{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20091111,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20091111,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.1111","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Aufsicht \u00fcber die Pr\u00e4miengestaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) sch\u00e4tzt, dass die Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenversicherung 2010 im Durchschnitt um 15 Prozent steigen werden. Es begr\u00fcndet dies mit einem Nachholbedarf aufgrund zu niedrig kalkulierter Pr\u00e4mien in den Jahren 2008 und 2009 sowie mit zu tiefen Reservenbest\u00e4nden.</p><p>Dabei wurde festgehalten, dass das BAG als Aufsichtsbeh\u00f6rde keine h\u00f6heren Pr\u00e4mien verf\u00fcgen kann, sondern einzig die Antr\u00e4ge ablehnen kann. Zu tief kalkulierte Pr\u00e4mien f\u00fchren nun offenbar dazu, dass das Parlament aufgerufen sein wird, dringliche Massnahmen zu beschliessen.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen zur Pr\u00e4miengestaltung:</p><p>1. Welche Massnahmen dr\u00e4ngen sich auf, damit nicht zu tiefe Pr\u00e4mien genehmigt werden m\u00fcssen?</p><p>2. Kann die Aufsichtsbeh\u00f6rde insbesondere gew\u00e4hrleisten, dass die Versicherer in Billigkassen keine Kundensegmentierung zulasten der Grundversicherung vornehmen?</p><p>3. Kann die Aufsichtsbeh\u00f6rde insbesondere gew\u00e4hrleisten, dass in Versicherungsmodellen mit w\u00e4hlbarer Franchise keine zu hohen Pr\u00e4mienrabatte gew\u00e4hrt werden, sodass dadurch ein weiterer Ausgaben\u00fcberschuss der Versicherer bewirkt wird?</p><p>4. Was gedenkt die Aufsichtsbeh\u00f6rde zu tun, um in Zukunft zu hohen Pr\u00e4mienrabatten vorzubeugen?</p><p>5. Die kantonalen Disparit\u00e4ten beim Reservenbestand sind Ausdruck langj\u00e4hrig zu hoch oder zu tief kalkulierter kantonaler Pr\u00e4mien. Was gedenkt die Aufsichtsbeh\u00f6rde zu tun, um in Zukunft langj\u00e4hrigen \u00dcber- oder Unterdeckungen gesamtschweizerisch und kantonal entgegenzutreten?</p><p>6. Ist es aus der Sicht des EDI opportun, in Bezug auf die Pr\u00e4mienkalkulation klarere Vorschriften zu erlassen? Oder zieht es eine nachtr\u00e4gliche Korrektur zu hoher oder zu tiefer Pr\u00e4mien in den Folgejahren mittels Weisungen nach Artikel\u00a092 Absatz\u00a05 KVV vor?</p><p>7. Welche Instrumente fehlen der Aufsichtsbeh\u00f6rde, um k\u00fcnftig Verwerfungen in dem f\u00fcr 2010 angek\u00fcndigten Ausmass auszuschliessen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Einleitend h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass die vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) gesch\u00e4tzte Steigerung der Pr\u00e4mien f\u00fcr 2010 vor allem auf den Umstand zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass die Krankenversicherer f\u00fcr die Jahre 2008 und 2009 die Kostensteigerung zu gering eingesch\u00e4tzt und dementsprechend in diesen Jahren die Pr\u00e4mien zu tief angesetzt haben. Das BAG kann die Pr\u00e4mien, die ihm die Versicherer unterbreiten, nur genehmigen oder nicht genehmigen. Es wird sie z. B. nicht genehmigen, wenn offensichtlich ist, dass sie die Kosten nicht decken, oder wenn der Versicherer das Budget, aufgrund dessen er seine Pr\u00e4mien berechnet, fehlerhaft erstellt hat. Dies macht deutlich, dass die Verantwortung f\u00fcr die Berechnung von kostendeckenden Pr\u00e4mien und f\u00fcr die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Finanzierung bei den Versicherern liegt. Dem BAG obliegt hingegen die Aufgabe, die Pr\u00e4mieneingaben auf Plausibilit\u00e4t und Angemessenheit zu pr\u00fcfen.</p><p>Die Versicherer haben dem BAG ihre Pr\u00e4mien f\u00fcr das kommende Jahr bis Ende Juli zur Genehmigung eingereicht. Wichtigste Grundlage f\u00fcr die Pr\u00e4mienberechnung ist die voraussichtliche Kostenentwicklung. Um diese zu sch\u00e4tzen, st\u00fctzen sich die Versicherer auf ihre eigenen Daten sowie auf \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Statistiken. Die Pr\u00fcfungen des BAG mit dem Hauptziel, die finanzielle Sicherheit des Krankenversicherers sicherzustellen, sind sehr umfassend. Die eingereichten Daten werden plausibilisiert und anschliessend verifiziert. Der Entwicklung der Reserven und R\u00fcckstellungen wird besondere Bedeutung beigemessen.</p><p>2. Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht vor, dass die soziale Krankenversicherung durch mehrere Versicherer durchgef\u00fchrt wird, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Wo ein Wettbewerb existiert, gibt es auch unterschiedlich hohe Pr\u00e4mien. Es steht einerseits den Versicherten frei, denjenigen Versicherer zu w\u00e4hlen, der die billigsten Pr\u00e4mien anbietet, und andererseits ist es den Versicherern unbenommen, auf dem Markt eine bestimmte Kundschaft anzusprechen und ihre Werbung entsprechend auszurichten. Das KVG setzt dem Wettbewerbssystem jedoch auch Grenzen, indem es den Versicherern vorschreibt, dass sie in ihrem \u00f6rtlichen T\u00e4tigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen und ihre Verwaltungskosten, zu denen auch die Werbekosten geh\u00f6ren, auf das f\u00fcr eine wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erforderliche Mass beschr\u00e4nken m\u00fcssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vom BAG kontrolliert.</p><p>3./4. Die Versicherten, die eine h\u00f6here Franchise w\u00e4hlen, \u00fcbernehmen eine h\u00f6here Eigenverantwortung, indem sie allenfalls h\u00f6here Kosten tragen. Als Gegenleistung gew\u00e4hrt ihnen der Versicherer einen Pr\u00e4mienrabatt. Dieser darf heute je Kalenderjahr h\u00f6chstens 80 Prozent des von der versicherten Person \u00fcbernommenen Risikos, sich an den Kosten zu beteiligen, betragen. Das BAG \u00fcberpr\u00fcft die Einhaltung der Gew\u00e4hrung dieses Maximalrabattes bei jedem Versicherer im Rahmen der Pr\u00e4miengenehmigung. Um die Solidarit\u00e4t zwischen den Versicherten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes und ihrer wirtschaftlichen Situation eine h\u00f6here Franchise w\u00e4hlen, und den \u00fcbrigen Versicherten zu st\u00e4rken, hat der Bundesrat am 1. Juli 2009 beschlossen, diesen H\u00f6chstsatz auf 70 Prozent zu senken.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Fetz 08.4046, die am 18. M\u00e4rz 2009 vom St\u00e4nderat angenommen wurde, festh\u00e4lt, hat er mehrfach seinen Willen bekundet, die Reserven der Krankenversicherer zwischen den Kantonen bis 2012 anzugleichen. Diese Angleichung \u00fcber mehrere Jahre hat zum Ziel, ein angemessenes Verh\u00e4ltnis zwischen den verschiedenen kalkulatorischen kantonalen Reservequoten je Versicherer zu erreichen. Die Reserven der Versicherer insgesamt sind zwar gesunken, die kantonalen Reservequoten unterscheiden sich aber weiterhin. Das BAG hat bereits begonnen, mittels Pr\u00e4miengenehmigungsverfahren die kalkulatorischen kantonalen Reserven anzugleichen. Es wird dies weiterhin tun und die Versicherer in den n\u00e4chsten Jahren anhalten, die erforderlichen, aber weiterhin vern\u00fcnftigen Massnahmen zu treffen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen abzubauen.</p><p>6. Artikel\u00a060 KVG schreibt vor, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem Ausgabenumlageverfahren zu finanzieren ist und dass die Krankenversicherer f\u00fcr bereits eingetretene Krankheiten und zur Sicherstellung der l\u00e4ngerfristigen Zahlungsf\u00e4higkeit \u00fcber ausreichende Reserven verf\u00fcgen m\u00fcssen. Wie hoch die Reserven sein m\u00fcssen, ist in Artikel\u00a078 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.102) geregelt. Zudem verfolgt das BAG die finanzielle Entwicklung der Krankenversicherer laufend, und auch die Versicherer sind verpflichtet, bei einer allf\u00e4lligen Gef\u00e4hrdung der finanziellen Sicherheit die Aufsichtsbeh\u00f6rde umgehend zu informieren. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Krankenversicherer die Pr\u00e4mien zu niedrig angesetzt hat bzw. dass die Kostensteigerung h\u00f6her als erwartet ausgefallen ist, kann das BAG Sanierungsmassnahmen wie beispielsweise eine unterj\u00e4hrige Pr\u00e4mienerh\u00f6hung anordnen.</p><p>7. Der Bundesrat h\u00e4lt die Finanzierungsgrunds\u00e4tze der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bis anhin f\u00fcr ausreichend klar definiert. Er \u00fcberpr\u00fcft jedoch, mit welchen neuen Instrumenten die finanzielle Sicherheit der Krankenversicherer noch mehr gest\u00e4rkt werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1251849600000)\/","SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1251849600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806257330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244764800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}