{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3044","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Interbankenmarkt mit Liquidit\u00e4t versorgen dank Verbriefung von Hypotheken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Interbankenmarkt funktioniert ungen\u00fcgend, und verschiedene Institute verf\u00fcgen \u00fcber viel \u00dcberschussliquidit\u00e4t. Insbesondere die Postfinance legt einen grossen Teil der \u00dcberschussliquidit\u00e4t im Ausland an, was Gefahren birgt und der Schweiz wenig volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. W\u00e4hrend es f\u00fcr Hausbesitzer und Gewerbe zurzeit keine Kreditklemme gibt, besteht eine solche bei gr\u00f6sseren Unternehmen. Die R\u00fcckf\u00fchrung der \u00dcberschussliquidit\u00e4t in den Interbankenmarkt w\u00fcrde der Volkswirtschaft nutzen und die Grossbanken bei deren volkswirtschaftlich wichtigen Aufgaben unterst\u00fctzen. Der Bundesrat hat mit der \u00c4nderung der Pfandbriefverordnung ein geeignetes Instrument f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung der Mittel geschaffen. Die angepasste Verordnung erlaubt es der Postfinance (sowie Banken mit \u00dcberschussliquidit\u00e4t), verbriefte Schweizer Hypotheken vor allem von Grossbanken zu erwerben und diesen damit indirekt Geld zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:</p><p>1. Weiss der Bundesrat, wo und in welche Instrumente die Gelder der Postfinance im Ausland angelegt sind? Kennt er das Risikoprofil? Ist er bereit, das Parlament dar\u00fcber zu informieren?</p><p>2. Auf den liquiden E-Deposit-Konten verzinst die Postfinance Geld mit 1,75 Prozent, was weit \u00fcber den Zinsen f\u00fcr Geldmarktfonds oder Sparkonten liegt. Wie stellt der Bundesrat als Eigent\u00fcmer und Garant der Post sicher, dass diese Gelder sorgf\u00e4ltig angelegt werden und die hohen Zinsen nicht zur \u00dcbernahme ungeb\u00fchrlicher Risiken verleiten?</p><p>3. Wie beurteilt er das Funktionieren des Interbankenmarktes?</p><p>4. Wie beurteilt er die Gefahr einer Kreditverknappung f\u00fcr mittlere und gr\u00f6ssere Unternehmen, namentlich der Exportbranchen?</p><p>5. Der Bund hat sowohl 6 Milliarden Franken in das Rettungspaket der UBS investiert, mehrere Hundert Millionen Franken f\u00fcr Konjunkturprogramme beantragt und ist Eigent\u00fcmer der Post. Erachtet es der Bundesrat nicht als wichtig und richtig, als Eigent\u00fcmer der Post, dieser die aktive und gr\u00f6sstm\u00f6gliche Beteiligung an den neuen Pfandbriefverschreibungen vorzuschreiben und damit den Interbankenmarkt sowie die Exportwirtschaft zu unterst\u00fctzen?</p><p>6. Erachtet er eine solche, rasch wirksame Massnahme nicht als sinnvoller als die Erteilung einer Banklizenz f\u00fcr die Postfinance, womit das Geld der Post weitere Jahre im Ausland angelegt w\u00fcrde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit der Revision des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) im Jahre 2004 f\u00fchrt die Post eine eigene Tresorerie. Die Post muss dem Bund (Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung) alle f\u00fcr die Beurteilung der Tresorerief\u00fchrung erforderlichen Ausk\u00fcnfte erteilen. Sie hat auch Einsicht in die Akten und den Zutritt zu allen R\u00e4umlichkeiten zu gew\u00e4hren (Art. 11a POG). Die Post erstattet gest\u00fctzt auf diese Bestimmung regelm\u00e4ssig Bericht \u00fcber die Tresorerief\u00fchrung und ihre Anlagepolitik.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das Parlament, insbesondere die Aufsichtskommissionen, im Rahmen der Bestimmungen des Parlamentsgesetzes unter Wahrung des Geheimnisschutzes \u00fcber die Tresorerief\u00fchrung der Post zu informieren.</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a011c Absatz\u00a01 POG hat die Post die f\u00fcr den Zahlungsbedarf nicht ben\u00f6tigten Gelder so anzulegen, dass ihre Sicherheit und ein marktkonformer Ertrag gew\u00e4hrleistet sind. Der Verwaltungsrat der Post ist zust\u00e4ndig f\u00fcr den Erlass entsprechender Anlagerichtlinien (Art. 11c Abs. 2 POG). Aufgrund der Berichterstattung der Post (Ziff. 1) kann seitens des Bundesrates die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben \u00fcberwacht werden.</p><p>Eine direkte Einflussnahme auf die Anlaget\u00e4tigkeit der Post ist nicht m\u00f6glich, da sie im Widerspruch zur gesetzlichen Kompetenzordnung stehen w\u00fcrde.</p><p>3. Die Finanzkrise beeintr\u00e4chtigt seit Herbst 2008 auch den Interbankenmarkt Schweiz. F\u00fcr Laufzeiten von mehr als einigen Wochen ist auf unbesicherter Basis kaum Kredit verf\u00fcgbar. Die Risikopr\u00e4mien auf ungesicherten Interbankenforderungen sind nach wie vor auf historischen H\u00f6chstst\u00e4nden. Der Markt f\u00fcr l\u00e4ngere Fristen ist trotz der Zusicherung vieler Regierungen, neu aufgenommene Bankverpflichtungen zu garantieren, nach wie vor ausgetrocknet.</p><p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat deshalb ein Projekt von verschiedenen Banken sowie der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute (Pfandbriefbank) unterst\u00fctzt, den Grossbanken mit Pfandbriefdarlehen Liquidit\u00e4t zur Verf\u00fcgung zu stellen. So ist ein erstes derartiges Gesch\u00e4ft Ende Dezember 2008 zustande gekommen: Die UBS verpf\u00e4ndet erstklassige Schweizer Hypotheken im Wert von 2 Milliarden Franken an die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute. Die Pfandbriefbank ihrerseits verbrieft diese Werte und gibt sie als Pfandbriefe auf den Markt. Die Post, die Z\u00fcrcher Kantonalbank und die Raiffeisen-Gruppe zeichnen diese Pfandbriefe, und die entsprechenden Mittel fliessen zur UBS. SNB und Banken hoffen, auf diese Weise im laufenden Jahr ein Volumen von rund 20 Milliarden Franken erschliessen zu k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt mit der befristeten Revision der Pfandbriefverordnung dieses Vorgehen: Seit dem 1. M\u00e4rz 2009 k\u00f6nnen weitere Kapitalbestandteile als die bisher vorgesehenen als Eigenkapital der beiden Pfandbriefzentralen angerechnet werden. Die breitere Eigenkapitalunterlegung erlaubt es den Pfandbriefzentralen, zus\u00e4tzliche Pfandbriefdarlehen auszugeben.</p><p>4. Generell betrachtet hat sich bis anhin die Lage am schweizerischen Kreditmarkt nur leicht versch\u00e4rft. Die Kreditvolumen sind bis November 2008 noch gestiegen. St\u00e4rker betroffen sind hingegen die grossen Exportfirmen. Die markante Eintr\u00fcbung des internationalen Konjunkturausblicks und die versch\u00e4rfte Finanzkrise haben einschneidende Konsequenzen f\u00fcr die Schweizer Exporte. Die Nachfrage leidet einerseits unter der Rezession in vielen Handelspartnerl\u00e4ndern. Andererseits ziehen aber auch die direkten Auswirkungen der Finanzkrise die Exporte zus\u00e4tzlich stark in Mitleidenschaft. Die angespannte Lage auf den Kreditm\u00e4rkten (vgl. Ziff. 3) hat zur Folge, dass Exporteure ihre gew\u00e4hrten Kredite nur noch unter erschwerten Bedingungen refinanzieren k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus verlangen Banken vermehrt Sicherheiten f\u00fcr die Abgabe von Vertragsgarantien. Die Hinterlegung von Sicherheiten schr\u00e4nkt jedoch die Liquidit\u00e4t der Exporteure zum Teil so stark ein, dass ihnen dadurch neue Exportgesch\u00e4fte verunm\u00f6glicht werden. Der Bundesrat hat deshalb zur Unterst\u00fctzung der Exportindustrie am 11. Februar 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen u. a. beschlossen, dem Parlament eine befristete Erg\u00e4nzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung vorzuschlagen (Erweiterung der Versicherung von Vertragsgarantien durch eine Bondgarantie, Einf\u00fchrung einer Refinanzierungsgarantie, Fabrikationskreditversicherung).</p><p>5. Wie unter Ziffer 2 ausgef\u00fchrt wurde, liegt die Anlaget\u00e4tigkeit der Post in der Verantwortung und Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates der Post. Direkte Eingriffe in die Anlagepolitik der Post w\u00fcrden im Widerspruch zur geltenden gesetzlichen Kompetenz- und Haftungsordnung stehen. Weiter ist zu beachten, dass die im Ausland get\u00e4tigten Anlagen nicht ohne Weiteres und insbesondere kurzfristig zur\u00fcckgeholt und neu angelegt werden k\u00f6nnen. Aufgrund der hohen Liquidit\u00e4t bieten die vom Bundesrat unterst\u00fctzten Massnahmen im Pfandbriefbereich der Post eine attraktive Investitionsm\u00f6glichkeit. Schon nur aus diesem Grund besteht kein Anlass zu verst\u00e4rkter Einflussnahme bei der Post. Aus der Sicht des Bundesrates besteht f\u00fcr Postfinance kein Hindernis, an den neuen Pfandbriefemissionen teilzunehmen.</p><p>6. Eine Unterstellung der Finanzdienstleistungen der Post unter das Finanzmarktrecht wird im Rahmen der Revision des Postrechtes gepr\u00fcft. Folge davon w\u00e4re auch die Erteilung einer (eingeschr\u00e4nkten) Bankenbewilligung. Grund f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Unterstellung ist nicht die Ausweitung der Finanzdienstleistungen der Post, sondern die seit Jahren unbefriedigende Aufsichtssituation und die damit verbundenen Risiken sowie die fehlende Gleichbehandlung mit anderen Anbietern. Die bestehende Aufsichtsordnung wird den Anforderungen an den Einleger- und Systemschutz nicht mehr gerecht. Die Unterstellung der Post unter das Finanzmarktrecht kann diese M\u00e4ngel beheben. Nach dem erkl\u00e4rten Willen des Bundesrates soll hingegen auch bei einer Unterstellung der Post unter das Finanzmarktrecht die Anlage der Gelder im inl\u00e4ndischen Kredit- und Hypothekarmarkt weiterhin untersagt bleiben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1236902400000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237379966263)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690496136143)\/","SubmissionDate":"\/Date(1236124800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}