{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3030","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz wiederherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die B\u00f6rsen und den Effektenhandel mit folgender Stossrichtung vorzulegen:</p><p>Die Tr\u00e4gerschaft der Schweizer B\u00f6rse SIX Swiss Exchange ist zu verbreitern, damit eine Dominanz einzelner Branchen und Unternehmungen verhindert und sichergestellt wird, dass Emittenten, H\u00e4ndler, Abwicklungsorgane und Vertretungen der \u00f6ffentlichen Hand im Verwaltungsrat vertreten sind.</p>","ReasonText":"<p>Die Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft (Rezession) sind zurzeit das beherrschende Thema. Auch die Schweiz ist davon betroffen. Die Grossbank UBS musste im Oktober den Bundesrat um Hilfe bitten. Am 9. Dezember 2008 \u00fcberwies der Bund 6 Milliarden Franken an die Bank, mit welchen er eine Pflichtwandelanleihe zeichnet. Das gew\u00e4hlte Vorgehen kann zwar unter den gegebenen Umst\u00e4nden als gute L\u00f6sung bezeichnet werden. Dennoch bestehen weiterhin Unsicherheiten, und der Finanzplatz Schweiz musste Vertrauensverluste in Kauf nehmen. In diesem Zusammenhang scheint es angebracht, dass auch \u00fcber die Schweizer B\u00f6rse SIX Swiss Exchange diskutiert wird.</p><p>Unter dem Dach der SIX Group wurden Anfang 2008 die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten der drei vormaligen Infrastrukturunternehmen SWX Group, SIS Group und Telekurs Group zusammengefasst. Die SIX Group erbringt damit Infrastrukturdienstleistungen - vom Wertschriftenhandel \u00fcber die Abwicklung und Verwaltung bis hin zu Finanzinformationen und zum Zahlungsverkehr - f\u00fcr nationale und internationale Teilnehmer des Schweizer Finanzplatzes. Ihre Mission lautet: \"Unterst\u00fctzung des Finanzplatzes Schweiz durch eine in Qualit\u00e4t, Kosteneffizienz und Innovation f\u00fchrende Finanzplatzinfrastruktur\". Gem\u00e4ss eigenen Aussagen vertritt die SIX Group die Interessen des Finanzplatzes Schweiz und gew\u00e4hrleistet den Interessenausgleich unter den Marktteilnehmern. Das Unternehmen befindet sich im Besitz von rund 160 in- und ausl\u00e4ndischen Aktion\u00e4ren, die auch Nutzer der Infrastruktur sind. Das Aktionariat besteht dabei zu fast hundert Prozent aus Finanzinstituten, wobei die zwei Schweizer Grossbanken den gr\u00f6ssten Aktienanteil besitzen. Damit sei die weitere Entwicklung unter Mitwirkung der Kunden und im Interesse des Finanzplatzes gesichert. Der Verwaltungsrat besteht aus dreizehn Personen, wovon zehn aus dem Bankensektor stammen.</p><p>B\u00f6rsen haben eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion, indem sie Angebot und Nachfrage nach Kapital zusammenbringen. Diese Funktion darf nicht durch kurzfristiges Gewinnstreben in Gefahr gebracht werden. Deshalb bedarf es insbesondere einer breiteren Tr\u00e4gerschaft mit den Emittenten, H\u00e4ndlern, Abwicklungsorganen und Vertretungen der \u00f6ffentlichen Hand. Zudem ist die Corporate Governance nach langfristigen und nachhaltigen Grunds\u00e4tzen zu gestalten, und die Regelungen betreffend Berichterstattung sind zu \u00fcberdenken und zu optimieren.</p><p>Mit dieser Massnahme kann und soll letztlich der Finanzplatz Schweiz gest\u00e4rkt und verlorengegangenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Zudem besteht die Chance, dass die Schweiz mit diesem neuen System an Ausstrahlung und Vorbildcharakter gewinnt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Finanzmarktkrise in keinem Zusammenhang mit der Aktivit\u00e4t, dem Aktionariat oder der Organisation der B\u00f6rsen steht. Es w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, die Mindestvorschriften der Selbstregulierung der B\u00f6rse im Sinne der Motion zu versch\u00e4rfen.</p><p>Um die Funktionsf\u00e4higkeit der Effektenm\u00e4rkte und f\u00fcr den Anleger Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen, enth\u00e4lt das B\u00f6rsengesetz als Rahmengesetz den Auftrag an die B\u00f6rse, die gesetzlich verankerten Pflichten durch privatrechtliche Regeln zu erf\u00fcllen. Die B\u00f6rse ist eine privatrechtliche Organisation. Sie muss durch Selbstregulierung eine eigene, ihrer T\u00e4tigkeit angemessene Betriebs-, Verwaltungs- und \u00dcberwachungsorganisation gem\u00e4ss B\u00f6rsengesetz gew\u00e4hrleisten (Art. 4 BEHG). Der Selbstregulierung der B\u00f6rse sind indessen gesetzliche Schranken im Sinne von Mindestvorschriften gesetzt. B\u00f6rsen unterstehen der Aufsicht der Finma. Ihre Reglemente m\u00fcssen von der Finma genehmigt werden (Art. 4 BEHG). Artikel\u00a03 BEHG regelt die Voraussetzungen f\u00fcr die Errichtung und den Betrieb einer B\u00f6rse. Eine Betriebsbewilligung erteilt die Finma nur, wenn die B\u00f6rse mit ihrer Organisation die Erf\u00fcllung der im BEHG verankerten Pflichten gew\u00e4hrleistet, die B\u00f6rse und die verantwortlichen Mitarbeiter die erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen und Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit bieten und ihre Organe den in der B\u00f6rsenverordnung festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Entwicklungen, die mit dem durch das B\u00f6rsengesetz gesetzten Rahmen nicht zu vereinbaren sind, kann gest\u00fctzt auf diese Grundlagen hinreichend entgegengewirkt werden.</p><p>Die gesetzlich gesteuerte Selbstregulierung mit Mindestvorschriften, die privatrechtliche Organisation der B\u00f6rse und die Aufsicht durch die Finma haben sich bew\u00e4hrt. Der Zusammenschluss der SWX Group, der SIS Group und der Telekurs Group Anfang 2008 zur SIX Group war eine Reaktion auf die internationale Konsolidierungswelle in der globalen B\u00f6rsenlandschaft. Da die SIX Group alle Gesch\u00e4ftsfelder der Finanzmarktinfrastruktur abdeckt, tr\u00e4gt sie zur Effizienz und Unabh\u00e4ngigkeit der Schweizer B\u00f6rse bei. Inmitten internationaler Dynamik, internationalem Wandel und sich intensivierendem Wettbewerb konnte sich die Schweizer B\u00f6rse SIX Swiss Exchange AG, eine Tochtergesellschaft der SIX Group, behaupten. Im November 2008 hat die Schweizer B\u00f6rse entschieden, den Handel mit SMI- und SLI-Titeln ab Mitte 2009 wieder in Z\u00fcrich durchzuf\u00fchren. Dies erm\u00f6glicht ihr, effizienter und damit kosteng\u00fcnstiger zu operieren.</p><p>Die Emittenten der Aktien profitieren von einem harmonisierten regulatorischem Umfeld. Das Aktionariat der SIX Group besteht aus Banken, ist aber diversifiziert: Grossbanken (30,12 Prozent), Auslandbanken (22,68 Prozent), Handels- und Verm\u00f6gensverwaltungsbanken (14,96 Prozent), Kantonalbanken (13,64 Prozent), Privatbankiers (10,17 Prozent), Regional- und Raiffeisenbanken (4,09 Prozent) und andere (1,23 Prozent). Kein Aktion\u00e4r verf\u00fcgt somit \u00fcber die absolute Mehrheit. Die Aktien der SIX Group werden nicht gehandelt. Alleine aus der Tatsache, dass die Eigent\u00fcmerschaft und der Verwaltungsrat der B\u00f6rse aus ihren Nutzern besteht, kann weder eine Gef\u00e4hrdung des Schweizer Finanzplatzes noch eine Gef\u00e4hrdung der Transparenz und der Gleichbehandlung der Anleger abgeleitet werden. Durch das Erfordernis der Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gem\u00e4ss Artikel\u00a03 BEHG werden die Qualit\u00e4t und der Ruf der B\u00f6rse und von deren Organen sichergestellt. Die H\u00e4ndler und Abwicklungsorgane sind als Nutzer vertreten. Eine staatliche Beteiligung lehnt der Bundesrat ab. Es geh\u00f6rt nicht zu den Aufgaben des Bundes, Beteiligungen an der B\u00f6rse als privatrechtliche Organisation zu halten.</p><p>Die bestehenden gesetzlichen Mindestvorschriften bez\u00fcglich der Selbstregulierung und der Organisation der B\u00f6rse sowie die Oberaufsicht der Finma gew\u00e4hrleisten den Funktionsschutz der Effektenm\u00e4rkte sowie den Anlegerschutz hinreichend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242172800000)\/","SubmittedBy":"Luginb\u00fchl Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1243445284713)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534236413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1236038400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}