{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3036","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Umfassendes Abwehrdispositiv gegen Erpressungsversuche aus den USA und der EU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat eine sofortige Herausgabe von bestimmten Kundendaten durch die UBS angeordnet und diese Daten an die US-amerikanischen Beh\u00f6rden weitergeleitet. Dieses Vorgehen wird von der Finma als Schutzmassnahme f\u00fcr die UBS und den Finanzplatz Schweiz dargestellt. Die kurz darauf von den USA erhobenen, noch viel weiter gehenden Forderungen nach umfassender Freigabe von Kundendaten zeigen, dass hier eine juristische und wirtschaftliche Aggression gegen die Schweiz stattfindet.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, zugunsten des Finanzplatzes Schweiz im Rahmen eines umfassenden Abwehrdispositives auch allf\u00e4llige Abwehr- oder Retorsionsmassnahmen zu treffen? Wenn ja, weIche?</p><p>2. Ist er bereit, auf die Aufnahme von H\u00e4ftlingen aus Guantanamo zu verzichten?</p><p>3. Wie beurteilt er die M\u00f6glichkeit, die United States Securities and Exchange Commission vor\u00fcbergehend nicht mehr anzuerkennen und eine Suspendierung der \u00f6ffentlichen Vermarktung von US-Anlagefonds in der Schweiz anzuordnen?</p><p>4. Gedenkt er, ein Verbot von Treuhandanlagen schweizerischer Banken bei US-amerikanischen Finanzinstituten zu pr\u00fcfen, um durch dieses Verbot Kundengelder der hiesigen Banken vor Beschlagnahmung zu sch\u00fctzen?</p><p>5. Wird er die Anwendung der \"Bush-Listen\" zur Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung hinterfragen und diese Listen gegebenenfalls drastisch k\u00fcrzen?</p><p>6. Ist es nach seiner Auffassung unter den derzeitigen Umst\u00e4nden f\u00fcr die Schweiz noch m\u00f6glich, die diplomatischen und politischen Interessen der USA bei Drittstaaten wie Kuba oder Iran weiterhin zu vertreten?</p><p>7. Wie viele Tonnen Gold der SNB lagern nach den Verk\u00e4ufen der letzten Jahre heute noch in den USA?</p><p>8. Ist er bereit, diese in die Schweiz zur\u00fcckzuf\u00fchren, um auch hier k\u00fcnftigen Druckversuchen vorzubeugen?</p><p>9. Ist es richtig, dass man nur durch einen einstimmigen Beschluss auf die sogenannte \"schwarze Liste\" der OECD kommt und dass der Schweiz f\u00fcr diesen Beschluss das Stimmrecht zusteht? Wie wird er stimmen?</p><p>10. Ist er nicht auch der Meinung, dass in dieser Frage auch andere Staaten wie \u00d6sterreich und Luxemburg aus eigenem Interesse dagegen stimmen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der vom Bundesrat am 25. Februar 2009 eingesetzte Ausschuss hat u. a. den Auftrag, die aktuelle Krise in den Beziehungen mit den USA betreffend den Schweizer Finanzplatz zu analysieren. Im Rahmen dieser Arbeiten soll insbesondere definiert werden, auf welche Art und Weise in dieser Angelegenheit die Interessen unseres Landes am besten gewahrt werden sollen.</p><p>2. Am 21. Januar 2009 erkl\u00e4rte sich der Bundesrat bereit, die Aufnahme von einem oder mehreren Guantanamo-Inhaftierten zu pr\u00fcfen, um zur Schliessung des Lagers beizutragen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe pr\u00fcft derzeit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, rechtliche und sicherheitsbezogene Aspekte einer allf\u00e4lligen Aufnahme. Der Bundesrat wird gest\u00fctzt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten \u00fcber eine allf\u00e4llige Aufnahme entscheiden. Er ist nicht der Auffassung, dass eine ausdr\u00fcckliche Verkn\u00fcpfung des Themas Guantanamo mit dem Fall UBS der Sache dienlich w\u00e4re. Der Bundesrat wird jedoch den definitiven Entscheid \u00fcber Guantanamo-Inhaftierte, ebenso wie jeden anderen Entscheid, im Lichte einer Gesamtbeurteilung treffen.</p><p>3. Die SEC bedarf nach Schweizer Recht keiner \"Anerkennung\". Die Finma arbeitet im Rahmen der geltenden Amtshilfebestimmungen des B\u00f6rsengesetzes mit der SEC zusammen. Sie \u00fcberpr\u00fcft diese Zusammenarbeit nach Massgabe der beidseitigen Interessen laufend. Der Vertrieb ausl\u00e4ndischer Anlagefonds in der Schweiz richtet sich nach dem Kollektivanlagengesetz (Art. 120). Eine Einschr\u00e4nkung w\u00fcrde eine Gesetzes\u00e4nderung erfordern.</p><p>4. Wo eine Bank ihre Treuhandanlagen t\u00e4tig, erachtet der Bundesrat als gesch\u00e4ftspolitischen Entscheid des jeweiligen Institutes. Der Bundesrat h\u00e4lt daher ein derartiges Verbot nicht f\u00fcr sinnvoll. Zudem erachtet er die Empfehlungen der SBVg in diesem Bereich als ausreichend. Im \u00dcbrigen ist eine Beschlagnahme von Kundengeldern in den USA nicht zu bef\u00fcrchten.</p><p>5. Die sogenannten \"Bush-Listen\" betreffen in erster Linie die Bek\u00e4mpfung der Terrorismusfinanzierung. Bei den \"Bush-Listen\" handelt es sich um Namen, welche die USA auf der Grundlage der UN-Resolution Nr. 1373 allen Staaten mitteilen. Diese Namen gehen bei der Direktion f\u00fcr V\u00f6lkerrecht des EDA ein und werden den schweizerischen Finanzintermedi\u00e4ren zugestellt mit der Aufforderung , die Namen auf den \"Bush-Listen\" nach den Standards des schweizerischen Geldw\u00e4schereigesetzes auf den Verdacht der Terrorismusfinanzierung hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, welche gem\u00e4ss Artikel\u00a0260quinquies des Strafgesetzbuches einen Straftatbestand darstellt. Auch wenn es keine verbindliche Verpflichtung f\u00fcr die Schweiz darstellt, Sanktionen der USA automatisch umzusetzen, hat die Schweiz ein Interesse, die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und die gemeldeten Namen der USA ebenfalls zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>6. Die Vertretung fremder Interessen ist eine Tradition der Guten Dienste, welche die Schweiz im Ausland seit \u00fcber hundert Jahren verl\u00e4sslich und konstant leistet. Die erw\u00e4hnten Interessenmandate sind von der aktuellen Problematik nicht ber\u00fchrt.</p><p>7. Aus Diversifikationsgr\u00fcnden lagert die Schweizerische Nationalbank (SNB) einen Teil des Goldes im Ausland. Der \u00fcberwiegende Teil wird heute jedoch im Inland aufbewahrt. F\u00fcr die Aufbewahrung im Ausland kommen grunds\u00e4tzlich nur L\u00e4nder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilit\u00e4t infrage. Zudem spielt das rechtliche Umfeld (Gesetzgebung und Rechtsprechung \u00fcber Immunit\u00e4t in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren) eine wichtige Rolle. Ferner muss ein rascher Marktzugang gew\u00e4hrleistet sein. Die SNB \u00fcberpr\u00fcft die geografische Verteilung ihrer Goldreserven periodisch und passt sie den aktuellen Entwicklungen an. Wie andere Zentralbanken auch gibt die SNB die exakten Lagerstandorte des Goldverm\u00f6gens aus Sicherheits\u00fcberlegungen nicht bekannt.</p><p>8. Der Entscheid \u00fcber die Wahl der Lagerstandorte des SNB-Goldes f\u00e4llt in die ausschliessliche Kompetenz der SNB. Denn die Lagerung eines Teils des Goldes im Ausland ist unter dem Gesichtspunkt des Diversifikationsaspektes zu betrachten. Sie weist keine aussenpolitische Dimension auf, die den Miteinbezug des Bundesrates erfordern w\u00fcrde.</p><p>9. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird f\u00fcr die Beschlussfassung und die Abgabe von Empfehlungen das gegenseitige Einverst\u00e4ndnis s\u00e4mtlicher Mitglieder (Konsens) ben\u00f6tigt, sofern die Organisation nicht einstimmig etwas anderes beschliesst. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Zudem hat jedes Mitglied die M\u00f6glichkeit, sich bei der Abstimmung \u00fcber einen Beschluss oder eine Empfehlung der Stimme zu enthalten. In einem solchen Fall kann trotz Stimmenthaltung ein Beschluss gefasst oder eine Empfehlung abgegeben werden. Solche Beschl\u00fcsse oder Empfehlungen finden auf die andern Mitglieder Anwendung, nicht aber auf das Mitglied, das sich der Stimme enthalten hat.</p><p>10. Der Bundesrat \u00e4ussert sich nicht dar\u00fcber, welche Haltung andere Staaten einnehmen sollen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1236902400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237379360580)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546792620)\/","SubmissionDate":"\/Date(1236124800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}