{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20091024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.1024","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Bewilligungspraxis bei \u00dcbungsfl\u00fcgen ausl\u00e4ndischer Milit\u00e4rluftfahrzeuge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach den beiden Unf\u00e4llen ausl\u00e4ndischer Milit\u00e4rluftfahrzeuge w\u00e4hrend bewilligten \u00dcbungsfl\u00fcgen in den Schweizer Alpen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Gibt es nach den beiden Unf\u00e4llen mit schweren ausl\u00e4ndischen Milit\u00e4rflugzeugen anl\u00e4sslich von Trainingsfl\u00fcgen \u00fcber Schweizer Hoheitsgebiet eine \u00c4nderung in der Bewilligungspraxis?</p><p>a. Wer erteilt den Besatzungen ausl\u00e4ndischer Milit\u00e4rmaschinen den konkreten Flugauftrag f\u00fcr eine Einzeltrainingsmission \u00fcber der Schweiz?</p><p>b. Erteilen sich die Besatzungen ausl\u00e4ndischer Milit\u00e4rmaschinen den Flugauftrag f\u00fcr ein individuelles Training (Einzeltraining, nicht im Rahmen einer koordinierten \u00dcbung mit der Schweizer Luftwaffe) etwa selbst?</p><p>2. Werden Fl\u00fcge von Piloten ausl\u00e4ndischer Milit\u00e4rmaschinen in schwierigem Gel\u00e4nde und/oder bei zweifelhaften Wetterbedingungen von den verantwortlichen Stellen der Schweizer Luftwaffe wie bisher ohne detaillierte Kenntnis der Alpenflugerfahrung der Besatzungen bewilligt?</p><p>3. Hat die f\u00fcr die Bewilligung individueller Fl\u00fcge zust\u00e4ndige Flugsicherungsstelle der Schweizer Luftwaffe nach den beiden Unf\u00e4llen \u00fcberhaupt die Befugnis, einen durch die Besatzung einer ausl\u00e4ndischen Milit\u00e4rmaschine eingereichten Flugauftrag detailliert zu pr\u00fcfen (d. h. die f\u00fcr diesen Flug n\u00f6tige spezifische Flugerfahrung der involvierten Piloten unter Ber\u00fccksichtigung der Wetterverh\u00e4ltnisse abzukl\u00e4ren), allenfalls anzupassen oder zu verweigern?</p><p>Beim Tornado-Crash im Berner Oberland passierte nur zuf\u00e4llig kein Seilbahndrama wie am 4. Februar 1998 in Cavalese (S\u00fcdtirol)! Der Tornado-Unfall war auf schlechte Flugvorbereitung und Gebirgsflugtaktik sowie auf Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung, erh\u00f6hte Risikobereitschaft und \u00dcbersch\u00e4tzung der Leistungsf\u00e4higkeit der Maschine zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Beim Heli-Unfall im Kanton Obwalden waren starke Winde mit Leeturbulenzen, als Folge einer F\u00f6hnlage, voraussehbare Faktoren der Flugplanung. So stellte beispielsweise die Titlisbahn am Unfalltag zeitweise ihren Betrieb ein! Der entsprechende Unfallbericht ist noch h\u00e4ngig!</p><p>Die Fachstellen der Schweizer Luftwaffe stehen gegen\u00fcber der (Berg-)Bev\u00f6lkerung in der Verantwortung. Deshalb sollen die Fachstellen auch die Kompetenz haben, Trainingsfl\u00fcge von zu wenig erfahrenen ausl\u00e4ndischen Piloten exakt zu pr\u00fcfen und wenn n\u00f6tig nicht zu bewilligen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Staatsluftfahrzeuge, zu denen auch ausl\u00e4ndische Milit\u00e4rflugzeuge geh\u00f6ren, ben\u00f6tigen f\u00fcr Fl\u00fcge in der Schweiz eine sogenannte Diplomatic Clearance. Diese wird vom Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) nach R\u00fccksprache mit der Schweizer Luftwaffe und teilweise unter Einbezug des EDA entweder in Form einer Jahresbewilligung pauschal oder von Fall zu Fall als Einzelbewilligung erteilt. Die beteiligten Instanzen arbeiten eng zusammen und orientieren sich gegenseitig. \u00dcbungsfl\u00fcge ausl\u00e4ndischer Luftwaffen k\u00f6nnen im schweizerischen Luftraum ausserdem nur stattfinden, soweit die daf\u00fcr erforderlichen Abkommen vorliegen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen im Einzelnen wie folgt:</p><p>1. Im Nachgang zu den Unf\u00e4llen hat das Bazl seine bisherige Bewilligungspraxis versch\u00e4rft und ist f\u00fcr Trainingsfl\u00fcge von einem Pauschalbewilligungs- zu einem Einzelbewilligungsregime \u00fcbergegangen. Alle ausl\u00e4ndischen Milit\u00e4rluftfahrzeuge, die entweder unter Flugfl\u00e4che 100 (etwa 10 000 ft/M bzw. 3050 m/M) oder ausserhalb des publizierten Luftstrassensystems verkehren oder in der Schweiz starten oder landen oder ganz oder teilweise nach Sichtflugregeln verkehren, ben\u00f6tigen eine auf das konkrete Vorhaben ausgerichtete Diplomatic Clearance des Bazl. Diese Bewilligungen werden nur im Einvernehmen mit der Luftwaffe erteilt.</p><p>Die Flugauftragserteilung richtet sich nach dem Recht der ausl\u00e4ndischen Flugbesatzung, in der Regel durch die vorgesetzte Kommandostelle. Im konkreten Fall der deutschen Heeresflieger ist dies der Regimentskommandeur. Allerdings findet vor der Durchf\u00fchrung des Fluges ein detailliertes Briefing mit einem Spezialisten der Schweizer Luftwaffe statt, namentlich \u00fcber Flugverfahren, Luftraumstruktur, Besonderheiten des Gebirgsfluges, Wetterproblematik usw. Das Briefing umfasst aber auch Abkl\u00e4rungen \u00fcber den Ausbildungsstand der ausl\u00e4ndischen Besatzung und die Erteilung von Anweisungen an die Piloten, damit diese weder die Bev\u00f6lkerung noch sich selber gef\u00e4hrden.</p><p>2. Jede Luftwaffe legt die Ausbildung ihrer Piloten in eigener Kompetenz fest. Obwohl die Lehrg\u00e4nge heute weitgehend standardisiert sind, gibt es bei spezifischen Themen und gerade im Gebirgsflug sehr unterschiedliche Lektionenpl\u00e4ne. Der Stand der Ausbildung der ausl\u00e4ndischen Besatzungen wird beim Briefing von den Spezialisten der Luftwaffe jeweils angesprochen. Eine umfassende Beurteilung der Gebirgsflugerfahrung ausl\u00e4ndischer Besatzungen ist jedoch nicht m\u00f6glich, da keine einheitlichen Lehrg\u00e4nge bestehen und die Pilotenlizenzen nach unterschiedlichen Standards erteilt werden. Ferner sind die Leistungsparameter der ausl\u00e4ndischen Luftfahrzeuge nicht im Detail bekannt.</p><p>3. Die Ausbildungszusammenarbeit beruht auf dem Grundsatz, dass nur Piloten eingesetzt werden, welche \u00fcber die f\u00fcr die vorgesehenen \u00dcbungen erforderlichen Kenntnisse verf\u00fcgen respektive von einem entsprechend ausgebildeten Fluglehrer in einen neuen Bereich eingef\u00fchrt werden. Im Rahmen des Briefings werden die Besatzungen zudem von den Spezialisten der Schweizer Luftwaffe mit den Besonderheiten des vorgesehenen Ausbildungsfluges vertraut gemacht. Wenn die Besatzungen den Anforderungen f\u00fcr die bevorstehende Trainingsmission offensichtlich nicht gen\u00fcgen, kann die Bewilligung durch den Chef Operationszentrale der Schweizer Luftwaffe entsprechend angepasst oder verweigert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1241568000000)\/","SubmittedBy":"Lang Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1241568000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807225040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237334400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}