{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20090530,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20090530,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.530","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"L\u00f6schung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 20.02.2015</b></p><p>Die Kommission hat einen Entwurf zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs an ihren Rat \u00fcberwiesen. Dieser Entwurf sieht vor, dass Personen, die ungerechtfertigte Zahlungsbefehle erhalten haben, Betreibungen leichter l\u00f6schen lassen oder zumindest daf\u00fcr sorgen k\u00f6nnen, dass sie Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden (<a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090530\">09.530</a>). </p><p></p><p><b>Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 01.07.2015</b></p><p>Der Bundesrat verzichtet darauf, in Bezug auf den von der RK-N vorgeschlagenen Artikel\u00a08b E-SchKG einen konkreten Antrag zu stellen. Die von der RK-N vorgeschlagene Einf\u00fchrung eines neuen Artikel\u00a08b E-SchKG w\u00fcrde aus seiner Sicht eine sinnvolle und angemessene Massnahme darstellen, um die dargestellten Probleme zu beheben. Als Alternative denkbar w\u00e4re allerdings auch die Einf\u00fchrung einer neuen Bestimmung, die es erm\u00f6glichen w\u00fcrde, dass Dritten keine Kenntnis von einer Betreibung gegeben wird, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gl\u00e4ubiger w\u00e4hrend einer bestimmten Frist keine Anstalten getroffen hat, diesen beseitigen zu lassen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat will Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen erh\u00f6hen </b></p><p><b>Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll daf\u00fcr sorgen k\u00f6nnen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Daf\u00fcr hat sich am Montag der Nationalrat als Erstrat ausgesprochen. Einzig die SVP lehnte die Gesetzesrevision ab.</b></p><p>Heute ist es relativ aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsauszug entfernen zu lassen. Ein Eintrag kann aber erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere bei der Stellen- und Wohnungssuche oder bei Kreditantr\u00e4gen.</p><p>Betreibungen sind einfach einzuleiten und bleiben auch im Register stehen, wenn der Betriebene die Betreibung mit einem Rechtsvorschlag gestoppt hat. Reine Schikanebetreibungen seien zwar selten, doch komme es h\u00e4ufig zu Betreibungen wegen teilweise oder vollst\u00e4ndig bestrittener Forderungen, sagte Margret Kiener Nellen (SP/(BE) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>Grosser Zuspruch</p><p>Das Parlament will darum daf\u00fcr sorgen, dass Dritte nicht von ungerechtfertigten Betreibungen erfahren. Den Anstoss gab eine parlamentarische Initiative von Fabio Abate (FDP/IT). Die Rechtskommission des Nationalrates arbeitete einen Entwurf aus, um das Gesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abzu\u00e4ndern.</p><p>Der Vorschlag stiess im Rat auf breite Zustimmung. Der Nationalrat sprach sich mit 134 zu 36 Stimmen bei 12 Enthaltungen f\u00fcr die Vorlage aus. Einzig die SVP lehnte das Gesch\u00e4ft wegen des b\u00fcrokratischen Mehraufwands ab.</p><p></p><p>Streichung nicht in jedem Fall</p><p>Nach dem Willen des Nationalrates sollen betriebene Personen in Zukunft beim zust\u00e4ndigen Betreibungsamt ein Gesuch stellen k\u00f6nnen, dass eine h\u00e4ngige Betreibung Dritten nicht mitgeteilt wird. Das Betreibungsverfahren w\u00fcrde aber weitergef\u00fchrt.</p><p>F\u00fcr den Entscheid werden formale Voraussetzungen gepr\u00fcft, aber nicht der Bestand der Forderung oder die Rechtm\u00e4ssigkeit der Betreibung. Die Betreibung soll Dritten dann mitgeteilt werden, wenn seit der Anhebung der Betreibung und in den sechs Monaten zuvor beim gleichen Betreibungsamt Betreibungen von mindestens zwei weiteren Gl\u00e4ubigern eingeleitet worden sind.</p><p>Nach Ansicht des Nationalrates spricht in diesem Fall viel daf\u00fcr, dass die Betreibungen nicht ohne Grund erfolgt seien. Das Register k\u00f6nne damit notorische Sp\u00e4t- und Nichtzahler weiterhin ersichtlich machen. Die Betreibung w\u00fcrde Dritten auch dann mitgeteilt, wenn in den vergangenen zw\u00f6lf Monaten gegen den Schuldner vor dem gleichen Betreibungsamt eine Betreibung fortgesetzt wurde.</p><p>Der Nationalrat entschied zudem, die Frist f\u00fcr das Erl\u00f6schen des Betreibungsanspruchs von einem Jahr auf sechs Monate zu verk\u00fcrzen. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga verwies vergeblich darauf, dass eine k\u00fcrzere Frist keine Folgen f\u00fcr den Registerauszug habe. Dagegen seien die Nachteile erheblich. Dem Schuldner bliebe etwa weniger Zeit, um seine Schulden in Raten zu tilgen.</p><p></p><p>Kompliziertes System</p><p>Das Anliegen des Parlaments st\u00f6sst beim Bundesrat auf offene Ohren. Das vorgeschlagene System sei aber kompliziert und nicht einfach umsetzbar, befand die Landesregierung. Sie hatte deshalb eine Alternative vorgeschlagen.</p><p>Betreibungen, gegen die sich die betriebene Person mittels Rechtsvorschlag wehrt, sollen demnach auf Gesuch nicht mehr im Auszug erscheinen. Ein Gesuch auf L\u00f6schung kann nach Ablauf einer gewissen Frist beim Betreibungsamt gestellt werden, sofern der Gl\u00e4ubiger bis dahin keine Anstalten getroffen hat, um den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen.</p><p>Eine Minderheit aus den Reihen der SVP beantragte, die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckzuweisen, um nochmals \u00fcber den alternativen Vorschlag des Bundesrates zu beraten. Der Antrag scheiterte mit 123 zu 50 Stimmen. </p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 22.09.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat st\u00e4rkt Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen </b></p><p><b>(sda) Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll daf\u00fcr sorgen k\u00f6nnen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das hat der St\u00e4nderat entschieden. Er w\u00e4hlte aber ein anderes Modell als der Nationalrat.</b></p><p>Heute ist es aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernen zu lassen. Wegen m\u00f6glicher Nachteile bei der Stellen- oder Wohnungssuche will das Parlament daf\u00fcr sorgen, dass Dritte wenigstens nichts davon erfahren.</p><p>Nach dem Willen des Nationalrats sollen betriebene Personen in Zukunft beim zust\u00e4ndigen Betreibungsamt ein Gesuch stellen k\u00f6nnen, dass eine h\u00e4ngige Betreibung Dritten nicht mitgeteilt wird. Das Betreibungsverfahren w\u00fcrde aber weitergef\u00fchrt.</p><p>F\u00fcr den Entscheid sollen formale Voraussetzungen gepr\u00fcft werden, aber nicht der Bestand der Forderung oder die Rechtm\u00e4ssigkeit der Betreibung. Die Betreibung soll Dritten dann mitgeteilt werden, wenn seit der Anhebung der Betreibung und in den sechs Monaten zuvor beim gleichen Betreibungsamt Betreibungen von mindestens zwei weiteren Gl\u00e4ubigern eingeleitet worden sind.</p><p></p><p>System zu kompliziert</p><p>Das ist aus Sicht des St\u00e4nderats zu kompliziert und zudem nur schwer umsetzbar. Er hat sich daher am Donnerstag f\u00fcr das Konzept des Bundesrats ausgesprochen: Betreibungen, gegen die sich die betriebene Person mit einem Rechtsvorschlag wehrt, sollen auf Gesuch nicht mehr im Auszug erscheinen.</p><p>Ein Gesuch auf L\u00f6schung kann nach Ablauf einer gewissen Frist beim Betreibungsamt gestellt werden, sofern der Gl\u00e4ubiger bis dahin keine Anstalten getroffen hat, den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen.</p><p>Den Vorschlag des Bundesrats \u00fcbernahm der St\u00e4nderat auch bei der Frist f\u00fcr das Erl\u00f6schen des Betreibungsanspruchs. Der Nationalrat hatte entschieden, diese von einem Jahr auf sechs Monate zu verk\u00fcrzen. Der St\u00e4nderat hingegen will an der Frist von einem Jahr festhalten.</p><p>Einige wenige Ratsmitglieder wollten beim geltenden Recht bleiben. Nach Ansicht von Thomas Hefti (FDP/GL) ist das heutige System einfach und wirkungsvoll. Auf der anderen Seite gebe es keine Hinweise darauf, dass in vielen F\u00e4llen eine Nicht-Schuld betrieben werde.</p><p>Die Mehrheit hingegen sah Handlungsbedarf. Der Zahlungsbefehl sei zum Erpressungsmittel geworden, sagte Fabio Abate (FDP/TI), der die Gesetzes\u00e4nderung angestossen hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 32 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Diese geht zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.12.2016</b></p><p><b>L\u00f6sung zu ungerechtfertigten Betreibungen in Sicht </b></p><p><b>Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll daf\u00fcr sorgen k\u00f6nnen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das will das Parlament. Bisher waren sich National- und St\u00e4nderat aber in den Einzelheiten nicht einig. Nun hat sich das Modell der kleinen Kammer durchgesetzt.</b></p><p>Der Nationalrat folgte am Montag inhaltlich dem Beschluss des St\u00e4nderates, w\u00e4hlte aber eine leicht abweichende Formulierung. Seine Kommission hatte dies vorgeschlagen. Die neue Formulierung passe besser zur Systematik des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG).</p><p>Betreibungs\u00e4mter sollen demnach Dritten keine Auskunft geben \u00fcber Betreibungen, wenn nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch des Schuldners vorliegt.</p><p>Es sei denn, der Gl\u00e4ubiger erbringt in einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von zwanzig Tagen den Nachweis, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat. Wird dieser Nachweis nachtr\u00e4glich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.</p><p>Heute ist es aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernen zu lassen. Wegen m\u00f6glicher Nachteile bei der Stellen- oder Wohnungssuche will das Parlament daf\u00fcr sorgen, dass Dritte nichts davon erfahren.</p><p>Der Nationalrat hatte sich urspr\u00fcnglich f\u00fcr ein anderes Modell ausgesprochen. Aus Sicht des St\u00e4nderates w\u00e4re dieses aber zu kompliziert und nur schwer umsetzbar gewesen. </p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.12.2016</b></p><p><b>Ungerechtfertigte Betreibungen bleiben geheim </b></p><p>Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann daf\u00fcr sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das Parlament hat dazu eine Gesetzes\u00e4nderung beschlossen.</p><p>Am Mittwoch hat der St\u00e4nderat die letzte Differenz zum Nationalrat ausger\u00e4umt. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Am Ende ging es nicht mehr um inhaltliche Fragen, sondern um die Formulierung. Diese steht nun.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 14.01.2022</b></p><p>Die Kommission reagiert auf verschiedene Entscheide des Bundesgerichts und kommt zum Schluss, dass die Regelung betreffend die Nichtbekanntgabe von Beitreibungseintr\u00e4gen (Art. 8a SchKG), welche auf die parlamentarische Initiative Abate (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090530\">09.530</a>) zur\u00fcckgeht, pr\u00e4zisiert werden muss. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den Willen des Gesetzgebers unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck zu bringen und hat deshalb einstimmig beschlossen zwei Kommissionsinitiativen einzureichen. Die Initiative (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220400\">22.400</a>) zielt darauf ab, klarzustellen, dass die betriebene Person das Gesuch um Nichtbekanntgabe auch erst nach Ablauf eines Jahres stellen kann. Die Initiative (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220401\">22.401</a>) sieht vor, dass auch das Unterliegen des Gl\u00e4ubigers im Rechts\u00f6ffnungsverfahren ein Grund f\u00fcr die Nichtbekanntgabe der Betreibung ist.</p><p></p><p><b>Ausk\u00fcnfte</b></p><p>Simone Peter, Kommissionssekret\u00e4rin, </p><p>058 322 97 47,</p><p><a href=\"mailto:rk.caj@parl.admin.ch\">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk\">Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), insbesondere in Artikel\u00a085a, sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine rasche L\u00f6schung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle zu schaffen, sodass die Interessen der Personen gewahrt werden, die eine Klage auf Aberkennung der Schuld einreichen m\u00fcssen, weil die Schuld gar nie bestand oder bereits getilgt ist.</p>","ReasonText":"<p>Nach Artikel\u00a038 Absatz\u00a01 SchKG werden auf dem Wege der Schuldbetreibung \"die Zwangsvollstreckungen durchgef\u00fchrt, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind\". Doch leider wird dieses gesetzlich verbriefte Recht h\u00e4ufig missbraucht: Eine Betreibung wird unbegr\u00fcndeterweise eingeleitet, ohne dass \u00fcberhaupt eine Schuld besteht. Dadurch entstehen den Personen, die sich unbegr\u00fcndet einer Betreibung ausgesetzt sehen, betr\u00e4chtliche Schwierigkeiten.</p><p>So kommt es vor, dass diese Personen bei wichtigen Gesch\u00e4ften offensichtliche Nachteile erleiden, etwa beim Abschluss eines Mietvertrags - der oft nur m\u00f6glich ist, wenn die Mieterin oder der Mieter ihre oder seine Zahlungsf\u00e4higkeit belegen kann - oder auch auf der Stellensuche oder im sensiblen Bereich der \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4ge. Wer nach Artikel\u00a085a SchKG feststellen lassen will, dass die Schuld nicht besteht, muss ein beschleunigtes Rechtsverfahren anstrengen.</p><p>Die gesetzliche Regelung f\u00fchrt noch in einem anderen Sinne zu Problemen. So muss der mutmassliche Gl\u00e4ubiger f\u00fcr ein Betreibungsverfahren \u00fcber einen Betrag von 5 000 000 Franken einen Geb\u00fchrenvorschuss von weniger als 500 Franken leisten. Hingegen ist f\u00fcr die entsprechende Aberkennungsklage nach Artikel\u00a085a SchKG die Spruchgeb\u00fchr vorzuschiessen, und diese kann bis zu 50 000 Franken betragen (vgl. Gesetz \u00fcber die Gerichtsgeb\u00fchren des Kantons Tessin).</p><p>Bei der L\u00f6schung eines ungerechtfertigten Betreibungsverfahrens erwachsen den Personen, die das Nichtbestehen der Schuld feststellen lassen m\u00fcssen, also auch erhebliche finanzielle Nachteile, und dies unabh\u00e4ngig davon, ob die Schuld \u00fcberhaupt je bestand oder bereits getilgt wurde. Hinzu kommt noch die Dauer des ganzen Verfahrens.</p><p>Daher ist es n\u00f6tig, dass man sich erneut mit dieser Problematik befasst.</p><p>Denkbar w\u00e4re beispielsweise, dass die durch die Betreibung gesicherte Forderung vor Ablauf einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss und dass andernfalls die Betreibung hinf\u00e4llig und der Zahlungsbefehl gel\u00f6scht und aufgehoben wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Abate Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"V","Modified":"\/Date(1770756642677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260489600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}