\u00e4nderat integrierte ohne Gegenstimme die (station\u00e4re und ambulante) Langzeitpflege in den Entwurf und entsprach damit im Gegensatz zur grossen Kammer dem Wunsch der Kantone. Ausserdem erh\u00f6hte die kleine Kammer aufgrund der Ber\u00fccksichtigung der Langzeitpflege den Kantonsbeitrag auf 26,9 Prozent, den der Nationalrat \u2013 ohne Langzeitpflege \u2013 auf 25,5 Prozent festgelegt hatte. Im Weiteren st\u00e4rkte der St\u00e4nderat ohne Gegenstimme den Zugang der Kantone zu den Daten und Rechnungen im Gesundheitssystem sowie die kantonalen Steuerungsm\u00f6glichkeiten dieses Systems. Schliesslich lehnte der St\u00e4nderat ohne Gegenstimme die vom Nationalrat angenommene Erh\u00f6hung der R\u00fcckerstattungsquote der Versicherer f\u00fcr Leistungen von Vertragsspit\u00e4lern ab. Der Berichterstatter der Kommission, Erich Ettlin (M-E, OW), hielt fest, dass ein solcher Schritt die Spitalplanung der Kantone gef\u00e4hrden und Kosten von rund 100 bis 150 Millionen Franken j\u00e4hrlich von der Zusatzversicherung in die Grundversicherung transferieren w\u00fcrde, was eine Pr\u00e4mienerh\u00f6hung nach sich ziehen w\u00fcrde. In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat den Entwurf mit 29 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Die Gegenstimmen und Enthaltungen kamen haupts\u00e4chlich aus der Sozialdemokratischen Fraktion und der Gr\u00fcnen Fraktion.<br>Am 13. September 2023 begann der <strong>Nationalrat </strong>mit der <strong>Differenzbereinigung</strong>. Die beiden Berichterstatter der Kommission, Lorenz Hess (M-E, BE) und Philippe Nantermod (RL, VS), betonten, dass die SGK-N grunds\u00e4tzlich gegen die vom St\u00e4nderat beschlossene Integration der Langzeitpflege in den Entwurf zur einheitlichen Finanzierung ist. Da die Kantone und der St\u00e4nderat ihre Zustimmung zur KVG-Reform aber von dieser Frage abh\u00e4ngig machten, habe die Kommissionsmehrheit beschlossen, dem Einbezug der Langzeitpflege unter gewissen Bedingungen zuzustimmen. Die Minderheit, vertreten durch Thomas Aeschi (V, ZG), sprach sich gegen diesen Schritt aus, da die dadurch entstehenden Kosten in ihren Augen die m\u00f6glichen Einsparungen des restlichen Entwurfs \u00fcbersteigen. Der Nationalrat folgte in dieser Frage mit 130 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Mehrheit seiner Kommission. Die Stimmen f\u00fcr den Minderheitsantrag Aeschi kamen alle aus der SVP-Fraktion. Der Kantonsbeitrag, den der St\u00e4nderat auf 26,9 Prozent erh\u00f6ht hatte, war Gegenstand verschiedener Antr\u00e4ge. Die Mehrheit der SGK-N beantragte, dass die Beteiligung an den Kosten der Personen in Langzeitpflege systematisch von den Kantonen \u00fcbernommen wird, was eine Erh\u00f6hung des Kantonsbeitrags auf 28,6 Prozent bedeuten w\u00fcrde. Die Minderheit Glarner beantragte, dem St\u00e4nderat zu folgen, w\u00e4hrend die Minderheiten Aeschi (24,5 %) und Weichelt (30 %) andere Beitragsquoten forderten. Letztlich setzte sich der Mehrheitsantrag durch. Mit 107 zu 85 Stimmen beschloss der Nationalrat, der Minderheit de Courten folgend, bei den Vertragsspit\u00e4lern an seiner Differenz zum St\u00e4nderat festzuhalten. Gegen diesen Minderheitsantrag stimmten fast ausschliesslich die Sozialdemokratische Fraktion, die Gr\u00fcnliberale Fraktion und die Gr\u00fcne Fraktion.<br>Der <strong>St\u00e4nderat </strong>begann am 6. Dezember 2023 mit der <strong>Differenzbereinigung</strong>. Der Berichterstatter der Kommission, Erich Ettlin, kritisierte den Beschluss des Nationalrates, bei der Langzeitpflege den Patientenbeitrag abzuschaffen und als Konsequenz den Kantonsbeitrag auf 28,6 Prozent zu erh\u00f6hen, da dies f\u00fcr die Kantone eine Mehrbelastung in H\u00f6he von einer halben Milliarde Franken j\u00e4hrlich mit sich bringen und haupts\u00e4chlich jenen Personen n\u00fctzen w\u00fcrde, die keinen Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen haben. Der St\u00e4nderat hielt in der Folge ohne Gegenstimme an der Beitragsquote von 26,9 Prozent fest. Auch bei der \u00dcbernahme der Leistungen von Vertragsspit\u00e4lern hielt die kleine Kammer an ihrer Position fest und lehnte die Erh\u00f6hung der Verg\u00fctungsquote ohne Gegenstimme ab.<br>Am 14. Dezember 2023 befasste sich der <strong>Nationalrat </strong>mit den noch bestehenden Differenzen zum St\u00e4nderat. Beim Kantonsbeitrag verzichtete der Nationalrat auf seine urspr\u00fcngliche Forderung von 28,6 Prozent. Indem er den Minderheitsantrag Weichelt mit 121 zu 73 Stimmen ablehnte, schloss er sich dem Beschluss des St\u00e4nderates (26,9 %) an. Die Mitte-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die SVP-Fraktion folgten der Kommissionsmehrheit nahezu in ihrer Gesamtheit. Auch bei den Vertragsspit\u00e4lern schloss sich der Nationalrat dem St\u00e4nderat an. Der Minderheitsantrag Sauter, der an dieser Differenz festhalten wollte, wurde nur von Mitgliedern der FDP-Liberalen Fraktion und der SVP-Fraktion unterst\u00fctzt und dementsprechend mit 101 zu 90 Stimmen abgelehnt.<br>Der <strong>St\u00e4nderat </strong>befasste sich am 18. Dezember 2023 mit der letzten verbleibenden Differenz zwischen den beiden R\u00e4ten und beseitigte diese ohne Gegenstimme.<br><strong>Die Schlussabstimmungen \u00fcber die KVG-Revision fanden am 22. Dezember 2023 statt. Der St\u00e4nderat nahm den Entwurf mit 42 zu 3 Stimmen an. Die drei Gegenstimmen stammten aus der Sozialdemokratischen Fraktion. Der Nationalrat nahm den Entwurf mit 141 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen an. Die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion und die Gr\u00fcnliberale Fraktion stimmten, abgesehen von einer Enthaltung eines Mitglieds der FDP-Liberalen Fraktion, geschlossen f\u00fcr die Revision. Bei der Sozialdemokratischen Fraktion (21 zu 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen), der SVP-Fraktion (46 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung) und der Gr\u00fcnen Fraktion (7 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen) war das Stimmverh\u00e4ltnis uneinheitlicher.</strong><br>Am 18. April 2024 ergriff der Schweizerische Verband des Personals \u00f6ffentlicher Dienste das Referendum gegen die EFAS. Die Bundeskanzlei best\u00e4tigte am 29. April 2024, dass die ben\u00f6tigte Zahl von 50 000 Unterschriften mit 56 960 g\u00fcltigen Unterschriften erreicht wurde. Am 26. Juni 2024 legte der Bundesrat den 24. November 2024 als Datum f\u00fcr die Abstimmung \u00fcber die KVG-Reform fest.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 mit 53,31% Ja-Stimmen angenommen.</strong></p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">-------------------------------------------------------------------------</h4><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldungen</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 26.09.2019</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Kantone bleiben bei Gesundheitswesen-Finanzierung auf der Strecke</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Nationalrat geht auf Konfrontationskurs mit den Kantonen. Er hat am Donnerstag beschlossen, dass ambulante und station\u00e4re Leistungen k\u00fcnftig aus dem gleichen Topf finanziert werden. Von der Referendumsdrohung der Kantone liess er sich nicht beeindrucken.</strong></p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG), die die Gesetzgebungsarbeiten mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte, \u00fcberwiegen die Vorteile klar. Sie bezifferte das Sparpotenzial des Systemwechsels mit bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr. \"Es ist ein wichtiger Reformschritt\", sagte Humbel.</p><p class=\"Standard_d\">Heute werden Leistungen im ambulanten Bereich vollst\u00e4ndig von den Krankenkassen bezahlt, sie werden also \u00fcber Pr\u00e4mien finanziert. Leistungen im station\u00e4ren Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und damit aus Steuergeldern finanziert, den Rest bezahlen die Krankenkassen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Fehlanreize beseitigen</p><p class=\"Standard_d\">Das f\u00fchrt unter anderem dazu, dass die Versicherungen kaum Anreize haben, ambulante Behandlungen zu f\u00f6rdern, auch wenn diese g\u00fcnstiger w\u00e4ren. Zudem beeinflusse das heutige System den eigentlich rein medizinischen Entscheid, ob jemand ambulant oder station\u00e4r behandelt werde, sagte Humbel. Solche Fehlanreize m\u00fcssten beseitigt werden.</p><p class=\"Standard_d\">\"Mit der Vorlage ist die Hoffnung verbunden, dass die Kantone das Wettr\u00fcsten im ambulanten Bereich endlich drosseln\", erkl\u00e4rte SVP-Sprecher Heinz Brand (GR), der den gr\u00f6ssten Krankenkassenverband sant\u00e9suisse pr\u00e4sidiert.</p><p class=\"Standard_d\">Mit diesen Zielen hatte die Nationalratskommission eine Vorlage ausgearbeitet, die den so genannten Monismus bei der Finanzierung des Gesundheitswesens einf\u00fchren soll. Die Krankenkassen w\u00fcrden nach dem Systemwechsel alle ambulanten und station\u00e4ren Behandlungen verg\u00fcten. Den Beitrag der Kantone legte der Nationalrat bei 25,5 Prozent der Nettokosten nach Abzug von Selbstbehalt und Franchisen fest.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kantone zahlen also nur, wenn auch den Krankenkassen Kosten entstehen. Bei den 25,5 Prozent handelt es sich um einen Mindestanteil. Dieser wird jeweils so berechnet, dass der Systemwechsel f\u00fcr Kantone und die Versicherer kostenneutral ausf\u00e4llt.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Handschrift der Krankenkassen</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat w\u00e4re mit dem Systemwechsel grunds\u00e4tzlich einverstanden. \"Es bleibt aber viel Arbeit\", sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Der Nationalrat sei noch weit von einer mehrheitsf\u00e4higen Vorlage entfernt.</p><p class=\"Standard_d\">Die Linke beantragte erfolglos, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Auch die SP sei nicht grunds\u00e4tzlich gegen den Systemwechsel, sagte Barbara Gysi (SG). Die Rolle der Krankenkassen w\u00fcrde aber zu sehr gest\u00e4rkt. Die Vorlage stamme klar aus der Feder des Krankenkassenverbands Curafutura, kritisierte Gysi.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Streit um Langzeitpflege</p><p class=\"Standard_d\">Zudem w\u00fcrden die Kantone zu reinen Zahlern degradiert. \"L\u00f6sungen im Gesundheitswesen k\u00f6nnen nur mit den Kantonen und nicht gegen sie erarbeitet werden.\" Diese drohen mit dem Kantonsreferendum, sollten die R\u00e4te die Vorlage nicht nachbessern.</p><p class=\"Standard_d\">Unter anderem fordern sie, dass auch die Langzeitpflege in den Systemwechsel einbezogen wird. In dem Bereich tragen die Kantone den Kostenanstieg alleine. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz warnt vor Steuererh\u00f6hungen und Sparpaketen in den Kantonen.</p><p class=\"Standard_d\">Noch fehlen allerdings die n\u00f6tigen Grundlagen f\u00fcr den Einbezug von Pflegeheimen und Spitex ins neue Finanzierungssystem. Der Nationalrat hat den Bundesrat zwar beauftragt, diese zu erarbeiten, doch das kann Jahre dauern.</p><p class=\"Standard_d\">So lange will die Nationalratskommission nicht warten mit der Einf\u00fchrung des Monismus. Mit einer Motion will sie den Bundesrat aber beauftragen, den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung vorzuschlagen, sobald die n\u00f6tigen Grundlagen erarbeitet sind.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Casus belli</p><p class=\"Standard_d\">Die Forderung der Kantone nach Steuerungsm\u00f6glichkeiten im ambulanten Bereich erwies sich als zweischneidiges Schwert. Eine entsprechende Vorlage ist in den R\u00e4ten weit fortgeschritten. Der Nationalrat beschloss, dass diese nur zusammen mit dem Monismus in Kraft treten kann, was den Druck auf die Kantone eher erh\u00f6ht.</p><p class=\"Standard_d\">Eine weitere Front er\u00f6ffnete der Nationalrat, mit den h\u00f6heren Beitr\u00e4gen f\u00fcr Privatspit\u00e4ler, die nicht auf Spitallisten stehen. Statt 45 Prozent sollen diese k\u00fcnftig 75 Prozent der station\u00e4ren Leistungen verg\u00fctet bekommen. Umgekehrt bek\u00e4men sie aber nur noch 75 Prozent f\u00fcr ambulante Leistungen, sagte Kommissionssprecherin Humbel. Sie sprach von einer \"kleinen Besserstellung\", SP-Fraktionschef Roger Nordmann hingegen von einer \"Gelddruckmaschine\" f\u00fcr Privatspit\u00e4ler.</p><p class=\"Standard_d\">Auch Gesundheitsminister Berset warnte vor einer Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge. Dies werde zu h\u00f6heren Krankenkassenpr\u00e4mien f\u00fchren und die Spitalplanung der Kantone schw\u00e4chen. Das k\u00f6nne die ganze Vorlage zu Fall bringen.</p><p class=\"Standard_d\">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat der Vorlage mit 121 zu 54 Stimmen bei 8 Enthaltungen an.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 01.12.2022</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat stellt Finanzierung der Gesundheitsleistungen neu auf</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Das Parlament will die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und station\u00e4ren Behandlungen gemeinsam bezahlen. Der St\u00e4nderat will das auch f\u00fcr die Langzeitpflege.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Er hat am Donnerstag mit 29 zu 6 Stimmen und bei 5 Enthaltungen die entsprechende Vorlage gutgeheissen. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Pr\u00e4miengeldern. Station\u00e4re Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat entschied nun, dass die Kantone f\u00fcr mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer \u00fcber die Pr\u00e4mien h\u00f6chstens f\u00fcr 73,1 Prozent der Leistungen aufkommen m\u00fcssen - und zwar unabh\u00e4ngig davon, wo und von wem diese erbracht werden. Abgezogen werden die Anteile der Patienten. Beide R\u00e4te wollen dieses Nettoprinzip.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Fehlanreize schlagartig beseitigt\"</p><p class=\"Standard_d\">Auch der Nationalrat will Ambulant und Station\u00e4r aus demselben Topf finanzieren. Die Kantone sollen mindestens 25,5 Prozent der Nettokosten \u00fcbernehmen. Die Langzeitpflege klammerte der Nationalrat allerdings aus, zum Missfallen der Kantone.</p><p class=\"Standard_d\">Unter dem Strich soll die \"Einheitliche Finanzierung ambulant und station\u00e4r\" (Efas) kostenneutral sein. In einigen Kantonen k\u00f6nne sie allerdings zu Verlagerungen von Steuern auf Pr\u00e4mien und umgekehrt f\u00fchren, hielt die vorberatende Gesundheitskommission fest. Pro Kanton sei Efas aber ebenfalls kostenneutral.</p><p class=\"Standard_d\">Im Rat \u00fcberwogen die positiven Stimmen: \"Die neue Finanzierungsform beseitigt schlagartig Fehlanreize\", sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Damian M\u00fcller (FDP/LU) sah die Vorlage als wichtigen Beitrag zur D\u00e4mpfung der Kosten und zur koordinierten Versorgung.</p><p class=\"Standard_d\">Werde die Langzeitpflege voll in die Einheitsfinanzierung integriert, brauche es Abkl\u00e4rungen, wandte Peter Hegglin (Mitte/ZG) ein. Beispielsweise stellten sich Fragen zur Abgrenzung zwischen Pflege, Betreuung und Hotellerie.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Unerw\u00fcnschte Nebenwirkungen</p><p class=\"Standard_d\">Die Linke warnte vor unerw\u00fcnschten Nebenwirkungen zulasten der Pr\u00e4mienzahler. \"Die Versicherer erhalten zu viel Macht\", gab Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) zu bedenken. Das Sparpotenzial sei schwer zu bestimmen. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von \"einem Projekt der Versicherer.\" Bezahlen m\u00fcssten jedoch die Versicherten, sei es mit Pr\u00e4mien oder sei es mit Steuern.</p><p class=\"Standard_d\">Josef Dittli (FDP/UR), Pr\u00e4sident des Krankenkassenverbandes Curafutura, konterte mit Zahlen: Eine bis drei Milliarden Franken an Gesundheitskosten k\u00f6nnten mit der Einheitsfinanzierung eingespart werden, und das wirke sich auf die Pr\u00e4mien aus. Praktisch alle Partner im Gesundheitswesen und auch der Bundesrat tr\u00fcgen es mit.</p><p class=\"Standard_d\">Den Kantonen gew\u00e4hrt der St\u00e4nderat Instrumente f\u00fcr die Steuerung und Kontrolle. Sie sollen in den Tariforganisationen f\u00fcr den ambulanten Bereich und die Pflege Einsitz erhalten. Weiter sollen die Kassen den Kantonen Daten liefern m\u00fcssen. Sind formale Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, sollen Kantone Zahlungen verweigern k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Steigen die Kosten in einem Kanton \u00fcberdurchschnittlich, soll dieser neben der Zulassung von \u00c4rzten auch jene anderer Leistungserbringer stoppen k\u00f6nnen. Den Antrag einer Minderheit um Dittli, diesen Passus zu streichen, lehnte der Rat mit 23 zu 16 Stimmen ab.</p><p class=\"Standard_d\">Vertragsspit\u00e4ler, die nicht auf der Spitalliste eines Kantons stehen, erhalten nach dem Willen des St\u00e4nderates mit Efas aus der Grundversicherung gleich hohe Verg\u00fctungen. Der Nationalrat beschloss eine h\u00f6here Verg\u00fctung.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Sieben Jahre f\u00fcr Umstellung</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr die Umstellung auf den Monismus gibt der St\u00e4nderat den Kantonen Zeit. Drei Jahre sollen sie f\u00fcr die Vorbereitung erhalten und nach der Umstellung vier weitere Jahre f\u00fcr das Erreichen ihrer Kostenanteile. Es bleibe damit auch Zeit, um in der Pflege die n\u00f6tige Kostentransparenz zu schaffen, schrieb die Kommission.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat will zudem untersucht haben, ob die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung bezogen auf 2016 bis 2019 f\u00fcr Kassen und Kantone kostenneutral w\u00e4re. Bei Bedarf soll es Anpassungen geben. Er nahm dazu eine Motion an, mit der auch der Bundesrat einverstanden ist.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.09.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>K\u00fcnftige Finanzierung der Gesundheitskosten gibt weiterhin zu reden</strong><br><strong>Dass ambulante und station\u00e4re Leistungen f\u00fcr die Gesundheitsversorgung k\u00fcnftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Beim Streitpunkt der Langzeitpflege hat der Nationalrat am Mittwoch einen Kompromissvorschlag gemacht.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Pr\u00e4miengeldern. Station\u00e4re Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Und f\u00fcr die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.</p><p class=\"Standard_d\">Ziel der komplexen Monismus-Vorlage ist es, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich zu regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und station\u00e4ren Behandlungen gemeinsam bezahlen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat entschied nun, dass die Kantone f\u00fcr mindestens 28,6 Prozent und die Krankenversicherer \u00fcber die Pr\u00e4mien h\u00f6chstens f\u00fcr 71,4 Prozent der Leistungen aufkommen sollen - und zwar unabh\u00e4ngig davon, wo und von wem diese erbracht werden.</p><p class=\"Standard_d\">In der ersten Beratungsrunde hatte der Nationalrat die Kantone zur \u00dcbernahme von mindestens 25,5 Prozent der Nettokosten verpflichten wollen. Der St\u00e4nderat hatte im Dezember 2022 einen Kantonsanteil von 26,9 Prozent beschlossen. Abgezogen werden die Anteile der Patienten. Beide R\u00e4te wollen dieses Nettoprinzip.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Angst vor weiterem Pr\u00e4mienschub</p><p class=\"Standard_d\">Urspr\u00fcnglich hatte der Nationalrat die Langzeitpflege vom Systemwechsel ausgeklammert. Das missfiel den Kantonen. Nun kam die grosse Kammer auf ihren Entscheid zur\u00fcck: Wie der St\u00e4nderat und der Bundesrat will auch sie die Langzeitpflege - also Leistungen von Hilfs- und Pflegediensten zu Hause oder in Alters- und Pflegeheimen - in den sogenannten Monismus einbeziehen.</p><p class=\"Standard_d\">Sie stellt aber Bedingungen. Erstens m\u00fcssen die Tarife im Pflegesektor auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis festgelegt sein; zweitens muss die Volksinitiative \"F\u00fcr eine starke Pflege (Pflegeinitiative)\" vollst\u00e4ndig umgesetzt sein.</p><p class=\"Standard_d\">\"Ohne die Integration der Pflege versenken wir die Vorlage\", sagte Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte/BE). Nur die SVP stimmte geschlossen Nein. Ein Systemwechsel w\u00fcrde weitere Kosten in die obligatorische Krankenversicherung \u00fcberw\u00e4lzen - und die Pr\u00e4mien weiter erh\u00f6hen, gab Thomas de Courten (SVP/BL) zu bedenken.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Komplexe Vorlage</p><p class=\"Standard_d\">Bei der gewichtigen Reform der Finanzstr\u00f6me im Gesundheitssystem gibt es noch zahlreiche weitere Differenzen. Beispielsweise beschloss der Nationalrat erg\u00e4nzend zum St\u00e4nderat, dass die Beitr\u00e4ge der Versicherten an die Kosten der Pflegeleistungen von den Kantonen \u00fcbernommen werden sollen.</p><p class=\"Standard_d\">Weiter soll die H\u00f6chstdauer der Akut- und \u00dcbergangspflege gem\u00e4ss Entscheid des Nationalrats nicht verl\u00e4ngert werden. Auch soll die obligatorische Grundversicherung die Aufenthaltskosten nicht \u00fcbernehmen. Eine solche Massnahme w\u00fcrde erhebliche Zusatzkosten verursachen und ein ohnehin schon heikles Projekt noch weiter verkomplizieren, lautete der Tenor.</p><p class=\"Standard_d\">Im Gegensatz zum St\u00e4nderat beschloss der Nationalrat weiter, den Kantonen nicht die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, die Kosten\u00fcbernahme zu verweigern, wenn die formellen Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 06.12.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Offene Punkte bei Einheitsfinanzierung der Gesundheitsleistungen</strong><br><strong>Dass ambulante und station\u00e4re Leistungen f\u00fcr die Gesundheitsversorgung k\u00fcnftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Bei der Langzeitpflege gibt es aber noch etliche offene Punkte, auch nach der j\u00fcngsten St\u00e4nderatsdebatte.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderats (SGK-S) hatte ihrem Rat mit deutlicher Mehrheit beantragt, bei der Revision der Finanzierung von Leistungen des Gesundheitssystems an bisherigen Beschl\u00fcssen festzuhalten. Der St\u00e4nderat folgte ihr am Mittwoch. Die Vorlage geht deshalb zur\u00fcck an den Nationalrat. Sie soll in der laufenden Session bereinigt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Umstrittene Details</p><p class=\"Standard_d\">Grunds\u00e4tzlich sind sich die R\u00e4te einig, dass die Langzeitpflege in den sogenannten Monismus integriert werden soll. Doch viele Details sind umstritten: Der St\u00e4nderat will f\u00fcr die Integration der Pflege eine fixe Frist von sieben Jahren ab 1. Januar nach Zustandekommen der Revision setzen. Der Nationalrat hingegen will zus\u00e4tzliche Bedingungen erf\u00fcllt sehen, die der St\u00e4nderat ablehnt.</p><p class=\"Standard_d\">Nach Meinung des Nationalrates soll die Integration erst erfolgen, wenn die Tarife im Pflegesektor auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis festgelegt sind. Auch will er, dass vor der Integration die Volksinitiative \"F\u00fcr eine starke Pflege (Pflegeinitiative)\" vollst\u00e4ndig umgesetzt ist.</p><p class=\"Standard_d\">Diesem Ansinnen erteilte der St\u00e4nderat nun eine deutliche Absage. Seine zust\u00e4ndige Kommission hatte befunden, dass die Festlegung einer pr\u00e4zisen Frist f\u00fcr den Einbezug der Pflege gr\u00f6ssere Rechtssicherheit gew\u00e4hrleiste. Das Kriterium der vollst\u00e4ndigen Umsetzung der Pflegeinitiative k\u00f6nne nicht genau definiert werden.</p><p class=\"Standard_d\">Peter Hegglin (Mitte/ZG) wollte dem Nationalrat eine Br\u00fccke bauen. Als zus\u00e4tzliche Voraussetzung f\u00fcr den Systemwechsel sollten f\u00fcr Pflegeleistungen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen, beantragte er. Der Rat lehnte Hegglins Antrag aber mit 31 zu 12 Stimmen ab.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Umstrittener Pflegebeitrag</p><p class=\"Standard_d\">Ebenfalls anders als der Nationalrat will der St\u00e4nderat den Patientenbeitrag an die Pflegeleistungen beibehalten - um erhebliche Zusatzkosten zulasten der Kantone zu vermeiden. Pflegebed\u00fcrftige bezahlen zurzeit 23 Franken pro Tag f\u00fcr diese Leistungen. N\u00fctzen w\u00fcrde die Streichung des Beitrages vor allem Versicherten in guten finanziellen Verh\u00e4ltnissen, sagte Kommissionspr\u00e4sident Erich Ettlin (Mitte/OW).</p><p class=\"Standard_d\">Um einen Pr\u00e4mienanstieg zu verhindern, will der St\u00e4nderat den Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspit\u00e4lern - Spit\u00e4ler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen - bei den heutigen 45 Prozent behalten. Der Nationalrat will einen h\u00f6heren Beitrag zulassen.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Grundlegende Reform</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage bringt eine grundlegende Reform bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen, n\u00e4mlich deren Finanzierung aus einer Hand. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Pr\u00e4miengeldern. Station\u00e4re Leistungen dagegen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Und f\u00fcr die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.</p><p class=\"Standard_d\">Ziel der komplexen Monismus-Vorlage ist es, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich zu regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und station\u00e4ren Behandlungen gemeinsam bezahlen. Unter dem Strich soll die \"Einheitliche Finanzierung ambulant und station\u00e4r\" (Efas) kostenneutral sein.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.12.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Monismus-Vorlage ist auf der Zielgeraden</strong><br><strong>Die so genannte Monismus-Vorlage, die eine einheitliche Finanzierung aller Leistungen des Gesundheitswesens bringt, ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag in fast allen umstrittenen Punkten dem St\u00e4nderat angeschlossen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Damit r\u00fcckt das Ziel in Reichweite, die seit 14 Jahren h\u00e4ngige Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen. Gekl\u00e4rt ist nun, dass Versicherte weiterhin einen spezifischen Beitrag zahlen m\u00fcssen f\u00fcr Pflegeleistungen, ob diese nun ambulant oder in einem Heim erbracht werden. Die Kantone k\u00f6nnen diesen Beitrag \u00fcbernehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat h\u00e4tte diesen Beitrag streichen wollen, folgte nun aber dem St\u00e4nderat. Dieser hatte befunden, dass die Streichung des Pflegebeitrages vor allem Beg\u00fcterte entlasten w\u00fcrde. Eine rot-gr\u00fcne Minderheit im Nationalrat h\u00e4tte bei der Streichung bleiben wollen, unterlag aber.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Einigung zu Vertragsspit\u00e4lern</p><p class=\"Standard_d\">Um einen Pr\u00e4mienanstieg zu verhindern, soll der Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspit\u00e4lern - Spit\u00e4ler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen - bei den heutigen 45 Prozent bleiben. Auch hier schloss sich der Nationalrat dem St\u00e4nderat an.</p><p class=\"Standard_d\">Dass die Langzeitpflege grunds\u00e4tzlich in die \"Einheitliche Finanzierung ambulant und station\u00e4r\" (Efas) einbezogen werden soll, steht seit l\u00e4ngerem fest. Umstritten ist aber, unter welchen Bedingungen das erfolgen soll.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat will f\u00fcr die Integration der Pflege eine Frist von sieben Jahren ab Zustandekommen der Revision. Der Nationalrat hingegen wollte bisher als zus\u00e4tzliche Bedingung stellen, dass die Volksinitiative \"F\u00fcr eine starke Pflege\" vollst\u00e4ndig umgesetzt sein sollte, liess dies nun aber fallen.</p><p class=\"Standard_d\">Seine zweite Bedingung erh\u00e4lt er aber aufrecht: F\u00fcr Pflegeleistungen m\u00fcssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen und die kostendeckend sind.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 18.12.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>R\u00e4te bauen die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental um</strong><br><strong>Das Parlament baut die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental um. Die Monismus-Vorlage, die eine Finanzierung aller Leistungen aus dem gleichen Topf vorsieht, ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen</strong>.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat bereinigte am Montag stillschweigend die letzte Differenz in der Vorlage. Damit ist das Ziel erreicht, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen, nach 14 Jahren Beratung.</p><p class=\"Standard_d\">Die \"Einheitliche Finanzierung ambulant und station\u00e4r\" (Efas) soll helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu d\u00e4mpfen und Fehlanreize bei Behandlungen beseitigen.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Integration f\u00fcr Kantone zwingend</p><p class=\"Standard_d\">Zuletzt umstritten war, unter welchen Voraussetzungen die Langzeitpflege in den einheitlichen Kostenteiler integriert werden soll - diese Integration ist f\u00fcr die Kantone zwingend. Der St\u00e4nderat hatte als Kriterium einzig eine Frist von sieben Jahren ab Zustandekommen der Vorlage setzen wollen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat pochte auf eine weitere Bedingung und setzte sich am Ende durch: F\u00fcr Pflegeleistungen m\u00fcssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen. Und die Tarife m\u00fcssen die Kosten decken.</p><p class=\"Standard_d\">Fallen gelassen hat der Nationalrat hingegen seine zweite Bedingung. Er hatte anf\u00e4nglich gew\u00fcnscht, dass vor der Integration der Langzeitpflege in den Monismus die Volksinitiative \"F\u00fcr eine starke Pflege (Pflegeinitiative)\" vollst\u00e4ndig umgesetzt ist. Davon wollte der St\u00e4nderat aber nichts wissen; der Nationalrat schloss sich an.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kantone sollen neu f\u00fcr mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer \u00fcber die Pr\u00e4mien h\u00f6chstens f\u00fcr 73,1 Prozent der Leistungskosten aufkommen. Versicherte m\u00fcssen weiterhin einen spezifischen Beitrag f\u00fcr Leistungen der Langzeitpflege zahlen, ob ambulant oder station\u00e4r. Die Kantone k\u00f6nnen den Beitrag \u00fcbernehmen.</p><p class=\"Standard_d\">\u00dcber die Beibehaltung des nach oben begrenzten Pflegebeitrags - heute 23 Franken pro Tag - wurden sich die R\u00e4te lange nicht einig. Der St\u00e4nderat fand, dass die Streichung vor allem Beg\u00fcterte entlasten und die Kantone zus\u00e4tzlich belasten w\u00fcrde. Der Nationalrat h\u00e4tte den Beitrag streichen wollen und gab schliesslich nach. Eine rot-gr\u00fcne Minderheit in der grossen Kammer verteidigte die Streichung bis zuletzt, unterlag aber.</p><p class=\"Standard_d\">Der Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspit\u00e4lern - Spit\u00e4ler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen - bleibt bei den heutigen 45 Prozent. Dies soll einen Pr\u00e4mienanstieg und eine Besserstellung dieser Spit\u00e4ler gegen\u00fcber Listenspit\u00e4lern verhindern Auch hier schloss sich der Nationalrat am Schluss dem St\u00e4nderat an.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Referendum im Spiel</p><p class=\"Standard_d\">Angestossen hatte die komplexe Monismus-Vorlage die fr\u00fchere Aargauer Gesundheitspolitikerin und Nationalr\u00e4tin Ruth Humbel (Mitte) im Jahr 2009. Erst 2019 kam die von der zust\u00e4ndigen Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage ins Parlament. Die Bef\u00fcrworterseite erwartet davon erhebliches Sparpotenzial.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage bringt eine grundlegende Reform bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen, n\u00e4mlich deren Finanzierung aus einer Hand. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Pr\u00e4miengeldern. Station\u00e4re Leistungen \u00fcbernehmen zu mindestens 55 Prozent die Kantone. Den Rest bezahlen die Kassen.</p><p class=\"Standard_d\">Verb\u00e4nde des Pflegepersonals haben in den vergangenen Tagen ein Referendum ins Spiel gebracht. Die Vorlage sei falsch und gef\u00e4hrlich - f\u00fcr das Pflegepersonal, die Versorgungsqualit\u00e4t und f\u00fcr die Versicherten, schrieb zum Beispiel der VPOD.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">St\u00e4nderat will Pr\u00fcfauftrag</p><p class=\"Standard_d\">Gleich nach seinem Entscheid beschloss der St\u00e4nderat einen Pr\u00fcfauftrag: Der Bundesrat muss evaluieren, ob der Umbau der Finanzierung der Gesundheitsleistungen f\u00fcr Kantone und Krankenkassen kostenneutral ist - bezogen auf die Jahre 2016 bis 2019. Untersuchen soll er auch, ob in Kantonen, in denen der finanzielle Beitrag steigt, die Krankenkassenpr\u00e4mien entsprechend tiefer sind.</p><p class=\"Standard_d\">Falls n\u00f6tig, m\u00fcsste das Gesetz angepasst werden. Der Bundesrat erkl\u00e4rte sich mit der Motion einverstanden, die im Grundsatz auch der Nationalrat bef\u00fcrwortet. Weil die grosse Kammer eine \u00c4nderung am Text angebracht hatte, hat sie nun noch einmal zu entscheiden.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Mit einer \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) soll ein monistisches Finanzierungssystem eingef\u00fchrt werden. Damit die Kantone die Kontrolle \u00fcber die \u00f6ffentlichen Mittel behalten k\u00f6nnen, hat ein Modell insbesondere folgende Eckwerte zu ber\u00fccksichtigen: </p><p>1. Die Gelder der \u00f6ffentlichen Hand sind f\u00fcr Aus- und Weiterbildung der Medizinalpersonen, f\u00fcr den Risikoausgleich, f\u00fcr Public Health und gemeinwirtschaftliche Leistungen sowie f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung einzusetzen. </p><p>2. Der Anteil der \u00f6ffentlichen Hand an der Finanzierung der grundversicherten Leistungen ist sicherzustellen und dem Kostenwachstum im Gesundheitswesen anzupassen.</p><p>3. Alle station\u00e4ren und ambulanten Leistungen gem\u00e4ss KVG werden von den Krankenversicherern finanziert.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Forschungsbericht \"Monistische Spitalfinanzierung\" wurden 2004 die Grundlagen f\u00fcr die 3. KVG-Revision geschaffen. Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2003 die 2. KVG-Revision abgelehnt hatte, wurden die Arbeiten an der 3. KVG-Revision abgebrochen. Es ist indes unbestritten, dass grundlegende Fehlanreize in unserem System auf die unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und station\u00e4ren Bereiches zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Dieser Fehlanreiz im KVG muss in einer n\u00e4chsten KVG-Reform beseitigt werden. Nur so kann auch der station\u00e4re Bereich in Managed Care eingeschlossen werden, was ein wesentlicher Faktor f\u00fcr ein erfolgreiches Managed-Care-System ist. Damit die Kantone den Einfluss und die Kontrolle \u00fcber die \u00f6ffentlichen Gelder behalten, kann ein Monismusmodell so ausgestaltet werden, dass die Kantone ihre Mittel gezielt und kontrolliert einsetzen, z. B. f\u00fcr die Weiterbildung der Medizinalpersonen, f\u00fcr den Risikoausgleich, f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung sowie f\u00fcr Public Health und gemeinwirtschaftliche Leistungen. Der Risikoausgleich k\u00f6nnte mit Steuermitteln statt mit einer Pr\u00e4mienumverteilung unter den Versicherern finanziert werden. Gest\u00fctzt auf einen Morbidit\u00e4tsindikator und qualit\u00e4tsbasierte Behandlungsprogramme k\u00f6nnen die Kantone mit den Versicherern bzw. Netzwerken Leistungsvertr\u00e4ge abschliessen und Beitr\u00e4ge ausrichten f\u00fcr die integrierte Versorgung chronischkranker, polymorbider Menschen. 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