{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3025","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgefl\u00e4chen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die fortschreitende Verknappung wertvoller ackerf\u00e4higer B\u00f6den hat den Bundesrat 1992 dazu veranlasst, den Sachplan Fruchtfolgefl\u00e4chen zu verabschieden. Darin wird unter anderem der Mindestumfang der zu sch\u00fctzenden Fruchtfolgefl\u00e4chen und deren Aufteilung auf die Kantone (kantonale Mindestfl\u00e4chen) festgelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie steht es um die Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgefl\u00e4chen in Bezug auf</p><p>a. den gesamtschweizerischen Mindestumfang der Fruchtfolgefl\u00e4chen von 438 560 Hektaren?</p><p>b. die f\u00fcr die einzelnen Kantone festgelegten Mindestfl\u00e4chen?</p><p>2. Welche Kriterien dienen den Kantonen als Grundlage f\u00fcr die Bestimmung ihrer Fruchtfolgefl\u00e4chen?</p><p>3. Auf welche Weise \u00fcberpr\u00fcft der Bundesrat die Umsetzung der festgesetzten Ziele auf kantonaler Ebene und die Zuverl\u00e4ssigkeit der Berichterstattungen?</p><p>4. Wie wird vorgegangen, um sich zu vergewissern,</p><p>a. dass die Kantone die ihnen zugeteilten Mindestfl\u00e4chen auch wirklich bestimmen?</p><p>b. dass die Mindestfl\u00e4chen, wenn sie einmal erreicht sind, auch langfristig erhalten bleiben?</p>","ReasonText":"<p>Mit Beschluss vom 8. April 1992 hat der Bundesrat den Mindestumfang der Fruchtfolgefl\u00e4che in der Schweiz auf 438 560 Hektaren festgelegt und deren Aufteilung auf die Kantone bestimmt. Der Sachplan Fruchtfolgefl\u00e4chen hat zum Ziel, die besten landwirtschaftlichen Produktionsfl\u00e4chen vor \u00dcberbauung zu sch\u00fctzen und langfristig die sichere Versorgung der Bev\u00f6lkerung (Ern\u00e4hrungssouver\u00e4nit\u00e4t) zu garantieren. Ungeachtet dieser Bestrebungen im Bereich der Raumplanung gibt es immer weniger ackerf\u00e4higes Kulturland: Pro Sekunde verschwinden in der Schweiz nicht weniger als 1,3 Quadratmeter Ackerland, was einer Fl\u00e4che von 11 Hektaren am Tag entspricht - eine Entwicklung, die bis anhin nicht gestoppt werden konnte. Als Hauptverantwortliche f\u00fcr den Vollzug der Raumplanung obliegt es den Kantonen, die Fruchtfolgefl\u00e4chen zu sch\u00fctzen und die Einhaltung der vom Bund festgelegten Mindestfl\u00e4chen sicherzustellen. Alle vier Jahre m\u00fcssen die Kantone dem Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) allf\u00e4llige \u00c4nderungen der Lage, der Ausmasse und der Beschaffenheit ihrer Fruchtfolgefl\u00e4chen melden. Auf diese Weise hat das ARE die M\u00f6glichkeit, den Stand der Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgefl\u00e4chen auf kantonaler wie auf nationaler Ebene zu \u00fcberpr\u00fcfen. Um die Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln zu sichern und um zu gew\u00e4hrleisten, dass die Landwirtschaft die anderen Leistungen, die ihr von der Bundesverfassung auferlegt wurden, erbringen kann, ist es unerl\u00e4sslich, ackerf\u00e4higes Kulturland weiterhin zu sch\u00fctzen, ohne Kompromisse einzugehen. Und kommt man von den festgesetzten Zielen ab, m\u00fcssen die n\u00f6tigen Gegenmassnahmen getroffen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund wird der Erhaltung der Fruchtfolgefl\u00e4chen (FFF) in unserem Land, die durch den Bundesratsbeschluss vom 8. April 1992 zum Sachplan Fruchtfolgefl\u00e4chen (BBl 1992 II 1616) gesetzlich verankert ist, in der Raumplanung stets politische Priorit\u00e4t einr\u00e4umen. </p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) ist f\u00fcr die Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgefl\u00e4chen (FFF) verantwortlich. Die mit diesem Dossier beauftragte Person wird durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesamts f\u00fcr Landwirtschaft (BLW), des Bundesamts f\u00fcr wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und des Bundesamts f\u00fcr Umwelt (BAFU) unterst\u00fctzt und behandelt alle strategischen Fragen in Zusammenhang mit dem Vollzug des Sachplans. Bei kantonalen Planungen, Bundesprojekten oder baulichen Grossprojekten ist der Schutz der Fruchtfolgefl\u00e4chen stets ein zu ber\u00fccksichtigender Aspekt.</p><p>Der Sachplan FFF, der im Jahr 2003 ver\u00f6ffentlichte Bericht \"10 Jahre Sachplan Fruchtfolgefl\u00e4chen\" sowie die \"Vollzugshilfe\" von 2006 haben das Bewusstsein f\u00fcr die Wichtigkeit des Erhalts unserer besten Landwirtschaftsfl\u00e4chen massgeblich erh\u00f6ht. </p><p>Lage, Umfang und Qualit\u00e4t der FFF m\u00fcssen kartografisch und in Zahlen erfasst und dokumentiert werden. Seit 2006 sind die Kantone gehalten, dem ARE exakte Geodaten (digitale Daten) \u00fcber Lage und Umfang der kantonalen FFF vorzulegen.</p><p>1a und 1b. Der 2003 auf Grundlage einer bei allen Kantonen durchgef\u00fchrten Umfrage ver\u00f6ffentlichte Bericht \"10 Jahre Sachplan Fruchtfolgefl\u00e4chen\" ergab, dass der Mindestumfang von 438 500 Hektaren FFF (noch) sichergestellt ist, jedoch von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede bestehen. Bestimmte Kantone melden FFF-Verluste, w\u00e4hrend andere mehr FFF sichern konnten als die ihnen gem\u00e4ss Sachplan zugeteilten Kontingente. Indessen zeigt sich im Allgemeinen, dass der Handlungsspielraum der Kantone abgenommen hat. Eine neue, auf den Geodaten beruhende Studie belegt diese Entwicklung. </p><p>2. Artikel\u00a026 der Raumplanungsverordnung enth\u00e4lt die Klassifizierungskriterien der FFF, die auf klimatischen Verh\u00e4ltnissen, Bodenbeschaffenheit und Gel\u00e4ndeform basieren. In der \"Vollzugshilfe\" von 2006 wurden diese Qualit\u00e4tskriterien im Hinblick auf k\u00fcnftige Neuausscheidungen und Sonderf\u00e4lle pr\u00e4zisiert. Die 1992 durch die Kantone ausgeschiedenen Fl\u00e4chen werden jedoch nicht gem\u00e4ss diesen Kriterien neu beurteilt. F\u00fcr die kartografische Erfassung ihrer FFF haben sich die Kantone haupts\u00e4chlich an der Kulturlandkarte der Schweiz im Massstab 1:200 000 (Stand 1986) orientiert. Gewisse Kantone haben j\u00fcngst pr\u00e4zise bodenkundliche Erhebungen durchgef\u00fchrt. </p><p>3. Die Kantone m\u00fcssen das ARE mindestens alle vier Jahre \u00fcber die Entwicklung der FFF informieren bzw. jedes Mal, wenn die \u00c4nderung von Nutzungspl\u00e4nen eine Verringerung der FFF um mehr als 3 Hektaren zur Folge hat (Art. 26ff. und Art. 46 RPV). Das ARE pflegt regelm\u00e4ssige Kontakte mit den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden und kann reagieren, wenn es von relevanten Projekten Kenntnis erh\u00e4lt.</p><p>4a. Die meisten Kantone haben dem ARE die Geodaten zu den FFF geliefert. Das ARE hat gest\u00fctzt auf diese Daten eine quantitative Analyse durchgef\u00fchrt, um zu bestimmen, ob die Kantone ihre jeweiligen Kontingente erreichen. Allerdings sind die f\u00fcr die Erhebung der FFF angewandten Kriterien und Methoden von Kanton zu Kanton verschieden. Deshalb ist es schwierig zu beurteilen, ob der f\u00fcr jeden Kanton definierte Mindestumfang an FFF vorhanden ist, und mithin, ob der gesamtschweizerische Mindestumfang sichergestellt ist. Heute strebt das ARE eine Zusammenf\u00fchrung und Homogenisierung der Daten \u00fcber die FFF an, und es will in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den \u00fcbrigen interessierten Bundes\u00e4mtern (Bafu, BLW, Swisstopo) den Zugang zu den in der Schweiz verf\u00fcgbaren bodenkundlichen Daten erleichtern. </p><p>4b. Gem\u00e4ss der Raumplanungsverordnung m\u00fcssen die Kantone - vor allem durch Zuteilung der FFF zu den Landwirtschaftszonen - sicherstellen, dass ihr Anteil am Mindestumfang der FFF dauernd erhalten bleibt. Bei Anpassung oder Revision ihres Richtplans m\u00fcssen die Kantone dar\u00fcber Auskunft erteilen, inwieweit sie diesem Auftrag nachgekommen sind. Die Beurteilung und Genehmigung der kantonalen Richtpl\u00e4ne bietet dem Bund die Gelegenheit, im Hinblick auf einen wirksamen und nachhaltigen Schutz der FFF gewisse Bedingungen zu stellen oder Erg\u00e4nzungen zu verlangen.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die FFF besser zu sch\u00fctzen. Im Entwurf zum neuen Raumentwicklungsgesetz, der sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, schl\u00e4gt er vor, das Prinzip der Erhaltung der Fruchtfolgefl\u00e4chen auf Gesetzesstufe zu verankern (derzeit nur auf Verordnungsstufe) und den qualitativen Schutz dieser Fl\u00e4chen dadurch zu verst\u00e4rken, dass sie den Landwirtschaftszonen zuzuteilen und parzellenscharf auszuscheiden sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1241568000000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492793993)\/","SubmissionDate":"\/Date(1236038400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}