{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20091072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.1072","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Valorisierung unserer universit\u00e4ren Master-Studieng\u00e4nge. Visumerteilung an ausl\u00e4ndische Studierende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bund unterst\u00fctzt die Universit\u00e4ten darin, ausl\u00e4ndische Studierende f\u00fcr ihre Master-Studieng\u00e4nge zu gewinnen. Selbstverst\u00e4ndlich geht es dabei darum, die Exzellenzzentren, die unsere Universit\u00e4ten auf diesem sehr hohen Niveau anzubieten haben, im Ausland zu valorisieren. Zu diesem Zweck gew\u00e4hrt der Bund den Universit\u00e4ten Finanzhilfen entsprechend der Zahl eingeschriebener ausl\u00e4ndischer Studierender.</p><p>Nun zeigt sich aber, dass diese l\u00f6bliche Absicht und Massnahme grossen Schwierigkeiten in der Umsetzung begegnet: Die ausl\u00e4ndischen Studierenden erhalten n\u00e4mlich nicht immer die gew\u00fcnschten Visa. Eine solche Verweigerung kann verschiedene Gr\u00fcnde haben, akademische oder migrationspolitische.</p><p>Zudem gibt es einige L\u00e4nder (z. B. China oder Algerien), f\u00fcr die der Bund extrem beschr\u00e4nkte Kontingente beschlossen hat, sodass so gut wie keine Studentin und kein Student aus diesen L\u00e4ndern mehr eine Chance hat, zu einem Studien-Visum zu kommen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass die Hochschulinstitutionen etwelche Schwierigkeiten damit bekunden, dass es nicht zusammenpassen will, dass die Schweiz einerseits ihre Exzellenzzentren ins Ausland ausstrahlen lassen m\u00f6chte und dass andererseits das Ausl\u00e4ndergesetz von einem politischen Geist beseelt ist, der f\u00fcr den Bereich der Hochschulstudierenden einen m\u00f6glichst befristeten Aufenthalt und eine baldige R\u00fcckkehr in das Herkunftsland favorisiert?</p><p>2. Wenn ja: Hat der Bundesrat Schritte unternommen, um zusammen mit den Kantonen und den Hochschulen einen gangbaren Weg zu finden, namentlich was bestimmte Bewilligungen im Einzelfall betrifft?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder werden f\u00fcr ein Studium in der Schweiz zugelassen, wenn die in Artikel\u00a027 des Ausl\u00e4ndergesetzes (AuG; SR 142.20) genannten Bedingungen erf\u00fcllt sind:</p><p>- die Schulleitung best\u00e4tigt, dass die Aus- oder Weiterbildung aufgenommen werden kann;</p><p>- eine bedarfsgerechte Unterkunft steht zur Verf\u00fcgung;</p><p>- die notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden;</p><p>- die Wiederausreise erscheint gesichert;</p><p>- bei Minderj\u00e4hrigen muss die Betreuung sichergestellt sein.</p><p>Sind diese Bedingungen erf\u00fcllt, kann das am zuk\u00fcnftigen Studienort zust\u00e4ndige Migrationsamt die schweizerische Vertretung erm\u00e4chtigen, ein Visum zur Einreise in die Schweiz zu erteilen. Nach der Einreise erh\u00e4lt die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder eine Aufenthaltsbewilligung.</p><p>Der obgenannte Artikel gilt grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder. Bei den Herkunftsl\u00e4ndern der Personen, die in der Schweiz ein Studium aufnehmen wollen, gibt es im Grundsatz keine unterschiedliche Behandlung. Kein Land wird priorit\u00e4r behandelt.</p><p>Allerdings setzt, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a099 AuG, die Zulassung von Studierenden aus bestimmten L\u00e4ndern die Zustimmung des Bundes voraus. Es handelt sich dabei um L\u00e4nder, bei denen aufgrund der Erfahrungen der Beh\u00f6rden ein grosses Risiko einer unerw\u00fcnschten Migration oder anderer Missbr\u00e4uche besteht. Tats\u00e4chlich stellte man fest, dass chinesische Studierende regelm\u00e4ssig in der Schweiz untergetaucht oder illegal in EU-L\u00e4nder ausgereist sind. Im Fall von Algerien muss bei der Visumerteilung beachtet werden, dass Algerien seine Staatsangeh\u00f6rigen nur freiwillig zur\u00fcckreisen l\u00e4sst und eine zwangsweise R\u00fcckf\u00fchrung deshalb nicht m\u00f6glich w\u00e4re. In diesen beiden L\u00e4ndern ist damit eine erh\u00f6hte Kontrolle und eine einheitliche Praxis angezeigt. Dies kann nur mit der bundesrechtlichen Zustimmungspflicht sichergestellt werden. Daher kann es bei diesen L\u00e4ndern im Rahmen einer Einzelfallpr\u00fcfung zu einer Ablehnung von Visumantr\u00e4gen kommen.</p><p>An Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder aus Nicht-EU-/-Efta-Staaten mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium oder Doktorat k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn sie gem\u00e4ss Artikel\u00a047 der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE; SR 142.201) einer Erwerbst\u00e4tigkeit in ihrem Fachbereich nachgehen, die von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. F\u00fcr Absolventinnen und Absolventen aus den EU-/-Efta-Staaten gilt das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen.</p><p>Durchschnittlich 33 Prozent der ausl\u00e4ndischen Hochschulabg\u00e4nger und -abg\u00e4ngerinnen verlassen allerdings nach Abschluss des Studiums bzw. Doktorats die Schweiz wieder. Diese gut ausgebildeten Personen wenden das an Schweizer Hochschulen erworbene Wissen in ihrer Heimat oder in einem Drittland an. Sie tragen dadurch auch zum Bekanntheitsgrad und zum exzellenten Ruf der Schweizer Hochschulen im Ausland bei. Der Bundesrat sieht daher keinen Widerspruch zwischen zeitlich beschr\u00e4nkten Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Aus- und Weiterbildung und dem Ziel der Werbung f\u00fcr Schweizer Lehr- und Forschungseinrichtungen im Ausland.</p><p>2. Wie in Punkt 1 dargelegt, sieht der Bundesrat momentan keinen Handlungsbedarf. Bei Antr\u00e4gen um Aufenthaltsbewilligungen wird schon jetzt jeder Fall einzeln \u00fcberpr\u00fcft. Zur Beurteilung der Einzelf\u00e4lle sind die Kriterien des AuG bzw. der VZAE massgebend.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte aber in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sich das AuG zurzeit in \u00dcberarbeitung befindet. Als Folge der parlamentarischen Initiative Neirynck 08.407, \"Erleichterte Zulassung und Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern mit Schweizer Hochschulabschluss\", der von den Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider R\u00e4te Folge gegeben wurde, wurde die SPK des Nationalrates beauftragt, entsprechende \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge zum AuG auszuarbeiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1245801600000)\/","SubmittedBy":"Perrinjaquet Sylvie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1245801600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808430613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1241049600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4808,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Migration"}}